Schriftliche Frage 83 von Christian Görke (DIE LINKE): Was genau bedeutet die „Übergangslösung“ für die Raffiniere PCK in Schwedt, die der Bundesregierung von der US-Regierung in einem „Comfort L…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 83 von Christian Görke (DIE LINKE): Was genau bedeutet die „Übergangslösung“ für die Raffiniere PCK in Schwedt, die der Bundesregierung von der US-Regierung in einem „Comfort L…
Frage 83 (Christian Görke, Die Linke):
Was genau bedeutet die „Übergangslösung“ für die Raffiniere PCK in Schwedt, die der Bundesregierung von der US-Regierung in einem „Comfort Letter“ zugesagt wurde (s. www.spiegel.de/au sland/rosneft-pck-raffinerie-in-schwedt-und-ander e-toechter-fallen-wohl-nicht-unter-ussanktionena-c389e320-f1b9-410a-be49-c850b0f69ba2), und für welche Dauer wurde diese Übergangslösung von der US-Regierung zugesagt?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 4. November 2025:
Die deutschen Tochtergesellschaften Rosneft Deutschland GmbH (RDG) und Rosneft Refining and Marketing GmbH (RNRM) sowie die Raffinerie PCK Schwedt sind durch das Sanktionsrecht der Europäischen Union sowie durch die Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur von ihrer russischen Muttergesellschaft PJSC Rosneft Oil Company (im Folgenden: Rosneft) abgekoppelt. Vor diesem Hintergrund war stets klar, dass sich die neuen US-Sanktionen gegenüber Rosneft nicht gegen RDG, RNRM und die PCK richten sollten. Um dies rechtssicher klarzustellen, hat das Office of Foreign Assets Control des U.S. Department of the Treasury bereits am 29. Oktober 2025 eine General License veröffentlicht. Dadurch werden RDG, RNRM und die Raffinerien, also auch die PCK Schwedt, von den am 22. Oktober veröffentlichten Sanktionen der Vereinigten Staaten gegenüber Rosneft ausgenommen. Die General License ist zunächst befristet bis zum 29. April 2026, geht also einen Monat über die Dauer der derzeitigen Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur hinaus. Die Bundesregierung begrüßt diesen klaren Schritt und das schnelle Handeln der US-Behörden. Es ist gemeinsames Verständnis mit den US-Behörden, dass die am 29. Oktober veröffentliche General License ein erster wichtiger Schritt ist. Die Bundesregierung steht zu einer über den 29. April 2026 hinausgehenden Genehmigung bereits mit den US-Behörden im Austausch.
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