Deutscher mittelfristiger finanzpolitisch-struktureller Plan für den Zeitraum 2025 bis 2029
Text
Deutscher mittelfristiger finanzpolitisch-struktureller Plan für den Zeitraum 2025 bis 2029
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1029
21. Wahlperiode 22.07.2025
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Deutscher mittelfristiger finanzpolitisch-struktureller Plan
für den Zeitraum 2025 bis 2029
Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 21. Juli 2025.
Deutscher
mittelfristiger
finanzpolitischstruktureller Plan
für den Zeitraum 2025 bis 2029
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1029– 3 –
Inhalt
Vorbemerkungen zum deutschen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plan (FSP) 7
1. Zusammenfassung 9
2. Gesamtwirtschaftliches Umfeld in Deutschland 11
2.1. Gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland im Jahr 2025 und Ausblick
auf das Jahr 2026 11
2.2. Entwicklung der deutschen Wirtschaft in der mittleren Frist 12
3. Finanz- und wirtschaftspolitische Strategie 14
4. Mittelfristige Ausrichtung der deutschen Finanzpolitik und Festlegung des
Nettoausgabenpfads 19
4.1. Finanzpolitische Ausgangslage und Annahmen über kurz- und mittelfristige
Entwicklung der öffentlichen Finanzen 19
4.1.1 Staatshaushalt 19
4.1.2. Bundeshaushalt 20
4.2. Finanzpolitische Verpflichtung: Pfad für das Wachstum der Nettoausgaben 22
4.3. Finanzpolitisch-strukturelle Maßnahmen auf der Ausgaben- und Einnahmenseite
zur Unterlegung des Nettoausgabenpfads 29
5. Mittelfristige Ausrichtung der Wirtschaftspolitik: Strukturreformen und Investitionen 38
5.1. Reformen und Investitionen zur Verlängerung der Anpassungsperiode 38
5.2. Weitere Reformen und Investitionen in Antwort auf die länderspezifischen
Empfehlungen und zur Adressierung der gemeinsamen EU-Prioritäten 46
5.3. Investitionsbedarfe in Bezug auf die gemeinsamen Prioritäten der EU 51
Drucksache 21/1029 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 4 –
6. Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen 54
6.1. Entwicklung der Schuldenstandsquote im Zeitraum bis 2041 und
Sensitivitätsanalysen 54
6.2. Maßnahmen zur Stärkung der Tragfähigkeit der Staatsfinanzen 55
Stellungnahme des Stabilitätsrates zum Nettoausgabenpfad 108
Boxen-Verzeichnis
Box 1: Annahmen zu kurz- und mittelfristigen Perspektiven der Gesamtwirtschaft
2025 bis 2028 12
Box 2: Fiskalische Anforderungen des reformierten Stabilitäts- und Wachstumspakts
und die Nationale Ausweichklausel für Verteidigung (NEC) 22
Box 3: LSE des Rates der Europäischen Union 46
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Demografische Entwicklung in Deutschland 56
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Finanzierungssalden und Schuldenstand des Staates 19
Tabelle 2: Finanzierungssalden nach staatlichen Ebenen 20
Tabelle 3: Wesentliche Kennziffern des Bundeshaushalts 21
Tabelle 4: Nettoausgabenpfad für die Jahre 2025 bis 2029 ohne Aktivierung der NEC 27
Tabelle 5: Finanzpolitische Verpflichtung: Nettoausgabenpfad für die Jahre
2025 bis 2029 bei Aktivierung der NEC 28
Tabellenanhang 62
Tabelle 6: Reformen und Investitionen zur Verlängerung des Anpassungszeitraums 63
Tabelle 7: Weitere Reformen und Investitionen in Antwort auf die länderspezifischen
Empfehlungen und zur Adressierung der gemeinsamen EU-Prioritäten 67
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1029– 5 –
Tabellenanhang A - Nettoausgabenpfad ohne NEC 78
Tabelle A1: Finanzierungssalden und Schuldenstand des Staats im Anpassungsszenario 78
Tabelle A2: Gesamtwirtschaftliche Entwicklung im Anpassungsszenario 79
Tabelle A3: Technische Annahmen 81
Tabelle A4: Staatsfinanzen im Anpassungsszenario 82
Tabelle A5: Diskretionäre einnahmeseitige Maßnahmen (DRM) 85
Tabelle A7a: Schuldenstand, Finanzierungssaldo und die wichtigsten zugrunde
liegende Annahmen (im Rahmen des Anpassungsszenarios) 86
Tabelle A7b: Schuldenstand und wichtige Stressvariablen, deterministische Szenarien
und stochastische Simulationen 88
Tabelle A7c: Schuldenstand, Finanzierungssaldo sowie zugrunde liegende Annahmen
(im Basisszenario „unveränderter Haushaltspolitik“) 90
Tabelle A7d: Schuldenstand und zusätzliche Annahmen (im Rahmen des
Anpassungsszenarios) 92
Tabellenanhang B - Nettoausgabenpfad mit NEC 93
Tabelle B1: Finanzierungssalden und Schuldenstand des Staats im Anpassungsszenario 93
Tabelle B2: Gesamtwirtschaftliche Entwicklung im Anpassungsszenario 94
Tabelle B3: Technische Annahmen 96
Tabelle B4: Staatsfinanzen im Anpassungsszenario 97
Tabelle B5: Diskretionäre einnahmeseitige Maßnahmen (DRM) 100
Tabelle B7a: Schuldenstand, Finanzierungssaldo und die wichtigsten zugrunde
liegende Annahmen (im Rahmen des Anpassungsszenarios) 101
Tabelle B7b: Schuldenstand und wichtige Stressvariablen, deterministische Szenarien
und stochastische Simulationen 103
Tabelle B7c: Schuldenstand, Finanzierungssaldo sowie zugrunde liegende Annahmen
(im Basisszenario „unveränderter Haushaltspolitik“) 105
Tabelle B7d: Schuldenstand und zusätzliche Annahmen (im Rahmen des
Anpassungsszenarios) 107
Drucksache 21/1029 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 6 –
Vorbemerkungen zum
deutschen mittelfristigen
finanzpolitischstrukturellen Plan (FSP)
1 Am 30. April 2024 sind die Verordnungen
zum reformierten Stabilitäts- und
Wachstumspakt (SWP) in Kraft getreten. Die Verordnung
(EU) 2024/1263 sieht vor, dass die Mitgliedstaaten
ihre Finanz- und Wirtschaftspolitik in Form
sogenannter FSPs sowie jährlicher
Fortschrittsberichte darlegen. Die Bundesregierung kommt mit
diesem Bericht ihrer Pflicht gemäß Artikel 11 in
Verbindung mit Artikel 36 der Verordnung (EU)
2024/1263 über die wirksame Koordinierung
der Wirtschaftspolitik und über die
multilaterale haushaltspolitische Überwachung nach.
Aufgrund der vorgezogenen Wahl zum Deutschen
Bundestag am 23. Februar 2025 hat die
Bundesregierung mit der Europäischen Kommission auf
Grundlage von Artikel 36 der Verordnung (EU)
2024/1263 und analog zum Vorgehen in
anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU)
eine Verlängerung der Abgabefrist des FSP
vereinbart. Der FSP folgt dabei den Leitlinien der
Europäischen Kommission für die
Mitgliedstaaten zu den Informationsanforderungen für die
FSP und den jährlichen Fortschrittsberichten.1
1 Die Finanzierung von neuen Maßnahmen und
Programmen erfolgt innerhalb der bestehenden Haushaltansätze bzw.
Stellenpläne der betroffenen Einzelpläne. Die Anführung von
Maßnahmen in diesem Bericht präjudiziert weder die
laufenden noch künftige Haushaltsverhandlungen.
2 Die Bundesregierung hat im Einklang mit
Artikel 12 der Verordnung (EU) 2024/1263 vor
Übermittlung des FSP einen technischen Dialog
mit der Europäischen Kommission am 5. Juni,
12. Juni, 19. Juni, 27. Juni, 4. Juli und am 11. Juli
2025 geführt. Im Rahmen der Beteiligung
relevanter Interessenträger im Einklang mit dem
nationalen Rechtsrahmen zur Erfüllung der
Anforderungen von Artikel 11 in Verbindung mit
Artikel 36 der Verordnung (EU) 2024/1263 hat
die Bundesregierung die wesentlichen Inhalte
des vorliegenden FSP mit den Sozialpartnern im
Rahmen des makroökonomischen Dialogs am
10. Juli 2025 auf nationaler Ebene erörtert.
Ebenfalls vor dem Hintergrund der Beteiligung
relevanter Interessensträger und der
finanzverfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen in
Deutschland hat der Stabilitätsrat zu der in
diesem FSP festgelegten finanzpolitischen
Verpflichtung für die Jahre 2025 bis 2029 eine
Stellungnahme beschlossen. Die Stellungnahme ist als
Anhang beigefügt. Das Bundeskabinett hat den
vorliegenden FSP am 16. Juli 2025 gebilligt.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1029– 7 –
3 Der FSP wird von der Bundesregierung an
die zuständigen Fachausschüsse des Deutschen
Bundestags, an die Finanzministerkonferenz und
an den Stabilitätsrat übermittelt. Nach der
Befassung im ECOFIN-Rat wird die
Bundesregierung auch die Ratsstellungnahme zum FSP an
diese Stellen übersenden. Der Plan wurde gemäß
Artikel 36 der Verordnung (EU) 2024/1263
Absatz 1a) im Einvernehmen mit der Europäischen
Kommission am 18. Juli 2025 an die Europäische
Kommission und den ECOFIN-Rat übermittelt.
4 Die Bundesregierung veröffentlicht den FSP
auf den Seiten:
www.bundesregierung.de
www.bundesfinanzministerium.de und
www.bundeswirtschaftsministerium.de
Die FSP aller EU-Mitgliedstaaten sowie die
entsprechenden Analysen der Europäischen
Kommission und die Empfehlungen des ECOFIN-Rats
sind auf der Seite der Europäischen Kommission
veröffentlicht:
https://economy-finance.ec.europa.eu/econo-
mic-and-fiscal-governance/national-
mediumterm-fiscal-structural-plans_en
Drucksache 21/1029 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 8 –
5 Mit dem FSP legt die Bundesregierung
erstmals im Rahmen des im Jahr 2024 reformierten
SWP einen mehrjährigen Pfad für das maximal
zulässige Wachstum der gesamtstaatlichen
Nettoprimärausgaben in den Jahren 2025 bis 2029
fest (im Folgenden „Nettoausgabenpfad“). Dabei
berücksichtigt die Bundesregierung sowohl die
erwartete gesamtwirtschaftliche Entwicklung
in diesem und den kommenden Jahren als auch
die Ausgangslage der öffentlichen Finanzen in
Deutschland (Kapitel 2).
6 Angesichts der kurz- und mittelfristigen
Herausforderungen verfolgt die Bundesregierung
eine wachstumsorientierte Strategie, die auf
einem Dreiklang (Kapitel 3) aus
Investitionsoffensive, Strukturreformen sowie einer umfassenden
und schrittweisen Konsolidierung beruht. Ziel ist
es, das Wachstumspotenzial zu stärken, private
Investitionen zu mobilisieren und die
Tragfähigkeit der Staatsfinanzen langfristig zu sichern –
hierzu sind die Priorisierung von Ausgaben und
weitere Konsolidierungsmaßnahmen
erforderlich.
7 Nach einer Phase der wirtschaftlichen
Stagnation und angesichts einer weiterhin
negativen Produktionslücke zeichnet sich ab dem Jahr
2026 eine schrittweise konjunkturelle Erholung
ab, gestützt auf Impulsen durch private Konsum-
und Investitionstätigkeit, eine Stabilisierung der
Auslandsnachfrage sowie höhere öffentliche
Investitionen. Der Nettoausgabenpfad trägt der
Notwendigkeit Rechnung, die wirtschaftliche
Erholung zu stützen und zugleich die Tragfähigkeit
der Staatsfinanzen im Einklang mit dem
europäischen Fiskalrahmen zu sichern (Kapitel 4).
8 Die finanzpolitische Verpflichtung durch den
Nettoausgabenpfad (Kapitel 4) bildet die
strategische Ausrichtung der Finanz- und
Wirtschaftspolitik in Form dieses Dreiklangs ab und
berücksichtigt die vom Bundeskabinett am 24. Juni 2025
gefassten Beschlüsse zum Bundeshaushalt 2025
und den Eckwerten für die Jahre 2026 und 2029.
Die Regeln des SWP werden konsequent
angewendet. Aufgrund der kurzfristig dringend
erforderlichen zusätzlichen Investitionen in
Infrastruktur, Sicherheit und Verteidigung sind im
deutschen Staatshaushalt in diesem und
nächsten Jahr mit 4,4 Prozent bzw. 4,5 Prozent
deutlich erhöhte Wachstumsraten der Nettoausgaben
vorgesehen. In den folgenden Jahren schließt
sich ein sukzessiver Rückgang der
Wachstumsraten auf 2,3 Prozent im Jahr 2027 und 1,7 Prozent
bzw. 1,6 Prozent in den Jahren 2028 und 2029 an.
Die finanzpolitische Verpflichtung im
vorliegenden FSP sieht eine fiskalische Konsolidierung
in Form einer Verbesserung des strukturellen
Primärsaldos bis zum Ende des Planungsho-
1.
Zusammenfassung
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1029– 9 –
rizonts vor, die mit entschlossenen
Maßnahmen zur Konsolidierung glaubwürdig unterlegt
und durch Maßnahmen für eine Erhöhung des
Wachstumspotenzials und damit strukturell
höheren staatlichen Einnahmen flankiert ist. Damit
sendet die Bundesregierung ein kraftvolles Signal
für Wirtschaftswachstum sowie dauerhaft
tragfähige Staatsfinanzen in Deutschland.
9 Der Nettoausgabenpfad berücksichtigt
insbesondere die Flexibilitäten in Verbindung mit
der Nationalen Ausweichklausel (NEC) des SWP
für Verteidigungsausgaben, welche die
Bundesregierung am 24. April 2025 gemäß der KOM-
Mitteilung vom 19. März 2025 beantragt hat. Die
gleichzeitig mit dem FSP vom Rat zu beratende
NEC für den deutschen Staatshaushalt
ermöglicht es, Verteidigungsausgaben, die über dem
Niveau im Jahr 2021 liegen in einer Höhe von bis zu
1,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von
den gesamtstaatlichen Nettoausgaben
abzuziehen. Während der Aktivierung der NEC kann der
Nettoausgabenpfad zudem unabhängig von den
regulär vorgesehenen Mindestanforderungen an
die Rückführung der Schuldenstandsquote und
der Höhe des Finanzierungsdefizits festgelegt
werden.
10 Die Bundesregierung hat mit der
Europäischen Kommission eine Verlängerung der
Anpassungsperiode des FSP von vier auf sieben Jahre
vereinbart. Im Gegenzug für die damit
verbundene Erweiterung des finanzpolitischen
Handlungsspielraums hat die Bundesregierung ein
substanzielles Reform- und Investitionspaket
vorgelegt, das der nachhaltigen Verbesserung des
Wachstums- und Resilienzpotenzials dient, die
Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen stärkt
und den länderspezifischen Empfehlungen der
EU Rechnung trägt. Die Maßnahmen zur
Verlängerung der Anpassungsperiode zielen in
Summe darauf ab, die private Investitionstätigkeit zu
steigern, öffentliche Investitionen zu priorisieren
und ihre Umsetzung zu erleichtern, das
Arbeitsangebot zu stärken, Bürokratie abzubauen sowie
die Effizienz der öffentlichen Verwaltung zu
erhöhen (Kapitel 5.1.).
11 Darüber hinaus werden in Kapitel 5
Maßnahmen dargestellt, mit denen die
Bundesregierung zentrale ökonomische Herausforderungen
angeht und die Empfehlungen der EU
konsequent umsetzt (Kapitel 5.2.). Zu den wesentlichen
länderspezifischen Empfehlungen für
Deutschland im Jahr 2025 gehören unter anderem die
Sicherung tragfähiger öffentlicher Finanzen, die
Festlegung eines Nettoausgabenpfads sowie
höhere Verteidigungsausgaben, die effiziente
Umsetzung von EU-Finanzierungsprogrammen, die
Stärkung von Innovation und Investitionen, der
weitere Fortschritt bei der Energiewende sowie
die Erhöhung des Arbeitskräfteangebots und die
Verbesserung von Bildung und Betreuung.
12 Kapitel 6 beschreibt die Entwicklung der
Schuldenstandsquote bis 2041 sowie
diesbezügliche Sensitivitätsanalysen, wie sie sich aus der
geeinten europäischen Methodik ergeben. Die
Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1263
zu Schuldenstand und Defizit (Artikel 8, 9 und 16
Absatz 2) werden erfüllt. Abschließend enthält
das Kapitel eine Darstellung der Maßnahmen zur
Stärkung der Tragfähigkeit der Staatsfinanzen.
Drucksache 21/1029 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 10 –
2.1. Gesamtwirtschaftliche Lage in
Deutschland im Jahr 2025 und Ausblick
auf das Jahr 2026
13 Infolge einer Reihe von Schocks und
struktureller Herausforderungen befindet sich die
deutsche Wirtschaft seit nunmehr vier Jahren in
einer Phase der Stagnation. Angesichts der
protektionistischen und unvorhersehbaren US-
Handelspolitik haben sich die Aussichten auf eine
kurzfristige wirtschaftliche Erholung zuletzt
insgesamt eingetrübt. Im ersten Quartal 2025 kam
es mit einem preis-, saison- und
kalenderbereinigten BIP-Wachstum von 0,4 Prozent gegenüber
dem Vorquartal zu einer etwas stärkeren
wirtschaftlichen Dynamik. Neben einer
fortgesetzten Erholung des privaten Konsums und einer
Belebung der Investitionstätigkeit haben auch
Vorzieheffekte bei der Exportentwicklung im
Zusammenhang mit den angekündigten US-Zöllen
eine Rolle gespielt. Aktuelle Frühindikatoren
geben uneinheitliche Signale und deuten auf eine
kurzfristig verhaltene konjunkturelle
Entwicklung hin. Vor dem Hintergrund der anhaltend
unsicheren handels- und geopolitischen
Rahmenbedingungen ist eine abermalige Eintrübung
der Konjunkturaussichten nicht ausgeschlossen.
Dementsprechend erwartet die Bundesregierung
in ihrer Frühjahrsprojektion (FP) im laufenden
Jahr insgesamt nur eine Stagnation des
preisbereinigten BIP (+0,0 Prozent).
14 Zur Jahreswende 2025/2026 dürften eine
moderate Steigerung des privaten Konsums
sowie Impulse durch höhere staatliche Ausgaben
zu einer konjunkturellen Belebung führen.
Zudem wird davon ausgegangen, dass infolge einer
Stabilisierung der handelspolitischen
Rahmenbedingungen die Auslandsnachfrage wieder
zunimmt und es positive Impulse für die private
Investitionstätigkeit sowie die Arbeitsnachfrage
gibt. Auch angesichts der geplanten höheren
Verteidigungs- und Infrastrukturinvestitionen sowie
der steuerlichen Maßnahmen zur Förderung
privater Investitionen dürfte sich die
Wachstumsdynamik im kommenden Jahr beschleunigen und
das preisbereinigte BIP im Jahresdurchschnitt
um +1,0 Prozent zulegen.
15 Der Anstieg der Verbraucherpreise,
gemessen am harmonisierten Verbraucherpreisindex
(HVPI), dürfte sich von 2,5 Prozent im
vorangegangenen Jahr weiter auf 2,2 Prozent im
laufenden Jahr verringern. Für das Jahr 2026 wird davon
ausgegangen, dass die Inflationsrate unter dem
Zielwert der Europäischen Zentralbank (EZB)
liegt. Angesichts der wirtschaftlichen
Schwächephase dürfte sich die Abkühlung des
Arbeitsmarktes im laufenden Jahr zunächst fortsetzen.
Im Zuge der konjunkturellen Erholung wird für
das Jahr 2026 dann ein Rückgang der
Arbeitslosigkeit und eine wieder zunehmende
Beschäftigungsdynamik erwartet.
2. Gesamtwirtschaftliches
Umfeld in Deutschland
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1029– 11 –
2.2. Entwicklung der deutschen Wirtschaft in
der mittleren Frist
16 Der langfristige Wachstumstrend des
Produktionspotenzials wird in den kommenden
Jahren zwar durch die demografische Entwicklung
gedämpft. Das Fiskalpaket und die Umsetzung
weiterer Maßnahmen des Koalitionsvertrags
wirken dagegen positiv.
17 In der Frühjahrsprognose der Europäischen
Kommission sind die Effekte infolge des
Finanzierungspakets und weiterer Maßnahmen des
Koalitionsvertrags noch nicht enthalten.
Aktuelle Schätzungen (u. a. Europäische Kommission,
Wirtschaftsforschungsinstitute,
Sachverständigenrat für Wirtschaft (SVR)) zeigen, dass die
Berücksichtigung dieser Effekte mit merklich
höheren Wachstumsraten des BIP einhergehen
dürften, die sich letztlich auch im
Produktionspotenzial niederschlagen werden. Als
durchschnittliches Potenzialwachstum bis 2041 nutzt
dieser Bericht im Einklang mit der Verordnung
zum präventiven Arm und auf Basis dieser
wirtschaftlichen Begründung einen Wert von rund
0,9 Prozent als technische Annahme (siehe
weitere Ausführung in Kapitel 4.2.).
18 Die gesamtwirtschaftliche Produktionslücke
ist im Jahr 2025 weit negativ geöffnet und liegt
bei rund 1 ½ Prozent des Produktionspotenzials.
Dies zeigt an, dass sich die Wirtschaftsaktivität
derzeit erheblich unter ihren Möglichkeiten
befindet.
Box 1: Annahmen zu kurz- und mittelfristigen
Perspektiven der Gesamtwirtschaft 2025 bis
2028
Der FP der Bundesregierung liegt der
Kenntnisstand zur US-Handelspolitik vom 11.
April zugrunde, d. h. es wird ein Basiszoll von 10
Prozent auf US-Einfuhren (mit Ausnahmen)
und eine Aussetzung der angekündigten
„reziproken“ US-Zölle für 90 Tage (bis Anfang
August) angenommen. Sektorale Zölle auf
US-Einfuhren von Stahl, Aluminium, Autos
und Autoteile betragen 25 Prozent. Mögliche
Gegenmaßnahmen der EU sind nicht
unterstellt.
Die Projektion geht davon aus, dass die
fiskalischen Spielräume aufgrund der mit dem
Finanzierungspaket vorgenommenen
Anpassungen der finanzverfassungsrechtlichen
Rahmenbedingungen in Deutschland in der
Finanzplanung genutzt werden (siehe
hierzu Kapitel 3). Da die konkrete Ausgestaltung
von Maßnahmen und die Haushaltsplanung
der neuen Bundesregierung zum Zeitpunkt
der Prognoseerstellung noch nicht
vorlagen, wurden evidenzbasierte Annahmen
und Modellsimulationen genutzt, um die
gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen
abzuschätzen. Spezifische Vorhaben aus dem
Koalitionsvertrag wurden in der FP nicht
berücksichtigt.
Angesichts der dynamischen
handelspolitischen Rahmenbedingungen wurden bzgl.
der außenwirtschaftlichen
Rahmenbedingungen Abschläge auf die zum Zeitpunkt der
Projektion vorliegenden Prognosen
internationaler Organisationen vorgenommen und
für die Weltwirtschaft ein preisbereinigtes
Wachstum in Höhe von 2,9 Prozent in
diesem Jahr und 2,8 Prozent im kommenden
Drucksache 21/1029 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 12 –
Jahr unterstellt. Für das
Welthandelsvolumen wurde in diesem und im kommenden
Jahr ein Wachstum von jeweils 2,8 Prozent
angenommen.
Für die Entwicklung der Energiepreise
wurde wie üblich eine technische Annahme auf
Basis von Future-Notierungen zum
Zeitpunkt des Projektionsabschlusses getroffen.
Demnach wird für 2025 ein
durchschnittlicher Rohölpreis für ein Fass der Sorte Brent
von rund 73 US-Dollar unterstellt. 2026
dürfte der Preis bei 70 US-Dollar liegen. Der
Leitzins der EZB lag bei der
Prognoseerstellung bei 2,0 Prozent. Für die kommenden
beiden Jahre wurde auf Basis von Konsens-
Erwartungen ein jahresdurchschnittlicher
Leitzins von 2,3 Prozent bzw. 2,1 Prozent
unterstellt.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1029– 13 –
19 Die deutsche Volkswirtschaft ist mit
unterschiedlichen strukturellen
Herausforderungen konfrontiert. So dämpfen insbesondere
der demografisch bedingte Arbeits- und
Fachkräftemangel, über die Zeit stark
angewachsene bürokratische Lasten und ein beträchtlicher
gesamtwirtschaftlicher Investitionsstau das
Potenzialwachstum und haben zu der zuletzt
insgesamt schwachen Wachstumsdynamik
beigetragen. Es bestehen massive Investitionsbedarfe
mit Blick auf den Erhalt und die Modernisierung
öffentlicher Infrastruktur sowie im Kontext
Bildung, Dekarbonisierung und Wirtschafts- und
Versorgungssicherheit. Jenseits eines geringen
Produktivitäts- und Potenzialwachstums kämpft
die außenhandelsorientierte deutsche Industrie
weiterhin mit vergleichsweise hohen
Energiepreisen und Protektionismus.
20 Vor dem Hintergrund dieser Ausgangslage
sieht die deutsche Finanz- und Wirtschaftspolitik
zwei übergeordnete und komplementäre
strategische Schwerpunkte vor, die in unmittelbarem
Zusammenhang zu den Herausforderungen
stehen:
• eine Investitionsoffensive zur Modernisierung
und zum zielgerichteten Ausbau insb. des
öffentlichen Kapitalstocks in Deutschland in
Verbindung mit einer wachstumsfreundlichen
Konsolidierung der öffentlichen Haushalte
und
• eine umfassende Verbesserung der
Standortbedingungen sowie der Innovationskraft zur
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des
deutschen Standorts.
21 Mit dieser strategischen Ausrichtung zielt
die Bundesregierung darauf ab, die Potenziale
der deutschen Volkswirtschaft nach einer
Phase wirtschaftlicher Stagnation wieder auf einen
nachhaltig höheren Wachstumspfad zu heben.
Hierfür bedarf es einerseits einer investiv und
langfristig ausgerichteten Finanzpolitik.
Andererseits sind komplementäre Reformen zur
Erhöhung des Wachstumspotenzials nötig, um einen
effektiven Einsatz zusätzlicher öffentlicher Mittel
zu ermöglichen, vor allem aber die private
Investitionstätigkeit spürbar zu beleben. Damit wird
ein wesentlicher Beitrag für eine neue,
anhaltende wirtschaftliche Dynamik in Deutschland
und Europa insgesamt geleistet. Ein strukturell
höheres Wirtschaftswachstum trägt nicht nur zu
künftigem Wohlstand bei, sondern dient auch
als Grundlage für gesellschaftliche Resilienz. In
Kombination mit einer wachstumsfreundlichen
Haushaltskonsolidierung wird diese Ausrichtung
3. Finanz- und
wirtschaftspolitische
Strategie
Drucksache 21/1029 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 14 –
der Finanz- und Wirtschaftspolitik nicht
zuletzt die Tragfähigkeit der Staatsfinanzen stärken.
Auch mit Maßnahmen zur Erreichung der
nationalen EU-2030 Ziele in den Bereichen
Beschäftigung, Weiterbildung und Armutsreduzierung
trägt die Bundesregierung zu einem inklusiven
Wirtschaftswachstum und Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit bei.
Öffentliche Investitionen erhöhen, um
Deutschland zu modernisieren
22 Die multiplen Herausforderungen haben in
Verbindung mit den Risiken für die deutsche und
europäische Sicherheitsarchitektur im Zuge der
Regierungsbildung zu einer Neuausrichtung der
Finanzpolitik geführt. Mit den Beschlüssen des
Deutschen Bundestags und des Bundesrats zu
den mit dem Finanzierungspaket verbundenen
Grundgesetzänderungen im März 2025 wurden
die finanzpolitischen Rahmenbedingungen in
Deutschland konsequent auf die
Herausforderungen ausgerichtet. Dabei sind drei wesentliche
Elemente zu nennen:
23 Erstens können Verteidigungsausgaben sowie
Ausgaben für Zivil- und Bevölkerungsschutz, für
die Nachrichtendienste, für den Schutz der
informationstechnischen Systeme sowie für die
Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten,
die insgesamt 1 Prozent des BIP übersteigen, von
der Schuldenregel ausgenommen werden. Damit
wird insbesondere der europäische Pfeiler der
NATO gestärkt.
24 Zweitens wurde ein Sondervermögen
Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) in Höhe
von bis zu 500 Mrd. Euro geschaffen, aus dem
über einen Zeitraum von zwölf Jahren
Investitionen von Bund und Ländern in zentrale
Bereiche wie z. B. Energie- und
Verkehrsinfrastruktur, Klimaschutz sowie Bildung bewilligt werden
können. Das SVIK unterliegt nicht den Vorgaben
der Schuldenregel. Die Mittel aus dem SVIK für
den Bund können nur abgerufen werden, wenn
sie zusätzlich zu den Investitionen im
Bundeshaushalt eingesetzt werden. Von „Zusätzlichkeit“
der Investitionen wird ausgegangen, wenn die
Investitionsquote im Bundeshaushalt ein
angemessenes Niveau nicht unterschreitet. Aus dem
Sondervermögen werden 100 Mrd. Euro dem
Klima- und Transformationsfonds (KTF) zugeführt,
weitere 100 Mrd. Euro stehen den Ländern zur
Verfügung. Der Koalitionsvertrag sieht zudem
vor, dass aus dem Bundesanteil des SVIK in den
Jahren 2025 bis 2029 Maßnahmen in Höhe von
insgesamt rund 150 Mrd. Euro finanziert
werden. Durch diese zeitlich vorgezogenen Ausgaben
können dringende Investitionsbedarfe insb. im
Bereich der öffentlichen Infrastruktur zügig
aufgeholt werden.
25 Drittens wird den Ländern angesichts hoher
Investitionsbedarfe und der engen finanziellen
Handlungsspielräume ein begrenzter
struktureller Neuverschuldungsspielraum in Höhe von
0,35 Prozent des BIP für die Ländergesamtheit
ermöglicht.
26 Zudem soll eine Expertenkommission damit
beauftragt werden, einen Vorschlag für eine
Modernisierung der Schuldenregel zu entwickeln,
der dauerhaft hohe Investitionen in Deutschland
ermöglicht und eine tragfähige Entwicklung der
öffentlichen Finanzen sicherstellt.
27 Ausgehend von einer im internationalen
Vergleich moderaten Schuldenstandsquote von 62,5
Prozent des BIP im Jahr 2024, welche die
Obergrenze des SWP nur leicht überscheitet, und
aufbauend auf den angepassten nationalen
Rahmenbedingungen richtet die Bundesregierung den
Finanzplan bis zum Jahr 2029 für den
Bundeshaushalt konsequent an einem Dreiklang aus
Investitionen, Reformen und Konsolidierung
aus. Um die Dynamik der gesamtwirtschaftli-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1029– 15 –
chen Entwicklung deutlich zu erhöhen, wird die
Bundesregierung in den kommenden Jahren die
bestehenden dringenden Nachholbedarfe zur
Modernisierung des privaten und öffentlichen
Kapitalstocks in Deutschland adressieren. Hinzu
kommen die auf Grundlage des SVIK
finanzierten Investitionen von Ländern und Kommunen,
in deren Verantwortungsbereich innerhalb der
föderalen Struktur wichtige Bereiche der
öffentlichen Infrastruktur liegen.
28 Dieses Ziel spiegelt sich in einer
zwischenzeitlichen fiskalischen Expansion durch die
starke Ausweitung öffentlicher Investitionen wider.
Angesichts der derzeitigen Unterauslastung der
deutschen Volkswirtschaft von gegenwärtig rund
1 ½ Prozent des Produktionspotenzials sowie
erhöhter außenwirtschaftlicher Risiken und hoher
Unsicherheit ist diese Investitionsoffensive auch
makroökonomisch angezeigt. Davon dürften
signifikant positive Zweitrundeneffekte auf die
gesamtwirtschaftliche Entwicklung ausgehen. Ergänzende
Reformen zur Beschleunigung von
Investitionsvorhaben sowie zur (gezielten) Stärkung
gesamtwirtschaftlicher Produktionsfaktoren wirken
kurzfristig erwartbaren Preiseffekten in einzelnen
Sektoren mit höherer Auslastung aufgrund der
zusätzlichen Nachfrageimpulse entgegen.
29 Die mit der Modernisierung des öffentlichen
Kapitalstocks einhergehende Verbesserung der
gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen für
alle Wirtschaftsakteure und höhere
Planungssicherheit werden private Investitionen und
Innovationen anreizen und die Produktivität erhöhen.
Die damit verbundenen zusätzlichen Ausgaben
spiegeln sich zunächst in einem temporären
Anstieg des gesamtstaatlichen
Nettoausgabenwachstums über die ersten beiden Jahre des
Planungshorizonts des FSP auf ein Niveau wider, das für
einen glaubwürdigen und die
gesamtwirtschaftliche Entwicklung stimulierenden Aufholprozess
der Investitionen erforderlich ist.
Standortbedingungen verbessern, um das
Wachstum langfristig zu stärken
30 Die finanzpolitische Verpflichtung im
vorliegenden FSP sieht eine fiskalische Konsolidierung
in Form einer Verbesserung des strukturellen
Primärsaldos bis zum Ende des Planungshorizonts
vor, die mit entschlossenen Maßnahmen zur
Konsolidierung glaubwürdig unterlegt und durch
Maßnahmen für eine Erhöhung des
Wachstumspotenzials und damit strukturell höheren
staatlichen Einnahmen flankiert ist. Zu einem
höheren Wachstumspotenzial in Deutschland tragen
private und öffentliche Investitionen, zusätzliche
und besser qualifizierte Arbeits- und Fachkräfte,
ein hohes und verlässliches Energieangebot sowie
technologischer Fortschritt durch Innovationen
bei.
31 Neue Chancen für mehr
Wachstumspotenzial werden dabei auch durch Maßnahmen für
mehr Wagniskapital und private Ausgaben in
Forschung und Entwicklung (F&E) erschlossen.
Offene und stabile Kapitalmärkte sind hier
maßgeblich für mehr Gründungen und im Erfolgsfall
auch Skalierungen der Geschäftstätigkeit von
innovativen Unternehmen, die zur Steigerung der
gesamtwirtschaftlichen Produktivität und
Reallöhne in Deutschland beitragen. Darüber hinaus
ergreift die Bundesregierung Maßnahmen für
einen spürbaren Rückbau von übermäßiger
Bürokratie, zur weiteren Beschleunigung von
Planungs- und Genehmigungsverfahren und für eine
digitalisierte öffentliche Verwaltung, um
Wachstumspotenziale zu heben. All dies erhöht
gesamtwirtschaftliche Dynamik und Effizienz.
32 Um die private Investitionstätigkeit in den
kommenden Jahren spürbar zu beleben, ist die
Attraktivität des Standorts zu erhöhen sowie mehr
wirtschafts- und finanzpolitische Verlässlichkeit
zu schaffen. Durch die unmittelbare Umsetzung
wesentlicher Maßnahmen im Rahmen eines So-
Drucksache 21/1029 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 16 –
fortprogramms setzt die Bundesregierung hierfür
ein klares Signal. Dabei sorgen unter anderem
degressive Abschreibungen auf
Ausrüstungsinvestitionen in Höhe von 30 Prozent bis 2027 für
hochattraktive Investitionsbedingungen. Die ab 2028
beginnende schrittweise Absenkung des
Körperschaftssteuersatzes um insgesamt 5
Prozentpunkte erhöht langfristig die Ertragschancen (siehe
Kapitel 4.3.) und ist ein wichtiges Signal an nationale
und internationale Investoren.
33 Um den Bedarf an Arbeitskräften auch unter
den Bedingungen der gesellschaftlichen Alterung
zu decken, stärkt die Bundesregierung das
Arbeitsangebot. Die Bundesregierung wird daher ihre
Fachkräftestrategie unter Beteiligung der
Länder weiterentwickeln. Wichtige Stellschrauben
dafür sind weiterhin die Themen Aus- und
Weiterbildung, die Nutzung von vorhandenen
Arbeitskräftepotenzialen, die Verbesserung von
Arbeitsqualität bzw. Produktivität sowie die gezielte
Einwanderung von Fachkräften. Im
Koalitionsvertrag sind dazu Maßnahmen vereinbart, wie z. B.
verbesserte Anreize innerhalb der Grundsicherung
für Arbeitsuchende, steuerliche Begünstigungen
von Zuschlägen für Mehrarbeit, verbesserte
Hinzuverdienstmöglichkeiten bei der
Hinterbliebenenrente und eine vereinfachte Rückkehr zum
bisherigen Arbeitgeber nach Erreichen der
Regelaltersgrenze. Um die Erwerbsbeteiligung von
Personen nach Erreichen der Regelaltersgrenze zu
steigern, sieht die Aktivrente vor, dass Gehälter bis
zu 2.000 Euro ab Erreichen der Regelaltersgrenze
steuerfrei bleiben. Eine digitale Agentur für
Fachkräfteeinwanderung (Work-and-Stay-Agentur)
wird geschaffen, um die Fachkräftemigration zu
erleichtern (siehe Kapitel 4.3. und 5.1.).
34 Energie bleibt ein entscheidender
Produktionsfaktor. Infolge erhöhter Energiepreise seit dem
russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine hat
Deutschland an preislicher Wettbewerbsfähigkeit
eingebüßt. Für ein erfolgreiches Industrieland und
die Erreichung der Klimaneutralität ist ein
konkurrenzfähiger Strompreis unerlässlich. Jenseits
der Reduktion von Steuern und Abgaben müssen
die Voraussetzungen dafür geschaffen werden,
dass Stromkosten bereits in ihrer Gestehung und
im Gesamtsystem sinken. Um die Gesamteffizienz
zu steigern, baut die Bundesregierung Hemmnisse
bei der Flexibilisierung des Stromsystems ab und
treibt den Ausbau systemdienlicher
Speicherkapazitäten voran. Ferner ist es entscheidend,
Effizienzpotenziale beim Netzausbau und -betrieb zu
heben, bspw. durch die Digitalisierung der Netze.
Zentral sind zudem verlässliche
Rahmenbedingungen für systemdienliche Investitionen in
Erneuerbare Energien sowie in gesicherte Leistung
über Ausschreibungen und einen
Kapazitätsmechanismus, der Versorgungssicherheit erhält.
35 Die Bundesregierung wird zur Erhöhung der
gesamtwirtschaftlichen Produktivität die
finanziellen Rahmenbedingungen für Innovationen
verbessern, indem der Finanzplatz Deutschland
gestärkt wird. Um bestehende Finanzierungslücken
im Bereich des Wachstums- und
Innovationskapitals, insbesondere für Mittelstand und Scale-ups
mit Hilfe privaten Kapitals zu schließen, wird ein
Deutschlandfonds mit einer unternehmerischen
Governance für die konkreten
Investmententscheidungen eingerichtet. Dafür stellt der Bund
mindestens 10 Mrd. Euro Eigenmittel durch
Garantien oder finanzielle Transaktionen bereit.
Zudem wird die Bundesregierung den bestehenden
Zukunftsfonds über das Jahr 2030 hinaus
verstetigen und verfolgt das Ziel, dass sich die
Investitionen von Investoren bei der WIN-Initiative auf
über 25 Mrd. Euro mehr als verdoppeln.
36 Damit institutionelle Prozesse die
Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen weniger
beeinträchtigen, wird das Verfahrensrecht für
Infrastrukturvorhaben (one-for-many) vereinheitlicht.
Genehmigungsverfahren werden beschleunigt,
so z. B. durch die Umsetzung des Deutschland-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1029– 17 –
paktes und die Digitalisierung aller Verfahren.
Im Rahmen eines nationalen „Sofortprogramms
für den Bürokratieabbau“ und mithilfe von
jährlichen Bürokratieabbaugesetzen wird eine
deutliche Reduktion der Bürokratiekosten um 25
Prozent für die Wirtschaft angestrebt. Relevante
Standards, insbesondere aus den Bereichen
Menschenrechte, Bürgerrechte, Verbraucherrechte
und Arbeitnehmerrechte, werden dabei nicht
abgesenkt. Speziell im Gesundheitswesen sollen
Dokumentations- und Kontrolldichten durch
gesetzliche Anpassungen reduziert werden.
Parallelregulierungen auf nationaler und europäischer
Ebene werden vermieden; bürokratische
Übererfüllung bei der Umsetzung von EU-Recht soll
ausgeschlossen werden. Außerdem soll ein
digitales Bürgerportal das Aufzeigen bürokratischer
Hürden erleichtern.
37 Die Maßnahmen zur Planungs- und
Genehmigungsbeschleunigung wirken komplementär
zum SVIK und erhöhen die Effizienz öffentlicher
Ausgaben merklich. Durch die angestrebten
Entlastungen von bürokratischen Kosten können
Ressourcen im Privatsektor produktiver
eingesetzt werden. Ein durch obige Maßnahmen
getriebener Anstieg der privaten Investitionen
wiederum stärkt über vermehrte Kapitalbildung das
Produktionspotenzial und damit die
Tragfähigkeit der Staatsfinanzen. Gemeinsam mit
verbesserten Erwerbsanreizen tragen die Investitionen
auch dazu bei, die Absorptionsfähigkeit der
privaten Unternehmen für die fiskalischen Impulse
zu erhöhen.
Aufgaben überprüfen und Effizienz erhöhen,
um Haushalte zu konsolidieren
38 Gleichzeitig wird die Bundesregierung eine
Aufgabenkritik initiieren, die über den
Planungshorizont des FSP zunehmend die
Ausgabendynamik begrenzen wird. Dafür ist es erforderlich,
dass alle Subventionen einer eingehenden
Prüfung unterzogen werden, alle Förderprogramme
auf ihre Zielgerichtetheit und Wirksamkeit hin
überprüft werden und die Förderkulisse
insgesamt effektiver ausgerichtet wird.
39 Der öffentliche Sektor soll durch zahlreiche
gesetzliche Vereinfachungen sowie durch
Praxischecks effizienter gestaltet werden. Sektorale
Befreiungsmöglichkeiten vom Vergaberecht
werden geschaffen. Auch die Finanzverwaltung soll
durch eine Reduktion der
Verwaltungsvorschriften um 20 Prozent, den Einsatz künstlicher
Intelligenz und durch Digitalisierungsmaßnahmen
leistungsfähiger gemacht werden.
40 In der Bundesverwaltung sollen
Personaldienstleistungen gebündelt werden und
Vergabeplattformen in der Bestellplattform des Bundes
vereinheitlicht werden. Zur weiteren
Kostenreduzierung soll das Personal in Ministerien und
der Bundestagsverwaltung bis 2029 um
mindestens 8 Prozent sinken.
41 Sozialleistungen sollen gebündelt und besser
aufeinander abgestimmt werden. Auch soll eine
Kommission zur Sozialstaatsreform bereits im
vierten Quartal 2025 Empfehlungen zur
Modernisierung und Entbürokratisierung des
Sozialstaats und seiner Verwaltung präsentieren.
42 Damit trägt die Bundesregierung dazu bei,
dass der zusätzliche finanzpolitische Spielraum
effizient genutzt wird. Im Ergebnis sieht der FSP
daher für die zweite Hälfte des
Planungshorizonts eine zunehmende Konsolidierung in Form
einer starken Abschwächung der
Ausgabendynamik vor, sodass im Jahr 2029 ein
gesamtstaatliches Ausgabenwachstum erreicht wird, das mit
einer mittelfristig rückläufigen
Schuldenstandsquote auf 60 Prozent des BIP kompatibel ist.
Drucksache 21/1029 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 18 –
4.1. Finanzpolitische Ausgangslage und
Annahmen über kurz- und mittelfristige
Entwicklung der öffentlichen Finanzen
4.1.1 Staatshaushalt
43 Die finanzpolitische Ausgangslage ist
kurzfristig von anhaltenden makroökonomischen
Auswirkungen globaler Konflikte sowie den
mittel- und langfristigen strukturellen
Herausforderungen der deutschen Volkswirtschaft
gekennzeichnet. Um diesen Herausforderungen zu
begegnen, geht die Bundesregierung die hohen
gesamtwirtschaftlichen Investitionsbedarfe an
und setzt umfassende Strukturreformen um.
44 Nach den Jahren mit hohen
gesamtstaatlichen Defiziten infolge der sich
überlagernden Krisen war der Finanzierungssaldo im Jahr
2024 mit -2,7 Prozent des BIP im Vergleich zum
Vorjahr nahezu unverändert. Das Defizit
entfällt dabei zur Hälfte auf den Bund, dessen
Beitrag zum gesamtstaatlichen Defizit gegenüber
dem Jahr 2023 rückläufig ist, während das
Defizit der übrigen Ebenen gestiegen ist (siehe
Tabelle 2).
4. Mittelfristige Ausrichtung
der deutschen Finanzpolitik
und Festlegung des
Nettoausgabenpfads
Tabelle 1: Finanzierungssalden und Schuldenstand des Staates
2023 2024
in % des BIP
1 Finanzierungssaldo -2,5 -2,7
2 Struktureller Finanzierungssaldo -2,1 -2,0
3 Struktureller Primärsaldo -1,3 -0,9
4 Maastricht-Schuldenstand 62,9 62,5
5 Veränderung der Schuldenstandsquote -2,1 -0,4
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1029– 19 –
45 Die Gesamtentwicklung spiegelt sich
tendenziell auch in der Maastricht-
Schuldenstandsquote wider. Nach einem Anstieg auf rund 68
Prozent des BIP in den Jahren 2020 und 2021 war die
Schuldenstandsquote in der Folge wieder
rückläufig und betrug im Jahr 2024 rund 62,5 Prozent
des BIP.
46 Der staatliche Finanzierungssaldo wird in
erster Linie durch die Haushaltspolitik – über
die Gestaltung von Einnahmen und Ausgaben –
beeinflusst. Daneben wirken jedoch eine Reihe
konjunktureller und außergewöhnlicher
Faktoren, die zu großen Teilen außerhalb der
direkten Kontrolle der Regierungen liegen. Daher ist
eine Betrachtung der strukturellen Indikatoren
ökonomisch sinnvoll. Der strukturelle
Finanzierungssaldo ist der um Einmaleffekte und um die
konjunkturelle Komponente bereinigte Saldo. In
einem zweiten Schritt kann der strukturelle
Primärsaldo, also der um die Zinsausgaben
bereinigte strukturelle Finanzierungssaldo, zur
Beurteilung der Finanzpolitik herangezogen werden, da
die Zinsausgaben in der kurzen Frist weitgehend
außerhalb der Kontrolle der Regierungen liegen
und weil die Zinsausgaben keinen unmittelbaren
nachfrageseitigen Impuls auf die Volkswirtschaft
ausüben. Die Betrachtung des strukturellen
Primärsaldos zeigt eine schrittweise Konsolidierung
im deutschen Staatshaushalt. Nachdem sich das
gesamtstaatliche strukturelle Primärdefizit in
den Jahren 2020 und 2021 infolge der Corona-
Pandemie deutlich auf über 2 Prozent des BIP
erhöht hatte, erfolgte in den Folgejahren – auch
aufgrund auslaufender Krisenmaßnahmen – ein
Abbau des strukturellen Primärdefizits. In den
Jahren 2022 und 2023 fiel das strukturelle
Primärdefizit auf etwas über 1 Prozent des BIP. Im
Jahr 2024 wurden die 1 Prozent des BIP
unterschritten. Dies entspricht einer moderat
restriktiven Ausrichtung des deutschen Staatshaushalts
in der Ausgangslage dieses FSP.
4.1.2. Bundeshaushalt
47 Im Jahr 2024 beliefen sich die Ausgaben
des Bundes auf 474,2 Mrd. Euro. Das Soll
wurde damit um 2,6 Mrd. Euro beziehungsweise
0,5 Prozent unterschritten. Im Vergleich zum
Jahr 2023 fielen die Ausgaben im vergangenen
Jahr um 3,7 Prozent beziehungsweise 17,1 Mrd.
Euro höher aus. Im zweiten Regierungsentwurf
für den Bundeshaushalt 2025 sind Ausgaben
i. H. v. 503,0 Mrd. Euro vorgesehen (siehe
Tabelle 3). Die Einnahmen des Bundeshaushalts (ohne
Münzeinnahmen) beliefen sich im Jahr 2024 auf
Tabelle 2: Finanzierungssalden nach staatlichen Ebenen
2023 2024
in % des BIP
1 Bund -2,2 -1,4
2 Länder -0,2 -0,6
3 Gemeinden -0,3 -0,5
4 Sozialversicherung 0,2 -0,3
5 Staat insgesamt -2,5 -2,7
Differenzen zwischen dem Finanzierungssaldo für den Staat und der Summe der Finanzierungssalden der Ebenen sind rundungsbedingt.
Drucksache 21/1029 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 20 –
440,6 Mrd. Euro. Damit nahm der Bund 13,2 Mrd.
Euro beziehungsweise 3,1 Prozent mehr ein, als
im Soll veranschlagt war. Im Vergleich zum
Vorjahresniveau stiegen die Einnahmen um 12,3
Prozent (+48,4 Mrd. Euro).
48 Der Anteil der investiven Ausgaben lag im
Jahr 2024 bei rund 12 Prozent. Die
Nettokreditaufnahme (NKA) im Bundeshaushalt lag im Jahr
2024 bei 33,3 Mrd. Euro. Ausgehend von der NKA
in Höhe von 33,3 Mrd. Euro zuzüglich des Saldos
finanzieller Transaktionen von -1,4 Mrd. Euro und
zuzüglich der an die tatsächliche wirtschaftliche
Entwicklung angepassten
Konjunkturkomponente von -20, 6 Mrd. Euro beläuft sich die
strukturelle NKA des Bundes auf 11,4 Mrd. Euro
beziehungsweise 0,28 Prozent des BIP. Damit wurde
die strukturelle Obergrenze (0,35 Prozent des BIP
= 14,4 Mrd. Euro) um 3,1 Mrd. Euro
unterschritten.
49 Der Bundeshaushalt des Jahres 2024 bewegt
sich nach Jahren, für die der Deutsche Bundestag
eine außergewöhnliche Notsituation festgestellt
hatte (2020 bis 2023), wieder im Rahmen der
regulären Kreditobergrenze der Schuldenbremse.
Der erste Regierungsentwurf für das
Haushaltsgesetz 2025 sowie den Bundeshaushaltsplan wurde
im federführenden Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages im Jahr 2024 nicht
abschließend beraten. Am 24. Juni 2025 hat das
Bundeskabinett daher den zweiten Regierungsentwurf
für den Bundeshaushalt 2025, den Entwurf eines
Haushaltsbegleitgesetzes, die Eckwerte 2026 bis
2029 sowie den Entwurf eines Gesetzes zur
Errichtung des SVIK beschlossen.
50 Hiermit stellt die Bundesregierung 49 Tage
nach Amtsantritt die finanziellen Weichen für
die nächsten Jahre. Für das Jahr 2025 sind
insgesamt (Kernhaushalt und SVIK sowie KTF)
Rekordinvestitionen von knapp 116 Mrd. Euro
eingeplant. Hiervon entfallen rund 62,7 Mrd. Euro
auf den Kernhaushalt, rund 25,7 Mrd. Euro auf
den KTF und 27,2 Mrd. Euro auf das neue
Sondervermögen. Damit steigen die Investitionen um
55 Prozent im Vergleich zum Ist 2024. Die
bereinigte Investitionsquote von über 10 Prozent im
Kernhaushalt wird im Finanzplanungszeitraum
durchgehend eingehalten. Der zweite
Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025
unterlegt damit die fundamentale Neuausrichtung der
deutschen Finanz- und Wirtschaftspolitik, die in
dem vorliegenden FSP zum Ausdruck kommt.
Tabelle 3: Wesentliche Kennziffern des Bundeshaushalts
2023 (Ist)* 2024 (Ist)*
2025 (Regierungsentwurf
Stand Juni 2025)
1 Ausgaben des Bundes in Mrd. Euro 457,1 474,2 503,0
2 Veränderung ggü. Vorjahr in % -4,9 +3,7 +6,1
3 Investive Ausgaben in Mrd. Euro 55,0 56,7 62,7
4 Einnahmen des Bundes in Mrd. Euro 457,1 474,2 503,0
5 Steuereinnahmen in Mrd. Euro 356,1 375,0 386,8
6 Nettokreditaufnahme in Mrd. Euro 27,2 33,3 81,8
*) Ohne haushaltstechnische Verrechnungen
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1029– 21 –
51 Eine NKA ist in Höhe von 81,8 Mrd. Euro
vorgesehen. Diese Neuverschuldung ist notwendig,
um in die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
des Landes zu investieren, da mit neuem
Wachstum auch die Einnahmen des Staates wieder
steigen. Die für das Jahr 2025 vorgesehene NKA
entspricht der regulären Kreditobergrenze nach
Artikel 115 GG zuzüglich des Betrages, um den
die Ausgaben der neu geschaffenen, sogenannten
Bereichsausnahme den Betrag von 1 Prozent des
BIP übersteigen. Darin ist nicht die
Kreditaufnahme des SVIK sowie des Sondervermögens
Bundeswehr enthalten. Der Saldo finanzieller
Transaktionen beträgt im Jahr 2025 rund 16,4 Mrd.
Euro. Dieser Saldo der finanziellen Transaktionen
erhöht die NKA und gleichzeitig die
Kreditobergrenze. Damit wirkt er neutral im Rahmen der
Schuldenregel des Bundes.
52 Über den zweiten Regierungsentwurf für den
Bundeshaushalt 2025 sowie die Eckwerte 2026
bis 2029 wird nun das neu gewählte Parlament
im Rahmen seiner Budgethoheit entscheiden.
Bis der vom Deutschen Bundestag
verabschiedete Bundeshaushalt 2025 im Bundesgesetzblatt
verkündet sein wird, arbeitet die
Bundesregierung im Wesentlichen auf der
grundgesetzlichen Basis von Artikel 111 GG. Die maßgebliche
Vorschrift für die vorläufige Haushaltsführung
stellt sicher, dass die Bundesregierung ihren
bestehenden Verpflichtungen nachkommen und
somit ihre Aufgaben erfüllen kann.
Berechnungs- und Bewirtschaftungsgrundlage für die
vorläufige Haushaltsführung 2025 waren
zunächst die Ansätze und Haushaltsstrukturen des
Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2025
vom Sommer 2024, fortgeschrieben mit den vom
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages
im Rahmen der parlamentarischen Beratungen
im Herbst 2024 noch beschlossenen so
genannten Beschlussempfehlungen. Seit dem
Kabinettbeschluss zum zweiten Regierungsentwurf 2025
am 24. Juni 2025 bildet dieser die
Bewirtschaftungsgrundlage für die weitere vorläufige
Haushaltsführung 2025. Für die meisten sächlichen
Verwaltungs- und Programmausgaben waren
ab Beginn der vorläufigen Haushaltsführung
45 Prozent der vorgesehenen Mittel bei
Vorliegen der Voraussetzungen von Artikel 111 Absatz
1 GG verfügbar. Zugleich mit der Umstellung
der Bewirtschaftungsgrundlage auf den zweiten
Regierungsentwurf 2025 wurde diese Quote auf
70 Prozent angehoben. Für Personalausgaben
und Investitionen gilt diese Quote nicht.
Aufgrund der dargelegten restriktiven Vorgaben des
Artikel 111 GG könnte es unterjährig zunächst
zu einem leicht verminderten Ausgabenabfluss
kommen – im Vergleich zu einem Mittelabfluss
in einem Jahr, in dem ab Beginn ein durch Gesetz
festgestellter Haushaltsplan vorliegt.
Erfahrungsgemäß werden jedoch etwaige zurückgehaltene
Mittelabflüsse nach dem Ende der vorläufigen
Haushaltsführung recht kurzfristig nachgeholt.
4.2. Finanzpolitische Verpflichtung: Pfad für
das Wachstum der Nettoausgaben
Box 2: Fiskalische Anforderungen des
reformierten Stabilitäts- und Wachstumspakts
und die Nationale Ausweichklausel für
Verteidigung (NEC)
Als fiskalischer Hauptindikator des
reformierten Regelwerks dient ein verbindlicher
mehrjähriger Wachstumspfad der Netto-
Primärausgaben, der im Einklang mit konkreten
fiskalischen Anforderungen steht.
Netto-Primärausgaben (folgend
„Nettoausgaben“) sind Staatsausgaben ohne
Zinsausgaben und bereinigt um Ausgaben für
Programme der EU, die vollständig durch Einnahmen
aus den Unionsfonds ausgeglichen werden,
nationale Ausgaben für die Kofinanzierung
Drucksache 21/1029 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 22 –
von Programmen, die von der EU finanziert
werden, konjunkturelle Komponenten der
Ausgaben für Leistungen bei Arbeitslosigkeit
und einmalige und sonstige befristete
Maßnahmen sowie diskretionäre einnahmeseitige
Maßnahmen.
Zur Ableitung der fiskalpolitischen
Anforderungen sind für Mitgliedstaaten mit einem
Schuldenstand von über 60 Prozent des BIP
und/oder einem Defizit von über 3 Prozent
des BIP insbesondere drei Elemente
vorgesehen, die kumulativ erfüllt sein müssen und
aus denen die Europäische Kommission
Referenzpfade für die Nettoausgaben ermittelt:
(1) Im Rahmen einer Tragfähigkeitsanalyse
muss der zu ermittelnde Ausgabenpfad
sicherstellen, dass die projizierte
gesamtstaatliche Schuldenstandsquote zum Ende der
Anpassungsperiode auf einen plausibel
rückläufigen Pfad gebracht wird
beziehungsweise mittelfristig unter 60 Prozent des BIP
verbleibt und das projizierte gesamtstaatliche
Defizit unter die 3-Prozent-Grenze des BIP
gesenkt und mittelfristig unter diesem
Referenzwert gehalten wird (Verordnung (EU)
2024/1263, Artikel 6).
(2) Zudem ist eine „Absicherung der
Schuldentragfähigkeit“ mit konkreten
quantitativen Vorgaben für den Abbau der
Schuldenstandsquote vorgesehen. Vorgabe ist, dass die
projizierte öffentliche Schuldenstandsquote
um einen durchschnittlichen jährlichen
Mindestsatz sinken muss, der a) 1 Prozentpunkt
des BIP beträgt, solange die öffentliche
Schuldenstandsquote 90 Prozent des BIP
übersteigt; b) 0,5 Prozentpunkte des BIP beträgt,
solange die öffentliche Schuldenstandsquote
zwischen 60 Prozent und 90 Prozent des BIP
liegt (Verordnung (EU) 2024/1263, Artikel 7).
(3) Schließlich wurde eine „Absicherung der
Defizitresilienz“ in den Regeln verankert, die
einen angemessenen Sicherheitsabstand des
Defizits zum 3-Prozent-Referenzwert von
strukturell 1,5 Prozent vorsieht. Die jährliche
Verbesserung des strukturellen Primärsaldos
zur Erreichung des erforderlichen Abstands
beträgt dabei 0,4 Prozentpunkte des BIP
beziehungsweise bei Verlängerung des
Anpassungszeitraums, 0,25 Prozentpunkte des BIP
(Verordnung (EU) 2024/1263, Artikel 8).
Nationale Ausweichklausel für Verteidigung
(„National Escape Clause (NEC)“)
Als Reaktion auf Russlands Angriffskrieg
gegen die Ukraine und die Bedrohung der
europäischen Sicherheit hat die EU im
Rahmen des Weißbuchs
„Verteidigungsfähigkeit 2030“ ein ehrgeiziges
Verteidigungspaket vorgelegt, mit dem Ziel, die Ausgaben
für eine europäische Verteidigungsfähigkeit
substanziell zu erhöhen. Ein Teil des Pakets
ist die koordinierte Aktivierung der NEC
bezüglich des SWP. Mitgliedstaaten, die die
NEC aktivieren, dürfen temporär von den
fiskalischen Vorgaben in dem Ausmaß
abweichen, in welchem sie ihre
Verteidigungsausgaben gegenüber dem Referenzjahr 2021
erhöhen. Um die mittelfristige Tragfähigkeit
der öffentlichen Finanzen zu
gewährleisten, wird die Abweichung vom empfohlenen
Nettoausgabenpfad für jedes
Aktivierungsjahr bis 2028 auf höchstens 1,5 Prozent des
BIP an zusätzlichen Verteidigungsausgaben
begrenzt.
Die NEC nutzt die im Regelwerk
vorgesehene Flexibilität für den Fall, dass
außergewöhnliche Umstände vorliegen, die sich der
Kontrolle des Mitgliedstaats entziehen und
erhebliche Auswirkungen auf seine öffent-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1029– 23 –
lichen Finanzen haben. Der Angriffskrieg
Russlands auf die Ukraine und seine
Auswirkungen stellt einen solchen Fall dar.
Die Bundesregierung hat mit Schreiben von
Bundesminister a. D. Dr. Jörg Kukies am
24. April 2025 angesichts der erheblichen
Risiken für die europäische
Sicherheitsordnung die Aktivierung der NEC gemäß
Artikel 26 der Verordnung 2024/1263 in
Verbindung mit dem Vorschlag einer koordinierten
Aktivierung gemäß Mitteilung der
Europäischen Kommission vom 19. März 2025
(C(2025)2000 final) beantragt. Damit soll die
zügige und erhebliche Ausweitung der
Verteidigungsausgaben ermöglicht werden, für
die national mit der Bereichsausnahme für
verteidigungsrelevante Ausgaben die
nationalen Voraussetzungen geschaffen wurden
(siehe auch Kapitel 3).
53 Am 17. Juni 2025 hat die Europäische
Kommission einen aktualisierten Referenzpfad für
das maximal zulässige Wachstum der
Nettoausgaben im deutschen Staatshaushalt für die
kommenden vier Jahre vorgelegt. Der Referenzpfad
bei einer vierjährigen bzw. siebenjährigen
Anpassungsperiode sieht ein maximal zulässiges
jahresdurchschnittliches Wachstum der
Nettoausgaben im Sinne von Art. 2 Nr. 2 der Verordnung
(EU) 2024/1263 um 0,5 Prozent bzw. 1,7 Prozent
im Zeitraum der Jahre 2025 und 2028 vor.
54 Der von der Europäischen Kommission
vorgelegte Referenzpfad ist eine quantitative
Orientierung für die Festlegung des
Nettoausgabenpfades für den deutschen Staatshaushalt. Der
Referenzpfad erfüllt die quantitativen
Anforderungen an die Schuldentragfähigkeit und die
Defizitresilienz und ist abgeleitet aus einer
Schuldentragfähigkeitsanalyse, die hinsichtlich der
makroökonomischen Annahmen auf den
Ergebnissen der Frühjahrsprognose der Europäischen
Kommission vom 19. Mai 2025 basiert. Der
Referenzpfad unterstellt einen Planungshorizont von
vier Jahren.
55 Der aktualisierte Referenzpfad berücksichtigt
jedoch nicht die von der Bundesregierung
beantragte Aktivierung der NEC (siehe auch Box 1).
Die Bundesregierung hat die
Verteidigungsausgaben bereits in den vergangenen Jahren
gemessen an der NATO-Quote von 1,4 Prozent des
BIP im Jahr 2021 auf 2,1 Prozent des BIP im Jahr
2024 signifikant erhöht. Die am 24. Juni 2025 im
Bundeskabinett beschlossenen Eckwerte für den
Bundeshaushalt der Jahre 2026 bis 2029 sehen
eine weitere deutliche Anhebung der NATO-
Quote bis auf 3,5 Prozent des BIP im Jahr 2029
vor. Die Notwendigkeit dieses Aufwuchses liegt
außerhalb der Kontrolle der Bundesregierung
und hat erhebliche Auswirkungen auf die
öffentlichen Finanzen.
56 Vor dem Hintergrund dieser Erwägungen
und der diesbezüglichen Annahmen des
Referenzpfades sind für die Ableitung des
festzulegenden Nettoausgabenpfades verschiedene
Anpassungen des Referenzpfades geboten, die im
Folgenden begründet werden.
Erweiterung des Planungshorizonts auf fünf
Jahre
57 Der Planungshorizont eines FSP umfasst
grundsätzlich vier Jahre. Allerdings sieht Art. 2
Nr. 6 der Verordnung (EU) 2024/1263 in
Verbindung mit den diesbezüglichen Klarstellungen
in den Leitlinien der Europäischen Kommission
(Kommissions-Mitteilung C/2024/3975) vor, dass
der Planungshorizont des FSP abweichend
hiervon fünf Jahre abdecken kann, sofern dies zu
einer verbesserten Konsistenz mit der
Legislaturperiode führt. Da die nächste reguläre Wahl zum
Deutschen Bundestag voraussichtlich im
Frühjahr 2029 stattfinden wird, ist trotz der regulä-
Drucksache 21/1029 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 24 –
ren Dauer der Legislaturperiode des Deutschen
Bundestags von vier Jahren davon auszugehen,
dass die amtierende Bundesregierung insgesamt
fünf Regierungsentwürfe für den
Bundeshaushalt vorzulegen hat. Da sie auch für das Jahr 2029
einen Haushaltentwurf vorlegen wird, wird der
Planungshorizont dieses FSP auf fünf Jahre
festgelegt. Damit wird die Glaubwürdigkeit der
Umsetzung der in diesem FSP enthaltenen
finanzpolitischen Verpflichtungen über die gesamte
Dauer der Legislaturperiode sichergestellt.
Zudem wird damit einer künftigen
Bundesregierung, die voraussichtlich im Sommer 2029 ihre
Arbeit aufnehmen wird, angemessen Zeit
eingeräumt, einen neuen Plan vorzulegen.
Aktualisierung der gesamtwirtschaftlichen
und fiskalischen Annahmen für die
Schuldentragfähigkeitsanalyse
58 Zum Stichtag für die Erstellung der
Frühjahrsprognose der Europäischen Kommission
war die Umsetzung des Finanzierungspakets
(siehe Kapitel 3 und 4.3) noch nicht hinreichend
spezifiziert, sodass die gesamtwirtschaftlichen
Implikationen dieser fundamentalen Anpassung
der finanzverfassungsrechtlichen
Rahmenbedingungen nicht in die Frühjahrsprognose der
Europäischen Kommission einfließen konnten. Zum
Zeitpunkt der Erstellung und Übersendung des
vorliegenden FSP liegen insb. zu den
makroökonomisch relevanten Bestandteilen des
Finanzierungspakets hinreichende Informationen bzw.
Beschlüsse der Bundesregierung vor. Dies
betrifft die vorgesehene Verteilung der Mittel des
SVIK auf verschiedene Ausgabenkategorien in
den kommenden Jahren sowie den auf
Grundlage der Bereichsausnahme geplanten zügigen und
starken Anstieg der Verteidigungsausgaben in
Deutschland.
59 Die nun veröffentlichten Prognosen der
führenden deutschen
Wirtschaftsforschungsinstitute, die diese Maßnahmen im Gegensatz zur
Prognose der Europäischen Kommission
berücksichtigen, erwarten signifikante positive Effekte
für das Wirtschaftswachstum und auch für die
Veränderungsrate des BIP-Deflator. Daraus folgt
die Notwendigkeit, die makroökonomischen
Annahmen zu aktualisieren, die dem Referenzpfad
der Europäischen Kommission zugrunde liegen.
60 Dies betrifft die zu erwartende
Preisentwicklung der inländischen Wertschöpfung, die
am sogenannten BIP-Deflator gemessen wird.
Aufgrund aktueller Informationen erscheint
ein temporär höherer BIP-Deflator ökonomisch
plausibel, zumal die gesamtwirtschaftliche
Preisentwicklung in der jüngeren Vergangenheit
regelmäßig unterschätzt wurde. So lag bspw. im
1. Quartal des Jahres 2025 der BIP-Deflator mit
2,6 Prozent (Veränderungsrate gegenüber dem
Vorjahresquartal) deutlich höher als noch im
Frühjahr erwartet, so dass auch eine Anpassung
der Jahresraten wahrscheinlich ist. Prognosen
wiesen zuletzt für die erwartete
Veränderungsrate des BIP-Deflators für die beiden Jahre 2025
und 2026 eine Tendenz zur Aufwärtsrevision auf.
Jüngste umfragebasierte Daten deuten hier
zumindest keine Trendwende bei der zu
erwartende Preisentwicklung der inländischen
Wertschöpfung an.
61 Es besteht derzeit aber auch eine hohe
Unsicherheit bzgl. der Höhe und Persistenz der
Effekte zugrundliegender Einflussfaktoren auf den
BIP-Deflator. So liegt bspw. das aktuelle
Prognosespektrum der Wirtschaftsforschungsinstitute
für das Jahr 2025 zwischen 2,1 Prozent und
2,9 Prozent. Für das Jahr 2026 ist das
Prognosespektrum in Bezug auf aktuelle Informationen,
wie bspw. den Effekt des Finanzierungspakets,
nicht hinreichend aussagekräftig, da einige
Prognosen dies noch nicht vollumfänglich berück-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1029– 25 –
sichtigen. Aber auch ohne Berücksichtigung
dieser aktuellen Informationen zum
Finanzierungspaket existieren Prognoseunterschiede, die
auf unterschiedlichen Einschätzungen zu
weiteren prognoserelevanten Bereichen beruhen. So
spielt bspw. eine Rolle, welche Annahme bzgl. der
US-Zollpolitik und möglicher
Vergeltungsmaßnahmen andere Länder getroffen wurden, u. a.
weil diese Annahmen auch Einfluss auf die
erwartete Preisentwicklung in den EU-Staaten haben.
62 Neben unterschiedlichen Annahmen dürften
aktuelle Informationen, die in einigen
Prognosen noch nicht berücksichtigt wurden, zusätzlich
das Prognosespektrum weiten. So könnte
aufgrund des von der Bundesregierung geplanten
Anstiegs der öffentlichen Ausgaben für
Investitionen in Infrastruktur und Verteidigung
erwartet werden, dass auch die gesamtwirtschaftliche
Nachfrage in Deutschland spürbar stimuliert
wird. Insbesondere in einzelnen maßgeblichen
Wirtschaftsbereichen wäre vorerst mit
spürbar zunehmenden Kapazitätsauslastungen und
Preiseffekten zu rechnen, die sich im Zuge des
erwarteten Kapazitätsaufbaus erst mittel- bis
langfristig wieder abschwächen werden.
Hierbei ist v. a. mit höheren Preissteigerungen bei
Investitionsgütern und den öffentlichen Ausgaben
für einige Güter zu rechnen, die sich im BIP-
Deflator niederschlagen, aber nicht zwangsweise in
der Verbraucherpreisinflation, die anhand eines
Warenkorbs auf Basis des Konsums der privaten
Haushalte gemessen wird. Der isolierte Effekt
des Finanzierungspakets auf die
Veränderungsrate des BIP-Deflators wird derzeit auf bis zu
0,5 Prozentpunkte geschätzt.2
2 Siehe ifo (2025): ifo Konjunkturprognose Sommer 2025:
Erholung rückt näher - wirtschaftspolitische Unsicherheiten
weiter hoch, Schnelldienst digital, 2025, 6, Nr. 7, S. 23ff, und
DIW (2025): Sondervermögen für Infrastruktur: 500-Mrd.
-Investitionspaket würde deutsche Wirtschaft aus der Krise
holen, DIW aktuell 111.
63 Die Nettozuwanderung, insb. aus der EU, ist
jüngst stark zurückgegangen. Auch dies könnte
die Lohn- und darüber die Preiserwartungen
erhöhen, angesichts des bisher hohen Beitrags von
Zugewanderten zum Beschäftigungszuwachs
und dem Fachkräftemangel in bestimmten
Sektoren. Um all diese aktuellen Informationen und
den daraus resultierenden Erwartungseffekten
Rechnung zu tragen, wird der von der
Europäischen Kommission angenommene BIP-Deflator
für das Jahr 2025 von 2,4 Prozent auf 2,7 Prozent
und für das Jahr 2026 von 2,2 Prozent auf 2,6
erhöht.3
64 Darüber hinaus werden die Annahmen zum
Potenzialwachstum der deutschen
Volkswirtschaft angepasst. Der Referenzpfad der
Europäischen Kommission basiert auf der Annahme
eines realen Potenzialwachstums im Zeitraum
2025 bis 2034 von jahresdurchschnittlich 0,5
Prozent. Die Schätzung des Produktionspotenzials
ist nach den Jahren sich überlagernder externer
Schocks mit großer Schätzunsicherheit behaftet.
Unter anderem deswegen wurde das
Potenzialwachstum für Deutschland zuletzt von
verschiedenen Institutionen als auch der
Bundesregierung selbst sehr niedrig geschätzt. Allerdings
zeigen sowohl aktuelle externe Projektionen als
auch interne Abschätzungen der
Bundesregierung, dass die mit dem Finanzierungspaket
verbundenen Maßnahmen unmittelbar zu einer
Ausweitung des öffentlichen Kapitalstocks
führen und insb. im derzeitigen
makroökonomischen Umfeld zusätzliche private Investitionen
3 Es handelt sich bei der hier erfolgten Einschätzung
nicht um eine neue Prognose/Projektion, sondern um eine
isolierte Bewertung basierend auf der aktuellen
Datenlage. Diese Einschätzung präjudiziert dabei in keiner Weise
die Herbstprojektion 2025 der Bundesregierung, u.a. weil
im Rahmen der Prognose weitere Entwicklungen und
dann vorliegende Informationen (konjunkturelle Dynamik,
Datenrevisionen, geopolitische Entwicklungen) betrachtet
werden müssen.
Drucksache 21/1029 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 26 –
anreizen dürften und damit auch das
gesamtwirtschaftliche Produktivitätswachstum
erhöhen.. Aufgrund dieser Faktoren sind die
Voraussetzungen zur Durchführung der sogenannten
Potenzialglättung bei der erstmaligen Erstellung
des FSP gemäß Art. 36 f) der Verordnung (EU)
2024/1263 erfüllt. Für den Zeitraum der Jahre
2025 bis 2041 bleibt das kumulierte Wachstum
des realen Produktionspotenzials unverändert.
65 Zudem wurde die fiskalische Ausgangslage
im Jahr 2024 auf die neuesten Daten aktualisiert.
Insbesondere fiel das gesamtstaatliche
Finanzierungsdefizit im Jahr 2024 mit 2,7 Prozent des
BIP etwas geringer aus als bei der Erstellung der
Kommissions-Frühjahrsprognose angenommen.
66 Als Ergebnis der beschriebenen
Aktualisierungen ergäbe sich der in Tabelle 4 dargestellte
Nettoausgabenpfad über einen Planungshorizont
von fünf Jahren. Der Verlauf dieses
Nettoausgabenpfads über die Jahre des Plans spiegelt die in
Kapitel 3 dargestellte finanz- und
wirtschaftspolitische Strategie wider, wobei dieser Pfad
sowohl die aus einer
Schuldentragfähigkeitsanalyse abgeleiteten Anforderungen gemäß Art. 6 der
Verordnung (EU) 2024/1263 als auch die
numerischen Mindestanforderungen gemäß Art. 7 und 8
der Verordnung (EU) 2024/1263 erfüllt. Tabelle 4
enthält somit den für die Bewertung des
vorliegenden Plans heranzuziehenden
Nettoausgabenpfad.
67 Dieser Nettoausgabenpfad berücksichtigt
jedoch noch nicht die Aktivierung der NEC für den
deutschen Staatshaushalt., welche der Rat
gemeinsam mit diesem FSP beraten wird. Daher
handelt es sich nicht um den Nettoausgabenpfad
im Sinne der finanzpolitischen Verpflichtung,
deren Einhaltung über die Jahre der Laufzeit dieses
FSP anhand der jährlichen Fortschrittsberichte
zu überwachen ist.
Festlegung des Nettoausgabenpfades nach
Anwendung der Flexibilitäten aufgrund der
Aktivierung der NEC
68 Der Vorschlag der Europäischen
Kommission zur koordinierten Aktivierung der NEC vom
19. März 2025 spezifiziert die in Artikel 26 Abs. 1
der Verordnung 2024/1263 definierten
Anforderungen dahingehend, dass für den Zeitraum der
Aktivierung die numerischen
Mindestanforderungen an die Defizitresilienz und die
Schuldentragfähigkeit (Art. 7 und 8 der Verordnung (EU)
2024/1263, siehe auch Box 1) in ihrer Wirkung
auszusetzen sind. Damit ist für die Laufzeit der
Aktivierung der NEC zur Erfüllung der in Art. 26
der Verordnung (EU) 2024/1263 genannten
Kriterien die Einhaltung der Anforderungen gemäß
Schuldentragfähigkeitsanalyse (Art. 6 der
Verordnung (EU) 2024/1263) ausschlaggebend.
Demzufolge kann der Nettoausgabenpfad als zusätzliche
Flexibilität um den Einfluss der ausgesetzten
Anforderungen erweitert werden.
Tabelle 4: Nettoausgabenpfad für die Jahre 2025 bis 2029 ohne Aktivierung der NEC
2025 2026 2027 2028 2029
Wachstum der gesamtstaatlichen Nettoausgaben in % ggü. Vorjahr
National finanzierte Nettoausgaben Wachstumsrate 3,1 3,0 2,7 2,1 2,0
Kumulative Wachstumsrate 3,1 6,2 9,0 11,3 13,5
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1029– 27 –
69 Unter der Annahme, dass der Rat eine
Empfehlung der Europäischen Kommission zur
Aktivierung der NEC für den deutschen
Staatshaushalt annimmt und in Kenntnis dieser
zusätzlichen Flexibilität und der daraus
resultierenden Rahmenbedingungen für die zulässige
Entwicklung der gesamtstaatlichen
Nettoausgaben während der Laufzeit der NEC, kann als
finanzpolitische Verpflichtung ein von Tabelle 4
abweichender Nettoausgabenpfad festgelegt
werden. Dabei werden die aufgrund der Ergebnisse
der Schuldentragfähigkeitsanalyse erforderlichen
Verbesserungen des gesamtstaatlichen
strukturellen Primärsaldos in den Jahren 2025 bis 2029
stärker asymmetrisch verteilt. Dabei bleibt das
Ambitionsniveau der fiskalischen Konsolidierung
gemessen an dem zum Ende des
Planungshorizonts gemäß den Ergebnissen der
Schuldentragfähigkeitsanalyse zu erreichenden Niveaus der
Nettoausgaben ungefähr erhalten. Das in Folge
der beschriebenen Modifizierung in den ersten
beiden Jahren erhöhte Nettoausgabenwachstum
ist erforderlich, um die in Kapitel 3
dargestellte finanz- und wirtschaftspolitische Strategie in
den kommenden Jahren umsetzen zu können.
Die damit verbundenen Maßnahmen stehen in
einer komplementären Beziehung zum schnellen
Aufwuchs der Verteidigungsausgaben, der
notwendig ist, damit Deutschland seinen Anteil an
der EU-Verteidigungsfähigkeit 2030 leisten kann.
Die resultierende Ausweitung der
Verteidigungsausgaben gegenüber dem Referenzjahr 2021 wird
unter der Annahme der Aktivierung der NEC bis
zu einer Erhöhung von 1,5 Prozent des BIP bei
der Bestimmung des nachfolgend als
finanzpolitische Verpflichtung ausgewiesenen
Nettoausgabenpfads nicht berücksichtigt.
70 Die angesichts der Investitionsbedarfe und
der gesamtwirtschaftlichen Herausforderungen
von der Bundesregierung geplante massive
Ausweitung investiver Ausgaben erfolgt zeitlich
vorgezogen. Dies spiegelt sich in
überdurchschnittlich hohen Wachstumsraten der Nettoausgaben
in den Jahren 2025 und 2026 wider (siehe
Tabelle 5). Ab dem Jahr 2027 sieht der FSP eine
schrittweise Reduktion der Wachstumsrate der
Nettoausgaben vor. Um dies zu erreichen, wird
die Bundesregierung sowohl die im
Koalitionsvertrag vorgesehenen umfassenden
Konsolidierungsmaßnahmen umsetzen, deren Wirkung
sukzessive einsetzen wird, als auch
strukturelle Reformen konsequent umsetzen (siehe
Kapitel 3). Damit wird eine Dämpfung der
Ausgabendynamik einsetzen. Dies wird in Verbindung mit
Maßnahmen für eine Erhöhung des
Wachstumspotenzials und damit strukturell höheren
staatlichen Einnahmen dazu beitragen, die mit dem
Nettoausgabenpfad vorgesehene strukturelle
Konsolidierung der Staatsfinanzen zu erreichen.
Vor diesem Hintergrund ergibt sich der
Nettoausgabenpfad in Tabelle 5.
Tabelle 5: Finanzpolitische Verpflichtung: Nettoausgabenpfad für die Jahre 2025 bis 2029 bei Aktivierung
der NEC
2025 2026 2027 2028 2029
Wachstum der gesamtstaatlichen Nettoausgaben in % ggü. Vorjahr
National finanzierte Nettoausgaben Wachstumsrate 4,4 4,5 2,3 1,7 1,6
Kumulative Wachstumsrate 4,4 9,0 11,5 13,3 15,2
Drucksache 21/1029 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 28 –
71 Mit dieser finanzpolitischen Verpflichtung
setzt die Bundesregierung ein kraftvolles Signal
für wirtschaftliches Wachstum und Wohlstand
sowie dauerhaft tragfähige Staatsfinanzen in
Deutschland. Gleichzeitig leistet sie einen
wichtigen Beitrag für Stabilität und Prosperität der
europäischen Währungsunion. Mit der
finanzpolitischen Verpflichtung setzt sie zudem die
Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag um, dass
die Regeln des SWP konsequent angewendet,
die vorhandenen Flexibilitäten genutzt und die
Wirtschaft gestärkt werden.
4.3. Finanzpolitisch-strukturelle
Maßnahmen auf der Ausgaben- und
Einnahmenseite zur Unterlegung des
Nettoausgabenpfads
Anpassung der Schuldenregel mit dem
Finanzierungspaket
72 Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat
haben im März 2025 eine Änderung des
Grundgesetzes beschlossen, mit der die
finanzverfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen
verändert worden sind. Die Grundgesetzänderung ist
am 25. März 2025 in Kraft getreten. Das
Finanzierungspaket umfasst drei Säulen:
73 Erstens werden Verteidigungsausgaben, die
Ausgaben des Bundes für den Zivil- und
Bevölkerungsschutz sowie für die
Nachrichtendienste, für den Schutz der informationstechnischen
Systeme und für die Hilfe für
völkerrechtswidrig angegriffene Staaten künftig von der
regulären Kreditobergrenze der Schuldenregel
ausgenommen, soweit sie einen Sockelwert von
1 Prozent des BIP überschreiten. Durch diese
limitierte Bereichsausnahme wird ein
verlässlicher finanzieller Rahmen für
sicherheitsrelevante Ausgaben geschaffen und zugleich ein
klares Signal zur Stärkung des europäischen
Pfeilers der NATO gesetzt. Für alle übrigen
Ausgaben des Bundeshaushalts gilt die
Schuldenregel unverändert.
74 Zweitens wird ein Sondervermögen für
zusätzliche Investitionen in Infrastruktur und
Klimaneutralität in Höhe von bis zu 500 Mrd. Euro
geschaffen, das sich über einen
Bewilligungszeitraum von zwölf Jahren erstreckt (siehe auch
Kapitel 3).
75 Drittens wird den Ländern in ihrer
Gesamtheit – angesichts der hohen Investitionsbedarfe–
ein struktureller Neuverschuldungsspielraum in
Höhe von 0,35 Prozent des BIP ermöglicht. Die
Regelung trägt der Tatsache Rechnung, dass bei
der Einführung der Schuldenregel im Jahr 2009
für die Länder kein eigener struktureller
Verschuldungsspielraum vorgesehen war.
76 Das Finanzierungspaket legt den
Grundstein für eine langfristig tragfähige,
wachstumsorientierte Finanz- und Wirtschaftspolitik in
Deutschland. Mit den zusätzlichen öffentlichen
Investitionen, einem verlässlichen Rahmen für
sicherheitsrelevante Ausgaben und einem
strukturellen Verschuldungsspielraum können
zentrale Zukunftsaufgaben erfüllt werden.
77 Der Koalitionsvertrag für die 21.
Legislaturperiode formuliert daher einen klaren Anspruch:
Finanz- und Wirtschaftspolitik müssen wieder zu
Garanten für eine wettbewerbsfähige und
wachsende Volkswirtschaft werden. Hierfür gilt es,
den Standort Deutschland nach vorne zu
bringen und den Wohlstand für alle zu mehren. Das
zentrale Instrument dafür ist eine
wachstumsorientierte Investitionspolitik, kombiniert mit
strukturellen Reformen und besseren
Rahmenbedingungen für den Arbeitsmarkt. Nach einer
Phase wirtschaftlicher Stagnation gilt es, die
Potenziale der deutschen Volkswirtschaft zu heben
und wieder auf einen nachhaltig höheren
Wachstumspfad zu kommen.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1029– 29 –
Öffentliche Investitionen
78 Die gesamtstaatlichen investiven Ausgaben,
bestehend aus Bruttoanlageinvestitionen und
Investitionszuschüssen gemäß dem Europäischen
System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen
(ESVG), erreichten im Jahr 2024 einen Anteil von
4,5 Prozent am BIP. Damit lagen sie deutlich über
dem Vorkrisenniveau von 3,4 Prozent im Jahr
2019, das bereits einen Anstieg gegenüber dem
Niveau in den 2010er Jahren darstellte. Das
Niveau von 4,5 Prozent des BIP im Jahr 2024
wurde zuletzt im Jahr 1993 überschritten, das noch
von den akuten Folgen der Wiedervereinigung
geprägt war. Auch für die kommenden Jahre hat
sich die Bundesregierung eine weitere Steigerung
der Investitionstätigkeit zum Ziel gesetzt.
79 Die Erhöhung öffentlicher Investitionen ist
noch keine hinreichende Bedingung, um die
Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland
nachhaltig zu sichern. Sie kann jedoch – in
Verbindung mit verbesserten
Planungsbedingungen, attraktiveren Standortfaktoren und klaren
Investitionsimpulsen – einen notwendigen und
entscheidenden Beitrag leisten, um zusätzliche
private Investitionen zu mobilisieren. Gerade in
Bereichen wie Dekarbonisierung sowie digitaler
und energetischer Infrastruktur sehen zahlreiche
unabhängige Studien erhebliches privates
Investitionspotenzial.
80 Zu einem umfassenden Gesamtpaket für die
Zukunftsfähigkeit Deutschlands gehört auch ein
Reformpaket mit Maßnahmen zur Erhöhung des
Wachstumspotenzials. Die strategische
Stoßrichtung des Koalitionsvertrags ist eine
wachstumsorientierte Investitionspolitik, kombiniert mit
strukturellen Reformen und besseren
Rahmenbedingungen für den Arbeitsmarkt.
Steuerliche Investitionsförderung
81 Die Steuerpolitik spielt eine entscheidende
Rolle für die Förderung von Wachstum und
Innovation. Das Bundeskabinett hat deshalb am
4. Juni 2025 einen Gesetzentwurf für ein
steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung
des Wirtschaftsstandorts Deutschland
beschlossen, dem Bundestag und Bundesrat zugestimmt
haben. Dieser dient der Umsetzung
unternehmenssteuerlicher Sofortmaßnahmen aus dem
Koalitionsvertrag, die die steuerlichen
Rahmenbedingungen für Investitionen und Innovation
durch zielgerichtete sowie in der Breite
wirksame Maßnahmen unmittelbar verbessern.
Kernelement ist der im Koalitionsvertrag vereinbarte
„Investitions-Booster“, der für Investitionen ab
01. Juli 2025 gilt. Dieser sieht für
Ausrüstungsinvestitionen eine degressive Absetzung für
Abnutzung (AfA) in Höhe von 30 Prozent vor. Die
verbesserten Abschreibungsbedingungen können zu
einer Erhöhung der Rentabilität von
Investitionen führen und die Liquidität der Unternehmen
insbesondere in der unmittelbaren Phase nach
der Investition stärken.
82 Die degressive AfA ist ein effektives
Instrument zur Konjunktursteuerung, das
sinnvollerweise nur temporär begrenzt eingesetzt wird.
Dieser Ansatz wird auch im Gesetzentwurf in
Form einer entsprechenden Befristung verfolgt.
Zeitlich anschließend erfolgt die Senkung des
Körperschaftsteuersatzes ab dem 1. Januar 2028
um jährlich einen Prozentpunkt von derzeit
15 Prozent auf 10 Prozent ab dem Jahr 2032.
83 Verbesserte Abschreibungsbedingungen
sorgen für flächendeckende Liquiditätssteigerungen
bei den Unternehmen mit Anschubwirkung für
Investitionen. Infolgedessen fungieret die
degressive AfA als Katalysator für die Investitionspläne
der Unternehmen. Investitionen werden zudem
durch eine anschließende Absenkung der Ge-
Drucksache 21/1029 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 30 –
samtsteuerbelastung gestärkt, da Unternehmen
mit einer niedrigeren Steuerlast auf ihre
erwirtschafteten Gewinne planen können. Gleichzeitig
kommt der Senkung der
Unternehmenssteuerbelastung im internationalen Standortvergleich
eine starke Signalwirkung für
Standortentscheidungen ausländischer Investoren zu. Langfristig
stärkt sie so den Investitionsstandort
Deutschland. In Kombination schaffen beide
Maßnahmen – Abschreibungserleichterungen sowie
Tarifentlastungen – über die nächsten Jahre
Verlässlichkeit und Planungssicherheit für
Unternehmen und sichern gut bezahlte Arbeitsplätze.
84 Korrespondierend zur
Körperschaftsteuersatzsenkung wird der Thesaurierungssteuersatz
in § 34a EStG in drei Schritten abgesenkt werden,
um die Belastungsneutralität zwischen
Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften
aufrecht zu erhalten. Das Gesetz stellt einen ersten
Schritt zur Verbesserung der steuerlichen
Rahmenbedingungen dar, dem weitere strukturelle
Maßnahmen folgen sollen.
Arbeit und Soziales
85 Wesentliche Voraussetzungen dafür, die
Stagnation der deutschen Volkswirtschaft zu
überwinden, sind eine Ausweitung des Arbeitsvolumens
um Fachkräfteengpässe zu verhindern bzw. bereits
vorhandene Engpässe zu verringern. Die
Bundesregierung wird daher unter Beteiligung der
Länder ihre Fachkräftestrategie weiterentwickeln. Um
Anreize zur Erhöhung des Arbeitskräfteangebots
zu setzen sowie das Arbeitsvolumen auszuweiten,
sieht der Koalitionsvertrag der Bundesregierung
verschiedene Maßnahmen vor. Eine Reihe von
Maßnahmen richtet sich an die bereits arbeitende
Bevölkerung, andere richten sich an Personen, die
zurzeit nicht beschäftigt sind.
4 Siehe: https://doku.iab.de/grauepap/2025/Zentra-
le_Befunde_zu_aktuellen_Arbeitsmarktthemen_2025.pdf
Anreize für Mehrarbeit
86 Um Mehrarbeit attraktiver zu machen, sollen
u. a. Prämienzahlungen der Arbeitgebenden zur
Ausweitung der Arbeitszeit steuerlich begünstigt
werden. Auch die geplante
Einkommensteuerbefreiung von Überstundenzuschlägen ab Vollzeit
soll das Arbeitsangebot erhöhen.
87 Einen zentralen Baustein bilden die
Investitionen in neue und bestehende Kindertagesstätten
(Kita) sowie der Ausbau der Ganztagsbetreuung
an Grundschulen (siehe Kapitel 5.2.). Dies
verbessert die Möglichkeit für Eltern, häufig
insbesondere für Mütter, Arbeit und Familie zu
vereinbaren und substantiell erwerbstätig und damit
wirtschaftlich eigenständig zu sein. Laut
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung wäre
circa ein Fünftel der teilzeitarbeitenden
Frauen bereit, ihre Arbeitszeit um durchschnittlich
11 Stunden in der Woche auszuweiten.4
88 Die Bundesregierung sieht außerdem zwei
wichtige Reformmaßnahmen zur Ausweitung
der Erwerbstätigkeit im Alter vor: die Aktivrente
und die Aufhebung des
Vorbeschäftigungsverbotes. Mit der Aktivrente soll der Hinzuverdienst
von Rentnerinnen und Rentner bis zu 2.000 Euro
Gehalt im Monat von der Einkommensteuer
befreit werden. Dies bietet für Beschäftigte bei
angepassten, alterskonformen Konditionen einen
starken Anreiz zur Weiterarbeit über die
Regelaltersgrenze hinaus. Flankiert wird diese Reform
von einer Abschaffung des
Vorbeschäftigungsverbotes bei sachgrundlosen Befristungen für
Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht
haben. Damit soll für diesen Personenkreis die
Wiedereinstellung bei einem früheren Arbeitgeber
mittels sachgrundloser Befristung ermöglicht
werden. Im Personalpanel des Instituts der deut-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1029– 31 –
schen Wirtschaft wird das
Vorbeschäftigungsverbot als eines der Hindernisse für Beschäftigung
im Alter genannt.5 Zusätzlich ist vorgesehen, die
Hinzuverdienstmöglichkeiten für Personen zu
verbessern, die eine Hinterbliebenenrente
beziehen.
Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende
89 Die Bundesregierung wird die
Grundsicherung für Arbeitsuchende umgestalten. Die
Bundesregierung will sicherstellen, dass die
Jobcenter für die Eingliederung ausreichend Mittel zur
Verfügung gestellt bekommen. Zudem soll die
Vermittlung in Arbeit gestärkt werden. Hierfür
sollen unter anderem die Rechte und Pflichten
verbindlich geregelt werden. Für die Menschen,
die arbeiten können, soll der
Vermittlungsvorrang gelten. Für diejenigen, die aufgrund von
Vermittlungshemmnissen keinen Zugang zum
Arbeitsmarkt finden, will die Bundesregierung
vor allem durch Qualifizierung sowie eine
bessere Gesundheitsförderung und Reha-Maßnahmen
eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt
ermöglichen. Außerdem wird sie den Passiv-
Aktiv-Transfer gesetzlich verankern und ausweiten,
Vermittlungshürden beseitigen,
Mitwirkungspflichten und Sanktionen im Sinne des Prinzips
Fördern und Fordern stärken, die Karenzzeit für
Vermögen abschaffen und die Höhe des
Schonvermögens an die Lebensleistung koppeln.
Fachkräfte
90 Die Bundesregierung wird ihre
Fachkräftestrategie unter Beteiligung der Länder
weiterentwickeln. Zentrale Handlungsfelder sind
die Themen Aus- und Weiterbildung, Nutzung
vorhandener Arbeitskräftepotenziale, Arbeits-
5 Siehe: https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_up-
load/Studien/Gutachten/PDF/2024/IW-Gutachten_2024-
Besch%C3%A4ftigung-vor-und-nach-dem-Renteneintritt.pdf
qualität, sowie gezielte Einwanderung. Mit der
Weiterentwicklung des
Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wurden die Weichen dafür gestellt,
dass Deutschland zu einem modernen und
attraktiven Zielland für internationale Fachkräfte
wird. Daran anknüpfend wird die
Bundesregierung die Effektivität des rechtlichen Rahmens für
die qualifizierte Einwanderung weiter verbessern.
Der Fokus liegt auf konsequenter Digitalisierung,
der Zentralisierung der Prozesse in einer
„Workand-Stay“-Agentur, also einem einheitlichen
Kontaktpunkt für qualifizierte Einwanderung
durch eine zentrale IT-Plattform sowie auf einer
beschleunigten Anerkennung der im Ausland
erworbenen Berufsqualifikationen.
91 Die Vereinfachung und Beschleunigung der
Prozesse wird die Attraktivität des deutschen
Standorts u. a. für hochqualifizierte Fachkräfte
erhöhen. Erste wichtige Schritte wurden bereits
erreicht. Seit dem 1. Januar 2025 ist im nationalen
Visumverfahren die weltweite digitale
Antragstellung möglich, die das Verfahren beschleunigt.
Auch wenn die Bundesagentur für Arbeit beteiligt
wird, erfolgt das schon digital. Darüber hinaus gilt
es, die bereits im Land befindlichen ausländischen
Arbeitskräftepotenziale zu nutzen.
Dementsprechend sieht der Koalitionsvertrag vor, die schnelle
und nachhaltige Integration Geflüchteter in den
Arbeitsmarkt mit einer Verbindung aus früherer
Arbeitserfahrung, berufsbegleitendem
Spracherwerb und berufsbegleitender Weiterbildung/
Qualifizierung dauerhaft voranzubringen.
92 Der derzeitige sowie die prognostizierten
Fachkräfteengpässe beziehen sich auf stark
unterschiedliche Qualifikationsniveaus. Zentral zur
Schließung der Fachkräftelücke ist daher auch das
Aus- und Weiterbildungssystem. Bildung, Quali-
Drucksache 21/1029 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 32 –
fizierung und Weiterbildung sind zudem
essentiell, um die Potenziale der sich wandelnden
Arbeitswelt zu nutzen, und dadurch wirtschaftliches
Wachstum zu sichern. Die Bundesregierung wird
vor allem junge Menschen beim Einstieg in das
Berufsleben mit einer Qualifizierungsoffensive
unterstützen.
Bildung, Forschung und Innovation
93 Bildung, Forschung und Innovation haben
für die Bundesregierung hohe Priorität. Bildung
ist der Schlüssel zu sozialer Gerechtigkeit und
Chancengleichheit, die unabhängig ist von
Herkunft oder Status. Künftig soll Bildung noch
stärker ganzheitlich von der frühkindlichen Bildung
in Familie und Kita und in den
allgemeinbildenden Schulen bis zur beruflichen Bildung und
zum lebenslangen Lernen gedacht und gestaltet
werden. Im Rahmen des Bildungsföderalismus
soll die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und
Kommunen mit gemeinsam getragenen,
übergreifenden Bildungszielen verbessert und
effizienter gestaltet werden. Unter Beachtung der
bundesstaatlichen Kompetenzverteilung sollen
für die nächste Dekade relevante und messbare
Bildungsziele vereinbart werden.
94 Mit dem 3. Gesetz zur Weiterentwicklung der
Qualität und zur Teilhabe in der
Kindertagesbetreuung leistet der Bund einen Beitrag zur Angleichung
der Qualitätsniveaus in der frühkindlichen Bildung.
In den Jahren 2025 und 2026 erhalten die Länder
für ihre zusätzlichen Belastungen im Hinblick auf
die im KiTa-Qualitäts- und
Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) enthaltenen Maßnahmen jeweils
rund zwei Mrd. Euro über eine Änderung der
Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder. Der
Bund hat die Länder in den Jahren 2019 bis 2024
bei der Verbesserung der Qualität in der
Kindertagesbetreuung bereits in Höhe von insgesamt rund
9,5 Mrd. Euro unterstützt, ebenfalls durch
Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung.
95 Mit dem Startchancen-Programm werden
seit dem Schuljahr 2024/2025 über zehn Jahre
etwa 4.000 allgemein- und berufsbildende
Schulen mit einem hohen Anteil an sozial
benachteiligten Schülerinnen und Schülern gezielt
gefördert. Die Startchancen-Schulen zeichnen sich
dadurch aus, dass sie Kindern und Jugendlichen
wissenschaftsgeleitet lernförderliche
Anregungen und vielfältige Möglichkeiten zur Gestaltung
individueller Bildungswege und zur
umfassenden Entfaltung ihrer Persönlichkeit bieten. Sie
berücksichtigen dabei die besonderen
Ausgangslagen ihrer Schülerinnen und Schüler. Der Bund
und die Länder investieren hierfür über die
zehnjährige Programmlaufzeit rund 20 Mrd. Euro.
96 Der Bund beabsichtigt, die Länder im
Rahmen des geplanten Digitalpakts 2.0 außerdem
beim weiteren Ausbau der digitalen Infrastruktur
an Schulen zu unterstützen. Insgesamt will der
Bund für den neuen Digitalpakt 2,5 Mrd. Euro
zur Verfügung stellen.
97 Mit dem 29.
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG)-Änderungsgesetz wurden
weitere Verbesserungen bei der Ausbildungsförderung
umgesetzt: Unter anderem werden neben einer
Erhöhung der Einkommensfreibeträge auch die
Bedarfssätze und Wohnkostenpauschalen für
Schülerinnen und Schüler sowie Studierende
und Auszubildende angehoben. Zudem trägt die
Einführung einer einmaligen Studienstarthilfe in
Höhe von 1.000 Euro für junge Studierende aus
finanzschwachen Familien zur
Chancengerechtigkeit im Bildungswesen bei.
98 Die finanzielle Unterstützung der
Hochschulen bleibt ein wichtiges Anliegen der
Bundesregierung. Mit der Bund-Länder-Vereinbarung
„Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ (ZSL)
verbessern Bund und Länder gemeinsam die
Qualität von Studium und Lehre und setzen den
bedarfsgerechten Erhalt der Studienkapazitäten
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1029– 33 –
in Deutschland fort. Seit dem Jahr 2023 ist der
ZSL analog zum Pakt für Forschung und
Innovation (PFI) dynamisiert. Im Bundeshaushalt 2025
stehen rund 2,1 Mrd. Euro bereit. Die am PFI IV
teilnehmenden großen
Wissenschaftsorganisationen Deutsche Forschungsgemeinschaft,
Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft,
Leibniz-Gemeinschaft und Max-Planck-
Gesellschaft werden vom Bund im Jahr 2025 mit
insgesamt rund 8,93 Mrd. Euro institutionell gefördert,
um Grundlagen- und angewandte Forschung auf
hohem Niveau durchführen zu können.
Gegenüber dem Vorjahr steigen die jährlichen
institutionellen Zuwendungen erneut um 3 Prozent.
99 Um die Innovations- und
Wachstumsdynamik auch langfristig zu fördern, soll die neue
Hightech Agenda als kraftvolle
Innovationsoffensive gestartet werden, mit der Wertschöpfung
und technologische Souveränität am Standort
Deutschland und dadurch auch die hiesige
Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit gestärkt
werden sollen. Technologieoffene
Innovationsökosysteme und Forschungsfelder sollen mit
klaren Zielen und Meilensteinen und unter
Einbeziehung von universitären und
außeruniversitären Akteuren, Industrie sowie Start-ups
gefördert werden. In einem ersten Schritt sollen in
der Forschungs- und Innovationsförderung des
Bundes Schlüsseltechnologien wie künstliche
Intelligenz (KI) und Quantentechnologie priorisiert
werden.
Klimaschutz
100 Die Bundesregierung setzt sich weltweit für
eine ambitionierte Klimapolitik ein und ergreift
weitreichende Maßnahmen zur Begrenzung des
Klimawandels.
101 Die Umstellung auf eine klimafreundliche
Produktion ist zum Teil mit hohen
Anfangsinvestitionen verbunden, die sich erst langfristig
amortisieren. Deutschland setzt zur Erreichung
der Klimaschutzziele auf verlässliche und
konsequente CO2-Bepreisung eingebettet in einen
konsistenten Instrumentenmix, um die
Dekarbonisierung so kostengünstig und effizient wie
möglich zu gestalten. Die Bundesregierung wird
im Einklang mit § 9 Bundes-Klimaschutzgesetz
(KSG) ein neues ambitioniertes
Klimaschutzprogramm vorlegen, um die für die Einhaltung der
Klimaziele notwendigen
Emissionsminderungen zu erzielen. National werden Emissionen vor
allem aus den Bereichen Gebäude und
Straßenverkehr seit 2021 über ein nationales
Emissionshandelssystem (nEHS) bepreist. Ab dem Jahr 2027
sollen diese Bereiche planmäßig auf europäischer
Ebene bepreist werden: im Rahmen des neuen
europäischen Brennstoffemissionshandels EHS
II. Dieser wurde als Teil des europäischen „Fit for
55“-Pakets beschlossen, ebenso wie die seit 2024
wirksame Ausweitung des bereits bestehenden
Emissionshandels für Industrie und Energie EHS
I auf den Seeverkehr. Damit wären künftig bis
zu 75 Prozent aller europäischen CO2-
Emissionen in den Emissionshandel einbezogen. Somit
wird ein wichtiges Instrument zur effizienten
Erreichung der Klimaziele weiter gestärkt. Die
Einnahmen aus der nationalen CO2-Bepreisung und
die Deutschland zustehenden Einnahmen aus
dem europäischen Emissionshandel fließen in
den KTF.
102 Um eine Verlagerung von CO2-Emissionen in
Drittstaaten außerhalb der EU ohne
vergleichbare CO2-Bepreisung zu vermeiden („Carbon
Leakage“), ist 2023 ein CO2-
Grenzausgleichsmechanismus („Carbon Border Adjustment Mechanism
(CBAM)“) eingeführt worden. Nach der aktuellen
Übergangsphase, in der nur
Berichterstattungspflichten bestehen, wird ab Januar 2026 ein CO2-
Preis für bestimmte in die EU importierte Güter
fällig. Diese Güter betreffen vor allem
Grundstoffe aus Stahl, Eisen, Aluminium, Zement,
Düngemittel, Wasserstoff sowie Elektrizität. Mit der
Drucksache 21/1029 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 34 –
Einführung des CBAM wird die kostenlose
Zuteilung von CO2-Zertifikaten für die
betroffenen Sektoren in der EU schrittweise bis zum Jahr
2034 vollständig abgebaut. Um
Wettbewerbsnachteile europäischer Produzenten auf
Exportmärkten ohne vergleichbare CO2-Bepreisung
zu reduzieren, setzt sich die Bundesregierung
auf europäischer Ebene für einen Ausgleich der
Wettbewerbsnachteile für Exporte von CBAM-
relevanten Produkten ein, der den rechtlichen
Bedenken der Welthandelsorganisation
Rechnung trägt. Darüber hinaus sind mittelfristig
Erweiterungen des CBAM-Anwendungsrahmens
vorgesehen, die insb. den Import von
nachgelagerten Produkten aus den betreffenden
Grundstoffen sowie weitere Emissions Trading
System (ETS)-Sektoren umfassen. Dadurch können
Carbon Leakage-Risiken weiter gesenkt und die
Wettbewerbsfähigkeit europäischer Produzenten
gestärkt werden.
103 Im Gebäudebereich gibt es einige zentrale
Maßnahmen zur Dekarbonisierung des Sektors.
Dazu gehören zum Beispiel das
Gebäudeenergiegesetz (GEG) und das
Wärmeplanungsgesetz. Bezahlbarkeit, Technologieoffenheit,
Versorgungssicherheit und Klimaschutz sind Ziele
für die Modernisierung der Wärmeversorgung.
In diesem Sinne soll das GEG künftig
technologieoffener, flexibler und einfacher gestaltet
werden. Auch soll die Verzahnung von GEG und
kommunaler Wärmeplanung vereinfacht
werden. Eine weitere, wesentliche Maßnahme zur
Dekarbonisierung sind die angepassten
Konditionen in der Bundesförderung für effiziente
Gebäude (BEG). Sie unterstützt Bürgerinnen und
Bürger, Unternehmen und Kommunen finanziell
bei energetischen Sanierungsmaßnahmen und
dem Heizungstausch. Die Dekarbonisierung und
den Ausbau der Wärmenetze fördert die
Bundesregierung durch die Bundesförderung für
effiziente Wärmenetze (BEW). Der Investitions- und
Förderbedarf ist ansteigend. Daher ist eine
Aufstockung der BEW vorgesehen. Für die
Finanzierung der BEG und die Ausfinanzierung der
Vorgängerprogramme waren im 1. Entwurf des
Wirtschaftsplans des KTF für das Haushaltsjahr
2025 Barmittel in Höhe von 14,4 Mrd. Euro
veranschlagt.
104 Einen weiteren Beitrag leistet die im
Koalitionsvertrag vorgesehene Fortsetzung des
deutschlandweit gültigen Tickets für die
Nutzung des öffentlichen Nah- und
Regionalverkehrs (Deutschlandticket) auch über 2025 hinaus.
Auch die Förderung der Flottenumrüstung auf
klimaneutrale Busse im öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) wird fortgesetzt. Zur
Dekarbonisierung des Straßenverkehrs sieht der
Koalitionsvertrag vor, den Aufbau der Pkw- und
Lkw-Ladeinfrastruktur voranzutreiben. Mit dem
Sofortprogramm der Bundesregierung wurde
darüber hinaus eine steuerliche Förderung der
Elektromobilität vereinbart. Mit dem Gesetz für
ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur
Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
fördert die Bundesregierung betriebliche
Elektromobilität – durch beschleunigte Abschreibung
und eine höhere Bruttopreisgrenze für
steuerbegünstigte Elektro-Dienstwagen.
105 Zur Erreichung der Klimaziele in der
Industrie bis 2030 werden als Flankierung zur CO2-
Bepreisung zielgerichtete Anreize auf der
Angebots- und Nachfrageseite bereitgestellt, die schon
frühzeitig Investitionen in die Dekarbonisierung
unterstützen und zu anstehenden
Reinvestitionen zum klimaneutralen Umbau ermutigen. Die
Förderung dient dabei insbesondere der
technologischen Entwicklung; das so generierte
Knowhow und die Kostendegression dienen dann dem
technologischen Roll-Out in der Breite.
Weiterhin wird die Bundesregierung im Rahmen
europäischer Standards (Normung) und Regulatorik
Grundlagen und Anreize für grüne Leitmärkte
schaffen. Ziel ist es, die Märkte für klimafreund-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1029– 35 –
lich hergestellte Produkte zu entwickeln und
dadurch den Bedarf für staatliche Förderung zu
reduzieren. Aus dem KTF werden insbesondere
Maßnahmen im Bereich der energetischen
Gebäudesanierung und der Dekarbonisierung der
Industrie (insb. Klimaschutzverträge und
Förderrichtlinie Bundesförderung Industrie und
Klimaschutz) sowie der Aufbau einer
Wasserstoffwirtschaft, der Ausbau der klimafreundlichen
Mobilität und der erneuerbaren Energien sowie
Maßnahmen zur Verbesserung der
Energieeffizienz gefördert.
Energieversorgung
106 Die Umstellung der Infrastruktur für
Gasimporte von pipelinegebundenen Gasimporten
aus Russland auf verflüssigtes Erdgas („Liquefied
Natural Gas (LNG)“) hat im Winter 2022/23 mit
der Inbetriebnahme von zwei vom Bund
gecharterten, schwimmenden LNG-Terminals (Floating
Storage and Regasification Units (FSRU)) in
Wilhelmshaven und Brunsbüttel sowie eines
privaten Terminals in Lubmin begonnen. Derzeit
(Stand 1. Juni 2025) laufen drei vom Bund
betriebene FSRU im Regelbetrieb (zwei in
Wilhelmshaven, eins in Brunsbüttel), das privat betriebene
Terminal in der Ostsee wurde zum 1. September
2024 von Lubmin nach Mukran verlagert. Dieser
Prozess trägt zur Diversifizierung der
Gasversorgung bei, erhöht die Versorgungssicherheit und
reduziert die Abhängigkeit von einzelnen
Herkunftsländern wie Russland. Die schwimmenden
Terminals an der Nordsee sollen bis 2030 durch
drei Landterminals in Brunsbüttel, Stade und
Wilhelmshaven ersetzt werden.
107 Die Bundesregierung setzt sich zum Ziel, die
Energiewende erfolgreich umzusetzen und das
hohe Niveau an Versorgungssicherheit im
Einklang mit den Dekarbonisierungszielen weiter
zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere, die
Energiekosten kurz- und mittelfristig zu senken,
den Ausbau der Erneuerbaren Energien
konsequent voranzutreiben und das Gesamt-,
insbesondere aber das Stromsystem effizient und
sicher auf den zunehmenden Anteil an
erneuerbare Erzeugungsleistung auszurichten. Für den
weiteren Ausbau Erneuerbarer Energien sowie
für Speicher soll ein gesicherter
Investitionsrahmen unter Einbindung marktwirtschaftlicher
Instrumente den Hochlauf zu möglichst
geringen Förderkosten vorantreiben (siehe weitere
Ausführungen in Kapitel 5.2.).
Sicherheit, Verteidigung und internationale
Verantwortung
108 Der anhaltende russische Angriffskrieg
gegen die Ukraine hat die europäische
Sicherheitsarchitektur grundlegend verändert. Europa
– und auch Deutschland – wird künftig
größere sicherheitspolitische Verantwortung
schultern müssen. Vor diesem Hintergrund und
angesichts der neuen NATO-Fähigkeitsziele wird
Deutschland seine Verteidigungsausgaben
weiter steigern.
109 Unter Einhaltung der Schuldenregel des
Grundgesetzes (GG) (Art. 109 und Art. 115 GG)
war der fiskalische Spielraum im Einzelplan 14
(Verteidigung) eingeschränkt. Das
Sondervermögen Bundeswehr und die Finanzplanung
unter Einhaltung der Schuldenbremse hätten
nicht ausgereicht, um den notwendigen
Fähigkeitsaufbau sicherzustellen. Die äußere
Sicherheit ist eine staatliche Kernaufgabe, deren
verfassungsrechtliche Bedeutung durch Art. 45a,
Art. 87a und Art. 115a GG klar hervorgehoben
ist. Um den Verpflichtungen gegenüber der
NATO sowie ihren Fähigkeitsanforderungen
gerecht zu werden, ist ein entschlossener,
nachhaltiger Ausbau der Verteidigungsfähigkeit
politisch unabweisbar.
Drucksache 21/1029 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 36 –
110 Im Jahr 2024 gab Deutschland erstmals seit
der Wiedervereinigung 2 Prozent (rund 90 Mrd.
Euro) für Verteidigung aus. Bis zum Ende der
Legislaturperiode werden die Ausgaben für
Verteidigung kontinuierlich steigen. Die Höhe der
Verteidigungsausgaben richtet sich unter anderem
nach den in der NATO gemeinsam vereinbarten
Fähigkeitszielen.
111 Voraussetzungen für eine starke deutsche
Außenpolitik sind die eigene wirtschaftliche und
sicherheitspolitische Stärke sowie das integrierte
Zusammenwirken von Außen-, Sicherheits- und
Entwicklungspolitik. Dazu leistet die Stärkung
von Partnerschaften weltweit einen zentralen
Beitrag. Im Bereich der
Entwicklungszusammenarbeit ist Deutschland in absoluten Zahlen seit
Jahren der mit Abstand zweitgrößte Geber
(hinter den USA). Bei Betrachtung der öffentlichen
Entwicklungshilfe (Official Development
Assistance (ODA)) im Verhältnis zum
Bruttonationaleinkommen (BNE) (Aufwendungen von Bund,
Ländern, Kommunen) ist Deutschland unter
den G7-Ländern sogar der größte Geber
(einschließlich entsprechender Ausgaben der EU).
Im Bundeshaushalt 2024 waren ODA-Ausgaben
von rund 21 Mrd. Euro vorgesehen. Der
höchste Anteil entfiel auf das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) mit rund 11,2 Mrd. Euro, gefolgt vom
Auswärtigen Amt (AA) mit rund 3,8 Mrd. Euro
ODA-Ausgaben. Im zweiten Regierungsentwurf
des Bundeshaushalts 2025 sind rund 19,4 Mrd.
Euro für ODA-Ausgaben eingeplant. Deutschland
hat im Jahr 2024 eine vorläufige ODA-Quote von
0,67 Prozent des deutschen BNE erreicht.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1029– 37 –
5.1. Reformen und Investitionen zur
Verlängerung der Anpassungsperiode
112 Die Bundesregierung hat sich für die Laufzeit
des FSPs verständigt, verschiedene Maßnahmen
zu ergreifen, die eine nachhaltige Verbesserung
des Wachstums- und Resilienzpotenzials
begründen, die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
unterstützen und den länderspezifischen
Empfehlungen der EU Rechnung tragen. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass die Risiken für die
kurzfristige Tragfähigkeit der deutschen
Staatsfinanzen gemäß „Debt Sustainability Monitor 2024“
von der Europäischen Kommission als gering
bewertet wurden, während die Risiken für die
mittel- und langfristige Tragfähigkeit gemäß diesem
Bericht als „moderat“ einzuschätzen sind. Die
Maßnahmen zielen in Summe auch darauf ab,
die private Investitionstätigkeit zu steigern,
öffentliche Investitionen zu priorisieren und ihre
Umsetzung zu erleichtern. Da das Volumen und
der Modernisierungsgrad des privaten und des
öffentlichen Kapitalstocks die
Leistungsfähigkeit privater Wirtschaftstätigkeit maßgeblich
beeinflussen, sind substanziell positive Effekte auf
das mittel- bis langfristige Wachstumspotenzial
der deutschen Wirtschaft zu erwarten. Gerade
im Kontext der demografischen Alterung, wird
die Ausweitung bzw. Stabilisierung des
Arbeitsangebotes, auf die verschiedene Maßnahmen des
Reformpaketes zielen, ebenfalls einen direkten
positiven Effekt auf das mittel- bis langfristige
Wachstum bewirken. Der Rückbau von
Bürokratie und die Steigerung der Effizienz der
öffentlichen Verwaltung erhöhen die Verfügbarkeit
gesamtwirtschaftlicher Ressourcen, steigern die
Effizienz von Produktionsprozessen und wirken
damit ebenso positiv auf das mittel- bis
langfristige Wachstumspotenzial. Die Stärkung des
Wachstumspotenzials wirkt unmittelbar positiv
auf die mittel- und langfristige Tragfähigkeit der
öffentlichen Finanzen. Mehrere Maßnahmen des
Reformpaketes wirken sich auch die direkt auf
die Entwicklung öffentlicher Ausgaben und
Einnahmen aus. Das Reformpaket (siehe Tabelle 6)
steht in direktem Zusammenhang zu den
länderspezifischen Empfehlungen (LSE) des Jahres
2025, insb. Empfehlungen eins, drei und fünf. Im
Folgenden werden die Maßnahmen des Reform-
und Investitionspaketes und ihre Wirkung
beschrieben.
5. Mittelfristige Ausrichtung
der Wirtschaftspolitik:
Strukturreformen und
Investitionen
Drucksache 21/1029 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 38 –
Stärkung der privaten Investitionstätigkeit
113 Investitionen sind ein zentraler Treiber für
wirtschaftliches Wachstum und technologischen
Fortschritt. Ein moderner und an die zentralen
gesamtwirtschaftlichen Herausforderungen
angepasster Kapitalstock erhöht die Produktivität,
ermöglicht hohe Einkommen für Haushalte und
effiziente Produktionsprozesse für
Unternehmen.
114 Die steuerliche Forschungsförderung wird
attraktiver gestaltet, indem die förderfähigen
Aufwendungen erweitert und die maximale
Bemessungsgrundlage angehoben werden. Dies
setzt zusätzliche Anreize für Unternehmen, in
F&E zu investieren. Ausgaben für F&E weisen
eine positive gesamtwirtschaftliche Externalität
auf. Die steuerlichen Bedingungen können einen
Beitrag dazu leisten, das F&E-Ausgabenniveau
näher hin zu einem aus Wohlfahrtssicht
wünschenswerten Niveau zu lenken. Die Ausweitung
der Forschungszulage auf zusätzliche Gemein-
und sonstige Betriebskosten sowie die Anhebung
der maximalen Bemessungsgrundlage steigern
die Attraktivität der steuerlichen
Forschungsförderung für Unternehmen aller Größenklassen.
Die pauschale Berücksichtigung von Gemein-
und Betriebskosten als förderfähiger Aufwand
entspricht den beihilferechtlichen Vorgaben
und vereinfacht das Verfahren. Dies fördert die
Innovationsaktivität und trägt langfristig zu
einer Steigerung der Totalen Faktorproduktivität
und damit des Wachstumspotenzials bei. Die
attraktivere Ausgestaltung der
Forschungsförderung und der degressiven AfA tragen als
steuerlich wirksame Maßnahmen zur Verbesserung
des Steuermixes zur Förderung eines inklusiven
Wachstums und einer nachhaltigen
Wettbewerbsfähigkeit bei (LSE 2025.1).
115 Ein zentraler Aspekt zur Stärkung der
privaten Investitionstätigkeit ist die weitere
Mobilisierung von privatem Kapital für die Assetklasse
Venture Capital, insbesondere von
institutionellen Anlegern. Der Wachstumsfonds II ist als
Nachfolgefonds für den erfolgreichen
Wachstumsfonds Deutschland (WFD) geplant. Der WFD
zielt darauf ab, Start-ups und junge,
technologieorientierte Unternehmen mit dem notwendigen
Kapital zu versorgen, um sich schneller und
besser entwickeln zu können. Der Fonds mobilisiert
Kapital institutioneller Anleger und investiert als
Dachfonds in Venture Capital Fonds mit Fokus
auf Europa und insbesondere Deutschland. Da
Start-ups und junge technologieorientierte
Unternehmen oft besonders risiko-, aber auch
ertragreiche Investitionen mit positiven Spill-Over-
Effekten für die Gesamtwirtschaft tätigen, trägt
eine verbesserte Verfügbarkeit von Kapital in
diesem Bereich besonders zur Innovationsfähigkeit
sowie zum Wachstumspotenzial Deutschlands
bei. Der Hebel des Wachstumsfonds liegt dabei
bei rund 1:2, d. h. für jeden Euro öffentlicher
Mittel werden zwei Euro private Mittel mobilisiert.
Dies führt zu einer signifikanten Erhöhung des
verfügbaren Kapitals für innovative
Unternehmen und stärkt das Ökosystem für Venture
Capital in Deutschland. Der Start des Fundraisings
für den Nachfolgefonds Wachstumsfonds II ist
für Anfang 2026 geplant. Das geplante Fonds-
Volumen beträgt – wie auch beim Vorgängerfonds –
1 Mrd. Euro, wovon wieder möglichst 2/3 (Hebel
1:2) von privaten institutionellen Investoren
eingeworben werden sollen. Die
Wachstumsfinanzierung von Start-ups und jungen
technologieorientierten Unternehmen trägt darüber hinaus
zu einer merklichen Resilienzsteigerung bei,
indem öffentliche Mittel für transformative
Innovationen aufgestockt werden und die Diversifizierung
der Wirtschaft und Unternehmensdynamik
erleichtert wird. Sie fördert Unternehmertum über eine
Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln für
Start-up- und Scale-up-Unternehmen (LSE 2025.3).
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1029– 39 –
116 Die Vereinfachung und Beschleunigung von
Planungs- und Genehmigungsverfahren für
erneuerbare Energien sind weitere wichtige
Maßnahmen, um Investitionshürden abzubauen und
zusätzliche Investitionen anzuregen. Das
Geothermie-Beschleunigungsgesetz und das
Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz zielen darauf
ab, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu
vereinfachen und die Planungssicherheit zu
erhöhen. Dies trägt zur Beschleunigung der
Markhochläufe bei und wirkt sich positiv auf die
Wirtschaftsleistung aus. Investitionen in erneuerbare
Energien und darauf basierende Erzeugnisse
erhöhen die Nachfrage nach Investitionsgütern
und stellen eine Erweiterung des
gesamtwirtschaftlichen Kapitalstocks dar. Ein
perspektivisch erhöhtes Energieangebot bei gleichzeitiger
Beschleunigung des Netzausbaus sowie
Effizienzsteigerungen und Kostensenkungen kann zur
Stabilisierung der Energiepreise beitragen.
Zudem tragen sie zur Energieversorgungssicherheit
und zur Reduktion der Abhängigkeit von
einzelnen Energieimporteuren bei.
117 Im Bereich des Wohnungsbaus werden
Maßnahmen ergriffen, um
Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Bauinvestitionen machen in Deutschland rund die
Hälfte der privaten Investitionstätigkeit aus.
Strukturelle Entlastungen und geringere
Baukosten können daher neben einer Ausweitung
der Investitionstätigkeit selbst auch zu
Effizienzgewinnen in gesamtwirtschaftlich
relevantem Ausmaß führen. Gerade die Knappheit von
Wohnraum in Ballungsgebieten wirkt oft als
Bremse für die Re-Allokation von Arbeitskräften
und verhindert damit ein effizientes
Zusammenfinden von Unternehmen und Arbeitskräften.
Der am 18. Juni 2025 vom Kabinett beschlossene
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des
Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
(Wohnungsbauturbo) soll den Wohnungsbau
erleichtern durch die Erweiterung der
Möglichkeiten, zugunsten des Wohnungsbaus von den
Festsetzungen eines Bebauungsplans zu befreien
und vom Einfügenserfordernis abzusehen, sowie
durch die befristete umfassende
Abweichungsmöglichkeit von bauplanungsrechtlichen
Vorgaben. Dies stärkt das Wachstumspotenzial durch
direkte Effekte auf die Wirtschaftsleistung und
mittelbare Effekte auf die
Arbeitskräftemobilität. Der Gesetzentwurf soll die Bedingungen für
Investitionen in den Wohnungsbau verbessern,
indem die Vorschriften und Verfahren vereinfacht
und zusätzliche Baugrundstücke erschlossen
werden (LSE 2025.3).
Arbeitsmarkt: Bessere rechtliche
Rahmenbedingungen und erleichterte
Fachkräfteeinwanderung
118 Der demografische Wandel und
insbesondere das Erreichen der Regelaltersgrenze der
geburtenstarken Baby-Boomer-Kohorten ist eine
zentrale Bremse für das mittelfristige Wachstum
der deutschen Wirtschaft, da durch diese
Entwicklungen die Anzahl potenziell erwerbstätiger
Personen sinkt. Daher priorisiert die
Bundesregierung Maßnahmen, die zu einer Stärkung bzw.
Stabilisierung des Arbeitsangebotes beitragen.
119 Nach der derzeitigen Rechtslage ist in
Deutschland die Rückkehr in eine befristete
Beschäftigung beim bisherigen Arbeitgeber auch
nach Erreichen der Regelaltersgrenze nur mit
Sachgrund möglich. Die Bundesregierung wird
das Vorbeschäftigungsverbot nach Erreichen der
Regelaltersgrenze aufheben, um diesem
Personenkreis die Rückkehr zum bisherigen
Arbeitgeber zu erleichtern. Ziel dabei ist, eine freiwillige
Weiterarbeit nach Erreichen der
Regelaltersgrenze für die Arbeitsvertragsparteien einfacher
zu gestalten und damit insbesondere einen
Beitrag zur Fachkräftesicherung zu leisten. Der er-
Drucksache 21/1029 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 40 –
leichterte Verbleib älterer Beschäftigter im
aktiven Erwerbsleben trägt darüber hinaus dazu bei,
die langfristige Tragfähigkeit des Rentensystems
zu sichern und eine angemessene Rentenhöhe zu
gewährleisten (LSE 2025.1) sowie Risiken für die
mittel- und langfristige Tragfähigkeit der
Staatsfinanzen zu reduzieren.
120 Deutschland ist zur Sicherung seines
Fachkräftebedarfs und zur Anhebung des
Erwerbspersonenpotenzials zusätzlich auf die
Einwanderung qualifizierter Arbeitskräfte angewiesen.
Dabei erweisen sich die langwierigen und
komplizierten Verfahren oft als gewichtige Hürden.
Die Schaffung einer digitalen Agentur für
Fachkräfteeinwanderung, die alle Prozesse der
Erwerbsmigration sowie der Anerkennung von
Berufs- und Studienabschlüssen bündelt und
beschleunigt, kann diese zentralen Hürden der
Erwerbsmigration nach Deutschland abbauen. Eine
solche „Work-and-Stay-Agentur“, die mit den
Strukturen in den Ländern verzahnt ist, kann die
Einwanderung ausländischer Fachkräfte in den
deutschen Arbeitsmarkt deutlich erleichtern und
zur Stabilisierung des Fachkräfteangebots
beitragen. Grundlegendes Element dieses
Maßnahmenpakets ist eine zentrale IT-Plattform.
121 Qualifizierte Arbeitskräfte zahlen in der Regel
überdurchschnittlich hohe Steuern und
Sozialabgaben, während sie gleichzeitig weniger
staatliche Transferleistungen in Anspruch nehmen als
der Durchschnitt der inländischen Arbeitskräfte.
Dies führt zu einem positiven Nettobeitrag zum
Staatshaushalt und stärkt die langfristige
Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen.6
6 Siehe https://mediendienst-integration.de/fileadmin/
Dateien/Expertise_Werding_Kosten_Einnahmen_Migra-
tion_Beitrag_Staatshaushalt_Mediendienst.pdf
122 Neben gezielter Fachkräfteeinwanderung
trägt die verbesserte Arbeitsmarktintegration
bereits in Deutschland lebender Geflüchteter dazu
bei, das Arbeitsangebot zu erhöhen. Die
Bundesregierung hat das Ziel, die schnelle und
nachhaltige Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten
voranzubringen. Dabei soll der Ansatz des von
der Bundesregierung und der Bundesagentur für
Arbeit initiierten Job-Turbos mit der Verbindung
aus früherer Arbeitserfahrung,
berufsbegleitendem Spracherwerb sowie berufsbegleitender
Weiterbildung und Qualifizierung fortgeführt
werden. Auch wenn die Erwerbstätigenquoten
mit zunehmender Aufenthaltszeit in
Deutschland stark ansteigen, ist die derzeit im ersten Jahr
beobachtete Quote von weniger als 10 Prozent
nicht zufriedenstellend. Dabei ist zu beachten,
dass Geflüchtete im Asylverfahren sowie im
Falle einer Ablehnung Arbeitsverboten unterliegen.
Diese sind teilweise zeitlich begrenzt. In vielen
Fällen wird dadurch eine Integration in den
Arbeitsmarkt de facto (zunächst) ausgeschlossen.
Die zuletzt bereits auf max. sechs Monate
verkürzten temporären Arbeitsverbote sollen
künftig auf maximal drei Monate reduziert werden.
Die Verkürzung der Dauer von Arbeitsverboten
für Geflüchtete kann neben einer Stabilisierung
des Arbeitsangebotes und des
Erwerbspersonenpotenzials auch die Tragfähigkeit der
öffentlichen Finanzen stärken, da im Falle einer gut
bezahlten Tätigkeit keine Ausgaben für
Transferleistungen mehr anfallen. Alle drei genannten
Maßnahmen sind dazu geeignet, das
Arbeitskräfteangebot zu erhöhen und den Fachkräftemangel
anzugehen (LSE 2025.5).
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1029– 41 –
Öffentliche Investitionen: Stärkung des
Wachstumspotenzials durch verbesserte
Rahmenbedingungen und Effizienzgewinne
123 In Deutschland besteht ein erheblicher Stau
bei den öffentlichen Investitionen, der zu
deutlichen Mängeln in allen öffentlichen
Infrastrukturbereichen geführt hat und sich durch ein
Abnehmen des Modernisierungsgrades des
öffentlichen Kapitalstocks ausdrückt. Daher haben
der Deutsche Bundestag und der Bundesrat im
Zuge der mit dem Finanzierungspaket erfolgten
Grundgesetzänderungen im März 2025 mit dem
SVIK die Bedingungen dafür geschaffen, dass
dieser Investitionsstau sukzessive abgebaut
werden kann (siehe auch Kapitel 3 und Kapitel 4.3.).
Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die
Ausgaben des Bundesanteils des SVIK über dessen
Laufzeit zeitlich stark vorgezogen erfolgen.
124 Um sicherzustellen, dass die damit
verbundenen Mittel auch tatsächlich für eine
Modernisierung und Ausweitung des öffentlichen
Kapitalstocks verwendet werden, wird das
Errichtungsgesetz das im Grundgesetz
vorgegebene Zusätzlichkeitskriterium für Investitionen
konkretisieren. Dieses stellt eine Zweckbindung
von Finanzmitteln aus dem Finanzierungspaket
für investive Zwecke dar. In der ökonomischen
Literatur ist belegt, dass öffentliche
Investitionen insbesondere in der mittleren Frist höhere
Multiplikatoren als konsumtive Ausgaben und
Transfers aufweisen, sodass eine Erhöhung der
öffentlichen Investitionsquote einen positiven
Einfluss auf das Wachstumspotenzial hat.
Diese Reform, die in den kommenden zwölf Jahren
öffentliche Investitionen vor
Konsolidierungserfordernissen im Kernhaushalt schützt, stärkt
über die Modernisierung und Ausweitung des
öffentlichen Kapitalstocks das
Wachstumspotenzial. Das Zusätzlichkeitskriterium für
Investitionen verbessert die Qualität der öffentlichen
Finanzen (LSE 2025.1). Dieses ist erfüllt, wenn der
Anteil der Investitionsausgaben (bereinigt um
finanzielle Transaktionen) an den
Gesamtausgaben des Kernhaushalts (bereinigt um finanzielle
Transaktionen und Ausgaben entsprechend der
Bereichsausnahme Verteidigung) des Bundes 10
Prozent übersteigt. Die Reform wird durch das
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens
Infrastruktur und Klimaneutralität umgesetzt.
Mit diesem Gesetz werden die
Rahmenbedingungen für die öffentlichen Investitionen in den
kommenden Jahren klar definiert. Damit tragen
sie zu einer starken Erhöhung der
Verlässlichkeit der Finanz- und Wirtschaftspolitik der
Bundesregierung bei, schaffen Erwartungssicherheit
und Vertrauen bei den Wirtschaftsakteuren und
reduzieren Unsicherheit. Vor diesem
Hintergrund sind positive Effekte auf die privaten
Investitionen zu erwarten, deren Ausweitung die
wirtschaftliche Resilienz in Deutschland weiter
stärken wird.
125 Das Vergaberecht bildet den rechtlichen
Rahmen für die öffentliche Beschaffung in
Deutschland. Mit einem jährlichen Auftragsvolumen im
dreistelligen Milliardenbereich ist die öffentliche
Beschaffung nicht nur für die Erfüllung
staatlicher Aufgaben von Bedeutung, sondern hat eine
beträchtliche makroökonomische Relevanz. Mit
der Vereinfachung des Vergaberechts werden
die Rahmenbedingungen für die Umsetzung
öffentlicher Beschaffungsvorgänge verbessert, die
Verfahren sollen schneller, einfacher und
digitaler gestaltet werden. Das Vergaberecht soll dabei
auch auf sein Ziel einer wirtschaftlichen,
diskriminierungs- und korruptionsfreien Beschaffung
zurückgeführt werden. Durch die Anhebung von
Schwellenwerten werden viele Vorgänge mit
geringen Beschaffungswerten maßgeblich
beschleunigt und vereinfacht. Die weitergehende
Digitalisierung der Vergabe- und
Nachprüfverfahren wird ebenfalls zur Effizienzsteigerung
Drucksache 21/1029 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 42 –
beitragen. In Summe wird das Vorhaben sowohl
Auftraggeber als auch Auftragnehmer entlasten
und somit Ressourcen für andere Tätigkeiten mit
höherer Produktivität im öffentlichen als auch
im Privatsektor freisetzen. Die beschleunigte
Durchführung von Vergabeverfahren wirken
damit komplementär zur Priorisierung öffentlicher
Investitionsausgaben und werden das
Verhältnis von Mitteleinsatz zu Ertrag spürbar
verbessern. Zudem tragen effizientere Prozesse in der
öffentlichen Verwaltung durch eine gesteigerte
Ausgabeneffizienz zur Qualität der
gesamtstaatlichen Ausgaben bei. Weitere (befristete)
vergaberechtliche Erleichterungen sind im Bereich
Verteidigung vorgesehen, um die öffentliche
Beschaffung für die Bundeswehr maßgeblich zu
beschleunigen. Die Maßnahme erleichtert
öffentliche Investitionen durch Beseitigung bestehender
Engpässe bei Planung und Durchführung auf allen
staatlichen Ebenen (LSE 2025.1).
126 Die auch im Rahmen des Deutschen Aufbau-
und Resilienzplan (DARP) eingesetzte Bund-
Länder-Arbeitsgruppe zur Verbesserung der
Effizienz der öffentlichen Verwaltung zielt darauf ab,
Planungs- und Genehmigungsverfahren zu
beschleunigen und die Anforderungen an die
unteren Verwaltungsebenen zu vereinheitlichen. Dies
steigert die Schnelligkeit des Mittelabflusses und
der Effizienz von Verwaltungsprozessen. Die
Digitalisierung von Verwaltungsleistungen und die
Vereinheitlichung der Anforderungen bei der
Beantragung von Fördermitteln sind zentrale
Elemente dieses Maßnahmenpakets. Die
Digitalisierung der Verwaltung führt zu einer schnelleren
und effizienteren Abwicklung von
Verwaltungsverfahren, entlastet Haushalte und
Unternehmen und trägt so zur gesamtwirtschaftlichen
Effizienzsteigerung bei.7
7 Diese Maßnahme ergänzt weitere Bestrebungen der
Bundesregierung zur Staatsmodernisierung (siehe Kapitel
5.2.).
127 Der Rückbau von übermäßiger Bürokratie
ist entscheidend, um die Effizienz der
öffentlichen Verwaltung zu erhöhen und die Wirtschaft
zu entlasten. Bürokratische Hürden können
Innovationen hemmen, Investitionen verzögern
und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen
beeinträchtigen. Die Bundesregierung hat sich
zum Ziel gesetzt, die Bürokratiekosten für die
Wirtschaft um 25 Prozent (rund 16 Mrd. Euro)
zu reduzieren und den Erfüllungsaufwand für
Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie
Verwaltung um mindestens 10 Mrd. Euro senken.
Jedes Ressort trägt in eigener Verantwortung zu
diesen Zielen bei. Die entsprechenden
Abbaumaßnahmen sollen in ressortübergreifenden
jährlichen Bürokratieabbaugesetzen gebündelt
werden. Unnötige Bürokratie bindet einerseits
wichtige Ressourcen und Zeit bei Unternehmen,
der Verwaltung sowie Bürgerinnen und Bürgern,
welche nicht produktiv eingesetzt werden
können. Andererseits können durch geringeren
bürokratischen Aufwand über
Effizienzsteigerungen auch öffentliche Ausgaben eingespart oder
für produktive Zwecke verwendet werden. Diese
Maßnahme wirkt daher positiv auf das
Wachstumspotenzial aus und stärkt unabhängig davon
über geringeren Ressourcenaufwand die
Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen nachhaltig.
128 Neben ihrer komplementären Wirkung auf
die Effizienz öffentlicher Ausgaben können die
letztgenannten drei Maßnahmen über die
Vereinfachung von Rechtsvorschriften und die
Verringerung von Verwaltungsaufwand sowie die
beschleunigte Digitalisierung der öffentlichen
Verwaltung private Investitionen ankurbeln (LSE
2025.3).
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1029– 43 –
Fiskalische Konsolidierung
129 Tragfähige Staatsfinanzen sind eine
elementare Voraussetzung für einen funktions- und
handlungsfähigen Staat. In den kommenden
Jahren wird die Bundesregierung daher in
zunehmendem Maße systematische und langfristig
wirkende Konsolidierungsmaßnahmen
ergreifen, die über die in diesem Bericht genannten
Punkte deutlich hinausgehen. Für die Sicherung
der Qualität der öffentlichen Finanzen ist
dabei eine umfassende Aufgabenkritik mit klaren
Schlussfolgerungen unerlässlich.
130 Eine Analyse in dieser Hinsicht bietet der
Subventionsbericht der Bundesregierung. Der Bericht
stellt jede Finanzhilfe und Steuervergünstigung
des Bundes detailliert dar und enthält eine
Vielzahl quantitativer und qualitativer Informationen.
Dies umfasst unter anderem die verfolgten Ziele,
das verausgabte Finanzvolumen, die
Nachhaltigkeit der Maßnahme nach Deutscher
Nachhaltigkeitsstrategie sowie die Evaluationsergebnisse.
Zusammenfassende Übersichten zeigen zudem
die Entwicklung des Subventionsvolumens im
Berichtszeitraum, die größten
Subventionstatbestände und die Verteilung der Mittel nach
Zielsetzung. Der Subventionsbericht spielt damit eine
wichtige Rolle bei der Identifikation und
Umsetzung von Konsolidierungsmöglichkeiten und
ist ein wichtiges Werkzeug evidenzbasierter und
zielorientierter Ausgabensteuerung. Der
Subventionsbericht entfaltet keine bindende Wirkung
für politische Entscheidungsträger, besitzt jedoch
eine hohe Signalwirkung im Hinblick auf eine
an der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
ausgerichteten Finanzpolitik. Die systematische
Erfassung von Finanzhilfen und
Steuervergünstigungen erhöht die Transparenz der Wirtschafts-
und Finanzpolitik. Damit leistet der Bericht einen
indirekten Beitrag zur fiskalischen Tragfähigkeit
und zur Reduzierung von diesbezüglichen Risiken
in der kurzen, mittleren und langen Frist.
131 Weitere Analysen bieten Spending Reviews.
Dies sind themenbezogene Haushaltsanalysen,
die das regierungsinterne Verfahren der
Aufstellung des Bundeshaushalts ergänzen und vom
Bundesfinanzministerium (BMF) und den
jeweils fachlich zuständigen Bundesministerien
gemeinsam durchgeführt werden. Spending
Reviews der Bundesregierung haben vor allem die
Aufgabe zu untersuchen, welche Ziele mit einer
staatlichen Maßnahme verfolgt werden, wie gut
diese Ziele erreicht werden und inwieweit dies
wirtschaftlich erfolgt. So sollen
Verbesserungsvorschläge für den jeweiligen Politikbereich
erarbeitet, Haushaltsmittel effizienter eingesetzt,
Leistungen des Staats verbessert und somit auch
finanzielle Freiräume für neue Maßnahmen oder
Steuersenkungen eröffnet werden. Ebenso wie
der Subventionsbericht entfalten Spending
Reviews keine bindende Wirkung für politische
Entscheidungsträger, besitzen jedoch eine hohe
Signalwirkung im Hinblick auf eine an der
Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
ausgerichteten Finanzpolitik. Durch die Fokussierung auf
Ziele und Wirkungen von Ausgaben des Bundes
ebnen Spending Reviews den Weg zu einer
verbesserten ziel- und wirkungsorientierten
Haushaltsführung. Indem Spending Reviews die
politische Entscheidungsfindung zur Effizienz und
Effektivität von Ausgaben des Bundes
erleichtern, leistet diese Maßnahme somit einen
indirekten Beitrag zur fiskalischen Tragfähigkeit und
zur Reduzierung von diesbezüglichen Risiken in
der kurzen, mittleren und langen Frist.
132 Die Bundesregierung wird einen Vorschlag
erarbeiten, das bestehende Tabaksteuermodell
für alle Rauchprodukte über das Jahr 2026
hinaus fortzuschreiben. Diese Maßnahme dient der
Sicherung der Steuereinnahmen durch
planbare Preissteigerungen, der Stärkung des
Gesundheitsschutzes sowie der Vermeidung der
Abwanderung von Konsumenten zu illegalen
Tabakwaren. Auch diese Maßnahme wirkt sich
Drucksache 21/1029 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 44 –
dämpfend auf Risiken für die fiskalische
Tragfähigkeit in kurz-, mittel- und langfristiger
Perspektive aus.
Gesamtwirtschaftliche und fiskalische Effekte
des Reform- und Investitionspaketes in der
Gesamtschau
133 Die gesamtwirtschaftlichen Effekte des
Reform- und Investitionspakets wirken sowohl
über die Entstehungs-, Verwendungs- als auch
über die Verteilungsseite. Verwendungsseitig
dürften insbesondere die öffentlichen und
privaten Investitionen Impulse erhalten, über
Zweitrundeneffekte in abgeschwächter Form auch der
private Konsum. Entstehungsseitig dürften die
Maßnahmen das Produktionspotenzial über alle
seine Komponenten positiv beeinflussen.
134 Die Priorisierung von Investitionen
innerhalb des Reform- und Investitionspakets, sowohl
bei den staatlichen Ausgaben als auch über die
steuerliche Förderung, dürfte nicht nur
kurzfristig positive Effekte haben, sondern
insbesondere auch mittelfristig zu einer Ausdehnung der
Kapazitäten und – u. a. über einen verbesserten
Kapitalstock - auch zu einer höheren
Produktivität führen. Auch die Maßnahmen zur Reduktion
von Bürokratiekosten dürften für sich
genommen in erster Linie eine produktivere Allokation
von Ressourcen wie Arbeitszeit ermöglichen,
aber auch investitionsfördernd wirken. Denn
neben der Reduktion von Fixkosten und
Arbeitsaufwand (bspw. durch Abbau von
Informationspflichten, mehr Digitalisierung) sollten die
Bürokratiekostenentlastungen die
Eintrittskosten auch in forschungs- und wissensintensiven
Märkten senken, Planungskosten und -zeiten
reduzieren und dadurch Investitionen und
Innovationen befördern.
135 Bei den Konsolidierungsmaßnahmen
handelt es sich um Maßnahmen, die fiskalisch
restriktiv wirken, deren gesamtwirtschaftliche z. T.
negative Einkommenseffekte kurz- bis
mittelfristig aber gering ausfallen dürften. In der
Gesamtkomposition ist auch zu beachten, dass
angebotsseitige Restriktionen und Kapazitätsengpässe in
der kurzen Frist die erwarteten positiven
gesamtwirtschaftlichen Effekte infolge einer höheren
Investitionstätigkeit reduzieren können. Deshalb
wirken einige Maßnahmen des Pakets, wie bspw.
die gesetzlichen Regelungen zur Beschleunigung
von Planungsverfahren und zum
Bürokratiekostenabbau, nicht nur im Allgemeinen positiv,
sondern dürften auch möglichen Kapazitätsengpässe
in der Planung und Materialbeschaffung im Zuge
des Finanzierungspakets entgegenwirken. Auch
die Maßnahmen zur Steigerung von
Arbeitsanreizen wirken Kapazitätsengpässen entgegen, in
dem sie mittel- bis langfristig das Arbeitsangebot,
sowohl die Anzahl der Erwerbstätigen als auch
deren geleistete Arbeitszeit, erhöhen können.
136 In Summe dürfte das reale BIP im Jahr 2029
infolge der Maßnahmen für sich genommen um
rund 1 Prozentpunkt höher liegen als ohne die
Maßnahmen.8 Der fiskalische Netto-Effekt des
Reform- und Investitionspakets ist positiv,
insbesondere weil es sich neben den
Konsolidierungsmaßnahmen überwiegend um
Gesetzesänderungen und Regelungen handelt, aus denen
8 Es handelt sich bei der hier erfolgten Quantifizierung
nicht um eine Prognose/Projektion, sondern um eine
isolierte Bewertung der Maßnahmen basierend auf
wissenschaftlicher Evidenz und Modellsimulationen. Die
Quantifizierung erfolgt gegenüber der FP 2025 der Bundesregierung
als Baseline. Die Quantifizierung präjudiziert dabei in keiner
Weise die Herbstprojektion (HP) 2025 der Bundesregierung,
u.a. weil das Reform- und Investitionspaket als ein Aspekt
unter vielen in die nächste Projektion der
Bundesregierung eingehen wird und im Rahmen der Prognose folglich
nicht losgelöst von anderen Entwicklungen (konjunkturelle
Dynamik, Datenrevisionen, geopolitische Entwicklungen)
betrachtet werden darf.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1029– 45 –
zwar positive BIP-Effekte, größtenteils aber keine
signifikanten direkten Kosten in Form von
Mehrausgaben oder Mindereinnahmen resultieren.9
So dürften infolge des Reform- und
Investitionspakets– gemessen am gesamtstaatlichen
Finanzierungssaldo – für sich genommen bis zum Jahr
2029 im Durchschnitt pro Jahr gesamtstaatliche
Überschüsse in Höhe von etwa 0,2
Prozentpunkte des nominalen BIP des Jahres 2024 entstehen.
In Summe über den gesamten
Betrachtungszeitraum (2025-2029) entspräche dies kumuliert in
etwa einem Prozentpunkt. Dieser Beitrag steht in
einem ausgewogenen Verhältnis zu den von der
Europäischen Kommission derzeit kurzfristig als
„gering“ und mittel- bis langfristig als „moderat“
bewerteten Risiken für die mittel- und
langfristige Tragfähigkeit der Staatsfinanzen.
5.2. Weitere Reformen und Investitionen
in Antwort auf die länderspezifischen
Empfehlungen und zur Adressierung der
gemeinsamen EU-Prioritäten
Box 3: LSE des Rates der Europäischen Union
Der Rat der Europäischen Union empfiehlt,
dass Deutschland für 2025 und 2026
folgende Maßnahmen ergreift:
1. gemäß den Schlussfolgerungen des
Europäischen Rates vom 6. März 2025 die
Ausgaben für Sicherheit und Verteidigung zu
erhöhen und die Verteidigungsbereitschaft
insgesamt zu verstärken, wobei die
Tragfähigkeit der öffentlichen Verschuldung zu
gewährleisten ist; seinen nationalen mittel-
9 Wie bereits oben dargestellt, werden die finanziellen
Mittel des Sondervermögen Investitionen und Klimaschutz
nicht im Reform- und Investitionspaket berücksichtigt,
sondern werden zusammen mit der Bereichsausnahme
Verteidigungsausgaben und der Schuldenbremse Länder als
Teil des in Kapitel 3 und Kapitel 4.3. beschriebenen
Finanzierungspakets berücksichtigt.
fristigen FSP wie geplant bis Ende Juli 2025
vorzulegen; den Anforderungen des
reformierten SWP entsprechend das
Nettoausgabenwachstum in den Jahren 2025 und 2026
auf eine Rate zu beschränken, die damit
vereinbar ist, den gesamtstaatlichen
Schuldenstand mittelfristig auf einen plausibel
rückläufigen Pfad zu bringen und das
gesamtstaatliche Defizit unter dem im Vertrag
festgelegten Referenzwert von 3 Prozent des
BIP zu halten und gleichzeitig die im
Rahmen der NEC zugestandene Abweichung für
höhere Verteidigungsausgaben in Anspruch
zu nehmen; öffentliche Investitionen durch
Beseitigung der Engpässe bei Planung und
Durchführung auf allen staatlichen Ebenen
zu erleichtern; die Qualität der öffentlichen
Finanzen durch Eindämmung der
Bundeszuschüsse für die Rentenversicherung zu
verbessern und die Effizienz der
öffentlichen Ausgaben zu überprüfen; die
langfristige Tragfähigkeit des Rentensystems
zu sichern und zugleich eine angemessene
Rentenhöhe zu gewährleisten, unter
anderem durch Förderung eines längeren
Erwerbslebens und Verringerung der Anreize
für einen vorzeitigen Eintritt in den
Ruhestand; den Steuermix zur Förderung eines
inklusiven Wachstums und einer
nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern,
unter anderem indem Negativanreize für
die Leistung von mehr Arbeitsstunden
verringert werden, insbesondere für
Zweitverdiener;
2. angesichts der laut Verordnung (EU)
2021/241 geltenden Fristen für den
rechtzeitigen Abschluss der Reformen und
Investitionen die wirksame Umsetzung des
Aufbau- und Resilienzplans einschließlich
des REPowerEU-Kapitels zu
gewährleisten; die Umsetzung der kohäsionspoliti-
Drucksache 21/1029 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 46 –
schen Programme (EFRE, JTF und ESF+) zu
beschleunigen und dabei gegebenenfalls
auf den durch die Halbzeitüberprüfung
eröffneten Möglichkeiten aufzubauen; die
EU-Instrumente, einschließlich der
Möglichkeiten, die das Programm „InvestEU“
und die Plattform für strategische
Technologien für Europa bieten, optimal zu
nutzen, und so die Wettbewerbsfähigkeit zu
steigern;
3. Innovationen zu fördern, indem die
kommerzielle Verwertung von
Forschungsergebnissen erleichtert und die öffentlichen
Mittel für transformative Innovationen
aufgestockt werden; die Diversifizierung der
Wirtschaft und Unternehmensdynamik zu
erleichtern und private Investitionen
anzukurbeln, indem Unternehmertum gefördert,
der Zugang zu Finanzmitteln für Start-up-
und Scale-up-Unternehmen verbessert, die
Rechtsvorschriften vereinfacht und der
Verwaltungsaufwand verringert werden; die
Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung
zu beschleunigen, unter anderem durch
Verbesserung der geografischen Abdeckung
bei digitalen öffentlichen Dienstleistungen
und durch Erleichterung der
Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen
staatlichen Ebenen; den Ausbau digitaler
Kommunikationsnetze mit sehr hoher Kapazität
auch unter Einbeziehung des Privatsektors
zu beschleunigen; die Bedingungen für
Investitionen in den Wohnungsbau zu
verbessern, indem die Vorschriften und
Verfahren vereinfacht, das Mietrecht überarbeitet
und zusätzliche Baugrundstücke
erschlossen werden, zugleich aber das Ziel, die
Herausforderungen in Bezug auf bezahlbaren
Wohnraum anzugehen, nicht aus den Augen
zu verlieren;
4. die Abhängigkeit von fossilen
Brennstoffen insgesamt weiter zu verringern und den
Ausbau erneuerbarer Energien zu erleichtern;
die Investitionen auf effiziente und
integrierte Energiesysteme zu konzentrieren und
zu diesem Zweck unter anderem das
Stromnetz zu modernisieren und einen
kosteneffizienten Ausbau sowie Flexibilität zu
gewährleisten, um die Einspeisung erneuerbarer
Energien zu unterstützen und das System an
Schwankungen von Nachfrage und Angebot
anzupassen, um so den zunehmenden
Regelenergiebedarf zu decken; den
Dekarbonisierungsprozess im Gebäude- und
Verkehrssektor zu beschleunigen, insbesondere auch
durch Sanierung des Schienennetzes;
5. das Arbeitskräfteangebot zu erhöhen und
den Fachkräftemangel anzugehen,
insbesondere durch Erhöhung der Zahl an
geleisteten Arbeitsstunden, durch Stärkung
grundlegender, grüner und digitaler Kompetenzen
und durch Verbesserung der Maßnahmen
für die Anwerbung und Bindung von
Talenten aus Nicht-EU-Ländern; die
Bildungsergebnisse zu verbessern, unter anderem
durch die Förderung von Spitzenleistungen
und die gezielte Unterstützung
benachteiligter Gruppen; das Angebot und die Qualität
von frühkindlicher Betreuung, Bildung und
Erziehung und Ganztagsschulen zu
verbessern, damit die Betreuungspersonen, häufig
Frauen, zur Erwerbstätigkeit ermutigt
werden und die Chancengleichheit für alle
Kinder gefördert wird.
137 Die Bundesregierung geht die zentralen
ökonomischen Herausforderungen an und setzt die
Empfehlungen der EU konsequent um. Die im
Plan vorgesehenen Reform- und
Investitionsmaßnahmen adressieren dabei in vielen
Punkten die länderspezifischen Empfehlungen der EU
und die gemeinsamen Prioritäten der EU.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1029– 47 –
138 So leistet die Europäische Säule Sozialer
Rechte (ESSR) als eine gemeinsame Priorität der
EU einen Beitrag zu guten Arbeitsbedingungen,
der Reduktion von Ungleichheiten und zur
Verbesserung der Lebensverhältnisse der
Bürgerinnen und Bürger. Die Bundesregierung bekennt
sich zu den Zielen, Werten und Grundsätzen der
europäischen Säule sozialer Rechte. Diese
umfassen – neben der ESSR ii) – einen fairen grünen
und digitalen Wandel, einschließlich Kohärenz
mit dem europäischen Klimagesetz; ii) soziale
und wirtschaftliche Resilienz, iii) die Sicherheit
der Energieversorgung sowie iv)
erforderlichenfalls den Aufbau von Verteidigungsfähigkeiten.
139 Maßnahmen, die eine Verlängerung der
Anpassungsperiode begründen, sind bereits in
Kapitel 5.1. benannt. Kapitel 5.2. stellt nun weitere
Maßnahmen zur Umsetzung der
länderspezifischen Empfehlungen aus dem Jahr 2025 dar.
140 Die in diesem Kapitel beschriebenen
Reformen und Investitionen sind darüber hinaus in
vielen Fällen konsistent mit oder komplementär
zu den im DARP definierten Zielen und folgen
der Ausrichtung in der Kohäsions- und
Strukturpolitik auf ein intelligentes, grünes, besser
vernetztes, soziales und bürgernahes Europa.
Verbesserung der Investitionsbedingungen:
öffentliche Investitionen stärken und
Hemmnisse für private Investitionen beseitigen
141 Damit Deutschland eine innovative,
produktive und international wettbewerbsfähige
Wirtschafts- und Industrienation bleibt, bedarf
es einer deutlich stärkeren Investitionsdynamik.
Dies gilt insbesondere mit Blick auf den Aufbau
von Kapazitäten in der Sicherheits- und
Verteidigungswirtschaft, die Erreichung der Ziele der
Klimaneutralität, den andauernden
Digitalisierungsprozess sowie die drängenden
Aufholprozesse im Bereich Infrastruktur und Bau. Die
Bundesregierung ist daher bestrebt, die Anreize
für private Investitionen deutlich zu stärken,
privaten Unternehmen das Investieren leichter zu
machen und die öffentlichen Investitionen
deutlich auszuweiten.
142 Der Großteil dieser zusätzlichen
Investitionen muss dabei aus dem Privatsektor kommen,
auf den gemeinhin rund 90 Prozent aller
Investitionen entfallen. Neben einem Sofortprogramm
für verbesserte Anreize (siehe Kapitel 5.1.), wird
die Unternehmenssteuerlast deutlich gesenkt
(siehe Kapitel 4.3.). Die Gesamtsteuerbelastung
für Kapitalgesellschaften wird dann ab dem Jahr
2032 knapp 25 Prozent betragen, anstelle von
aktuell knapp 30 Prozent. Unternehmen erhalten
dadurch nicht nur das Signal, dass sich
Investieren in Deutschland deutlich mehr lohnt,
sondern ihnen wird auch der Aufbau von
Eigenkapital erleichtert, was sie resilienter und weniger
anfällig für Krisen macht.
143 Das SVIK (siehe Kapitel 4.3.) ermöglicht eine
deutliche Ausweitung der öffentlichen
Investitionen in den kommenden zwölf Jahren. Um die
Durchführung dieser zusätzlichen
Investitionstätigkeit zu erleichtern, wird die
Bundesregierung komplementär Strukturreformen
umsetzen, um die gesamte Kette von der Planung bis
zur Umsetzung öffentlicher
Ausgabenprojekte effizienter zu gestalten. Neben der
Vereinfachung, Digitalisierung und Beschleunigung des
Vergaberechtes und der verschiedenen
Maßnahmen des Bund-Länder-Paktes gehört dazu auch,
dass Infrastrukturvorhaben, bei denen es sich
um Ersatzneubauten handelt, von der Pflicht
eines Planfeststellungsverfahrens
ausgenommen werden. Eine zügige und effiziente
Verausgabung der Mittel für öffentliche Investitionen
kann ihre Zielgenauigkeit deutlich steigern und
ihre positiven Effekte auf das
Wachstumspotenzial erhöhen.
Drucksache 21/1029 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 48 –
Bürokratierückbau, Planungsbeschleunigung,
moderne öffentliche Verwaltung
144 Bürokratie bindet unternehmerische
Ressourcen, die nicht in Investitionen, Forschung
und Entwicklung fließen können. Unnötig
komplizierte und aufwändig umzusetzende
Vorschriften sowie langwierige Planungs- und
Genehmigungsverfahren schwächen das
langfristige Produktivitätswachstum und die
Innovationskraft einer Volkswirtschaft.
145 Das Ziel der Bundesregierung ist es, die
Bürokratiekosten für die Wirtschaft um 25 Prozent zu
reduzieren und den Erfüllungsaufwand für
Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie die
Verwaltung um mindestens zehn Mrd. Euro zu
senken. Außerdem soll die „One in, One Out“-
Regel ausgeweitet und zu einer „One in, Two Out“-
Regel weiterentwickelt werden. Neben dem
„Sofortprogramm für den Bürokratierückbau“ (siehe
Kapitel 5.1.) wird die Rolle des
Normenkontrollrats gestärkt, indem er auch die Bürokratielast
durch untergesetzliche Vorschriften in den Blick
nehmen kann. Ferner wird die Bundesregierung
unter anderem den Einsatz von Praxischecks
ausweiten, die aus der Anwenderperspektive
Wechselwirkungen zwischen einzelnen
Regelungen und konkrete Entlastungspotenziale
identifizieren.
146 Damit Investitionsvorhaben künftig
schneller umgesetzt werden können, wird die
Bundesregierung die Digitalisierung der Justiz
vorantreiben und Planungs- und Genehmigungsverfahren
beschleunigen. Dazu ist im Koalitionsvertrag
festgehalten, dass der Pakt für Planungs-,
Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung
gemeinsam mit den Ländern in der ersten
Hälfte der Legislaturperiode vollständig umgesetzt
werden soll und danach weiterentwickelt wird.
Im Rahmen des Sofortprogramms werden bis
zum Sommer u. a. auch die gesetzlichen
Grundlagen für die in Kapitel 5.1. beschriebenen
Maßnahmen zur Beschleunigung im Energiebereich
gelegt. Darüber hinaus ist speziell mit Blick auf
die Justiz die Einführung von Online-Verfahren
in der Zivilgerichtsbarkeit und eines digitalen
Beurkundungsverfahrens vorgesehen. Zudem
werden die Berichtspflichten nach dem
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz unmittelbar
abgeschafft, um Unternehmen zu entlasten.
147 Schließlich erarbeitet die Bundesregierung
im Jahr 2025 eine ambitionierte
Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung. Dabei
sollen Verwaltungsleistungen digitalisiert,
Doppelstrukturen abgebaut sowie die
Leistungsfähigkeit der Verwaltung und ihre
Nutzerfreundlichkeit erhöht werden. Um dies zu erreichen,
werden auch ein Kulturwandel in der
öffentlichen Verwaltung hin zu mehr
Entscheidungsfreudigkeit, eine Neuordnung der föderalen
Beziehungen innerhalb der Bundesrepublik
angestrebt.
Stärkung der Arbeitsanreize und des
Arbeitsangebots
148 Ein leistungsfähiger Arbeitsmarkt und
nachhaltige und inklusive Systeme sozialer Sicherung
sind unverzichtbare Grundlage für Resilienz,
Souveränität und Innovation. Daher strebt die
Bundesregierung strebt eine bessere
Ausschöpfung der bisher ungenutzten
Erwerbspotenziale an, um der demografischen Alterung und der
damit verbundenen Schrumpfung der
Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter sowie damit
einhergehend des Arbeitsvolumens zu begegnen.
Transformation und Strukturwandel ebenso wie
Digitalisierung und KI stellen den Arbeitsmarkt
vor weitere Herausforderungen, auf die es
adäquate Antworten braucht. Neben den in
Tabelle 6 sowie in Abschnitt 4.3. genannten Maßnah-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1029– 49 –
men kommt es dabei auf weitere Reformen zur
Stärkung der Erwerbstätigkeit insb. von Frauen
und Älteren sowie Transferempfangenden an,
aber ebenso auf die Förderung qualifizierter
Erwerbsmigration. Zu nennen wären hier nicht
zuletzt Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit
von Pflege und Beruf auch vor dem Hintergrund,
dass 86 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause
versorgt werden, zumeist von Angehörigen und
sonstig nahestehenden Personen, häufig Frauen.
149 Damit sich Mehrarbeit zukünftig mehr
auszahlt, sollen Zuschläge für Mehrarbeit, die über die
tariflich vereinbarte bzw. an Tarifverträgen
orientierte Vollzeitarbeit hinausgeht, steuerfrei gestellt
werden. Und auch für Teilzeitbeschäftigte werden
die Anreize für Mehrarbeit erhöht: Zahlen
Arbeitgeber eine Prämie zur Ausweitung der Arbeitszeit,
soll diese steuerlich begünstigt werden.
150 Die Erwerbsquote von Frauen in
Deutschland ist im internationalen Vergleich sehr hoch.
Gleichzeitig arbeiten aber viele Frauen in
Teilzeit. Gründe hierfür werden neben steuer- und
abgabenrechtlichen Fehlanreizen auch in
unzureichende Verfügbarkeit qualitativ
hochwertiger Kinderbetreuungsmöglichkeiten gesehen.
Um Letztere zu verbessern, werden die Länder
weiterhin im Rahmen des KiQuTG unterstützt
(siehe auch Kapitel 4.3.). Auch die
Fachkräftegewinnung in der Kinderbetreuung wird weiterhin
unterstützt. Zudem soll die duale Ausbildung für
Erziehungsberufe unter Beibehaltung des
anerkannten Qualifikationsrahmens eingeführt
werden. Die Anwerbung internationaler Fachkräfte
für Kitas soll beschleunigt, vereinfacht und
ausgeweitet werden. Zudem wird der
Ganztagsausbau vorangetrieben.
151 Sozialleistungen sollen zusammengefasst
und besser aufeinander abgestimmt werden. Für
Menschen im Leistungsbezug soll so die
Erhöhung der Arbeitszeit attraktiver werden. Um die
Komplexität von Zuständigkeiten und
Schnittstellen im Sozialstaat grundsätzlich zu
reformieren, soll eine Kommission zur Sozialstaatsreform
gemeinsam mit den Ländern und Kommunen
eingesetzt werden, die innerhalb des vierten
Quartals 2025 noch Ergebnisse liefert.
Dekarbonisierung des Verkehrssektors
152 Um die Dekarbonisierung des
Verkehrssektors zu beschleunigen, setzt die Bundesregierung
auf eine verlässliche und konsequente CO2-
Bepreisung eingebettet in einen breiten,
konsistenten Instrumentenmix, der Verteilungseffekte
berücksichtigt (siehe auch Kapitel 4.3.). Für eine
zukunftstaugliche, klimafreundliche Mobilität
ist der Hochlauf der Elektromobilität
entscheidend. Die Bundesregierung wird die E-Mobilität
daher mit einem umfangreichen
Maßnahmenpaket fördern, u. a. durch den Ausbau und die
Sicherstellung der Finanzierung eines
flächendeckenden, bedarfsgerechten und
nutzerfreundlichen Ladenetzes und des Schnellladenetzes für
Pkw und Lkw sowie die stärkere Förderung des
gewerblichen Depotladens. Emissionsfreie Lkw
sollen über das Jahr 2025 von der Mautpflicht
befreit werden. Zudem soll für Nutzfahrzeuge eine
Wasserstoff-Infrastruktur gefördert werden.
Ferner will die Bundesregierung den Kauf von
Elektrofahrzeugen für Unternehmen steuerlich
attraktiver machen, indem sie eine beschleunigte
Abschreibung von 75 Prozent der
Anschaffungskosten bereits im ersten Jahr der Anschaffung für
betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge einführt.
153 Um die Modernisierung des Schienennetzes
voranzutreiben, wird die Bundesregierung die
Investitionen in das deutsche Schienennetz
steigern. Als gesetzliches Steuerungselement wird
die Bundesregierung den sogenannten Infraplan
entwickeln und mit einer entsprechenden,
verbindlichen Finanzierungszusage
(„Eisenbahninfrastrukturfonds“) versehen. Die Sanierung der
Drucksache 21/1029 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 50 –
Hochleistungskorridore (HLK) soll aus dem SVK
finanziert und an dessen Laufzeit gekoppelt
werden. Zudem soll das Sanierungskonzept der HLK
fortlaufend überprüft und angepasst werden.
Energie
154 Um die Energiewende erfolgreich zu
bewältigen, steht die Bundesregierung insbesondere vor der
Herausforderung, die Energiekosten kurz- und
mittelfristig zu senken, den Ausbau der Erneuerbaren
Energien konsequent voranzutreiben und das
Gesamt-, insbesondere aber das Stromsystem effizient
und sicher auf den zunehmenden Anteil an
erneuerbare Erzeugungsleistung auszurichten. Dabei setzt
sich die Bundesregierung zum Ziel, trotz veränderter
Erzeugungs- und Verbrauchsstrukturen das hohe
Niveau an Versorgungssicherheit weiter zu
gewährleisten im Einklang mit den
Dekarbonisierungszielen.
155 Mit einem Sofortprogramm will die
Bundesregierung die Verbraucher kurzfristig von hohen
Energiekosten entlasten. Dazu zählt die
Verstetigung der Stromsteuersenkung für Unternehmen
des produzierenden Gewerbes und Land- und
Forstwirtschaft auf den zulässigen EU-
Mindeststeuersatz unter Berücksichtigung der EU-
rechtlichen Rahmenbedingungen. Daneben sollen die
Strompreise mit einer stärkeren Beteiligung des
Bundes bei den Netzkosten auf ein
wettbewerbsfähiges Niveau reduziert werden. Hierfür plant
die Bundesregierung, Zuschüsse zu den
Übertragungsnetzkosten zu leisten, die unmittelbar die
Übertragungsnetzentgelte senken und mittelbar
zu einer Senkung auch der Entgelte der
nachgelagerten Verteilernetzbetreiber beitragen können.
Die bereits kurzfristig zu ergreifenden
Maßnahmen entlasten sowohl private als auch
gewerbliche Verbraucher. Sie tragen dazu bei,
internationale Wettbewerbsnachteile und eine Schwächung
der Anreize für den Umstieg von fossilen auf
strombasierte Technologien zu vermeiden.
156 Um die Energiekosten dauerhaft zu
stabilisieren und die Versorgungssicherheit zu stärken,
sieht die Bundesregierung darüber hinaus
Maßnahmen in einer Reihe an Handlungsfeldern
vor. Auf Grundlage eines Realitätschecks soll der
Netzausbau bedarfsgerecht und systemdienlich
vorangetrieben werden. Netzausbau und Ausbau
der erneuerbaren Erzeugung sollen besser
synchronisiert werden. Der Abbau von
Flexibilitätshemmnissen, u. a. durch eine Beschleunigung
und Vereinfachung des Smart Meter-Rollouts
und eine Stärkung dynamischer Tarife, ist für die
Gesamteffizienz zentral. Für den weiteren
Ausbau Erneuerbarer Energien sowie für Speicher
soll ein gesicherter Investitionsrahmen unter
Einbindung marktwirtschaftlicher
Instrumente den Hochlauf zu möglichst geringen
Förderkosten vorantreiben. Zu den Maßnahmen zur
Stärkung der Versorgungssicherheit gehört die
Überarbeitung der Kraftwerksstrategie für
Investitionen in steuerbare Kapazitäten. Ziel ist es,
den Bau neuer steuerbare
Stromerzeugungsanlagen in einem Umfang von bis zu 20 Gigawatt
(GW) im Rahmen von wettbewerblichen
Ausschreibungen technologieoffen anzureizen.
157 Für eine gelingende Dekarbonisierung des
Wärmesektors stockt die Bundesregierung die
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze auf
mit dem Ziel, den Bau von Nah- und
Fernwärmenetzen zu unterstützen.
5.3. Investitionsbedarfe in Bezug auf die
gemeinsamen Prioritäten der EU
158 Die gesamtwirtschaftlichen
Herausforderungen Deutschlands zu meistern, erfordert insb. in
den kommenden Jahren erhebliche staatliche
Investitionen. So besteht großer Nachholbedarf
in verschiedenen Bereichen, wie der Verkehrs-
und Digitalinfrastruktur sowie für die
Transformation zur Klimaneutralität. Zudem erfordert
die neue geopolitische Situation insbesondere
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1029– 51 –
Investitionen im Bereich Verteidigung, aber auch
im Hinblick auf eine verbesserte Resilienz,
höhere Souveränität und mehr Innovationen. Ein
wesentlicher Teil der Verkehrs-, Digital- und
Klimaschutzinvestitionen wird von Ländern und
Gemeinden getätigt und teilweise durch
entsprechende Fördermaßnahmen des Bundes flankiert.
Mit dem Sondervermögen Infrastruktur und
Klimaneutralität als zentralem finanzpolitischen
Instrument sichert die Bundesregierung die
Adressierung der bestehenden Investitionsbedarfe
in den kommenden Jahren ab.
Aufbau von Verteidigungsfähigkeiten
159 Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg
Russlands gegen die Ukraine hat die unzureichende
Ausstattung der Bundeswehr offengelegt. Es
bestehen erhebliche Investitionsbedarfe, um
Ausrüstungslücken zu schließen, die
Verteidigungsbereitschaft der Bundeswehr zu stärken und die
Verpflichtungen des NATO-Bündnisses zu
erfüllen. Die dringlichsten Investitionsbedarfe wurden
bereits mit dem Sondervermögen Bundeswehr
adressiert und umfassen vor allem militärisches
Großgerät. Seit dem Jahr 2024 stellt die
Bundesregierung 2 Prozent des BIP für
Verteidigungsausgaben bereit, um die notwendigen Investitionen
zu ermöglichen und die langfristige Sicherheit
Deutschlands zu gewährleisten. Dies wird auch
durch die Bereichsausnahme für
verteidigungsrelevante Ausgaben von der nationalen
Schuldenbremse unterstrichen (siehe hierzu Kapitel 3 sowie 4.3.).
Resilienz, Souveränität und Innovation
160 Die Begrenzung mittel- und langfristiger
Risiken für d
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
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