Frage von Cansin Köktürk (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2142)
Teil von Protokoll der 33. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Cansin Köktürk (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2142)
Wie schätzt die Bundesregierung angesichts von aktuell rund 400 000 fehlenden Fachkräften und einem für das Jahr 2027 prognostizierten Defizit von 700 000 Fachkräften (www.deutschlandfunk.de/fachkraeftemangel-deutschland-wirtschaft-demografie-rezession-100.html) die Auswirkungen der Abschaffung der Turboeinbürgerung auf die Anwerbung ausländischer Fachkräfte für den Wirtschaftsstandort Deutschland ein?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries:
Die Bundesregierung kann die in der Frage zitierten Zahlen zu fehlenden Fachkräften nicht bestätigen, da es keine allgemein gültige Kennzahl gibt, um die Zahl von fehlenden Fachkräften zu berechnen.
Die aktuelle Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit weist für das Jahr 2024 163 Engpassberufe aus, nach 183 im Jahr 2023 und 200 im Jahr 2022.
Ergänzend werden im Fachkräftemonitoring für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plausible mittelfristige Fachkräftebedarfe sowie wahrscheinliche Fachkräfteengpässe und Fachkräfteüberschüsse in kritischen Berufsgruppen abgeschätzt (sogenannte Mittelfristprognose). Die Mittelfristprognose für die Jahre 2025 bis 2029 wird noch in diesem Herbst veröffentlicht.
Grundsätzlich gilt, dass die Sicherung der Fachkräftebasis insbesondere aufgrund der demografischen Entwicklung eine zunehmende Herausforderung darstellt. Die Bundesregierung wird deshalb in Zusammenarbeit mit den Ländern ihre Fachkräftestrategie weiterentwickeln, zu deren Handlungsfeldern neben der Erschließung der inländischen Erwerbspotenziale und der Aus- und Weiterbildung die Fachkräfteeinwanderung gehört.
Die Bundesregierung geht nicht davon aus, dass die Abschaffung der Turboeinbürgerung einen negativen Effekt auf die Anwerbung ausländischer Fachkräfte hat. Die Entscheidung einer Fachkraft für Deutschland als Zielland setzt sich mutmaßlich aus einem Bündel an Erwägungen zusammen. Für die Attraktivität Deutschlands dürften aus Sicht ausländischer Fachkräfte in erster Linie die hiesigen Lebensbedingungen eine Rolle spielen, eine hinreichende Verfügbarkeit von attraktiven Arbeitsplätzen und Bildungsmöglichkeiten sowie eine prosperierende Wirtschaft.
Das deutsche Aufenthaltsrecht ist von einer großen Offenheit für die rasche Erteilung unbefristeter Aufenthaltsrechte an Fachkräfte gekennzeichnet. Die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ist in aller Regel bereits nach drei Jahren, für Inhaber einer Blauen Karte EU unter Umständen bereits nach 27 bzw. 21 Monaten möglich. Nach fünf Jahren schließt sich dann – bei Erfüllung aller weiteren gesetzlichen Voraussetzungen – die Möglichkeit der Einbürgerung an. Damit bietet Deutschland für ausländische Fachkräfte attraktive aufenthalts- und einbürgerungsrechtliche Möglichkeiten.
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