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Frage von Cansin Köktürk (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2142)

dip / rede 15.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 33. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Cansin Köktürk (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2142) Plant die Bundesregierung angesichts aktuell rund 400 000 fehlender Fachkräfte und eines für das Jahr 2027 prognostizierten Defizits von 700 000 Fachkräften (www.deutschlandfunk.de/fachkraeftemangel-deutschland-wirtschaft-demografie-rezession-100.html) Qualifizierungsmaßnahmen in der neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende auch im Alter von über 30 Jahren anzubieten (Formulierung im Beschluss des Koalitionsausschusses, Stand 9. Oktober 2025: „Da wo eine Qualifizierung mit Blick auf die dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt erfolgversprechender erscheint, insbesondere bei den unter 30-Jährigen, sollte eine Qualifizierung Vorrang haben“), und, falls nein, wie schätzt die Bundesregierung die Folgen der Schere zwischen Arbeitsuchenden mit geringer Qualifikationsquote und offenen Stellen, vor allem für Menschen mit abgeschlossenem Berufsabschluss (www.fr.de/wirtschaft/anbieten-buergergeld-empfaenger-muessen-arbeiten-so-sind-300-000-jobs-moeglich-koennen-arbeit-fuer-alle-zr-93962425.html), für die deutsche Wirtschaft ein? Antwort der Parl. Staatssekretärin Katja Mast: Die Regierungsparteien haben bereits im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vereinbart, den Menschen, die aufgrund von Vermittlungshemmnissen keinen Zugang zum Arbeitsmarkt finden, „vor allem durch Qualifizierung und eine bessere Gesundheitsförderung und Reha-Maßnahmen eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt“ zu ermöglichen. Der Beschluss des Koalitionsausschusses hebt nun die besondere Bedeutung solcher Qualifizierungsmaßnahmen insbesondere für Menschen unter 30 Jahren hervor. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird hierzu zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Die konkreten Inhalte und die erwarteten Gesetzesfolgen können dem entsprechenden Referentenentwurf entnommen werden, sobald dieser vorliegt.

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