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Deutscher mittelfristiger finanzpolitisch-struktureller Plan für den Zeitraum 2025 bis 2029

dip / drucksache 22.07.2025 · WP 21 · 21/1029 · Unterrichtung · Original ↗

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Deutscher mittelfristiger finanzpolitisch-struktureller Plan für den Zeitraum 2025 bis 2029 [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1029 21. Wahlperiode 22.07.2025 Unterrichtung durch die Bundesregierung Deutscher mittelfristiger finanzpolitisch-struktureller Plan für den Zeitraum 2025 bis 2029 Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 21. Juli 2025. Deutscher mittelfristiger finanzpolitischstruktureller Plan für den Zeitraum 2025 bis 2029 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1029– 3 – Inhalt Vorbemerkungen zum deutschen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plan (FSP) 7 1. Zusammenfassung 9 2. Gesamtwirtschaftliches Umfeld in Deutschland 11 2.1. Gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland im Jahr 2025 und Ausblick auf das Jahr 2026 11 2.2. Entwicklung der deutschen Wirtschaft in der mittleren Frist 12 3. Finanz- und wirtschaftspolitische Strategie 14 4. Mittelfristige Ausrichtung der deutschen Finanzpolitik und Festlegung des Nettoausgabenpfads 19 4.1. Finanzpolitische Ausgangslage und Annahmen über kurz- und mittelfristige Entwicklung der öffentlichen Finanzen 19 4.1.1 Staatshaushalt 19 4.1.2. Bundeshaushalt 20 4.2. Finanzpolitische Verpflichtung: Pfad für das Wachstum der Nettoausgaben 22 4.3. Finanzpolitisch-strukturelle Maßnahmen auf der Ausgaben- und Einnahmenseite zur Unterlegung des Nettoausgabenpfads 29 5. Mittelfristige Ausrichtung der Wirtschaftspolitik: Strukturreformen und Investitionen 38 5.1. Reformen und Investitionen zur Verlängerung der Anpassungsperiode 38 5.2. Weitere Reformen und Investitionen in Antwort auf die länderspezifischen Empfehlungen und zur Adressierung der gemeinsamen EU-Prioritäten 46 5.3. Investitionsbedarfe in Bezug auf die gemeinsamen Prioritäten der EU 51 Drucksache 21/1029 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 4 – 6. Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen 54 6.1. Entwicklung der Schuldenstandsquote im Zeitraum bis 2041 und Sensitivitätsanalysen 54 6.2. Maßnahmen zur Stärkung der Tragfähigkeit der Staatsfinanzen 55 Stellungnahme des Stabilitätsrates zum Nettoausgabenpfad 108 Boxen-Verzeichnis Box 1: Annahmen zu kurz- und mittelfristigen Perspektiven der Gesamtwirtschaft 2025 bis 2028 12 Box 2: Fiskalische Anforderungen des reformierten Stabilitäts- und Wachstumspakts und die Nationale Ausweichklausel für Verteidigung (NEC) 22 Box 3: LSE des Rates der Europäischen Union 46 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Demografische Entwicklung in Deutschland 56 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Finanzierungssalden und Schuldenstand des Staates 19 Tabelle 2: Finanzierungssalden nach staatlichen Ebenen 20 Tabelle 3: Wesentliche Kennziffern des Bundeshaushalts 21 Tabelle 4: Nettoausgabenpfad für die Jahre 2025 bis 2029 ohne Aktivierung der NEC 27 Tabelle 5: Finanzpolitische Verpflichtung: Nettoausgabenpfad für die Jahre 2025 bis 2029 bei Aktivierung der NEC 28 Tabellenanhang 62 Tabelle 6: Reformen und Investitionen zur Verlängerung des Anpassungszeitraums 63 Tabelle 7: Weitere Reformen und Investitionen in Antwort auf die länderspezifischen Empfehlungen und zur Adressierung der gemeinsamen EU-Prioritäten 67 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1029– 5 – Tabellenanhang A - Nettoausgabenpfad ohne NEC 78 Tabelle A1: Finanzierungssalden und Schuldenstand des Staats im Anpassungsszenario 78 Tabelle A2: Gesamtwirtschaftliche Entwicklung im Anpassungsszenario 79 Tabelle A3: Technische Annahmen 81 Tabelle A4: Staatsfinanzen im Anpassungsszenario 82 Tabelle A5: Diskretionäre einnahmeseitige Maßnahmen (DRM) 85 Tabelle A7a: Schuldenstand, Finanzierungssaldo und die wichtigsten zugrunde liegende Annahmen (im Rahmen des Anpassungsszenarios) 86 Tabelle A7b: Schuldenstand und wichtige Stressvariablen, deterministische Szenarien und stochastische Simulationen 88 Tabelle A7c: Schuldenstand, Finanzierungssaldo sowie zugrunde liegende Annahmen (im Basisszenario „unveränderter Haushaltspolitik“) 90 Tabelle A7d: Schuldenstand und zusätzliche Annahmen (im Rahmen des Anpassungsszenarios) 92 Tabellenanhang B - Nettoausgabenpfad mit NEC 93 Tabelle B1: Finanzierungssalden und Schuldenstand des Staats im Anpassungsszenario 93 Tabelle B2: Gesamtwirtschaftliche Entwicklung im Anpassungsszenario 94 Tabelle B3: Technische Annahmen 96 Tabelle B4: Staatsfinanzen im Anpassungsszenario 97 Tabelle B5: Diskretionäre einnahmeseitige Maßnahmen (DRM) 100 Tabelle B7a: Schuldenstand, Finanzierungssaldo und die wichtigsten zugrunde liegende Annahmen (im Rahmen des Anpassungsszenarios) 101 Tabelle B7b: Schuldenstand und wichtige Stressvariablen, deterministische Szenarien und stochastische Simulationen 103 Tabelle B7c: Schuldenstand, Finanzierungssaldo sowie zugrunde liegende Annahmen (im Basisszenario „unveränderter Haushaltspolitik“) 105 Tabelle B7d: Schuldenstand und zusätzliche Annahmen (im Rahmen des Anpassungsszenarios) 107 Drucksache 21/1029 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 6 – Vorbemerkungen zum deutschen mittelfristigen finanzpolitischstrukturellen Plan (FSP) 1 Am 30. April 2024 sind die Verordnungen zum reformierten Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) in Kraft getreten. Die Verordnung (EU) 2024/1263 sieht vor, dass die Mitgliedstaaten ihre Finanz- und Wirtschaftspolitik in Form sogenannter FSPs sowie jährlicher Fortschrittsberichte darlegen. Die Bundesregierung kommt mit diesem Bericht ihrer Pflicht gemäß Artikel 11 in Verbindung mit Artikel 36 der Verordnung (EU) 2024/1263 über die wirksame Koordinierung der Wirtschaftspolitik und über die multilaterale haushaltspolitische Überwachung nach. Aufgrund der vorgezogenen Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 hat die Bundesregierung mit der Europäischen Kommission auf Grundlage von Artikel 36 der Verordnung (EU) 2024/1263 und analog zum Vorgehen in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) eine Verlängerung der Abgabefrist des FSP vereinbart. Der FSP folgt dabei den Leitlinien der Europäischen Kommission für die Mitgliedstaaten zu den Informationsanforderungen für die FSP und den jährlichen Fortschrittsberichten.1 1 Die Finanzierung von neuen Maßnahmen und Programmen erfolgt innerhalb der bestehenden Haushaltansätze bzw. Stellenpläne der betroffenen Einzelpläne. Die Anführung von Maßnahmen in diesem Bericht präjudiziert weder die laufenden noch künftige Haushaltsverhandlungen. 2 Die Bundesregierung hat im Einklang mit Artikel 12 der Verordnung (EU) 2024/1263 vor Übermittlung des FSP einen technischen Dialog mit der Europäischen Kommission am 5. Juni, 12. Juni, 19. Juni, 27. Juni, 4. Juli und am 11. Juli 2025 geführt. Im Rahmen der Beteiligung relevanter Interessenträger im Einklang mit dem nationalen Rechtsrahmen zur Erfüllung der Anforderungen von Artikel 11 in Verbindung mit Artikel 36 der Verordnung (EU) 2024/1263 hat die Bundesregierung die wesentlichen Inhalte des vorliegenden FSP mit den Sozialpartnern im Rahmen des makroökonomischen Dialogs am 10. Juli 2025 auf nationaler Ebene erörtert. Ebenfalls vor dem Hintergrund der Beteiligung relevanter Interessensträger und der finanzverfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland hat der Stabilitätsrat zu der in diesem FSP festgelegten finanzpolitischen Verpflichtung für die Jahre 2025 bis 2029 eine Stellungnahme beschlossen. Die Stellungnahme ist als Anhang beigefügt. Das Bundeskabinett hat den vorliegenden FSP am 16. Juli 2025 gebilligt. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1029– 7 – 3 Der FSP wird von der Bundesregierung an die zuständigen Fachausschüsse des Deutschen Bundestags, an die Finanzministerkonferenz und an den Stabilitätsrat übermittelt. Nach der Befassung im ECOFIN-Rat wird die Bundesregierung auch die Ratsstellungnahme zum FSP an diese Stellen übersenden. Der Plan wurde gemäß Artikel 36 der Verordnung (EU) 2024/1263 Absatz 1a) im Einvernehmen mit der Europäischen Kommission am 18. Juli 2025 an die Europäische Kommission und den ECOFIN-Rat übermittelt. 4 Die Bundesregierung veröffentlicht den FSP auf den Seiten: www.bundesregierung.de www.bundesfinanzministerium.de und www.bundeswirtschaftsministerium.de Die FSP aller EU-Mitgliedstaaten sowie die entsprechenden Analysen der Europäischen Kommission und die Empfehlungen des ECOFIN-Rats sind auf der Seite der Europäischen Kommission veröffentlicht: https://economy-finance.ec.europa.eu/econo- mic-and-fiscal-governance/national- mediumterm-fiscal-structural-plans_en Drucksache 21/1029 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 8 – 5 Mit dem FSP legt die Bundesregierung erstmals im Rahmen des im Jahr 2024 reformierten SWP einen mehrjährigen Pfad für das maximal zulässige Wachstum der gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben in den Jahren 2025 bis 2029 fest (im Folgenden „Nettoausgabenpfad“). Dabei berücksichtigt die Bundesregierung sowohl die erwartete gesamtwirtschaftliche Entwicklung in diesem und den kommenden Jahren als auch die Ausgangslage der öffentlichen Finanzen in Deutschland (Kapitel 2). 6 Angesichts der kurz- und mittelfristigen Herausforderungen verfolgt die Bundesregierung eine wachstumsorientierte Strategie, die auf einem Dreiklang (Kapitel 3) aus Investitionsoffensive, Strukturreformen sowie einer umfassenden und schrittweisen Konsolidierung beruht. Ziel ist es, das Wachstumspotenzial zu stärken, private Investitionen zu mobilisieren und die Tragfähigkeit der Staatsfinanzen langfristig zu sichern – hierzu sind die Priorisierung von Ausgaben und weitere Konsolidierungsmaßnahmen erforderlich. 7 Nach einer Phase der wirtschaftlichen Stagnation und angesichts einer weiterhin negativen Produktionslücke zeichnet sich ab dem Jahr 2026 eine schrittweise konjunkturelle Erholung ab, gestützt auf Impulsen durch private Konsum- und Investitionstätigkeit, eine Stabilisierung der Auslandsnachfrage sowie höhere öffentliche Investitionen. Der Nettoausgabenpfad trägt der Notwendigkeit Rechnung, die wirtschaftliche Erholung zu stützen und zugleich die Tragfähigkeit der Staatsfinanzen im Einklang mit dem europäischen Fiskalrahmen zu sichern (Kapitel 4). 8 Die finanzpolitische Verpflichtung durch den Nettoausgabenpfad (Kapitel 4) bildet die strategische Ausrichtung der Finanz- und Wirtschaftspolitik in Form dieses Dreiklangs ab und berücksichtigt die vom Bundeskabinett am 24. Juni 2025 gefassten Beschlüsse zum Bundeshaushalt 2025 und den Eckwerten für die Jahre 2026 und 2029. Die Regeln des SWP werden konsequent angewendet. Aufgrund der kurzfristig dringend erforderlichen zusätzlichen Investitionen in Infrastruktur, Sicherheit und Verteidigung sind im deutschen Staatshaushalt in diesem und nächsten Jahr mit 4,4 Prozent bzw. 4,5 Prozent deutlich erhöhte Wachstumsraten der Nettoausgaben vorgesehen. In den folgenden Jahren schließt sich ein sukzessiver Rückgang der Wachstumsraten auf 2,3 Prozent im Jahr 2027 und 1,7 Prozent bzw. 1,6 Prozent in den Jahren 2028 und 2029 an. Die finanzpolitische Verpflichtung im vorliegenden FSP sieht eine fiskalische Konsolidierung in Form einer Verbesserung des strukturellen Primärsaldos bis zum Ende des Planungsho- 1. Zusammenfassung Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1029– 9 – rizonts vor, die mit entschlossenen Maßnahmen zur Konsolidierung glaubwürdig unterlegt und durch Maßnahmen für eine Erhöhung des Wachstumspotenzials und damit strukturell höheren staatlichen Einnahmen flankiert ist. Damit sendet die Bundesregierung ein kraftvolles Signal für Wirtschaftswachstum sowie dauerhaft tragfähige Staatsfinanzen in Deutschland. 9 Der Nettoausgabenpfad berücksichtigt insbesondere die Flexibilitäten in Verbindung mit der Nationalen Ausweichklausel (NEC) des SWP für Verteidigungsausgaben, welche die Bundesregierung am 24. April 2025 gemäß der KOM- Mitteilung vom 19. März 2025 beantragt hat. Die gleichzeitig mit dem FSP vom Rat zu beratende NEC für den deutschen Staatshaushalt ermöglicht es, Verteidigungsausgaben, die über dem Niveau im Jahr 2021 liegen in einer Höhe von bis zu 1,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von den gesamtstaatlichen Nettoausgaben abzuziehen. Während der Aktivierung der NEC kann der Nettoausgabenpfad zudem unabhängig von den regulär vorgesehenen Mindestanforderungen an die Rückführung der Schuldenstandsquote und der Höhe des Finanzierungsdefizits festgelegt werden. 10 Die Bundesregierung hat mit der Europäischen Kommission eine Verlängerung der Anpassungsperiode des FSP von vier auf sieben Jahre vereinbart. Im Gegenzug für die damit verbundene Erweiterung des finanzpolitischen Handlungsspielraums hat die Bundesregierung ein substanzielles Reform- und Investitionspaket vorgelegt, das der nachhaltigen Verbesserung des Wachstums- und Resilienzpotenzials dient, die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen stärkt und den länderspezifischen Empfehlungen der EU Rechnung trägt. Die Maßnahmen zur Verlängerung der Anpassungsperiode zielen in Summe darauf ab, die private Investitionstätigkeit zu steigern, öffentliche Investitionen zu priorisieren und ihre Umsetzung zu erleichtern, das Arbeitsangebot zu stärken, Bürokratie abzubauen sowie die Effizienz der öffentlichen Verwaltung zu erhöhen (Kapitel 5.1.). 11 Darüber hinaus werden in Kapitel 5 Maßnahmen dargestellt, mit denen die Bundesregierung zentrale ökonomische Herausforderungen angeht und die Empfehlungen der EU konsequent umsetzt (Kapitel 5.2.). Zu den wesentlichen länderspezifischen Empfehlungen für Deutschland im Jahr 2025 gehören unter anderem die Sicherung tragfähiger öffentlicher Finanzen, die Festlegung eines Nettoausgabenpfads sowie höhere Verteidigungsausgaben, die effiziente Umsetzung von EU-Finanzierungsprogrammen, die Stärkung von Innovation und Investitionen, der weitere Fortschritt bei der Energiewende sowie die Erhöhung des Arbeitskräfteangebots und die Verbesserung von Bildung und Betreuung. 12 Kapitel 6 beschreibt die Entwicklung der Schuldenstandsquote bis 2041 sowie diesbezügliche Sensitivitätsanalysen, wie sie sich aus der geeinten europäischen Methodik ergeben. Die Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1263 zu Schuldenstand und Defizit (Artikel 8, 9 und 16 Absatz 2) werden erfüllt. Abschließend enthält das Kapitel eine Darstellung der Maßnahmen zur Stärkung der Tragfähigkeit der Staatsfinanzen. Drucksache 21/1029 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 10 – 2.1. Gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland im Jahr 2025 und Ausblick auf das Jahr 2026 13 Infolge einer Reihe von Schocks und struktureller Herausforderungen befindet sich die deutsche Wirtschaft seit nunmehr vier Jahren in einer Phase der Stagnation. Angesichts der protektionistischen und unvorhersehbaren US- Handelspolitik haben sich die Aussichten auf eine kurzfristige wirtschaftliche Erholung zuletzt insgesamt eingetrübt. Im ersten Quartal 2025 kam es mit einem preis-, saison- und kalenderbereinigten BIP-Wachstum von 0,4 Prozent gegenüber dem Vorquartal zu einer etwas stärkeren wirtschaftlichen Dynamik. Neben einer fortgesetzten Erholung des privaten Konsums und einer Belebung der Investitionstätigkeit haben auch Vorzieheffekte bei der Exportentwicklung im Zusammenhang mit den angekündigten US-Zöllen eine Rolle gespielt. Aktuelle Frühindikatoren geben uneinheitliche Signale und deuten auf eine kurzfristig verhaltene konjunkturelle Entwicklung hin. Vor dem Hintergrund der anhaltend unsicheren handels- und geopolitischen Rahmenbedingungen ist eine abermalige Eintrübung der Konjunkturaussichten nicht ausgeschlossen. Dementsprechend erwartet die Bundesregierung in ihrer Frühjahrsprojektion (FP) im laufenden Jahr insgesamt nur eine Stagnation des preisbereinigten BIP (+0,0 Prozent). 14 Zur Jahreswende 2025/2026 dürften eine moderate Steigerung des privaten Konsums sowie Impulse durch höhere staatliche Ausgaben zu einer konjunkturellen Belebung führen. Zudem wird davon ausgegangen, dass infolge einer Stabilisierung der handelspolitischen Rahmenbedingungen die Auslandsnachfrage wieder zunimmt und es positive Impulse für die private Investitionstätigkeit sowie die Arbeitsnachfrage gibt. Auch angesichts der geplanten höheren Verteidigungs- und Infrastrukturinvestitionen sowie der steuerlichen Maßnahmen zur Förderung privater Investitionen dürfte sich die Wachstumsdynamik im kommenden Jahr beschleunigen und das preisbereinigte BIP im Jahresdurchschnitt um +1,0 Prozent zulegen. 15 Der Anstieg der Verbraucherpreise, gemessen am harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI), dürfte sich von 2,5 Prozent im vorangegangenen Jahr weiter auf 2,2 Prozent im laufenden Jahr verringern. Für das Jahr 2026 wird davon ausgegangen, dass die Inflationsrate unter dem Zielwert der Europäischen Zentralbank (EZB) liegt. Angesichts der wirtschaftlichen Schwächephase dürfte sich die Abkühlung des Arbeitsmarktes im laufenden Jahr zunächst fortsetzen. Im Zuge der konjunkturellen Erholung wird für das Jahr 2026 dann ein Rückgang der Arbeitslosigkeit und eine wieder zunehmende Beschäftigungsdynamik erwartet. 2. Gesamtwirtschaftliches Umfeld in Deutschland Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1029– 11 – 2.2. Entwicklung der deutschen Wirtschaft in der mittleren Frist 16 Der langfristige Wachstumstrend des Produktionspotenzials wird in den kommenden Jahren zwar durch die demografische Entwicklung gedämpft. Das Fiskalpaket und die Umsetzung weiterer Maßnahmen des Koalitionsvertrags wirken dagegen positiv. 17 In der Frühjahrsprognose der Europäischen Kommission sind die Effekte infolge des Finanzierungspakets und weiterer Maßnahmen des Koalitionsvertrags noch nicht enthalten. Aktuelle Schätzungen (u. a. Europäische Kommission, Wirtschaftsforschungsinstitute, Sachverständigenrat für Wirtschaft (SVR)) zeigen, dass die Berücksichtigung dieser Effekte mit merklich höheren Wachstumsraten des BIP einhergehen dürften, die sich letztlich auch im Produktionspotenzial niederschlagen werden. Als durchschnittliches Potenzialwachstum bis 2041 nutzt dieser Bericht im Einklang mit der Verordnung zum präventiven Arm und auf Basis dieser wirtschaftlichen Begründung einen Wert von rund 0,9 Prozent als technische Annahme (siehe weitere Ausführung in Kapitel 4.2.). 18 Die gesamtwirtschaftliche Produktionslücke ist im Jahr 2025 weit negativ geöffnet und liegt bei rund 1 ½ Prozent des Produktionspotenzials. Dies zeigt an, dass sich die Wirtschaftsaktivität derzeit erheblich unter ihren Möglichkeiten befindet. Box 1: Annahmen zu kurz- und mittelfristigen Perspektiven der Gesamtwirtschaft 2025 bis 2028 Der FP der Bundesregierung liegt der Kenntnisstand zur US-Handelspolitik vom 11. April zugrunde, d. h. es wird ein Basiszoll von 10 Prozent auf US-Einfuhren (mit Ausnahmen) und eine Aussetzung der angekündigten „reziproken“ US-Zölle für 90 Tage (bis Anfang August) angenommen. Sektorale Zölle auf US-Einfuhren von Stahl, Aluminium, Autos und Autoteile betragen 25 Prozent. Mögliche Gegenmaßnahmen der EU sind nicht unterstellt. Die Projektion geht davon aus, dass die fiskalischen Spielräume aufgrund der mit dem Finanzierungspaket vorgenommenen Anpassungen der finanzverfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland in der Finanzplanung genutzt werden (siehe hierzu Kapitel 3). Da die konkrete Ausgestaltung von Maßnahmen und die Haushaltsplanung der neuen Bundesregierung zum Zeitpunkt der Prognoseerstellung noch nicht vorlagen, wurden evidenzbasierte Annahmen und Modellsimulationen genutzt, um die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen abzuschätzen. Spezifische Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag wurden in der FP nicht berücksichtigt. Angesichts der dynamischen handelspolitischen Rahmenbedingungen wurden bzgl. der außenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen Abschläge auf die zum Zeitpunkt der Projektion vorliegenden Prognosen internationaler Organisationen vorgenommen und für die Weltwirtschaft ein preisbereinigtes Wachstum in Höhe von 2,9 Prozent in diesem Jahr und 2,8 Prozent im kommenden Drucksache 21/1029 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 12 – Jahr unterstellt. Für das Welthandelsvolumen wurde in diesem und im kommenden Jahr ein Wachstum von jeweils 2,8 Prozent angenommen. Für die Entwicklung der Energiepreise wurde wie üblich eine technische Annahme auf Basis von Future-Notierungen zum Zeitpunkt des Projektionsabschlusses getroffen. Demnach wird für 2025 ein durchschnittlicher Rohölpreis für ein Fass der Sorte Brent von rund 73 US-Dollar unterstellt. 2026 dürfte der Preis bei 70 US-Dollar liegen. Der Leitzins der EZB lag bei der Prognoseerstellung bei 2,0 Prozent. Für die kommenden beiden Jahre wurde auf Basis von Konsens- Erwartungen ein jahresdurchschnittlicher Leitzins von 2,3 Prozent bzw. 2,1 Prozent unterstellt. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1029– 13 – 19 Die deutsche Volkswirtschaft ist mit unterschiedlichen strukturellen Herausforderungen konfrontiert. So dämpfen insbesondere der demografisch bedingte Arbeits- und Fachkräftemangel, über die Zeit stark angewachsene bürokratische Lasten und ein beträchtlicher gesamtwirtschaftlicher Investitionsstau das Potenzialwachstum und haben zu der zuletzt insgesamt schwachen Wachstumsdynamik beigetragen. Es bestehen massive Investitionsbedarfe mit Blick auf den Erhalt und die Modernisierung öffentlicher Infrastruktur sowie im Kontext Bildung, Dekarbonisierung und Wirtschafts- und Versorgungssicherheit. Jenseits eines geringen Produktivitäts- und Potenzialwachstums kämpft die außenhandelsorientierte deutsche Industrie weiterhin mit vergleichsweise hohen Energiepreisen und Protektionismus. 20 Vor dem Hintergrund dieser Ausgangslage sieht die deutsche Finanz- und Wirtschaftspolitik zwei übergeordnete und komplementäre strategische Schwerpunkte vor, die in unmittelbarem Zusammenhang zu den Herausforderungen stehen: • eine Investitionsoffensive zur Modernisierung und zum zielgerichteten Ausbau insb. des öffentlichen Kapitalstocks in Deutschland in Verbindung mit einer wachstumsfreundlichen Konsolidierung der öffentlichen Haushalte und • eine umfassende Verbesserung der Standortbedingungen sowie der Innovationskraft zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Standorts. 21 Mit dieser strategischen Ausrichtung zielt die Bundesregierung darauf ab, die Potenziale der deutschen Volkswirtschaft nach einer Phase wirtschaftlicher Stagnation wieder auf einen nachhaltig höheren Wachstumspfad zu heben. Hierfür bedarf es einerseits einer investiv und langfristig ausgerichteten Finanzpolitik. Andererseits sind komplementäre Reformen zur Erhöhung des Wachstumspotenzials nötig, um einen effektiven Einsatz zusätzlicher öffentlicher Mittel zu ermöglichen, vor allem aber die private Investitionstätigkeit spürbar zu beleben. Damit wird ein wesentlicher Beitrag für eine neue, anhaltende wirtschaftliche Dynamik in Deutschland und Europa insgesamt geleistet. Ein strukturell höheres Wirtschaftswachstum trägt nicht nur zu künftigem Wohlstand bei, sondern dient auch als Grundlage für gesellschaftliche Resilienz. In Kombination mit einer wachstumsfreundlichen Haushaltskonsolidierung wird diese Ausrichtung 3. Finanz- und wirtschaftspolitische Strategie Drucksache 21/1029 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 14 – der Finanz- und Wirtschaftspolitik nicht zuletzt die Tragfähigkeit der Staatsfinanzen stärken. Auch mit Maßnahmen zur Erreichung der nationalen EU-2030 Ziele in den Bereichen Beschäftigung, Weiterbildung und Armutsreduzierung trägt die Bundesregierung zu einem inklusiven Wirtschaftswachstum und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit bei. Öffentliche Investitionen erhöhen, um Deutschland zu modernisieren 22 Die multiplen Herausforderungen haben in Verbindung mit den Risiken für die deutsche und europäische Sicherheitsarchitektur im Zuge der Regierungsbildung zu einer Neuausrichtung der Finanzpolitik geführt. Mit den Beschlüssen des Deutschen Bundestags und des Bundesrats zu den mit dem Finanzierungspaket verbundenen Grundgesetzänderungen im März 2025 wurden die finanzpolitischen Rahmenbedingungen in Deutschland konsequent auf die Herausforderungen ausgerichtet. Dabei sind drei wesentliche Elemente zu nennen: 23 Erstens können Verteidigungsausgaben sowie Ausgaben für Zivil- und Bevölkerungsschutz, für die Nachrichtendienste, für den Schutz der informationstechnischen Systeme sowie für die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten, die insgesamt 1 Prozent des BIP übersteigen, von der Schuldenregel ausgenommen werden. Damit wird insbesondere der europäische Pfeiler der NATO gestärkt. 24 Zweitens wurde ein Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) in Höhe von bis zu 500 Mrd. Euro geschaffen, aus dem über einen Zeitraum von zwölf Jahren Investitionen von Bund und Ländern in zentrale Bereiche wie z. B. Energie- und Verkehrsinfrastruktur, Klimaschutz sowie Bildung bewilligt werden können. Das SVIK unterliegt nicht den Vorgaben der Schuldenregel. Die Mittel aus dem SVIK für den Bund können nur abgerufen werden, wenn sie zusätzlich zu den Investitionen im Bundeshaushalt eingesetzt werden. Von „Zusätzlichkeit“ der Investitionen wird ausgegangen, wenn die Investitionsquote im Bundeshaushalt ein angemessenes Niveau nicht unterschreitet. Aus dem Sondervermögen werden 100 Mrd. Euro dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) zugeführt, weitere 100 Mrd. Euro stehen den Ländern zur Verfügung. Der Koalitionsvertrag sieht zudem vor, dass aus dem Bundesanteil des SVIK in den Jahren 2025 bis 2029 Maßnahmen in Höhe von insgesamt rund 150 Mrd. Euro finanziert werden. Durch diese zeitlich vorgezogenen Ausgaben können dringende Investitionsbedarfe insb. im Bereich der öffentlichen Infrastruktur zügig aufgeholt werden. 25 Drittens wird den Ländern angesichts hoher Investitionsbedarfe und der engen finanziellen Handlungsspielräume ein begrenzter struktureller Neuverschuldungsspielraum in Höhe von 0,35 Prozent des BIP für die Ländergesamtheit ermöglicht. 26 Zudem soll eine Expertenkommission damit beauftragt werden, einen Vorschlag für eine Modernisierung der Schuldenregel zu entwickeln, der dauerhaft hohe Investitionen in Deutschland ermöglicht und eine tragfähige Entwicklung der öffentlichen Finanzen sicherstellt. 27 Ausgehend von einer im internationalen Vergleich moderaten Schuldenstandsquote von 62,5 Prozent des BIP im Jahr 2024, welche die Obergrenze des SWP nur leicht überscheitet, und aufbauend auf den angepassten nationalen Rahmenbedingungen richtet die Bundesregierung den Finanzplan bis zum Jahr 2029 für den Bundeshaushalt konsequent an einem Dreiklang aus Investitionen, Reformen und Konsolidierung aus. Um die Dynamik der gesamtwirtschaftli- Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1029– 15 – chen Entwicklung deutlich zu erhöhen, wird die Bundesregierung in den kommenden Jahren die bestehenden dringenden Nachholbedarfe zur Modernisierung des privaten und öffentlichen Kapitalstocks in Deutschland adressieren. Hinzu kommen die auf Grundlage des SVIK finanzierten Investitionen von Ländern und Kommunen, in deren Verantwortungsbereich innerhalb der föderalen Struktur wichtige Bereiche der öffentlichen Infrastruktur liegen. 28 Dieses Ziel spiegelt sich in einer zwischenzeitlichen fiskalischen Expansion durch die starke Ausweitung öffentlicher Investitionen wider. Angesichts der derzeitigen Unterauslastung der deutschen Volkswirtschaft von gegenwärtig rund 1 ½ Prozent des Produktionspotenzials sowie erhöhter außenwirtschaftlicher Risiken und hoher Unsicherheit ist diese Investitionsoffensive auch makroökonomisch angezeigt. Davon dürften signifikant positive Zweitrundeneffekte auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung ausgehen. Ergänzende Reformen zur Beschleunigung von Investitionsvorhaben sowie zur (gezielten) Stärkung gesamtwirtschaftlicher Produktionsfaktoren wirken kurzfristig erwartbaren Preiseffekten in einzelnen Sektoren mit höherer Auslastung aufgrund der zusätzlichen Nachfrageimpulse entgegen. 29 Die mit der Modernisierung des öffentlichen Kapitalstocks einhergehende Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen für alle Wirtschaftsakteure und höhere Planungssicherheit werden private Investitionen und Innovationen anreizen und die Produktivität erhöhen. Die damit verbundenen zusätzlichen Ausgaben spiegeln sich zunächst in einem temporären Anstieg des gesamtstaatlichen Nettoausgabenwachstums über die ersten beiden Jahre des Planungshorizonts des FSP auf ein Niveau wider, das für einen glaubwürdigen und die gesamtwirtschaftliche Entwicklung stimulierenden Aufholprozess der Investitionen erforderlich ist. Standortbedingungen verbessern, um das Wachstum langfristig zu stärken 30 Die finanzpolitische Verpflichtung im vorliegenden FSP sieht eine fiskalische Konsolidierung in Form einer Verbesserung des strukturellen Primärsaldos bis zum Ende des Planungshorizonts vor, die mit entschlossenen Maßnahmen zur Konsolidierung glaubwürdig unterlegt und durch Maßnahmen für eine Erhöhung des Wachstumspotenzials und damit strukturell höheren staatlichen Einnahmen flankiert ist. Zu einem höheren Wachstumspotenzial in Deutschland tragen private und öffentliche Investitionen, zusätzliche und besser qualifizierte Arbeits- und Fachkräfte, ein hohes und verlässliches Energieangebot sowie technologischer Fortschritt durch Innovationen bei. 31 Neue Chancen für mehr Wachstumspotenzial werden dabei auch durch Maßnahmen für mehr Wagniskapital und private Ausgaben in Forschung und Entwicklung (F&E) erschlossen. Offene und stabile Kapitalmärkte sind hier maßgeblich für mehr Gründungen und im Erfolgsfall auch Skalierungen der Geschäftstätigkeit von innovativen Unternehmen, die zur Steigerung der gesamtwirtschaftlichen Produktivität und Reallöhne in Deutschland beitragen. Darüber hinaus ergreift die Bundesregierung Maßnahmen für einen spürbaren Rückbau von übermäßiger Bürokratie, zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren und für eine digitalisierte öffentliche Verwaltung, um Wachstumspotenziale zu heben. All dies erhöht gesamtwirtschaftliche Dynamik und Effizienz. 32 Um die private Investitionstätigkeit in den kommenden Jahren spürbar zu beleben, ist die Attraktivität des Standorts zu erhöhen sowie mehr wirtschafts- und finanzpolitische Verlässlichkeit zu schaffen. Durch die unmittelbare Umsetzung wesentlicher Maßnahmen im Rahmen eines So- Drucksache 21/1029 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 16 – fortprogramms setzt die Bundesregierung hierfür ein klares Signal. Dabei sorgen unter anderem degressive Abschreibungen auf Ausrüstungsinvestitionen in Höhe von 30 Prozent bis 2027 für hochattraktive Investitionsbedingungen. Die ab 2028 beginnende schrittweise Absenkung des Körperschaftssteuersatzes um insgesamt 5 Prozentpunkte erhöht langfristig die Ertragschancen (siehe Kapitel 4.3.) und ist ein wichtiges Signal an nationale und internationale Investoren. 33 Um den Bedarf an Arbeitskräften auch unter den Bedingungen der gesellschaftlichen Alterung zu decken, stärkt die Bundesregierung das Arbeitsangebot. Die Bundesregierung wird daher ihre Fachkräftestrategie unter Beteiligung der Länder weiterentwickeln. Wichtige Stellschrauben dafür sind weiterhin die Themen Aus- und Weiterbildung, die Nutzung von vorhandenen Arbeitskräftepotenzialen, die Verbesserung von Arbeitsqualität bzw. Produktivität sowie die gezielte Einwanderung von Fachkräften. Im Koalitionsvertrag sind dazu Maßnahmen vereinbart, wie z. B. verbesserte Anreize innerhalb der Grundsicherung für Arbeitsuchende, steuerliche Begünstigungen von Zuschlägen für Mehrarbeit, verbesserte Hinzuverdienstmöglichkeiten bei der Hinterbliebenenrente und eine vereinfachte Rückkehr zum bisherigen Arbeitgeber nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Um die Erwerbsbeteiligung von Personen nach Erreichen der Regelaltersgrenze zu steigern, sieht die Aktivrente vor, dass Gehälter bis zu 2.000 Euro ab Erreichen der Regelaltersgrenze steuerfrei bleiben. Eine digitale Agentur für Fachkräfteeinwanderung (Work-and-Stay-Agentur) wird geschaffen, um die Fachkräftemigration zu erleichtern (siehe Kapitel 4.3. und 5.1.). 34 Energie bleibt ein entscheidender Produktionsfaktor. Infolge erhöhter Energiepreise seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine hat Deutschland an preislicher Wettbewerbsfähigkeit eingebüßt. Für ein erfolgreiches Industrieland und die Erreichung der Klimaneutralität ist ein konkurrenzfähiger Strompreis unerlässlich. Jenseits der Reduktion von Steuern und Abgaben müssen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Stromkosten bereits in ihrer Gestehung und im Gesamtsystem sinken. Um die Gesamteffizienz zu steigern, baut die Bundesregierung Hemmnisse bei der Flexibilisierung des Stromsystems ab und treibt den Ausbau systemdienlicher Speicherkapazitäten voran. Ferner ist es entscheidend, Effizienzpotenziale beim Netzausbau und -betrieb zu heben, bspw. durch die Digitalisierung der Netze. Zentral sind zudem verlässliche Rahmenbedingungen für systemdienliche Investitionen in Erneuerbare Energien sowie in gesicherte Leistung über Ausschreibungen und einen Kapazitätsmechanismus, der Versorgungssicherheit erhält. 35 Die Bundesregierung wird zur Erhöhung der gesamtwirtschaftlichen Produktivität die finanziellen Rahmenbedingungen für Innovationen verbessern, indem der Finanzplatz Deutschland gestärkt wird. Um bestehende Finanzierungslücken im Bereich des Wachstums- und Innovationskapitals, insbesondere für Mittelstand und Scale-ups mit Hilfe privaten Kapitals zu schließen, wird ein Deutschlandfonds mit einer unternehmerischen Governance für die konkreten Investmententscheidungen eingerichtet. Dafür stellt der Bund mindestens 10 Mrd. Euro Eigenmittel durch Garantien oder finanzielle Transaktionen bereit. Zudem wird die Bundesregierung den bestehenden Zukunftsfonds über das Jahr 2030 hinaus verstetigen und verfolgt das Ziel, dass sich die Investitionen von Investoren bei der WIN-Initiative auf über 25 Mrd. Euro mehr als verdoppeln. 36 Damit institutionelle Prozesse die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen weniger beeinträchtigen, wird das Verfahrensrecht für Infrastrukturvorhaben (one-for-many) vereinheitlicht. Genehmigungsverfahren werden beschleunigt, so z. B. durch die Umsetzung des Deutschland- Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1029– 17 – paktes und die Digitalisierung aller Verfahren. Im Rahmen eines nationalen „Sofortprogramms für den Bürokratieabbau“ und mithilfe von jährlichen Bürokratieabbaugesetzen wird eine deutliche Reduktion der Bürokratiekosten um 25 Prozent für die Wirtschaft angestrebt. Relevante Standards, insbesondere aus den Bereichen Menschenrechte, Bürgerrechte, Verbraucherrechte und Arbeitnehmerrechte, werden dabei nicht abgesenkt. Speziell im Gesundheitswesen sollen Dokumentations- und Kontrolldichten durch gesetzliche Anpassungen reduziert werden. Parallelregulierungen auf nationaler und europäischer Ebene werden vermieden; bürokratische Übererfüllung bei der Umsetzung von EU-Recht soll ausgeschlossen werden. Außerdem soll ein digitales Bürgerportal das Aufzeigen bürokratischer Hürden erleichtern. 37 Die Maßnahmen zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung wirken komplementär zum SVIK und erhöhen die Effizienz öffentlicher Ausgaben merklich. Durch die angestrebten Entlastungen von bürokratischen Kosten können Ressourcen im Privatsektor produktiver eingesetzt werden. Ein durch obige Maßnahmen getriebener Anstieg der privaten Investitionen wiederum stärkt über vermehrte Kapitalbildung das Produktionspotenzial und damit die Tragfähigkeit der Staatsfinanzen. Gemeinsam mit verbesserten Erwerbsanreizen tragen die Investitionen auch dazu bei, die Absorptionsfähigkeit der privaten Unternehmen für die fiskalischen Impulse zu erhöhen. Aufgaben überprüfen und Effizienz erhöhen, um Haushalte zu konsolidieren 38 Gleichzeitig wird die Bundesregierung eine Aufgabenkritik initiieren, die über den Planungshorizont des FSP zunehmend die Ausgabendynamik begrenzen wird. Dafür ist es erforderlich, dass alle Subventionen einer eingehenden Prüfung unterzogen werden, alle Förderprogramme auf ihre Zielgerichtetheit und Wirksamkeit hin überprüft werden und die Förderkulisse insgesamt effektiver ausgerichtet wird. 39 Der öffentliche Sektor soll durch zahlreiche gesetzliche Vereinfachungen sowie durch Praxischecks effizienter gestaltet werden. Sektorale Befreiungsmöglichkeiten vom Vergaberecht werden geschaffen. Auch die Finanzverwaltung soll durch eine Reduktion der Verwaltungsvorschriften um 20 Prozent, den Einsatz künstlicher Intelligenz und durch Digitalisierungsmaßnahmen leistungsfähiger gemacht werden. 40 In der Bundesverwaltung sollen Personaldienstleistungen gebündelt werden und Vergabeplattformen in der Bestellplattform des Bundes vereinheitlicht werden. Zur weiteren Kostenreduzierung soll das Personal in Ministerien und der Bundestagsverwaltung bis 2029 um mindestens 8 Prozent sinken. 41 Sozialleistungen sollen gebündelt und besser aufeinander abgestimmt werden. Auch soll eine Kommission zur Sozialstaatsreform bereits im vierten Quartal 2025 Empfehlungen zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Sozialstaats und seiner Verwaltung präsentieren. 42 Damit trägt die Bundesregierung dazu bei, dass der zusätzliche finanzpolitische Spielraum effizient genutzt wird. Im Ergebnis sieht der FSP daher für die zweite Hälfte des Planungshorizonts eine zunehmende Konsolidierung in Form einer starken Abschwächung der Ausgabendynamik vor, sodass im Jahr 2029 ein gesamtstaatliches Ausgabenwachstum erreicht wird, das mit einer mittelfristig rückläufigen Schuldenstandsquote auf 60 Prozent des BIP kompatibel ist. Drucksache 21/1029 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 18 – 4.1. Finanzpolitische Ausgangslage und Annahmen über kurz- und mittelfristige Entwicklung der öffentlichen Finanzen 4.1.1 Staatshaushalt 43 Die finanzpolitische Ausgangslage ist kurzfristig von anhaltenden makroökonomischen Auswirkungen globaler Konflikte sowie den mittel- und langfristigen strukturellen Herausforderungen der deutschen Volkswirtschaft gekennzeichnet. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, geht die Bundesregierung die hohen gesamtwirtschaftlichen Investitionsbedarfe an und setzt umfassende Strukturreformen um. 44 Nach den Jahren mit hohen gesamtstaatlichen Defiziten infolge der sich überlagernden Krisen war der Finanzierungssaldo im Jahr 2024 mit -2,7 Prozent des BIP im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert. Das Defizit entfällt dabei zur Hälfte auf den Bund, dessen Beitrag zum gesamtstaatlichen Defizit gegenüber dem Jahr 2023 rückläufig ist, während das Defizit der übrigen Ebenen gestiegen ist (siehe Tabelle 2). 4. Mittelfristige Ausrichtung der deutschen Finanzpolitik und Festlegung des Nettoausgabenpfads Tabelle 1: Finanzierungssalden und Schuldenstand des Staates 2023 2024 in % des BIP 1 Finanzierungssaldo -2,5 -2,7 2 Struktureller Finanzierungssaldo -2,1 -2,0 3 Struktureller Primärsaldo -1,3 -0,9 4 Maastricht-Schuldenstand 62,9 62,5 5 Veränderung der Schuldenstandsquote -2,1 -0,4 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1029– 19 – 45 Die Gesamtentwicklung spiegelt sich tendenziell auch in der Maastricht- Schuldenstandsquote wider. Nach einem Anstieg auf rund 68 Prozent des BIP in den Jahren 2020 und 2021 war die Schuldenstandsquote in der Folge wieder rückläufig und betrug im Jahr 2024 rund 62,5 Prozent des BIP. 46 Der staatliche Finanzierungssaldo wird in erster Linie durch die Haushaltspolitik – über die Gestaltung von Einnahmen und Ausgaben – beeinflusst. Daneben wirken jedoch eine Reihe konjunktureller und außergewöhnlicher Faktoren, die zu großen Teilen außerhalb der direkten Kontrolle der Regierungen liegen. Daher ist eine Betrachtung der strukturellen Indikatoren ökonomisch sinnvoll. Der strukturelle Finanzierungssaldo ist der um Einmaleffekte und um die konjunkturelle Komponente bereinigte Saldo. In einem zweiten Schritt kann der strukturelle Primärsaldo, also der um die Zinsausgaben bereinigte strukturelle Finanzierungssaldo, zur Beurteilung der Finanzpolitik herangezogen werden, da die Zinsausgaben in der kurzen Frist weitgehend außerhalb der Kontrolle der Regierungen liegen und weil die Zinsausgaben keinen unmittelbaren nachfrageseitigen Impuls auf die Volkswirtschaft ausüben. Die Betrachtung des strukturellen Primärsaldos zeigt eine schrittweise Konsolidierung im deutschen Staatshaushalt. Nachdem sich das gesamtstaatliche strukturelle Primärdefizit in den Jahren 2020 und 2021 infolge der Corona- Pandemie deutlich auf über 2 Prozent des BIP erhöht hatte, erfolgte in den Folgejahren – auch aufgrund auslaufender Krisenmaßnahmen – ein Abbau des strukturellen Primärdefizits. In den Jahren 2022 und 2023 fiel das strukturelle Primärdefizit auf etwas über 1 Prozent des BIP. Im Jahr 2024 wurden die 1 Prozent des BIP unterschritten. Dies entspricht einer moderat restriktiven Ausrichtung des deutschen Staatshaushalts in der Ausgangslage dieses FSP. 4.1.2. Bundeshaushalt 47 Im Jahr 2024 beliefen sich die Ausgaben des Bundes auf 474,2 Mrd. Euro. Das Soll wurde damit um 2,6 Mrd. Euro beziehungsweise 0,5 Prozent unterschritten. Im Vergleich zum Jahr 2023 fielen die Ausgaben im vergangenen Jahr um 3,7 Prozent beziehungsweise 17,1 Mrd. Euro höher aus. Im zweiten Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 sind Ausgaben i. H. v. 503,0 Mrd. Euro vorgesehen (siehe Tabelle 3). Die Einnahmen des Bundeshaushalts (ohne Münzeinnahmen) beliefen sich im Jahr 2024 auf Tabelle 2: Finanzierungssalden nach staatlichen Ebenen 2023 2024 in % des BIP 1 Bund -2,2 -1,4 2 Länder -0,2 -0,6 3 Gemeinden -0,3 -0,5 4 Sozialversicherung 0,2 -0,3 5 Staat insgesamt -2,5 -2,7 Differenzen zwischen dem Finanzierungssaldo für den Staat und der Summe der Finanzierungssalden der Ebenen sind rundungsbedingt. Drucksache 21/1029 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 20 – 440,6 Mrd. Euro. Damit nahm der Bund 13,2 Mrd. Euro beziehungsweise 3,1 Prozent mehr ein, als im Soll veranschlagt war. Im Vergleich zum Vorjahresniveau stiegen die Einnahmen um 12,3 Prozent (+48,4 Mrd. Euro). 48 Der Anteil der investiven Ausgaben lag im Jahr 2024 bei rund 12 Prozent. Die Nettokreditaufnahme (NKA) im Bundeshaushalt lag im Jahr 2024 bei 33,3 Mrd. Euro. Ausgehend von der NKA in Höhe von 33,3 Mrd. Euro zuzüglich des Saldos finanzieller Transaktionen von -1,4 Mrd. Euro und zuzüglich der an die tatsächliche wirtschaftliche Entwicklung angepassten Konjunkturkomponente von -20, 6 Mrd. Euro beläuft sich die strukturelle NKA des Bundes auf 11,4 Mrd. Euro beziehungsweise 0,28 Prozent des BIP. Damit wurde die strukturelle Obergrenze (0,35 Prozent des BIP = 14,4 Mrd. Euro) um 3,1 Mrd. Euro unterschritten. 49 Der Bundeshaushalt des Jahres 2024 bewegt sich nach Jahren, für die der Deutsche Bundestag eine außergewöhnliche Notsituation festgestellt hatte (2020 bis 2023), wieder im Rahmen der regulären Kreditobergrenze der Schuldenbremse. Der erste Regierungsentwurf für das Haushaltsgesetz 2025 sowie den Bundeshaushaltsplan wurde im federführenden Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages im Jahr 2024 nicht abschließend beraten. Am 24. Juni 2025 hat das Bundeskabinett daher den zweiten Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025, den Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes, die Eckwerte 2026 bis 2029 sowie den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des SVIK beschlossen. 50 Hiermit stellt die Bundesregierung 49 Tage nach Amtsantritt die finanziellen Weichen für die nächsten Jahre. Für das Jahr 2025 sind insgesamt (Kernhaushalt und SVIK sowie KTF) Rekordinvestitionen von knapp 116 Mrd. Euro eingeplant. Hiervon entfallen rund 62,7 Mrd. Euro auf den Kernhaushalt, rund 25,7 Mrd. Euro auf den KTF und 27,2 Mrd. Euro auf das neue Sondervermögen. Damit steigen die Investitionen um 55 Prozent im Vergleich zum Ist 2024. Die bereinigte Investitionsquote von über 10 Prozent im Kernhaushalt wird im Finanzplanungszeitraum durchgehend eingehalten. Der zweite Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 unterlegt damit die fundamentale Neuausrichtung der deutschen Finanz- und Wirtschaftspolitik, die in dem vorliegenden FSP zum Ausdruck kommt. Tabelle 3: Wesentliche Kennziffern des Bundeshaushalts 2023 (Ist)* 2024 (Ist)* 2025 (Regierungsentwurf Stand Juni 2025) 1 Ausgaben des Bundes in Mrd. Euro 457,1 474,2 503,0 2 Veränderung ggü. Vorjahr in % -4,9 +3,7 +6,1 3 Investive Ausgaben in Mrd. Euro 55,0 56,7 62,7 4 Einnahmen des Bundes in Mrd. Euro 457,1 474,2 503,0 5 Steuereinnahmen in Mrd. Euro 356,1 375,0 386,8 6 Nettokreditaufnahme in Mrd. Euro 27,2 33,3 81,8 *) Ohne haushaltstechnische Verrechnungen Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1029– 21 – 51 Eine NKA ist in Höhe von 81,8 Mrd. Euro vorgesehen. Diese Neuverschuldung ist notwendig, um in die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Landes zu investieren, da mit neuem Wachstum auch die Einnahmen des Staates wieder steigen. Die für das Jahr 2025 vorgesehene NKA entspricht der regulären Kreditobergrenze nach Artikel 115 GG zuzüglich des Betrages, um den die Ausgaben der neu geschaffenen, sogenannten Bereichsausnahme den Betrag von 1 Prozent des BIP übersteigen. Darin ist nicht die Kreditaufnahme des SVIK sowie des Sondervermögens Bundeswehr enthalten. Der Saldo finanzieller Transaktionen beträgt im Jahr 2025 rund 16,4 Mrd. Euro. Dieser Saldo der finanziellen Transaktionen erhöht die NKA und gleichzeitig die Kreditobergrenze. Damit wirkt er neutral im Rahmen der Schuldenregel des Bundes. 52 Über den zweiten Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 sowie die Eckwerte 2026 bis 2029 wird nun das neu gewählte Parlament im Rahmen seiner Budgethoheit entscheiden. Bis der vom Deutschen Bundestag verabschiedete Bundeshaushalt 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet sein wird, arbeitet die Bundesregierung im Wesentlichen auf der grundgesetzlichen Basis von Artikel 111 GG. Die maßgebliche Vorschrift für die vorläufige Haushaltsführung stellt sicher, dass die Bundesregierung ihren bestehenden Verpflichtungen nachkommen und somit ihre Aufgaben erfüllen kann. Berechnungs- und Bewirtschaftungsgrundlage für die vorläufige Haushaltsführung 2025 waren zunächst die Ansätze und Haushaltsstrukturen des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2025 vom Sommer 2024, fortgeschrieben mit den vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages im Rahmen der parlamentarischen Beratungen im Herbst 2024 noch beschlossenen so genannten Beschlussempfehlungen. Seit dem Kabinettbeschluss zum zweiten Regierungsentwurf 2025 am 24. Juni 2025 bildet dieser die Bewirtschaftungsgrundlage für die weitere vorläufige Haushaltsführung 2025. Für die meisten sächlichen Verwaltungs- und Programmausgaben waren ab Beginn der vorläufigen Haushaltsführung 45 Prozent der vorgesehenen Mittel bei Vorliegen der Voraussetzungen von Artikel 111 Absatz 1 GG verfügbar. Zugleich mit der Umstellung der Bewirtschaftungsgrundlage auf den zweiten Regierungsentwurf 2025 wurde diese Quote auf 70 Prozent angehoben. Für Personalausgaben und Investitionen gilt diese Quote nicht. Aufgrund der dargelegten restriktiven Vorgaben des Artikel 111 GG könnte es unterjährig zunächst zu einem leicht verminderten Ausgabenabfluss kommen – im Vergleich zu einem Mittelabfluss in einem Jahr, in dem ab Beginn ein durch Gesetz festgestellter Haushaltsplan vorliegt. Erfahrungsgemäß werden jedoch etwaige zurückgehaltene Mittelabflüsse nach dem Ende der vorläufigen Haushaltsführung recht kurzfristig nachgeholt. 4.2. Finanzpolitische Verpflichtung: Pfad für das Wachstum der Nettoausgaben Box 2: Fiskalische Anforderungen des reformierten Stabilitäts- und Wachstumspakts und die Nationale Ausweichklausel für Verteidigung (NEC) Als fiskalischer Hauptindikator des reformierten Regelwerks dient ein verbindlicher mehrjähriger Wachstumspfad der Netto- Primärausgaben, der im Einklang mit konkreten fiskalischen Anforderungen steht. Netto-Primärausgaben (folgend „Nettoausgaben“) sind Staatsausgaben ohne Zinsausgaben und bereinigt um Ausgaben für Programme der EU, die vollständig durch Einnahmen aus den Unionsfonds ausgeglichen werden, nationale Ausgaben für die Kofinanzierung Drucksache 21/1029 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 22 – von Programmen, die von der EU finanziert werden, konjunkturelle Komponenten der Ausgaben für Leistungen bei Arbeitslosigkeit und einmalige und sonstige befristete Maßnahmen sowie diskretionäre einnahmeseitige Maßnahmen. Zur Ableitung der fiskalpolitischen Anforderungen sind für Mitgliedstaaten mit einem Schuldenstand von über 60 Prozent des BIP und/oder einem Defizit von über 3 Prozent des BIP insbesondere drei Elemente vorgesehen, die kumulativ erfüllt sein müssen und aus denen die Europäische Kommission Referenzpfade für die Nettoausgaben ermittelt: (1) Im Rahmen einer Tragfähigkeitsanalyse muss der zu ermittelnde Ausgabenpfad sicherstellen, dass die projizierte gesamtstaatliche Schuldenstandsquote zum Ende der Anpassungsperiode auf einen plausibel rückläufigen Pfad gebracht wird beziehungsweise mittelfristig unter 60 Prozent des BIP verbleibt und das projizierte gesamtstaatliche Defizit unter die 3-Prozent-Grenze des BIP gesenkt und mittelfristig unter diesem Referenzwert gehalten wird (Verordnung (EU) 2024/1263, Artikel 6). (2) Zudem ist eine „Absicherung der Schuldentragfähigkeit“ mit konkreten quantitativen Vorgaben für den Abbau der Schuldenstandsquote vorgesehen. Vorgabe ist, dass die projizierte öffentliche Schuldenstandsquote um einen durchschnittlichen jährlichen Mindestsatz sinken muss, der a) 1 Prozentpunkt des BIP beträgt, solange die öffentliche Schuldenstandsquote 90 Prozent des BIP übersteigt; b) 0,5 Prozentpunkte des BIP beträgt, solange die öffentliche Schuldenstandsquote zwischen 60 Prozent und 90 Prozent des BIP liegt (Verordnung (EU) 2024/1263, Artikel 7). (3) Schließlich wurde eine „Absicherung der Defizitresilienz“ in den Regeln verankert, die einen angemessenen Sicherheitsabstand des Defizits zum 3-Prozent-Referenzwert von strukturell 1,5 Prozent vorsieht. Die jährliche Verbesserung des strukturellen Primärsaldos zur Erreichung des erforderlichen Abstands beträgt dabei 0,4 Prozentpunkte des BIP beziehungsweise bei Verlängerung des Anpassungszeitraums, 0,25 Prozentpunkte des BIP (Verordnung (EU) 2024/1263, Artikel 8). Nationale Ausweichklausel für Verteidigung („National Escape Clause (NEC)“) Als Reaktion auf Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine und die Bedrohung der europäischen Sicherheit hat die EU im Rahmen des Weißbuchs „Verteidigungsfähigkeit 2030“ ein ehrgeiziges Verteidigungspaket vorgelegt, mit dem Ziel, die Ausgaben für eine europäische Verteidigungsfähigkeit substanziell zu erhöhen. Ein Teil des Pakets ist die koordinierte Aktivierung der NEC bezüglich des SWP. Mitgliedstaaten, die die NEC aktivieren, dürfen temporär von den fiskalischen Vorgaben in dem Ausmaß abweichen, in welchem sie ihre Verteidigungsausgaben gegenüber dem Referenzjahr 2021 erhöhen. Um die mittelfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten, wird die Abweichung vom empfohlenen Nettoausgabenpfad für jedes Aktivierungsjahr bis 2028 auf höchstens 1,5 Prozent des BIP an zusätzlichen Verteidigungsausgaben begrenzt. Die NEC nutzt die im Regelwerk vorgesehene Flexibilität für den Fall, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen, die sich der Kontrolle des Mitgliedstaats entziehen und erhebliche Auswirkungen auf seine öffent- Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1029– 23 – lichen Finanzen haben. Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und seine Auswirkungen stellt einen solchen Fall dar. Die Bundesregierung hat mit Schreiben von Bundesminister a. D. Dr. Jörg Kukies am 24. April 2025 angesichts der erheblichen Risiken für die europäische Sicherheitsordnung die Aktivierung der NEC gemäß Artikel 26 der Verordnung 2024/1263 in Verbindung mit dem Vorschlag einer koordinierten Aktivierung gemäß Mitteilung der Europäischen Kommission vom 19. März 2025 (C(2025)2000 final) beantragt. Damit soll die zügige und erhebliche Ausweitung der Verteidigungsausgaben ermöglicht werden, für die national mit der Bereichsausnahme für verteidigungsrelevante Ausgaben die nationalen Voraussetzungen geschaffen wurden (siehe auch Kapitel 3). 53 Am 17. Juni 2025 hat die Europäische Kommission einen aktualisierten Referenzpfad für das maximal zulässige Wachstum der Nettoausgaben im deutschen Staatshaushalt für die kommenden vier Jahre vorgelegt. Der Referenzpfad bei einer vierjährigen bzw. siebenjährigen Anpassungsperiode sieht ein maximal zulässiges jahresdurchschnittliches Wachstum der Nettoausgaben im Sinne von Art. 2 Nr. 2 der Verordnung (EU) 2024/1263 um 0,5 Prozent bzw. 1,7 Prozent im Zeitraum der Jahre 2025 und 2028 vor. 54 Der von der Europäischen Kommission vorgelegte Referenzpfad ist eine quantitative Orientierung für die Festlegung des Nettoausgabenpfades für den deutschen Staatshaushalt. Der Referenzpfad erfüllt die quantitativen Anforderungen an die Schuldentragfähigkeit und die Defizitresilienz und ist abgeleitet aus einer Schuldentragfähigkeitsanalyse, die hinsichtlich der makroökonomischen Annahmen auf den Ergebnissen der Frühjahrsprognose der Europäischen Kommission vom 19. Mai 2025 basiert. Der Referenzpfad unterstellt einen Planungshorizont von vier Jahren. 55 Der aktualisierte Referenzpfad berücksichtigt jedoch nicht die von der Bundesregierung beantragte Aktivierung der NEC (siehe auch Box 1). Die Bundesregierung hat die Verteidigungsausgaben bereits in den vergangenen Jahren gemessen an der NATO-Quote von 1,4 Prozent des BIP im Jahr 2021 auf 2,1 Prozent des BIP im Jahr 2024 signifikant erhöht. Die am 24. Juni 2025 im Bundeskabinett beschlossenen Eckwerte für den Bundeshaushalt der Jahre 2026 bis 2029 sehen eine weitere deutliche Anhebung der NATO- Quote bis auf 3,5 Prozent des BIP im Jahr 2029 vor. Die Notwendigkeit dieses Aufwuchses liegt außerhalb der Kontrolle der Bundesregierung und hat erhebliche Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen. 56 Vor dem Hintergrund dieser Erwägungen und der diesbezüglichen Annahmen des Referenzpfades sind für die Ableitung des festzulegenden Nettoausgabenpfades verschiedene Anpassungen des Referenzpfades geboten, die im Folgenden begründet werden. Erweiterung des Planungshorizonts auf fünf Jahre 57 Der Planungshorizont eines FSP umfasst grundsätzlich vier Jahre. Allerdings sieht Art. 2 Nr. 6 der Verordnung (EU) 2024/1263 in Verbindung mit den diesbezüglichen Klarstellungen in den Leitlinien der Europäischen Kommission (Kommissions-Mitteilung C/2024/3975) vor, dass der Planungshorizont des FSP abweichend hiervon fünf Jahre abdecken kann, sofern dies zu einer verbesserten Konsistenz mit der Legislaturperiode führt. Da die nächste reguläre Wahl zum Deutschen Bundestag voraussichtlich im Frühjahr 2029 stattfinden wird, ist trotz der regulä- Drucksache 21/1029 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 24 – ren Dauer der Legislaturperiode des Deutschen Bundestags von vier Jahren davon auszugehen, dass die amtierende Bundesregierung insgesamt fünf Regierungsentwürfe für den Bundeshaushalt vorzulegen hat. Da sie auch für das Jahr 2029 einen Haushaltentwurf vorlegen wird, wird der Planungshorizont dieses FSP auf fünf Jahre festgelegt. Damit wird die Glaubwürdigkeit der Umsetzung der in diesem FSP enthaltenen finanzpolitischen Verpflichtungen über die gesamte Dauer der Legislaturperiode sichergestellt. Zudem wird damit einer künftigen Bundesregierung, die voraussichtlich im Sommer 2029 ihre Arbeit aufnehmen wird, angemessen Zeit eingeräumt, einen neuen Plan vorzulegen. Aktualisierung der gesamtwirtschaftlichen und fiskalischen Annahmen für die Schuldentragfähigkeitsanalyse 58 Zum Stichtag für die Erstellung der Frühjahrsprognose der Europäischen Kommission war die Umsetzung des Finanzierungspakets (siehe Kapitel 3 und 4.3) noch nicht hinreichend spezifiziert, sodass die gesamtwirtschaftlichen Implikationen dieser fundamentalen Anpassung der finanzverfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen nicht in die Frühjahrsprognose der Europäischen Kommission einfließen konnten. Zum Zeitpunkt der Erstellung und Übersendung des vorliegenden FSP liegen insb. zu den makroökonomisch relevanten Bestandteilen des Finanzierungspakets hinreichende Informationen bzw. Beschlüsse der Bundesregierung vor. Dies betrifft die vorgesehene Verteilung der Mittel des SVIK auf verschiedene Ausgabenkategorien in den kommenden Jahren sowie den auf Grundlage der Bereichsausnahme geplanten zügigen und starken Anstieg der Verteidigungsausgaben in Deutschland. 59 Die nun veröffentlichten Prognosen der führenden deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute, die diese Maßnahmen im Gegensatz zur Prognose der Europäischen Kommission berücksichtigen, erwarten signifikante positive Effekte für das Wirtschaftswachstum und auch für die Veränderungsrate des BIP-Deflator. Daraus folgt die Notwendigkeit, die makroökonomischen Annahmen zu aktualisieren, die dem Referenzpfad der Europäischen Kommission zugrunde liegen. 60 Dies betrifft die zu erwartende Preisentwicklung der inländischen Wertschöpfung, die am sogenannten BIP-Deflator gemessen wird. Aufgrund aktueller Informationen erscheint ein temporär höherer BIP-Deflator ökonomisch plausibel, zumal die gesamtwirtschaftliche Preisentwicklung in der jüngeren Vergangenheit regelmäßig unterschätzt wurde. So lag bspw. im 1. Quartal des Jahres 2025 der BIP-Deflator mit 2,6 Prozent (Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresquartal) deutlich höher als noch im Frühjahr erwartet, so dass auch eine Anpassung der Jahresraten wahrscheinlich ist. Prognosen wiesen zuletzt für die erwartete Veränderungsrate des BIP-Deflators für die beiden Jahre 2025 und 2026 eine Tendenz zur Aufwärtsrevision auf. Jüngste umfragebasierte Daten deuten hier zumindest keine Trendwende bei der zu erwartende Preisentwicklung der inländischen Wertschöpfung an. 61 Es besteht derzeit aber auch eine hohe Unsicherheit bzgl. der Höhe und Persistenz der Effekte zugrundliegender Einflussfaktoren auf den BIP-Deflator. So liegt bspw. das aktuelle Prognosespektrum der Wirtschaftsforschungsinstitute für das Jahr 2025 zwischen 2,1 Prozent und 2,9 Prozent. Für das Jahr 2026 ist das Prognosespektrum in Bezug auf aktuelle Informationen, wie bspw. den Effekt des Finanzierungspakets, nicht hinreichend aussagekräftig, da einige Prognosen dies noch nicht vollumfänglich berück- Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1029– 25 – sichtigen. Aber auch ohne Berücksichtigung dieser aktuellen Informationen zum Finanzierungspaket existieren Prognoseunterschiede, die auf unterschiedlichen Einschätzungen zu weiteren prognoserelevanten Bereichen beruhen. So spielt bspw. eine Rolle, welche Annahme bzgl. der US-Zollpolitik und möglicher Vergeltungsmaßnahmen andere Länder getroffen wurden, u. a. weil diese Annahmen auch Einfluss auf die erwartete Preisentwicklung in den EU-Staaten haben. 62 Neben unterschiedlichen Annahmen dürften aktuelle Informationen, die in einigen Prognosen noch nicht berücksichtigt wurden, zusätzlich das Prognosespektrum weiten. So könnte aufgrund des von der Bundesregierung geplanten Anstiegs der öffentlichen Ausgaben für Investitionen in Infrastruktur und Verteidigung erwartet werden, dass auch die gesamtwirtschaftliche Nachfrage in Deutschland spürbar stimuliert wird. Insbesondere in einzelnen maßgeblichen Wirtschaftsbereichen wäre vorerst mit spürbar zunehmenden Kapazitätsauslastungen und Preiseffekten zu rechnen, die sich im Zuge des erwarteten Kapazitätsaufbaus erst mittel- bis langfristig wieder abschwächen werden. Hierbei ist v. a. mit höheren Preissteigerungen bei Investitionsgütern und den öffentlichen Ausgaben für einige Güter zu rechnen, die sich im BIP- Deflator niederschlagen, aber nicht zwangsweise in der Verbraucherpreisinflation, die anhand eines Warenkorbs auf Basis des Konsums der privaten Haushalte gemessen wird. Der isolierte Effekt des Finanzierungspakets auf die Veränderungsrate des BIP-Deflators wird derzeit auf bis zu 0,5 Prozentpunkte geschätzt.2 2 Siehe ifo (2025): ifo Konjunkturprognose Sommer 2025: Erholung rückt näher - wirtschaftspolitische Unsicherheiten weiter hoch, Schnelldienst digital, 2025, 6, Nr. 7, S. 23ff, und DIW (2025): Sondervermögen für Infrastruktur: 500-Mrd. -Investitionspaket würde deutsche Wirtschaft aus der Krise holen, DIW aktuell 111. 63 Die Nettozuwanderung, insb. aus der EU, ist jüngst stark zurückgegangen. Auch dies könnte die Lohn- und darüber die Preiserwartungen erhöhen, angesichts des bisher hohen Beitrags von Zugewanderten zum Beschäftigungszuwachs und dem Fachkräftemangel in bestimmten Sektoren. Um all diese aktuellen Informationen und den daraus resultierenden Erwartungseffekten Rechnung zu tragen, wird der von der Europäischen Kommission angenommene BIP-Deflator für das Jahr 2025 von 2,4 Prozent auf 2,7 Prozent und für das Jahr 2026 von 2,2 Prozent auf 2,6 erhöht.3 64 Darüber hinaus werden die Annahmen zum Potenzialwachstum der deutschen Volkswirtschaft angepasst. Der Referenzpfad der Europäischen Kommission basiert auf der Annahme eines realen Potenzialwachstums im Zeitraum 2025 bis 2034 von jahresdurchschnittlich 0,5 Prozent. Die Schätzung des Produktionspotenzials ist nach den Jahren sich überlagernder externer Schocks mit großer Schätzunsicherheit behaftet. Unter anderem deswegen wurde das Potenzialwachstum für Deutschland zuletzt von verschiedenen Institutionen als auch der Bundesregierung selbst sehr niedrig geschätzt. Allerdings zeigen sowohl aktuelle externe Projektionen als auch interne Abschätzungen der Bundesregierung, dass die mit dem Finanzierungspaket verbundenen Maßnahmen unmittelbar zu einer Ausweitung des öffentlichen Kapitalstocks führen und insb. im derzeitigen makroökonomischen Umfeld zusätzliche private Investitionen 3 Es handelt sich bei der hier erfolgten Einschätzung nicht um eine neue Prognose/Projektion, sondern um eine isolierte Bewertung basierend auf der aktuellen Datenlage. Diese Einschätzung präjudiziert dabei in keiner Weise die Herbstprojektion 2025 der Bundesregierung, u.a. weil im Rahmen der Prognose weitere Entwicklungen und dann vorliegende Informationen (konjunkturelle Dynamik, Datenrevisionen, geopolitische Entwicklungen) betrachtet werden müssen. Drucksache 21/1029 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 26 – anreizen dürften und damit auch das gesamtwirtschaftliche Produktivitätswachstum erhöhen.. Aufgrund dieser Faktoren sind die Voraussetzungen zur Durchführung der sogenannten Potenzialglättung bei der erstmaligen Erstellung des FSP gemäß Art. 36 f) der Verordnung (EU) 2024/1263 erfüllt. Für den Zeitraum der Jahre 2025 bis 2041 bleibt das kumulierte Wachstum des realen Produktionspotenzials unverändert. 65 Zudem wurde die fiskalische Ausgangslage im Jahr 2024 auf die neuesten Daten aktualisiert. Insbesondere fiel das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit im Jahr 2024 mit 2,7 Prozent des BIP etwas geringer aus als bei der Erstellung der Kommissions-Frühjahrsprognose angenommen. 66 Als Ergebnis der beschriebenen Aktualisierungen ergäbe sich der in Tabelle 4 dargestellte Nettoausgabenpfad über einen Planungshorizont von fünf Jahren. Der Verlauf dieses Nettoausgabenpfads über die Jahre des Plans spiegelt die in Kapitel 3 dargestellte finanz- und wirtschaftspolitische Strategie wider, wobei dieser Pfad sowohl die aus einer Schuldentragfähigkeitsanalyse abgeleiteten Anforderungen gemäß Art. 6 der Verordnung (EU) 2024/1263 als auch die numerischen Mindestanforderungen gemäß Art. 7 und 8 der Verordnung (EU) 2024/1263 erfüllt. Tabelle 4 enthält somit den für die Bewertung des vorliegenden Plans heranzuziehenden Nettoausgabenpfad. 67 Dieser Nettoausgabenpfad berücksichtigt jedoch noch nicht die Aktivierung der NEC für den deutschen Staatshaushalt., welche der Rat gemeinsam mit diesem FSP beraten wird. Daher handelt es sich nicht um den Nettoausgabenpfad im Sinne der finanzpolitischen Verpflichtung, deren Einhaltung über die Jahre der Laufzeit dieses FSP anhand der jährlichen Fortschrittsberichte zu überwachen ist. Festlegung des Nettoausgabenpfades nach Anwendung der Flexibilitäten aufgrund der Aktivierung der NEC 68 Der Vorschlag der Europäischen Kommission zur koordinierten Aktivierung der NEC vom 19. März 2025 spezifiziert die in Artikel 26 Abs. 1 der Verordnung 2024/1263 definierten Anforderungen dahingehend, dass für den Zeitraum der Aktivierung die numerischen Mindestanforderungen an die Defizitresilienz und die Schuldentragfähigkeit (Art. 7 und 8 der Verordnung (EU) 2024/1263, siehe auch Box 1) in ihrer Wirkung auszusetzen sind. Damit ist für die Laufzeit der Aktivierung der NEC zur Erfüllung der in Art. 26 der Verordnung (EU) 2024/1263 genannten Kriterien die Einhaltung der Anforderungen gemäß Schuldentragfähigkeitsanalyse (Art. 6 der Verordnung (EU) 2024/1263) ausschlaggebend. Demzufolge kann der Nettoausgabenpfad als zusätzliche Flexibilität um den Einfluss der ausgesetzten Anforderungen erweitert werden. Tabelle 4: Nettoausgabenpfad für die Jahre 2025 bis 2029 ohne Aktivierung der NEC 2025 2026 2027 2028 2029 Wachstum der gesamtstaatlichen Nettoausgaben in % ggü. Vorjahr National finanzierte Nettoausgaben Wachstumsrate 3,1 3,0 2,7 2,1 2,0 Kumulative Wachstumsrate 3,1 6,2 9,0 11,3 13,5 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1029– 27 – 69 Unter der Annahme, dass der Rat eine Empfehlung der Europäischen Kommission zur Aktivierung der NEC für den deutschen Staatshaushalt annimmt und in Kenntnis dieser zusätzlichen Flexibilität und der daraus resultierenden Rahmenbedingungen für die zulässige Entwicklung der gesamtstaatlichen Nettoausgaben während der Laufzeit der NEC, kann als finanzpolitische Verpflichtung ein von Tabelle 4 abweichender Nettoausgabenpfad festgelegt werden. Dabei werden die aufgrund der Ergebnisse der Schuldentragfähigkeitsanalyse erforderlichen Verbesserungen des gesamtstaatlichen strukturellen Primärsaldos in den Jahren 2025 bis 2029 stärker asymmetrisch verteilt. Dabei bleibt das Ambitionsniveau der fiskalischen Konsolidierung gemessen an dem zum Ende des Planungshorizonts gemäß den Ergebnissen der Schuldentragfähigkeitsanalyse zu erreichenden Niveaus der Nettoausgaben ungefähr erhalten. Das in Folge der beschriebenen Modifizierung in den ersten beiden Jahren erhöhte Nettoausgabenwachstum ist erforderlich, um die in Kapitel 3 dargestellte finanz- und wirtschaftspolitische Strategie in den kommenden Jahren umsetzen zu können. Die damit verbundenen Maßnahmen stehen in einer komplementären Beziehung zum schnellen Aufwuchs der Verteidigungsausgaben, der notwendig ist, damit Deutschland seinen Anteil an der EU-Verteidigungsfähigkeit 2030 leisten kann. Die resultierende Ausweitung der Verteidigungsausgaben gegenüber dem Referenzjahr 2021 wird unter der Annahme der Aktivierung der NEC bis zu einer Erhöhung von 1,5 Prozent des BIP bei der Bestimmung des nachfolgend als finanzpolitische Verpflichtung ausgewiesenen Nettoausgabenpfads nicht berücksichtigt. 70 Die angesichts der Investitionsbedarfe und der gesamtwirtschaftlichen Herausforderungen von der Bundesregierung geplante massive Ausweitung investiver Ausgaben erfolgt zeitlich vorgezogen. Dies spiegelt sich in überdurchschnittlich hohen Wachstumsraten der Nettoausgaben in den Jahren 2025 und 2026 wider (siehe Tabelle 5). Ab dem Jahr 2027 sieht der FSP eine schrittweise Reduktion der Wachstumsrate der Nettoausgaben vor. Um dies zu erreichen, wird die Bundesregierung sowohl die im Koalitionsvertrag vorgesehenen umfassenden Konsolidierungsmaßnahmen umsetzen, deren Wirkung sukzessive einsetzen wird, als auch strukturelle Reformen konsequent umsetzen (siehe Kapitel 3). Damit wird eine Dämpfung der Ausgabendynamik einsetzen. Dies wird in Verbindung mit Maßnahmen für eine Erhöhung des Wachstumspotenzials und damit strukturell höheren staatlichen Einnahmen dazu beitragen, die mit dem Nettoausgabenpfad vorgesehene strukturelle Konsolidierung der Staatsfinanzen zu erreichen. Vor diesem Hintergrund ergibt sich der Nettoausgabenpfad in Tabelle 5. Tabelle 5: Finanzpolitische Verpflichtung: Nettoausgabenpfad für die Jahre 2025 bis 2029 bei Aktivierung der NEC 2025 2026 2027 2028 2029 Wachstum der gesamtstaatlichen Nettoausgaben in % ggü. Vorjahr National finanzierte Nettoausgaben Wachstumsrate 4,4 4,5 2,3 1,7 1,6 Kumulative Wachstumsrate 4,4 9,0 11,5 13,3 15,2 Drucksache 21/1029 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 28 – 71 Mit dieser finanzpolitischen Verpflichtung setzt die Bundesregierung ein kraftvolles Signal für wirtschaftliches Wachstum und Wohlstand sowie dauerhaft tragfähige Staatsfinanzen in Deutschland. Gleichzeitig leistet sie einen wichtigen Beitrag für Stabilität und Prosperität der europäischen Währungsunion. Mit der finanzpolitischen Verpflichtung setzt sie zudem die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag um, dass die Regeln des SWP konsequent angewendet, die vorhandenen Flexibilitäten genutzt und die Wirtschaft gestärkt werden. 4.3. Finanzpolitisch-strukturelle Maßnahmen auf der Ausgaben- und Einnahmenseite zur Unterlegung des Nettoausgabenpfads Anpassung der Schuldenregel mit dem Finanzierungspaket 72 Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben im März 2025 eine Änderung des Grundgesetzes beschlossen, mit der die finanzverfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen verändert worden sind. Die Grundgesetzänderung ist am 25. März 2025 in Kraft getreten. Das Finanzierungspaket umfasst drei Säulen: 73 Erstens werden Verteidigungsausgaben, die Ausgaben des Bundes für den Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie für die Nachrichtendienste, für den Schutz der informationstechnischen Systeme und für die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten künftig von der regulären Kreditobergrenze der Schuldenregel ausgenommen, soweit sie einen Sockelwert von 1 Prozent des BIP überschreiten. Durch diese limitierte Bereichsausnahme wird ein verlässlicher finanzieller Rahmen für sicherheitsrelevante Ausgaben geschaffen und zugleich ein klares Signal zur Stärkung des europäischen Pfeilers der NATO gesetzt. Für alle übrigen Ausgaben des Bundeshaushalts gilt die Schuldenregel unverändert. 74 Zweitens wird ein Sondervermögen für zusätzliche Investitionen in Infrastruktur und Klimaneutralität in Höhe von bis zu 500 Mrd. Euro geschaffen, das sich über einen Bewilligungszeitraum von zwölf Jahren erstreckt (siehe auch Kapitel 3). 75 Drittens wird den Ländern in ihrer Gesamtheit – angesichts der hohen Investitionsbedarfe– ein struktureller Neuverschuldungsspielraum in Höhe von 0,35 Prozent des BIP ermöglicht. Die Regelung trägt der Tatsache Rechnung, dass bei der Einführung der Schuldenregel im Jahr 2009 für die Länder kein eigener struktureller Verschuldungsspielraum vorgesehen war. 76 Das Finanzierungspaket legt den Grundstein für eine langfristig tragfähige, wachstumsorientierte Finanz- und Wirtschaftspolitik in Deutschland. Mit den zusätzlichen öffentlichen Investitionen, einem verlässlichen Rahmen für sicherheitsrelevante Ausgaben und einem strukturellen Verschuldungsspielraum können zentrale Zukunftsaufgaben erfüllt werden. 77 Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode formuliert daher einen klaren Anspruch: Finanz- und Wirtschaftspolitik müssen wieder zu Garanten für eine wettbewerbsfähige und wachsende Volkswirtschaft werden. Hierfür gilt es, den Standort Deutschland nach vorne zu bringen und den Wohlstand für alle zu mehren. Das zentrale Instrument dafür ist eine wachstumsorientierte Investitionspolitik, kombiniert mit strukturellen Reformen und besseren Rahmenbedingungen für den Arbeitsmarkt. Nach einer Phase wirtschaftlicher Stagnation gilt es, die Potenziale der deutschen Volkswirtschaft zu heben und wieder auf einen nachhaltig höheren Wachstumspfad zu kommen. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1029– 29 – Öffentliche Investitionen 78 Die gesamtstaatlichen investiven Ausgaben, bestehend aus Bruttoanlageinvestitionen und Investitionszuschüssen gemäß dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG), erreichten im Jahr 2024 einen Anteil von 4,5 Prozent am BIP. Damit lagen sie deutlich über dem Vorkrisenniveau von 3,4 Prozent im Jahr 2019, das bereits einen Anstieg gegenüber dem Niveau in den 2010er Jahren darstellte. Das Niveau von 4,5 Prozent des BIP im Jahr 2024 wurde zuletzt im Jahr 1993 überschritten, das noch von den akuten Folgen der Wiedervereinigung geprägt war. Auch für die kommenden Jahre hat sich die Bundesregierung eine weitere Steigerung der Investitionstätigkeit zum Ziel gesetzt. 79 Die Erhöhung öffentlicher Investitionen ist noch keine hinreichende Bedingung, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland nachhaltig zu sichern. Sie kann jedoch – in Verbindung mit verbesserten Planungsbedingungen, attraktiveren Standortfaktoren und klaren Investitionsimpulsen – einen notwendigen und entscheidenden Beitrag leisten, um zusätzliche private Investitionen zu mobilisieren. Gerade in Bereichen wie Dekarbonisierung sowie digitaler und energetischer Infrastruktur sehen zahlreiche unabhängige Studien erhebliches privates Investitionspotenzial. 80 Zu einem umfassenden Gesamtpaket für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands gehört auch ein Reformpaket mit Maßnahmen zur Erhöhung des Wachstumspotenzials. Die strategische Stoßrichtung des Koalitionsvertrags ist eine wachstumsorientierte Investitionspolitik, kombiniert mit strukturellen Reformen und besseren Rahmenbedingungen für den Arbeitsmarkt. Steuerliche Investitionsförderung 81 Die Steuerpolitik spielt eine entscheidende Rolle für die Förderung von Wachstum und Innovation. Das Bundeskabinett hat deshalb am 4. Juni 2025 einen Gesetzentwurf für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland beschlossen, dem Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben. Dieser dient der Umsetzung unternehmenssteuerlicher Sofortmaßnahmen aus dem Koalitionsvertrag, die die steuerlichen Rahmenbedingungen für Investitionen und Innovation durch zielgerichtete sowie in der Breite wirksame Maßnahmen unmittelbar verbessern. Kernelement ist der im Koalitionsvertrag vereinbarte „Investitions-Booster“, der für Investitionen ab 01. Juli 2025 gilt. Dieser sieht für Ausrüstungsinvestitionen eine degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) in Höhe von 30 Prozent vor. Die verbesserten Abschreibungsbedingungen können zu einer Erhöhung der Rentabilität von Investitionen führen und die Liquidität der Unternehmen insbesondere in der unmittelbaren Phase nach der Investition stärken. 82 Die degressive AfA ist ein effektives Instrument zur Konjunktursteuerung, das sinnvollerweise nur temporär begrenzt eingesetzt wird. Dieser Ansatz wird auch im Gesetzentwurf in Form einer entsprechenden Befristung verfolgt. Zeitlich anschließend erfolgt die Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab dem 1. Januar 2028 um jährlich einen Prozentpunkt von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent ab dem Jahr 2032. 83 Verbesserte Abschreibungsbedingungen sorgen für flächendeckende Liquiditätssteigerungen bei den Unternehmen mit Anschubwirkung für Investitionen. Infolgedessen fungieret die degressive AfA als Katalysator für die Investitionspläne der Unternehmen. Investitionen werden zudem durch eine anschließende Absenkung der Ge- Drucksache 21/1029 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 30 – samtsteuerbelastung gestärkt, da Unternehmen mit einer niedrigeren Steuerlast auf ihre erwirtschafteten Gewinne planen können. Gleichzeitig kommt der Senkung der Unternehmenssteuerbelastung im internationalen Standortvergleich eine starke Signalwirkung für Standortentscheidungen ausländischer Investoren zu. Langfristig stärkt sie so den Investitionsstandort Deutschland. In Kombination schaffen beide Maßnahmen – Abschreibungserleichterungen sowie Tarifentlastungen – über die nächsten Jahre Verlässlichkeit und Planungssicherheit für Unternehmen und sichern gut bezahlte Arbeitsplätze. 84 Korrespondierend zur Körperschaftsteuersatzsenkung wird der Thesaurierungssteuersatz in § 34a EStG in drei Schritten abgesenkt werden, um die Belastungsneutralität zwischen Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften aufrecht zu erhalten. Das Gesetz stellt einen ersten Schritt zur Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen dar, dem weitere strukturelle Maßnahmen folgen sollen. Arbeit und Soziales 85 Wesentliche Voraussetzungen dafür, die Stagnation der deutschen Volkswirtschaft zu überwinden, sind eine Ausweitung des Arbeitsvolumens um Fachkräfteengpässe zu verhindern bzw. bereits vorhandene Engpässe zu verringern. Die Bundesregierung wird daher unter Beteiligung der Länder ihre Fachkräftestrategie weiterentwickeln. Um Anreize zur Erhöhung des Arbeitskräfteangebots zu setzen sowie das Arbeitsvolumen auszuweiten, sieht der Koalitionsvertrag der Bundesregierung verschiedene Maßnahmen vor. Eine Reihe von Maßnahmen richtet sich an die bereits arbeitende Bevölkerung, andere richten sich an Personen, die zurzeit nicht beschäftigt sind. 4 Siehe: https://doku.iab.de/grauepap/2025/Zentra- le_Befunde_zu_aktuellen_Arbeitsmarktthemen_2025.pdf Anreize für Mehrarbeit 86 Um Mehrarbeit attraktiver zu machen, sollen u. a. Prämienzahlungen der Arbeitgebenden zur Ausweitung der Arbeitszeit steuerlich begünstigt werden. Auch die geplante Einkommensteuerbefreiung von Überstundenzuschlägen ab Vollzeit soll das Arbeitsangebot erhöhen. 87 Einen zentralen Baustein bilden die Investitionen in neue und bestehende Kindertagesstätten (Kita) sowie der Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen (siehe Kapitel 5.2.). Dies verbessert die Möglichkeit für Eltern, häufig insbesondere für Mütter, Arbeit und Familie zu vereinbaren und substantiell erwerbstätig und damit wirtschaftlich eigenständig zu sein. Laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung wäre circa ein Fünftel der teilzeitarbeitenden Frauen bereit, ihre Arbeitszeit um durchschnittlich 11 Stunden in der Woche auszuweiten.4 88 Die Bundesregierung sieht außerdem zwei wichtige Reformmaßnahmen zur Ausweitung der Erwerbstätigkeit im Alter vor: die Aktivrente und die Aufhebung des Vorbeschäftigungsverbotes. Mit der Aktivrente soll der Hinzuverdienst von Rentnerinnen und Rentner bis zu 2.000 Euro Gehalt im Monat von der Einkommensteuer befreit werden. Dies bietet für Beschäftigte bei angepassten, alterskonformen Konditionen einen starken Anreiz zur Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus. Flankiert wird diese Reform von einer Abschaffung des Vorbeschäftigungsverbotes bei sachgrundlosen Befristungen für Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben. Damit soll für diesen Personenkreis die Wiedereinstellung bei einem früheren Arbeitgeber mittels sachgrundloser Befristung ermöglicht werden. Im Personalpanel des Instituts der deut- Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1029– 31 – schen Wirtschaft wird das Vorbeschäftigungsverbot als eines der Hindernisse für Beschäftigung im Alter genannt.5 Zusätzlich ist vorgesehen, die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Personen zu verbessern, die eine Hinterbliebenenrente beziehen. Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende 89 Die Bundesregierung wird die Grundsicherung für Arbeitsuchende umgestalten. Die Bundesregierung will sicherstellen, dass die Jobcenter für die Eingliederung ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt bekommen. Zudem soll die Vermittlung in Arbeit gestärkt werden. Hierfür sollen unter anderem die Rechte und Pflichten verbindlich geregelt werden. Für die Menschen, die arbeiten können, soll der Vermittlungsvorrang gelten. Für diejenigen, die aufgrund von Vermittlungshemmnissen keinen Zugang zum Arbeitsmarkt finden, will die Bundesregierung vor allem durch Qualifizierung sowie eine bessere Gesundheitsförderung und Reha-Maßnahmen eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt ermöglichen. Außerdem wird sie den Passiv- Aktiv-Transfer gesetzlich verankern und ausweiten, Vermittlungshürden beseitigen, Mitwirkungspflichten und Sanktionen im Sinne des Prinzips Fördern und Fordern stärken, die Karenzzeit für Vermögen abschaffen und die Höhe des Schonvermögens an die Lebensleistung koppeln. Fachkräfte 90 Die Bundesregierung wird ihre Fachkräftestrategie unter Beteiligung der Länder weiterentwickeln. Zentrale Handlungsfelder sind die Themen Aus- und Weiterbildung, Nutzung vorhandener Arbeitskräftepotenziale, Arbeits- 5 Siehe: https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_up- load/Studien/Gutachten/PDF/2024/IW-Gutachten_2024- Besch%C3%A4ftigung-vor-und-nach-dem-Renteneintritt.pdf qualität, sowie gezielte Einwanderung. Mit der Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wurden die Weichen dafür gestellt, dass Deutschland zu einem modernen und attraktiven Zielland für internationale Fachkräfte wird. Daran anknüpfend wird die Bundesregierung die Effektivität des rechtlichen Rahmens für die qualifizierte Einwanderung weiter verbessern. Der Fokus liegt auf konsequenter Digitalisierung, der Zentralisierung der Prozesse in einer „Workand-Stay“-Agentur, also einem einheitlichen Kontaktpunkt für qualifizierte Einwanderung durch eine zentrale IT-Plattform sowie auf einer beschleunigten Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen. 91 Die Vereinfachung und Beschleunigung der Prozesse wird die Attraktivität des deutschen Standorts u. a. für hochqualifizierte Fachkräfte erhöhen. Erste wichtige Schritte wurden bereits erreicht. Seit dem 1. Januar 2025 ist im nationalen Visumverfahren die weltweite digitale Antragstellung möglich, die das Verfahren beschleunigt. Auch wenn die Bundesagentur für Arbeit beteiligt wird, erfolgt das schon digital. Darüber hinaus gilt es, die bereits im Land befindlichen ausländischen Arbeitskräftepotenziale zu nutzen. Dementsprechend sieht der Koalitionsvertrag vor, die schnelle und nachhaltige Integration Geflüchteter in den Arbeitsmarkt mit einer Verbindung aus früherer Arbeitserfahrung, berufsbegleitendem Spracherwerb und berufsbegleitender Weiterbildung/ Qualifizierung dauerhaft voranzubringen. 92 Der derzeitige sowie die prognostizierten Fachkräfteengpässe beziehen sich auf stark unterschiedliche Qualifikationsniveaus. Zentral zur Schließung der Fachkräftelücke ist daher auch das Aus- und Weiterbildungssystem. Bildung, Quali- Drucksache 21/1029 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 32 – fizierung und Weiterbildung sind zudem essentiell, um die Potenziale der sich wandelnden Arbeitswelt zu nutzen, und dadurch wirtschaftliches Wachstum zu sichern. Die Bundesregierung wird vor allem junge Menschen beim Einstieg in das Berufsleben mit einer Qualifizierungsoffensive unterstützen. Bildung, Forschung und Innovation 93 Bildung, Forschung und Innovation haben für die Bundesregierung hohe Priorität. Bildung ist der Schlüssel zu sozialer Gerechtigkeit und Chancengleichheit, die unabhängig ist von Herkunft oder Status. Künftig soll Bildung noch stärker ganzheitlich von der frühkindlichen Bildung in Familie und Kita und in den allgemeinbildenden Schulen bis zur beruflichen Bildung und zum lebenslangen Lernen gedacht und gestaltet werden. Im Rahmen des Bildungsföderalismus soll die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen mit gemeinsam getragenen, übergreifenden Bildungszielen verbessert und effizienter gestaltet werden. Unter Beachtung der bundesstaatlichen Kompetenzverteilung sollen für die nächste Dekade relevante und messbare Bildungsziele vereinbart werden. 94 Mit dem 3. Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung leistet der Bund einen Beitrag zur Angleichung der Qualitätsniveaus in der frühkindlichen Bildung. In den Jahren 2025 und 2026 erhalten die Länder für ihre zusätzlichen Belastungen im Hinblick auf die im KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) enthaltenen Maßnahmen jeweils rund zwei Mrd. Euro über eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder. Der Bund hat die Länder in den Jahren 2019 bis 2024 bei der Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung bereits in Höhe von insgesamt rund 9,5 Mrd. Euro unterstützt, ebenfalls durch Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung. 95 Mit dem Startchancen-Programm werden seit dem Schuljahr 2024/2025 über zehn Jahre etwa 4.000 allgemein- und berufsbildende Schulen mit einem hohen Anteil an sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern gezielt gefördert. Die Startchancen-Schulen zeichnen sich dadurch aus, dass sie Kindern und Jugendlichen wissenschaftsgeleitet lernförderliche Anregungen und vielfältige Möglichkeiten zur Gestaltung individueller Bildungswege und zur umfassenden Entfaltung ihrer Persönlichkeit bieten. Sie berücksichtigen dabei die besonderen Ausgangslagen ihrer Schülerinnen und Schüler. Der Bund und die Länder investieren hierfür über die zehnjährige Programmlaufzeit rund 20 Mrd. Euro. 96 Der Bund beabsichtigt, die Länder im Rahmen des geplanten Digitalpakts 2.0 außerdem beim weiteren Ausbau der digitalen Infrastruktur an Schulen zu unterstützen. Insgesamt will der Bund für den neuen Digitalpakt 2,5 Mrd. Euro zur Verfügung stellen. 97 Mit dem 29. Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG)-Änderungsgesetz wurden weitere Verbesserungen bei der Ausbildungsförderung umgesetzt: Unter anderem werden neben einer Erhöhung der Einkommensfreibeträge auch die Bedarfssätze und Wohnkostenpauschalen für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende und Auszubildende angehoben. Zudem trägt die Einführung einer einmaligen Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro für junge Studierende aus finanzschwachen Familien zur Chancengerechtigkeit im Bildungswesen bei. 98 Die finanzielle Unterstützung der Hochschulen bleibt ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Mit der Bund-Länder-Vereinbarung „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ (ZSL) verbessern Bund und Länder gemeinsam die Qualität von Studium und Lehre und setzen den bedarfsgerechten Erhalt der Studienkapazitäten Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1029– 33 – in Deutschland fort. Seit dem Jahr 2023 ist der ZSL analog zum Pakt für Forschung und Innovation (PFI) dynamisiert. Im Bundeshaushalt 2025 stehen rund 2,1 Mrd. Euro bereit. Die am PFI IV teilnehmenden großen Wissenschaftsorganisationen Deutsche Forschungsgemeinschaft, Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft, Leibniz-Gemeinschaft und Max-Planck- Gesellschaft werden vom Bund im Jahr 2025 mit insgesamt rund 8,93 Mrd. Euro institutionell gefördert, um Grundlagen- und angewandte Forschung auf hohem Niveau durchführen zu können. Gegenüber dem Vorjahr steigen die jährlichen institutionellen Zuwendungen erneut um 3 Prozent. 99 Um die Innovations- und Wachstumsdynamik auch langfristig zu fördern, soll die neue Hightech Agenda als kraftvolle Innovationsoffensive gestartet werden, mit der Wertschöpfung und technologische Souveränität am Standort Deutschland und dadurch auch die hiesige Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit gestärkt werden sollen. Technologieoffene Innovationsökosysteme und Forschungsfelder sollen mit klaren Zielen und Meilensteinen und unter Einbeziehung von universitären und außeruniversitären Akteuren, Industrie sowie Start-ups gefördert werden. In einem ersten Schritt sollen in der Forschungs- und Innovationsförderung des Bundes Schlüsseltechnologien wie künstliche Intelligenz (KI) und Quantentechnologie priorisiert werden. Klimaschutz 100 Die Bundesregierung setzt sich weltweit für eine ambitionierte Klimapolitik ein und ergreift weitreichende Maßnahmen zur Begrenzung des Klimawandels. 101 Die Umstellung auf eine klimafreundliche Produktion ist zum Teil mit hohen Anfangsinvestitionen verbunden, die sich erst langfristig amortisieren. Deutschland setzt zur Erreichung der Klimaschutzziele auf verlässliche und konsequente CO2-Bepreisung eingebettet in einen konsistenten Instrumentenmix, um die Dekarbonisierung so kostengünstig und effizient wie möglich zu gestalten. Die Bundesregierung wird im Einklang mit § 9 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) ein neues ambitioniertes Klimaschutzprogramm vorlegen, um die für die Einhaltung der Klimaziele notwendigen Emissionsminderungen zu erzielen. National werden Emissionen vor allem aus den Bereichen Gebäude und Straßenverkehr seit 2021 über ein nationales Emissionshandelssystem (nEHS) bepreist. Ab dem Jahr 2027 sollen diese Bereiche planmäßig auf europäischer Ebene bepreist werden: im Rahmen des neuen europäischen Brennstoffemissionshandels EHS II. Dieser wurde als Teil des europäischen „Fit for 55“-Pakets beschlossen, ebenso wie die seit 2024 wirksame Ausweitung des bereits bestehenden Emissionshandels für Industrie und Energie EHS I auf den Seeverkehr. Damit wären künftig bis zu 75 Prozent aller europäischen CO2- Emissionen in den Emissionshandel einbezogen. Somit wird ein wichtiges Instrument zur effizienten Erreichung der Klimaziele weiter gestärkt. Die Einnahmen aus der nationalen CO2-Bepreisung und die Deutschland zustehenden Einnahmen aus dem europäischen Emissionshandel fließen in den KTF. 102 Um eine Verlagerung von CO2-Emissionen in Drittstaaten außerhalb der EU ohne vergleichbare CO2-Bepreisung zu vermeiden („Carbon Leakage“), ist 2023 ein CO2- Grenzausgleichsmechanismus („Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)“) eingeführt worden. Nach der aktuellen Übergangsphase, in der nur Berichterstattungspflichten bestehen, wird ab Januar 2026 ein CO2- Preis für bestimmte in die EU importierte Güter fällig. Diese Güter betreffen vor allem Grundstoffe aus Stahl, Eisen, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff sowie Elektrizität. Mit der Drucksache 21/1029 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 34 – Einführung des CBAM wird die kostenlose Zuteilung von CO2-Zertifikaten für die betroffenen Sektoren in der EU schrittweise bis zum Jahr 2034 vollständig abgebaut. Um Wettbewerbsnachteile europäischer Produzenten auf Exportmärkten ohne vergleichbare CO2-Bepreisung zu reduzieren, setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für einen Ausgleich der Wettbewerbsnachteile für Exporte von CBAM- relevanten Produkten ein, der den rechtlichen Bedenken der Welthandelsorganisation Rechnung trägt. Darüber hinaus sind mittelfristig Erweiterungen des CBAM-Anwendungsrahmens vorgesehen, die insb. den Import von nachgelagerten Produkten aus den betreffenden Grundstoffen sowie weitere Emissions Trading System (ETS)-Sektoren umfassen. Dadurch können Carbon Leakage-Risiken weiter gesenkt und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Produzenten gestärkt werden. 103 Im Gebäudebereich gibt es einige zentrale Maßnahmen zur Dekarbonisierung des Sektors. Dazu gehören zum Beispiel das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und das Wärmeplanungsgesetz. Bezahlbarkeit, Technologieoffenheit, Versorgungssicherheit und Klimaschutz sind Ziele für die Modernisierung der Wärmeversorgung. In diesem Sinne soll das GEG künftig technologieoffener, flexibler und einfacher gestaltet werden. Auch soll die Verzahnung von GEG und kommunaler Wärmeplanung vereinfacht werden. Eine weitere, wesentliche Maßnahme zur Dekarbonisierung sind die angepassten Konditionen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Sie unterstützt Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen finanziell bei energetischen Sanierungsmaßnahmen und dem Heizungstausch. Die Dekarbonisierung und den Ausbau der Wärmenetze fördert die Bundesregierung durch die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW). Der Investitions- und Förderbedarf ist ansteigend. Daher ist eine Aufstockung der BEW vorgesehen. Für die Finanzierung der BEG und die Ausfinanzierung der Vorgängerprogramme waren im 1. Entwurf des Wirtschaftsplans des KTF für das Haushaltsjahr 2025 Barmittel in Höhe von 14,4 Mrd. Euro veranschlagt. 104 Einen weiteren Beitrag leistet die im Koalitionsvertrag vorgesehene Fortsetzung des deutschlandweit gültigen Tickets für die Nutzung des öffentlichen Nah- und Regionalverkehrs (Deutschlandticket) auch über 2025 hinaus. Auch die Förderung der Flottenumrüstung auf klimaneutrale Busse im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wird fortgesetzt. Zur Dekarbonisierung des Straßenverkehrs sieht der Koalitionsvertrag vor, den Aufbau der Pkw- und Lkw-Ladeinfrastruktur voranzutreiben. Mit dem Sofortprogramm der Bundesregierung wurde darüber hinaus eine steuerliche Förderung der Elektromobilität vereinbart. Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland fördert die Bundesregierung betriebliche Elektromobilität – durch beschleunigte Abschreibung und eine höhere Bruttopreisgrenze für steuerbegünstigte Elektro-Dienstwagen. 105 Zur Erreichung der Klimaziele in der Industrie bis 2030 werden als Flankierung zur CO2- Bepreisung zielgerichtete Anreize auf der Angebots- und Nachfrageseite bereitgestellt, die schon frühzeitig Investitionen in die Dekarbonisierung unterstützen und zu anstehenden Reinvestitionen zum klimaneutralen Umbau ermutigen. Die Förderung dient dabei insbesondere der technologischen Entwicklung; das so generierte Knowhow und die Kostendegression dienen dann dem technologischen Roll-Out in der Breite. Weiterhin wird die Bundesregierung im Rahmen europäischer Standards (Normung) und Regulatorik Grundlagen und Anreize für grüne Leitmärkte schaffen. Ziel ist es, die Märkte für klimafreund- Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1029– 35 – lich hergestellte Produkte zu entwickeln und dadurch den Bedarf für staatliche Förderung zu reduzieren. Aus dem KTF werden insbesondere Maßnahmen im Bereich der energetischen Gebäudesanierung und der Dekarbonisierung der Industrie (insb. Klimaschutzverträge und Förderrichtlinie Bundesförderung Industrie und Klimaschutz) sowie der Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft, der Ausbau der klimafreundlichen Mobilität und der erneuerbaren Energien sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz gefördert. Energieversorgung 106 Die Umstellung der Infrastruktur für Gasimporte von pipelinegebundenen Gasimporten aus Russland auf verflüssigtes Erdgas („Liquefied Natural Gas (LNG)“) hat im Winter 2022/23 mit der Inbetriebnahme von zwei vom Bund gecharterten, schwimmenden LNG-Terminals (Floating Storage and Regasification Units (FSRU)) in Wilhelmshaven und Brunsbüttel sowie eines privaten Terminals in Lubmin begonnen. Derzeit (Stand 1. Juni 2025) laufen drei vom Bund betriebene FSRU im Regelbetrieb (zwei in Wilhelmshaven, eins in Brunsbüttel), das privat betriebene Terminal in der Ostsee wurde zum 1. September 2024 von Lubmin nach Mukran verlagert. Dieser Prozess trägt zur Diversifizierung der Gasversorgung bei, erhöht die Versorgungssicherheit und reduziert die Abhängigkeit von einzelnen Herkunftsländern wie Russland. Die schwimmenden Terminals an der Nordsee sollen bis 2030 durch drei Landterminals in Brunsbüttel, Stade und Wilhelmshaven ersetzt werden. 107 Die Bundesregierung setzt sich zum Ziel, die Energiewende erfolgreich umzusetzen und das hohe Niveau an Versorgungssicherheit im Einklang mit den Dekarbonisierungszielen weiter zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere, die Energiekosten kurz- und mittelfristig zu senken, den Ausbau der Erneuerbaren Energien konsequent voranzutreiben und das Gesamt-, insbesondere aber das Stromsystem effizient und sicher auf den zunehmenden Anteil an erneuerbare Erzeugungsleistung auszurichten. Für den weiteren Ausbau Erneuerbarer Energien sowie für Speicher soll ein gesicherter Investitionsrahmen unter Einbindung marktwirtschaftlicher Instrumente den Hochlauf zu möglichst geringen Förderkosten vorantreiben (siehe weitere Ausführungen in Kapitel 5.2.). Sicherheit, Verteidigung und internationale Verantwortung 108 Der anhaltende russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat die europäische Sicherheitsarchitektur grundlegend verändert. Europa – und auch Deutschland – wird künftig größere sicherheitspolitische Verantwortung schultern müssen. Vor diesem Hintergrund und angesichts der neuen NATO-Fähigkeitsziele wird Deutschland seine Verteidigungsausgaben weiter steigern. 109 Unter Einhaltung der Schuldenregel des Grundgesetzes (GG) (Art. 109 und Art. 115 GG) war der fiskalische Spielraum im Einzelplan 14 (Verteidigung) eingeschränkt. Das Sondervermögen Bundeswehr und die Finanzplanung unter Einhaltung der Schuldenbremse hätten nicht ausgereicht, um den notwendigen Fähigkeitsaufbau sicherzustellen. Die äußere Sicherheit ist eine staatliche Kernaufgabe, deren verfassungsrechtliche Bedeutung durch Art. 45a, Art. 87a und Art. 115a GG klar hervorgehoben ist. Um den Verpflichtungen gegenüber der NATO sowie ihren Fähigkeitsanforderungen gerecht zu werden, ist ein entschlossener, nachhaltiger Ausbau der Verteidigungsfähigkeit politisch unabweisbar. Drucksache 21/1029 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 36 – 110 Im Jahr 2024 gab Deutschland erstmals seit der Wiedervereinigung 2 Prozent (rund 90 Mrd. Euro) für Verteidigung aus. Bis zum Ende der Legislaturperiode werden die Ausgaben für Verteidigung kontinuierlich steigen. Die Höhe der Verteidigungsausgaben richtet sich unter anderem nach den in der NATO gemeinsam vereinbarten Fähigkeitszielen. 111 Voraussetzungen für eine starke deutsche Außenpolitik sind die eigene wirtschaftliche und sicherheitspolitische Stärke sowie das integrierte Zusammenwirken von Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik. Dazu leistet die Stärkung von Partnerschaften weltweit einen zentralen Beitrag. Im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit ist Deutschland in absoluten Zahlen seit Jahren der mit Abstand zweitgrößte Geber (hinter den USA). Bei Betrachtung der öffentlichen Entwicklungshilfe (Official Development Assistance (ODA)) im Verhältnis zum Bruttonationaleinkommen (BNE) (Aufwendungen von Bund, Ländern, Kommunen) ist Deutschland unter den G7-Ländern sogar der größte Geber (einschließlich entsprechender Ausgaben der EU). Im Bundeshaushalt 2024 waren ODA-Ausgaben von rund 21 Mrd. Euro vorgesehen. Der höchste Anteil entfiel auf das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) mit rund 11,2 Mrd. Euro, gefolgt vom Auswärtigen Amt (AA) mit rund 3,8 Mrd. Euro ODA-Ausgaben. Im zweiten Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 sind rund 19,4 Mrd. Euro für ODA-Ausgaben eingeplant. Deutschland hat im Jahr 2024 eine vorläufige ODA-Quote von 0,67 Prozent des deutschen BNE erreicht. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1029– 37 – 5.1. Reformen und Investitionen zur Verlängerung der Anpassungsperiode 112 Die Bundesregierung hat sich für die Laufzeit des FSPs verständigt, verschiedene Maßnahmen zu ergreifen, die eine nachhaltige Verbesserung des Wachstums- und Resilienzpotenzials begründen, die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen unterstützen und den länderspezifischen Empfehlungen der EU Rechnung tragen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Risiken für die kurzfristige Tragfähigkeit der deutschen Staatsfinanzen gemäß „Debt Sustainability Monitor 2024“ von der Europäischen Kommission als gering bewertet wurden, während die Risiken für die mittel- und langfristige Tragfähigkeit gemäß diesem Bericht als „moderat“ einzuschätzen sind. Die Maßnahmen zielen in Summe auch darauf ab, die private Investitionstätigkeit zu steigern, öffentliche Investitionen zu priorisieren und ihre Umsetzung zu erleichtern. Da das Volumen und der Modernisierungsgrad des privaten und des öffentlichen Kapitalstocks die Leistungsfähigkeit privater Wirtschaftstätigkeit maßgeblich beeinflussen, sind substanziell positive Effekte auf das mittel- bis langfristige Wachstumspotenzial der deutschen Wirtschaft zu erwarten. Gerade im Kontext der demografischen Alterung, wird die Ausweitung bzw. Stabilisierung des Arbeitsangebotes, auf die verschiedene Maßnahmen des Reformpaketes zielen, ebenfalls einen direkten positiven Effekt auf das mittel- bis langfristige Wachstum bewirken. Der Rückbau von Bürokratie und die Steigerung der Effizienz der öffentlichen Verwaltung erhöhen die Verfügbarkeit gesamtwirtschaftlicher Ressourcen, steigern die Effizienz von Produktionsprozessen und wirken damit ebenso positiv auf das mittel- bis langfristige Wachstumspotenzial. Die Stärkung des Wachstumspotenzials wirkt unmittelbar positiv auf die mittel- und langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. Mehrere Maßnahmen des Reformpaketes wirken sich auch die direkt auf die Entwicklung öffentlicher Ausgaben und Einnahmen aus. Das Reformpaket (siehe Tabelle 6) steht in direktem Zusammenhang zu den länderspezifischen Empfehlungen (LSE) des Jahres 2025, insb. Empfehlungen eins, drei und fünf. Im Folgenden werden die Maßnahmen des Reform- und Investitionspaketes und ihre Wirkung beschrieben. 5. Mittelfristige Ausrichtung der Wirtschaftspolitik: Strukturreformen und Investitionen Drucksache 21/1029 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 38 – Stärkung der privaten Investitionstätigkeit 113 Investitionen sind ein zentraler Treiber für wirtschaftliches Wachstum und technologischen Fortschritt. Ein moderner und an die zentralen gesamtwirtschaftlichen Herausforderungen angepasster Kapitalstock erhöht die Produktivität, ermöglicht hohe Einkommen für Haushalte und effiziente Produktionsprozesse für Unternehmen. 114 Die steuerliche Forschungsförderung wird attraktiver gestaltet, indem die förderfähigen Aufwendungen erweitert und die maximale Bemessungsgrundlage angehoben werden. Dies setzt zusätzliche Anreize für Unternehmen, in F&E zu investieren. Ausgaben für F&E weisen eine positive gesamtwirtschaftliche Externalität auf. Die steuerlichen Bedingungen können einen Beitrag dazu leisten, das F&E-Ausgabenniveau näher hin zu einem aus Wohlfahrtssicht wünschenswerten Niveau zu lenken. Die Ausweitung der Forschungszulage auf zusätzliche Gemein- und sonstige Betriebskosten sowie die Anhebung der maximalen Bemessungsgrundlage steigern die Attraktivität der steuerlichen Forschungsförderung für Unternehmen aller Größenklassen. Die pauschale Berücksichtigung von Gemein- und Betriebskosten als förderfähiger Aufwand entspricht den beihilferechtlichen Vorgaben und vereinfacht das Verfahren. Dies fördert die Innovationsaktivität und trägt langfristig zu einer Steigerung der Totalen Faktorproduktivität und damit des Wachstumspotenzials bei. Die attraktivere Ausgestaltung der Forschungsförderung und der degressiven AfA tragen als steuerlich wirksame Maßnahmen zur Verbesserung des Steuermixes zur Förderung eines inklusiven Wachstums und einer nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit bei (LSE 2025.1). 115 Ein zentraler Aspekt zur Stärkung der privaten Investitionstätigkeit ist die weitere Mobilisierung von privatem Kapital für die Assetklasse Venture Capital, insbesondere von institutionellen Anlegern. Der Wachstumsfonds II ist als Nachfolgefonds für den erfolgreichen Wachstumsfonds Deutschland (WFD) geplant. Der WFD zielt darauf ab, Start-ups und junge, technologieorientierte Unternehmen mit dem notwendigen Kapital zu versorgen, um sich schneller und besser entwickeln zu können. Der Fonds mobilisiert Kapital institutioneller Anleger und investiert als Dachfonds in Venture Capital Fonds mit Fokus auf Europa und insbesondere Deutschland. Da Start-ups und junge technologieorientierte Unternehmen oft besonders risiko-, aber auch ertragreiche Investitionen mit positiven Spill-Over- Effekten für die Gesamtwirtschaft tätigen, trägt eine verbesserte Verfügbarkeit von Kapital in diesem Bereich besonders zur Innovationsfähigkeit sowie zum Wachstumspotenzial Deutschlands bei. Der Hebel des Wachstumsfonds liegt dabei bei rund 1:2, d. h. für jeden Euro öffentlicher Mittel werden zwei Euro private Mittel mobilisiert. Dies führt zu einer signifikanten Erhöhung des verfügbaren Kapitals für innovative Unternehmen und stärkt das Ökosystem für Venture Capital in Deutschland. Der Start des Fundraisings für den Nachfolgefonds Wachstumsfonds II ist für Anfang 2026 geplant. Das geplante Fonds- Volumen beträgt – wie auch beim Vorgängerfonds – 1 Mrd. Euro, wovon wieder möglichst 2/3 (Hebel 1:2) von privaten institutionellen Investoren eingeworben werden sollen. Die Wachstumsfinanzierung von Start-ups und jungen technologieorientierten Unternehmen trägt darüber hinaus zu einer merklichen Resilienzsteigerung bei, indem öffentliche Mittel für transformative Innovationen aufgestockt werden und die Diversifizierung der Wirtschaft und Unternehmensdynamik erleichtert wird. Sie fördert Unternehmertum über eine Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln für Start-up- und Scale-up-Unternehmen (LSE 2025.3). Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1029– 39 – 116 Die Vereinfachung und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien sind weitere wichtige Maßnahmen, um Investitionshürden abzubauen und zusätzliche Investitionen anzuregen. Das Geothermie-Beschleunigungsgesetz und das Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz zielen darauf ab, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und die Planungssicherheit zu erhöhen. Dies trägt zur Beschleunigung der Markhochläufe bei und wirkt sich positiv auf die Wirtschaftsleistung aus. Investitionen in erneuerbare Energien und darauf basierende Erzeugnisse erhöhen die Nachfrage nach Investitionsgütern und stellen eine Erweiterung des gesamtwirtschaftlichen Kapitalstocks dar. Ein perspektivisch erhöhtes Energieangebot bei gleichzeitiger Beschleunigung des Netzausbaus sowie Effizienzsteigerungen und Kostensenkungen kann zur Stabilisierung der Energiepreise beitragen. Zudem tragen sie zur Energieversorgungssicherheit und zur Reduktion der Abhängigkeit von einzelnen Energieimporteuren bei. 117 Im Bereich des Wohnungsbaus werden Maßnahmen ergriffen, um Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Bauinvestitionen machen in Deutschland rund die Hälfte der privaten Investitionstätigkeit aus. Strukturelle Entlastungen und geringere Baukosten können daher neben einer Ausweitung der Investitionstätigkeit selbst auch zu Effizienzgewinnen in gesamtwirtschaftlich relevantem Ausmaß führen. Gerade die Knappheit von Wohnraum in Ballungsgebieten wirkt oft als Bremse für die Re-Allokation von Arbeitskräften und verhindert damit ein effizientes Zusammenfinden von Unternehmen und Arbeitskräften. Der am 18. Juni 2025 vom Kabinett beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (Wohnungsbauturbo) soll den Wohnungsbau erleichtern durch die Erweiterung der Möglichkeiten, zugunsten des Wohnungsbaus von den Festsetzungen eines Bebauungsplans zu befreien und vom Einfügenserfordernis abzusehen, sowie durch die befristete umfassende Abweichungsmöglichkeit von bauplanungsrechtlichen Vorgaben. Dies stärkt das Wachstumspotenzial durch direkte Effekte auf die Wirtschaftsleistung und mittelbare Effekte auf die Arbeitskräftemobilität. Der Gesetzentwurf soll die Bedingungen für Investitionen in den Wohnungsbau verbessern, indem die Vorschriften und Verfahren vereinfacht und zusätzliche Baugrundstücke erschlossen werden (LSE 2025.3). Arbeitsmarkt: Bessere rechtliche Rahmenbedingungen und erleichterte Fachkräfteeinwanderung 118 Der demografische Wandel und insbesondere das Erreichen der Regelaltersgrenze der geburtenstarken Baby-Boomer-Kohorten ist eine zentrale Bremse für das mittelfristige Wachstum der deutschen Wirtschaft, da durch diese Entwicklungen die Anzahl potenziell erwerbstätiger Personen sinkt. Daher priorisiert die Bundesregierung Maßnahmen, die zu einer Stärkung bzw. Stabilisierung des Arbeitsangebotes beitragen. 119 Nach der derzeitigen Rechtslage ist in Deutschland die Rückkehr in eine befristete Beschäftigung beim bisherigen Arbeitgeber auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze nur mit Sachgrund möglich. Die Bundesregierung wird das Vorbeschäftigungsverbot nach Erreichen der Regelaltersgrenze aufheben, um diesem Personenkreis die Rückkehr zum bisherigen Arbeitgeber zu erleichtern. Ziel dabei ist, eine freiwillige Weiterarbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze für die Arbeitsvertragsparteien einfacher zu gestalten und damit insbesondere einen Beitrag zur Fachkräftesicherung zu leisten. Der er- Drucksache 21/1029 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 40 – leichterte Verbleib älterer Beschäftigter im aktiven Erwerbsleben trägt darüber hinaus dazu bei, die langfristige Tragfähigkeit des Rentensystems zu sichern und eine angemessene Rentenhöhe zu gewährleisten (LSE 2025.1) sowie Risiken für die mittel- und langfristige Tragfähigkeit der Staatsfinanzen zu reduzieren. 120 Deutschland ist zur Sicherung seines Fachkräftebedarfs und zur Anhebung des Erwerbspersonenpotenzials zusätzlich auf die Einwanderung qualifizierter Arbeitskräfte angewiesen. Dabei erweisen sich die langwierigen und komplizierten Verfahren oft als gewichtige Hürden. Die Schaffung einer digitalen Agentur für Fachkräfteeinwanderung, die alle Prozesse der Erwerbsmigration sowie der Anerkennung von Berufs- und Studienabschlüssen bündelt und beschleunigt, kann diese zentralen Hürden der Erwerbsmigration nach Deutschland abbauen. Eine solche „Work-and-Stay-Agentur“, die mit den Strukturen in den Ländern verzahnt ist, kann die Einwanderung ausländischer Fachkräfte in den deutschen Arbeitsmarkt deutlich erleichtern und zur Stabilisierung des Fachkräfteangebots beitragen. Grundlegendes Element dieses Maßnahmenpakets ist eine zentrale IT-Plattform. 121 Qualifizierte Arbeitskräfte zahlen in der Regel überdurchschnittlich hohe Steuern und Sozialabgaben, während sie gleichzeitig weniger staatliche Transferleistungen in Anspruch nehmen als der Durchschnitt der inländischen Arbeitskräfte. Dies führt zu einem positiven Nettobeitrag zum Staatshaushalt und stärkt die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen.6 6 Siehe https://mediendienst-integration.de/fileadmin/ Dateien/Expertise_Werding_Kosten_Einnahmen_Migra- tion_Beitrag_Staatshaushalt_Mediendienst.pdf 122 Neben gezielter Fachkräfteeinwanderung trägt die verbesserte Arbeitsmarktintegration bereits in Deutschland lebender Geflüchteter dazu bei, das Arbeitsangebot zu erhöhen. Die Bundesregierung hat das Ziel, die schnelle und nachhaltige Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten voranzubringen. Dabei soll der Ansatz des von der Bundesregierung und der Bundesagentur für Arbeit initiierten Job-Turbos mit der Verbindung aus früherer Arbeitserfahrung, berufsbegleitendem Spracherwerb sowie berufsbegleitender Weiterbildung und Qualifizierung fortgeführt werden. Auch wenn die Erwerbstätigenquoten mit zunehmender Aufenthaltszeit in Deutschland stark ansteigen, ist die derzeit im ersten Jahr beobachtete Quote von weniger als 10 Prozent nicht zufriedenstellend. Dabei ist zu beachten, dass Geflüchtete im Asylverfahren sowie im Falle einer Ablehnung Arbeitsverboten unterliegen. Diese sind teilweise zeitlich begrenzt. In vielen Fällen wird dadurch eine Integration in den Arbeitsmarkt de facto (zunächst) ausgeschlossen. Die zuletzt bereits auf max. sechs Monate verkürzten temporären Arbeitsverbote sollen künftig auf maximal drei Monate reduziert werden. Die Verkürzung der Dauer von Arbeitsverboten für Geflüchtete kann neben einer Stabilisierung des Arbeitsangebotes und des Erwerbspersonenpotenzials auch die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen stärken, da im Falle einer gut bezahlten Tätigkeit keine Ausgaben für Transferleistungen mehr anfallen. Alle drei genannten Maßnahmen sind dazu geeignet, das Arbeitskräfteangebot zu erhöhen und den Fachkräftemangel anzugehen (LSE 2025.5). Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1029– 41 – Öffentliche Investitionen: Stärkung des Wachstumspotenzials durch verbesserte Rahmenbedingungen und Effizienzgewinne 123 In Deutschland besteht ein erheblicher Stau bei den öffentlichen Investitionen, der zu deutlichen Mängeln in allen öffentlichen Infrastrukturbereichen geführt hat und sich durch ein Abnehmen des Modernisierungsgrades des öffentlichen Kapitalstocks ausdrückt. Daher haben der Deutsche Bundestag und der Bundesrat im Zuge der mit dem Finanzierungspaket erfolgten Grundgesetzänderungen im März 2025 mit dem SVIK die Bedingungen dafür geschaffen, dass dieser Investitionsstau sukzessive abgebaut werden kann (siehe auch Kapitel 3 und Kapitel 4.3.). Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die Ausgaben des Bundesanteils des SVIK über dessen Laufzeit zeitlich stark vorgezogen erfolgen. 124 Um sicherzustellen, dass die damit verbundenen Mittel auch tatsächlich für eine Modernisierung und Ausweitung des öffentlichen Kapitalstocks verwendet werden, wird das Errichtungsgesetz das im Grundgesetz vorgegebene Zusätzlichkeitskriterium für Investitionen konkretisieren. Dieses stellt eine Zweckbindung von Finanzmitteln aus dem Finanzierungspaket für investive Zwecke dar. In der ökonomischen Literatur ist belegt, dass öffentliche Investitionen insbesondere in der mittleren Frist höhere Multiplikatoren als konsumtive Ausgaben und Transfers aufweisen, sodass eine Erhöhung der öffentlichen Investitionsquote einen positiven Einfluss auf das Wachstumspotenzial hat. Diese Reform, die in den kommenden zwölf Jahren öffentliche Investitionen vor Konsolidierungserfordernissen im Kernhaushalt schützt, stärkt über die Modernisierung und Ausweitung des öffentlichen Kapitalstocks das Wachstumspotenzial. Das Zusätzlichkeitskriterium für Investitionen verbessert die Qualität der öffentlichen Finanzen (LSE 2025.1). Dieses ist erfüllt, wenn der Anteil der Investitionsausgaben (bereinigt um finanzielle Transaktionen) an den Gesamtausgaben des Kernhaushalts (bereinigt um finanzielle Transaktionen und Ausgaben entsprechend der Bereichsausnahme Verteidigung) des Bundes 10 Prozent übersteigt. Die Reform wird durch das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität umgesetzt. Mit diesem Gesetz werden die Rahmenbedingungen für die öffentlichen Investitionen in den kommenden Jahren klar definiert. Damit tragen sie zu einer starken Erhöhung der Verlässlichkeit der Finanz- und Wirtschaftspolitik der Bundesregierung bei, schaffen Erwartungssicherheit und Vertrauen bei den Wirtschaftsakteuren und reduzieren Unsicherheit. Vor diesem Hintergrund sind positive Effekte auf die privaten Investitionen zu erwarten, deren Ausweitung die wirtschaftliche Resilienz in Deutschland weiter stärken wird. 125 Das Vergaberecht bildet den rechtlichen Rahmen für die öffentliche Beschaffung in Deutschland. Mit einem jährlichen Auftragsvolumen im dreistelligen Milliardenbereich ist die öffentliche Beschaffung nicht nur für die Erfüllung staatlicher Aufgaben von Bedeutung, sondern hat eine beträchtliche makroökonomische Relevanz. Mit der Vereinfachung des Vergaberechts werden die Rahmenbedingungen für die Umsetzung öffentlicher Beschaffungsvorgänge verbessert, die Verfahren sollen schneller, einfacher und digitaler gestaltet werden. Das Vergaberecht soll dabei auch auf sein Ziel einer wirtschaftlichen, diskriminierungs- und korruptionsfreien Beschaffung zurückgeführt werden. Durch die Anhebung von Schwellenwerten werden viele Vorgänge mit geringen Beschaffungswerten maßgeblich beschleunigt und vereinfacht. Die weitergehende Digitalisierung der Vergabe- und Nachprüfverfahren wird ebenfalls zur Effizienzsteigerung Drucksache 21/1029 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 42 – beitragen. In Summe wird das Vorhaben sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer entlasten und somit Ressourcen für andere Tätigkeiten mit höherer Produktivität im öffentlichen als auch im Privatsektor freisetzen. Die beschleunigte Durchführung von Vergabeverfahren wirken damit komplementär zur Priorisierung öffentlicher Investitionsausgaben und werden das Verhältnis von Mitteleinsatz zu Ertrag spürbar verbessern. Zudem tragen effizientere Prozesse in der öffentlichen Verwaltung durch eine gesteigerte Ausgabeneffizienz zur Qualität der gesamtstaatlichen Ausgaben bei. Weitere (befristete) vergaberechtliche Erleichterungen sind im Bereich Verteidigung vorgesehen, um die öffentliche Beschaffung für die Bundeswehr maßgeblich zu beschleunigen. Die Maßnahme erleichtert öffentliche Investitionen durch Beseitigung bestehender Engpässe bei Planung und Durchführung auf allen staatlichen Ebenen (LSE 2025.1). 126 Die auch im Rahmen des Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP) eingesetzte Bund- Länder-Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Effizienz der öffentlichen Verwaltung zielt darauf ab, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und die Anforderungen an die unteren Verwaltungsebenen zu vereinheitlichen. Dies steigert die Schnelligkeit des Mittelabflusses und der Effizienz von Verwaltungsprozessen. Die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen und die Vereinheitlichung der Anforderungen bei der Beantragung von Fördermitteln sind zentrale Elemente dieses Maßnahmenpakets. Die Digitalisierung der Verwaltung führt zu einer schnelleren und effizienteren Abwicklung von Verwaltungsverfahren, entlastet Haushalte und Unternehmen und trägt so zur gesamtwirtschaftlichen Effizienzsteigerung bei.7 7 Diese Maßnahme ergänzt weitere Bestrebungen der Bundesregierung zur Staatsmodernisierung (siehe Kapitel 5.2.). 127 Der Rückbau von übermäßiger Bürokratie ist entscheidend, um die Effizienz der öffentlichen Verwaltung zu erhöhen und die Wirtschaft zu entlasten. Bürokratische Hürden können Innovationen hemmen, Investitionen verzögern und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beeinträchtigen. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Bürokratiekosten für die Wirtschaft um 25 Prozent (rund 16 Mrd. Euro) zu reduzieren und den Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung um mindestens 10 Mrd. Euro senken. Jedes Ressort trägt in eigener Verantwortung zu diesen Zielen bei. Die entsprechenden Abbaumaßnahmen sollen in ressortübergreifenden jährlichen Bürokratieabbaugesetzen gebündelt werden. Unnötige Bürokratie bindet einerseits wichtige Ressourcen und Zeit bei Unternehmen, der Verwaltung sowie Bürgerinnen und Bürgern, welche nicht produktiv eingesetzt werden können. Andererseits können durch geringeren bürokratischen Aufwand über Effizienzsteigerungen auch öffentliche Ausgaben eingespart oder für produktive Zwecke verwendet werden. Diese Maßnahme wirkt daher positiv auf das Wachstumspotenzial aus und stärkt unabhängig davon über geringeren Ressourcenaufwand die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen nachhaltig. 128 Neben ihrer komplementären Wirkung auf die Effizienz öffentlicher Ausgaben können die letztgenannten drei Maßnahmen über die Vereinfachung von Rechtsvorschriften und die Verringerung von Verwaltungsaufwand sowie die beschleunigte Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung private Investitionen ankurbeln (LSE 2025.3). Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1029– 43 – Fiskalische Konsolidierung 129 Tragfähige Staatsfinanzen sind eine elementare Voraussetzung für einen funktions- und handlungsfähigen Staat. In den kommenden Jahren wird die Bundesregierung daher in zunehmendem Maße systematische und langfristig wirkende Konsolidierungsmaßnahmen ergreifen, die über die in diesem Bericht genannten Punkte deutlich hinausgehen. Für die Sicherung der Qualität der öffentlichen Finanzen ist dabei eine umfassende Aufgabenkritik mit klaren Schlussfolgerungen unerlässlich. 130 Eine Analyse in dieser Hinsicht bietet der Subventionsbericht der Bundesregierung. Der Bericht stellt jede Finanzhilfe und Steuervergünstigung des Bundes detailliert dar und enthält eine Vielzahl quantitativer und qualitativer Informationen. Dies umfasst unter anderem die verfolgten Ziele, das verausgabte Finanzvolumen, die Nachhaltigkeit der Maßnahme nach Deutscher Nachhaltigkeitsstrategie sowie die Evaluationsergebnisse. Zusammenfassende Übersichten zeigen zudem die Entwicklung des Subventionsvolumens im Berichtszeitraum, die größten Subventionstatbestände und die Verteilung der Mittel nach Zielsetzung. Der Subventionsbericht spielt damit eine wichtige Rolle bei der Identifikation und Umsetzung von Konsolidierungsmöglichkeiten und ist ein wichtiges Werkzeug evidenzbasierter und zielorientierter Ausgabensteuerung. Der Subventionsbericht entfaltet keine bindende Wirkung für politische Entscheidungsträger, besitzt jedoch eine hohe Signalwirkung im Hinblick auf eine an der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen ausgerichteten Finanzpolitik. Die systematische Erfassung von Finanzhilfen und Steuervergünstigungen erhöht die Transparenz der Wirtschafts- und Finanzpolitik. Damit leistet der Bericht einen indirekten Beitrag zur fiskalischen Tragfähigkeit und zur Reduzierung von diesbezüglichen Risiken in der kurzen, mittleren und langen Frist. 131 Weitere Analysen bieten Spending Reviews. Dies sind themenbezogene Haushaltsanalysen, die das regierungsinterne Verfahren der Aufstellung des Bundeshaushalts ergänzen und vom Bundesfinanzministerium (BMF) und den jeweils fachlich zuständigen Bundesministerien gemeinsam durchgeführt werden. Spending Reviews der Bundesregierung haben vor allem die Aufgabe zu untersuchen, welche Ziele mit einer staatlichen Maßnahme verfolgt werden, wie gut diese Ziele erreicht werden und inwieweit dies wirtschaftlich erfolgt. So sollen Verbesserungsvorschläge für den jeweiligen Politikbereich erarbeitet, Haushaltsmittel effizienter eingesetzt, Leistungen des Staats verbessert und somit auch finanzielle Freiräume für neue Maßnahmen oder Steuersenkungen eröffnet werden. Ebenso wie der Subventionsbericht entfalten Spending Reviews keine bindende Wirkung für politische Entscheidungsträger, besitzen jedoch eine hohe Signalwirkung im Hinblick auf eine an der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen ausgerichteten Finanzpolitik. Durch die Fokussierung auf Ziele und Wirkungen von Ausgaben des Bundes ebnen Spending Reviews den Weg zu einer verbesserten ziel- und wirkungsorientierten Haushaltsführung. Indem Spending Reviews die politische Entscheidungsfindung zur Effizienz und Effektivität von Ausgaben des Bundes erleichtern, leistet diese Maßnahme somit einen indirekten Beitrag zur fiskalischen Tragfähigkeit und zur Reduzierung von diesbezüglichen Risiken in der kurzen, mittleren und langen Frist. 132 Die Bundesregierung wird einen Vorschlag erarbeiten, das bestehende Tabaksteuermodell für alle Rauchprodukte über das Jahr 2026 hinaus fortzuschreiben. Diese Maßnahme dient der Sicherung der Steuereinnahmen durch planbare Preissteigerungen, der Stärkung des Gesundheitsschutzes sowie der Vermeidung der Abwanderung von Konsumenten zu illegalen Tabakwaren. Auch diese Maßnahme wirkt sich Drucksache 21/1029 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 44 – dämpfend auf Risiken für die fiskalische Tragfähigkeit in kurz-, mittel- und langfristiger Perspektive aus. Gesamtwirtschaftliche und fiskalische Effekte des Reform- und Investitionspaketes in der Gesamtschau 133 Die gesamtwirtschaftlichen Effekte des Reform- und Investitionspakets wirken sowohl über die Entstehungs-, Verwendungs- als auch über die Verteilungsseite. Verwendungsseitig dürften insbesondere die öffentlichen und privaten Investitionen Impulse erhalten, über Zweitrundeneffekte in abgeschwächter Form auch der private Konsum. Entstehungsseitig dürften die Maßnahmen das Produktionspotenzial über alle seine Komponenten positiv beeinflussen. 134 Die Priorisierung von Investitionen innerhalb des Reform- und Investitionspakets, sowohl bei den staatlichen Ausgaben als auch über die steuerliche Förderung, dürfte nicht nur kurzfristig positive Effekte haben, sondern insbesondere auch mittelfristig zu einer Ausdehnung der Kapazitäten und – u. a. über einen verbesserten Kapitalstock - auch zu einer höheren Produktivität führen. Auch die Maßnahmen zur Reduktion von Bürokratiekosten dürften für sich genommen in erster Linie eine produktivere Allokation von Ressourcen wie Arbeitszeit ermöglichen, aber auch investitionsfördernd wirken. Denn neben der Reduktion von Fixkosten und Arbeitsaufwand (bspw. durch Abbau von Informationspflichten, mehr Digitalisierung) sollten die Bürokratiekostenentlastungen die Eintrittskosten auch in forschungs- und wissensintensiven Märkten senken, Planungskosten und -zeiten reduzieren und dadurch Investitionen und Innovationen befördern. 135 Bei den Konsolidierungsmaßnahmen handelt es sich um Maßnahmen, die fiskalisch restriktiv wirken, deren gesamtwirtschaftliche z. T. negative Einkommenseffekte kurz- bis mittelfristig aber gering ausfallen dürften. In der Gesamtkomposition ist auch zu beachten, dass angebotsseitige Restriktionen und Kapazitätsengpässe in der kurzen Frist die erwarteten positiven gesamtwirtschaftlichen Effekte infolge einer höheren Investitionstätigkeit reduzieren können. Deshalb wirken einige Maßnahmen des Pakets, wie bspw. die gesetzlichen Regelungen zur Beschleunigung von Planungsverfahren und zum Bürokratiekostenabbau, nicht nur im Allgemeinen positiv, sondern dürften auch möglichen Kapazitätsengpässe in der Planung und Materialbeschaffung im Zuge des Finanzierungspakets entgegenwirken. Auch die Maßnahmen zur Steigerung von Arbeitsanreizen wirken Kapazitätsengpässen entgegen, in dem sie mittel- bis langfristig das Arbeitsangebot, sowohl die Anzahl der Erwerbstätigen als auch deren geleistete Arbeitszeit, erhöhen können. 136 In Summe dürfte das reale BIP im Jahr 2029 infolge der Maßnahmen für sich genommen um rund 1 Prozentpunkt höher liegen als ohne die Maßnahmen.8 Der fiskalische Netto-Effekt des Reform- und Investitionspakets ist positiv, insbesondere weil es sich neben den Konsolidierungsmaßnahmen überwiegend um Gesetzesänderungen und Regelungen handelt, aus denen 8 Es handelt sich bei der hier erfolgten Quantifizierung nicht um eine Prognose/Projektion, sondern um eine isolierte Bewertung der Maßnahmen basierend auf wissenschaftlicher Evidenz und Modellsimulationen. Die Quantifizierung erfolgt gegenüber der FP 2025 der Bundesregierung als Baseline. Die Quantifizierung präjudiziert dabei in keiner Weise die Herbstprojektion (HP) 2025 der Bundesregierung, u.a. weil das Reform- und Investitionspaket als ein Aspekt unter vielen in die nächste Projektion der Bundesregierung eingehen wird und im Rahmen der Prognose folglich nicht losgelöst von anderen Entwicklungen (konjunkturelle Dynamik, Datenrevisionen, geopolitische Entwicklungen) betrachtet werden darf. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1029– 45 – zwar positive BIP-Effekte, größtenteils aber keine signifikanten direkten Kosten in Form von Mehrausgaben oder Mindereinnahmen resultieren.9 So dürften infolge des Reform- und Investitionspakets– gemessen am gesamtstaatlichen Finanzierungssaldo – für sich genommen bis zum Jahr 2029 im Durchschnitt pro Jahr gesamtstaatliche Überschüsse in Höhe von etwa 0,2 Prozentpunkte des nominalen BIP des Jahres 2024 entstehen. In Summe über den gesamten Betrachtungszeitraum (2025-2029) entspräche dies kumuliert in etwa einem Prozentpunkt. Dieser Beitrag steht in einem ausgewogenen Verhältnis zu den von der Europäischen Kommission derzeit kurzfristig als „gering“ und mittel- bis langfristig als „moderat“ bewerteten Risiken für die mittel- und langfristige Tragfähigkeit der Staatsfinanzen. 5.2. Weitere Reformen und Investitionen in Antwort auf die länderspezifischen Empfehlungen und zur Adressierung der gemeinsamen EU-Prioritäten Box 3: LSE des Rates der Europäischen Union Der Rat der Europäischen Union empfiehlt, dass Deutschland für 2025 und 2026 folgende Maßnahmen ergreift: 1. gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 6. März 2025 die Ausgaben für Sicherheit und Verteidigung zu erhöhen und die Verteidigungsbereitschaft insgesamt zu verstärken, wobei die Tragfähigkeit der öffentlichen Verschuldung zu gewährleisten ist; seinen nationalen mittel- 9 Wie bereits oben dargestellt, werden die finanziellen Mittel des Sondervermögen Investitionen und Klimaschutz nicht im Reform- und Investitionspaket berücksichtigt, sondern werden zusammen mit der Bereichsausnahme Verteidigungsausgaben und der Schuldenbremse Länder als Teil des in Kapitel 3 und Kapitel 4.3. beschriebenen Finanzierungspakets berücksichtigt. fristigen FSP wie geplant bis Ende Juli 2025 vorzulegen; den Anforderungen des reformierten SWP entsprechend das Nettoausgabenwachstum in den Jahren 2025 und 2026 auf eine Rate zu beschränken, die damit vereinbar ist, den gesamtstaatlichen Schuldenstand mittelfristig auf einen plausibel rückläufigen Pfad zu bringen und das gesamtstaatliche Defizit unter dem im Vertrag festgelegten Referenzwert von 3 Prozent des BIP zu halten und gleichzeitig die im Rahmen der NEC zugestandene Abweichung für höhere Verteidigungsausgaben in Anspruch zu nehmen; öffentliche Investitionen durch Beseitigung der Engpässe bei Planung und Durchführung auf allen staatlichen Ebenen zu erleichtern; die Qualität der öffentlichen Finanzen durch Eindämmung der Bundeszuschüsse für die Rentenversicherung zu verbessern und die Effizienz der öffentlichen Ausgaben zu überprüfen; die langfristige Tragfähigkeit des Rentensystems zu sichern und zugleich eine angemessene Rentenhöhe zu gewährleisten, unter anderem durch Förderung eines längeren Erwerbslebens und Verringerung der Anreize für einen vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand; den Steuermix zur Förderung eines inklusiven Wachstums und einer nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, unter anderem indem Negativanreize für die Leistung von mehr Arbeitsstunden verringert werden, insbesondere für Zweitverdiener; 2. angesichts der laut Verordnung (EU) 2021/241 geltenden Fristen für den rechtzeitigen Abschluss der Reformen und Investitionen die wirksame Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans einschließlich des REPowerEU-Kapitels zu gewährleisten; die Umsetzung der kohäsionspoliti- Drucksache 21/1029 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 46 – schen Programme (EFRE, JTF und ESF+) zu beschleunigen und dabei gegebenenfalls auf den durch die Halbzeitüberprüfung eröffneten Möglichkeiten aufzubauen; die EU-Instrumente, einschließlich der Möglichkeiten, die das Programm „InvestEU“ und die Plattform für strategische Technologien für Europa bieten, optimal zu nutzen, und so die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern; 3. Innovationen zu fördern, indem die kommerzielle Verwertung von Forschungsergebnissen erleichtert und die öffentlichen Mittel für transformative Innovationen aufgestockt werden; die Diversifizierung der Wirtschaft und Unternehmensdynamik zu erleichtern und private Investitionen anzukurbeln, indem Unternehmertum gefördert, der Zugang zu Finanzmitteln für Start-up- und Scale-up-Unternehmen verbessert, die Rechtsvorschriften vereinfacht und der Verwaltungsaufwand verringert werden; die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung zu beschleunigen, unter anderem durch Verbesserung der geografischen Abdeckung bei digitalen öffentlichen Dienstleistungen und durch Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen staatlichen Ebenen; den Ausbau digitaler Kommunikationsnetze mit sehr hoher Kapazität auch unter Einbeziehung des Privatsektors zu beschleunigen; die Bedingungen für Investitionen in den Wohnungsbau zu verbessern, indem die Vorschriften und Verfahren vereinfacht, das Mietrecht überarbeitet und zusätzliche Baugrundstücke erschlossen werden, zugleich aber das Ziel, die Herausforderungen in Bezug auf bezahlbaren Wohnraum anzugehen, nicht aus den Augen zu verlieren; 4. die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen insgesamt weiter zu verringern und den Ausbau erneuerbarer Energien zu erleichtern; die Investitionen auf effiziente und integrierte Energiesysteme zu konzentrieren und zu diesem Zweck unter anderem das Stromnetz zu modernisieren und einen kosteneffizienten Ausbau sowie Flexibilität zu gewährleisten, um die Einspeisung erneuerbarer Energien zu unterstützen und das System an Schwankungen von Nachfrage und Angebot anzupassen, um so den zunehmenden Regelenergiebedarf zu decken; den Dekarbonisierungsprozess im Gebäude- und Verkehrssektor zu beschleunigen, insbesondere auch durch Sanierung des Schienennetzes; 5. das Arbeitskräfteangebot zu erhöhen und den Fachkräftemangel anzugehen, insbesondere durch Erhöhung der Zahl an geleisteten Arbeitsstunden, durch Stärkung grundlegender, grüner und digitaler Kompetenzen und durch Verbesserung der Maßnahmen für die Anwerbung und Bindung von Talenten aus Nicht-EU-Ländern; die Bildungsergebnisse zu verbessern, unter anderem durch die Förderung von Spitzenleistungen und die gezielte Unterstützung benachteiligter Gruppen; das Angebot und die Qualität von frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung und Ganztagsschulen zu verbessern, damit die Betreuungspersonen, häufig Frauen, zur Erwerbstätigkeit ermutigt werden und die Chancengleichheit für alle Kinder gefördert wird. 137 Die Bundesregierung geht die zentralen ökonomischen Herausforderungen an und setzt die Empfehlungen der EU konsequent um. Die im Plan vorgesehenen Reform- und Investitionsmaßnahmen adressieren dabei in vielen Punkten die länderspezifischen Empfehlungen der EU und die gemeinsamen Prioritäten der EU. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1029– 47 – 138 So leistet die Europäische Säule Sozialer Rechte (ESSR) als eine gemeinsame Priorität der EU einen Beitrag zu guten Arbeitsbedingungen, der Reduktion von Ungleichheiten und zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der Bürgerinnen und Bürger. Die Bundesregierung bekennt sich zu den Zielen, Werten und Grundsätzen der europäischen Säule sozialer Rechte. Diese umfassen – neben der ESSR ii) – einen fairen grünen und digitalen Wandel, einschließlich Kohärenz mit dem europäischen Klimagesetz; ii) soziale und wirtschaftliche Resilienz, iii) die Sicherheit der Energieversorgung sowie iv) erforderlichenfalls den Aufbau von Verteidigungsfähigkeiten. 139 Maßnahmen, die eine Verlängerung der Anpassungsperiode begründen, sind bereits in Kapitel 5.1. benannt. Kapitel 5.2. stellt nun weitere Maßnahmen zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen aus dem Jahr 2025 dar. 140 Die in diesem Kapitel beschriebenen Reformen und Investitionen sind darüber hinaus in vielen Fällen konsistent mit oder komplementär zu den im DARP definierten Zielen und folgen der Ausrichtung in der Kohäsions- und Strukturpolitik auf ein intelligentes, grünes, besser vernetztes, soziales und bürgernahes Europa. Verbesserung der Investitionsbedingungen: öffentliche Investitionen stärken und Hemmnisse für private Investitionen beseitigen 141 Damit Deutschland eine innovative, produktive und international wettbewerbsfähige Wirtschafts- und Industrienation bleibt, bedarf es einer deutlich stärkeren Investitionsdynamik. Dies gilt insbesondere mit Blick auf den Aufbau von Kapazitäten in der Sicherheits- und Verteidigungswirtschaft, die Erreichung der Ziele der Klimaneutralität, den andauernden Digitalisierungsprozess sowie die drängenden Aufholprozesse im Bereich Infrastruktur und Bau. Die Bundesregierung ist daher bestrebt, die Anreize für private Investitionen deutlich zu stärken, privaten Unternehmen das Investieren leichter zu machen und die öffentlichen Investitionen deutlich auszuweiten. 142 Der Großteil dieser zusätzlichen Investitionen muss dabei aus dem Privatsektor kommen, auf den gemeinhin rund 90 Prozent aller Investitionen entfallen. Neben einem Sofortprogramm für verbesserte Anreize (siehe Kapitel 5.1.), wird die Unternehmenssteuerlast deutlich gesenkt (siehe Kapitel 4.3.). Die Gesamtsteuerbelastung für Kapitalgesellschaften wird dann ab dem Jahr 2032 knapp 25 Prozent betragen, anstelle von aktuell knapp 30 Prozent. Unternehmen erhalten dadurch nicht nur das Signal, dass sich Investieren in Deutschland deutlich mehr lohnt, sondern ihnen wird auch der Aufbau von Eigenkapital erleichtert, was sie resilienter und weniger anfällig für Krisen macht. 143 Das SVIK (siehe Kapitel 4.3.) ermöglicht eine deutliche Ausweitung der öffentlichen Investitionen in den kommenden zwölf Jahren. Um die Durchführung dieser zusätzlichen Investitionstätigkeit zu erleichtern, wird die Bundesregierung komplementär Strukturreformen umsetzen, um die gesamte Kette von der Planung bis zur Umsetzung öffentlicher Ausgabenprojekte effizienter zu gestalten. Neben der Vereinfachung, Digitalisierung und Beschleunigung des Vergaberechtes und der verschiedenen Maßnahmen des Bund-Länder-Paktes gehört dazu auch, dass Infrastrukturvorhaben, bei denen es sich um Ersatzneubauten handelt, von der Pflicht eines Planfeststellungsverfahrens ausgenommen werden. Eine zügige und effiziente Verausgabung der Mittel für öffentliche Investitionen kann ihre Zielgenauigkeit deutlich steigern und ihre positiven Effekte auf das Wachstumspotenzial erhöhen. Drucksache 21/1029 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 48 – Bürokratierückbau, Planungsbeschleunigung, moderne öffentliche Verwaltung 144 Bürokratie bindet unternehmerische Ressourcen, die nicht in Investitionen, Forschung und Entwicklung fließen können. Unnötig komplizierte und aufwändig umzusetzende Vorschriften sowie langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren schwächen das langfristige Produktivitätswachstum und die Innovationskraft einer Volkswirtschaft. 145 Das Ziel der Bundesregierung ist es, die Bürokratiekosten für die Wirtschaft um 25 Prozent zu reduzieren und den Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung um mindestens zehn Mrd. Euro zu senken. Außerdem soll die „One in, One Out“- Regel ausgeweitet und zu einer „One in, Two Out“- Regel weiterentwickelt werden. Neben dem „Sofortprogramm für den Bürokratierückbau“ (siehe Kapitel 5.1.) wird die Rolle des Normenkontrollrats gestärkt, indem er auch die Bürokratielast durch untergesetzliche Vorschriften in den Blick nehmen kann. Ferner wird die Bundesregierung unter anderem den Einsatz von Praxischecks ausweiten, die aus der Anwenderperspektive Wechselwirkungen zwischen einzelnen Regelungen und konkrete Entlastungspotenziale identifizieren. 146 Damit Investitionsvorhaben künftig schneller umgesetzt werden können, wird die Bundesregierung die Digitalisierung der Justiz vorantreiben und Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen. Dazu ist im Koalitionsvertrag festgehalten, dass der Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung gemeinsam mit den Ländern in der ersten Hälfte der Legislaturperiode vollständig umgesetzt werden soll und danach weiterentwickelt wird. Im Rahmen des Sofortprogramms werden bis zum Sommer u. a. auch die gesetzlichen Grundlagen für die in Kapitel 5.1. beschriebenen Maßnahmen zur Beschleunigung im Energiebereich gelegt. Darüber hinaus ist speziell mit Blick auf die Justiz die Einführung von Online-Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit und eines digitalen Beurkundungsverfahrens vorgesehen. Zudem werden die Berichtspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz unmittelbar abgeschafft, um Unternehmen zu entlasten. 147 Schließlich erarbeitet die Bundesregierung im Jahr 2025 eine ambitionierte Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung. Dabei sollen Verwaltungsleistungen digitalisiert, Doppelstrukturen abgebaut sowie die Leistungsfähigkeit der Verwaltung und ihre Nutzerfreundlichkeit erhöht werden. Um dies zu erreichen, werden auch ein Kulturwandel in der öffentlichen Verwaltung hin zu mehr Entscheidungsfreudigkeit, eine Neuordnung der föderalen Beziehungen innerhalb der Bundesrepublik angestrebt. Stärkung der Arbeitsanreize und des Arbeitsangebots 148 Ein leistungsfähiger Arbeitsmarkt und nachhaltige und inklusive Systeme sozialer Sicherung sind unverzichtbare Grundlage für Resilienz, Souveränität und Innovation. Daher strebt die Bundesregierung strebt eine bessere Ausschöpfung der bisher ungenutzten Erwerbspotenziale an, um der demografischen Alterung und der damit verbundenen Schrumpfung der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter sowie damit einhergehend des Arbeitsvolumens zu begegnen. Transformation und Strukturwandel ebenso wie Digitalisierung und KI stellen den Arbeitsmarkt vor weitere Herausforderungen, auf die es adäquate Antworten braucht. Neben den in Tabelle 6 sowie in Abschnitt 4.3. genannten Maßnah- Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1029– 49 – men kommt es dabei auf weitere Reformen zur Stärkung der Erwerbstätigkeit insb. von Frauen und Älteren sowie Transferempfangenden an, aber ebenso auf die Förderung qualifizierter Erwerbsmigration. Zu nennen wären hier nicht zuletzt Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf auch vor dem Hintergrund, dass 86 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt werden, zumeist von Angehörigen und sonstig nahestehenden Personen, häufig Frauen. 149 Damit sich Mehrarbeit zukünftig mehr auszahlt, sollen Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte bzw. an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgeht, steuerfrei gestellt werden. Und auch für Teilzeitbeschäftigte werden die Anreize für Mehrarbeit erhöht: Zahlen Arbeitgeber eine Prämie zur Ausweitung der Arbeitszeit, soll diese steuerlich begünstigt werden. 150 Die Erwerbsquote von Frauen in Deutschland ist im internationalen Vergleich sehr hoch. Gleichzeitig arbeiten aber viele Frauen in Teilzeit. Gründe hierfür werden neben steuer- und abgabenrechtlichen Fehlanreizen auch in unzureichende Verfügbarkeit qualitativ hochwertiger Kinderbetreuungsmöglichkeiten gesehen. Um Letztere zu verbessern, werden die Länder weiterhin im Rahmen des KiQuTG unterstützt (siehe auch Kapitel 4.3.). Auch die Fachkräftegewinnung in der Kinderbetreuung wird weiterhin unterstützt. Zudem soll die duale Ausbildung für Erziehungsberufe unter Beibehaltung des anerkannten Qualifikationsrahmens eingeführt werden. Die Anwerbung internationaler Fachkräfte für Kitas soll beschleunigt, vereinfacht und ausgeweitet werden. Zudem wird der Ganztagsausbau vorangetrieben. 151 Sozialleistungen sollen zusammengefasst und besser aufeinander abgestimmt werden. Für Menschen im Leistungsbezug soll so die Erhöhung der Arbeitszeit attraktiver werden. Um die Komplexität von Zuständigkeiten und Schnittstellen im Sozialstaat grundsätzlich zu reformieren, soll eine Kommission zur Sozialstaatsreform gemeinsam mit den Ländern und Kommunen eingesetzt werden, die innerhalb des vierten Quartals 2025 noch Ergebnisse liefert. Dekarbonisierung des Verkehrssektors 152 Um die Dekarbonisierung des Verkehrssektors zu beschleunigen, setzt die Bundesregierung auf eine verlässliche und konsequente CO2- Bepreisung eingebettet in einen breiten, konsistenten Instrumentenmix, der Verteilungseffekte berücksichtigt (siehe auch Kapitel 4.3.). Für eine zukunftstaugliche, klimafreundliche Mobilität ist der Hochlauf der Elektromobilität entscheidend. Die Bundesregierung wird die E-Mobilität daher mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket fördern, u. a. durch den Ausbau und die Sicherstellung der Finanzierung eines flächendeckenden, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Ladenetzes und des Schnellladenetzes für Pkw und Lkw sowie die stärkere Förderung des gewerblichen Depotladens. Emissionsfreie Lkw sollen über das Jahr 2025 von der Mautpflicht befreit werden. Zudem soll für Nutzfahrzeuge eine Wasserstoff-Infrastruktur gefördert werden. Ferner will die Bundesregierung den Kauf von Elektrofahrzeugen für Unternehmen steuerlich attraktiver machen, indem sie eine beschleunigte Abschreibung von 75 Prozent der Anschaffungskosten bereits im ersten Jahr der Anschaffung für betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge einführt. 153 Um die Modernisierung des Schienennetzes voranzutreiben, wird die Bundesregierung die Investitionen in das deutsche Schienennetz steigern. Als gesetzliches Steuerungselement wird die Bundesregierung den sogenannten Infraplan entwickeln und mit einer entsprechenden, verbindlichen Finanzierungszusage („Eisenbahninfrastrukturfonds“) versehen. Die Sanierung der Drucksache 21/1029 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 50 – Hochleistungskorridore (HLK) soll aus dem SVK finanziert und an dessen Laufzeit gekoppelt werden. Zudem soll das Sanierungskonzept der HLK fortlaufend überprüft und angepasst werden. Energie 154 Um die Energiewende erfolgreich zu bewältigen, steht die Bundesregierung insbesondere vor der Herausforderung, die Energiekosten kurz- und mittelfristig zu senken, den Ausbau der Erneuerbaren Energien konsequent voranzutreiben und das Gesamt-, insbesondere aber das Stromsystem effizient und sicher auf den zunehmenden Anteil an erneuerbare Erzeugungsleistung auszurichten. Dabei setzt sich die Bundesregierung zum Ziel, trotz veränderter Erzeugungs- und Verbrauchsstrukturen das hohe Niveau an Versorgungssicherheit weiter zu gewährleisten im Einklang mit den Dekarbonisierungszielen. 155 Mit einem Sofortprogramm will die Bundesregierung die Verbraucher kurzfristig von hohen Energiekosten entlasten. Dazu zählt die Verstetigung der Stromsteuersenkung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und Land- und Forstwirtschaft auf den zulässigen EU- Mindeststeuersatz unter Berücksichtigung der EU- rechtlichen Rahmenbedingungen. Daneben sollen die Strompreise mit einer stärkeren Beteiligung des Bundes bei den Netzkosten auf ein wettbewerbsfähiges Niveau reduziert werden. Hierfür plant die Bundesregierung, Zuschüsse zu den Übertragungsnetzkosten zu leisten, die unmittelbar die Übertragungsnetzentgelte senken und mittelbar zu einer Senkung auch der Entgelte der nachgelagerten Verteilernetzbetreiber beitragen können. Die bereits kurzfristig zu ergreifenden Maßnahmen entlasten sowohl private als auch gewerbliche Verbraucher. Sie tragen dazu bei, internationale Wettbewerbsnachteile und eine Schwächung der Anreize für den Umstieg von fossilen auf strombasierte Technologien zu vermeiden. 156 Um die Energiekosten dauerhaft zu stabilisieren und die Versorgungssicherheit zu stärken, sieht die Bundesregierung darüber hinaus Maßnahmen in einer Reihe an Handlungsfeldern vor. Auf Grundlage eines Realitätschecks soll der Netzausbau bedarfsgerecht und systemdienlich vorangetrieben werden. Netzausbau und Ausbau der erneuerbaren Erzeugung sollen besser synchronisiert werden. Der Abbau von Flexibilitätshemmnissen, u. a. durch eine Beschleunigung und Vereinfachung des Smart Meter-Rollouts und eine Stärkung dynamischer Tarife, ist für die Gesamteffizienz zentral. Für den weiteren Ausbau Erneuerbarer Energien sowie für Speicher soll ein gesicherter Investitionsrahmen unter Einbindung marktwirtschaftlicher Instrumente den Hochlauf zu möglichst geringen Förderkosten vorantreiben. Zu den Maßnahmen zur Stärkung der Versorgungssicherheit gehört die Überarbeitung der Kraftwerksstrategie für Investitionen in steuerbare Kapazitäten. Ziel ist es, den Bau neuer steuerbare Stromerzeugungsanlagen in einem Umfang von bis zu 20 Gigawatt (GW) im Rahmen von wettbewerblichen Ausschreibungen technologieoffen anzureizen. 157 Für eine gelingende Dekarbonisierung des Wärmesektors stockt die Bundesregierung die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze auf mit dem Ziel, den Bau von Nah- und Fernwärmenetzen zu unterstützen. 5.3. Investitionsbedarfe in Bezug auf die gemeinsamen Prioritäten der EU 158 Die gesamtwirtschaftlichen Herausforderungen Deutschlands zu meistern, erfordert insb. in den kommenden Jahren erhebliche staatliche Investitionen. So besteht großer Nachholbedarf in verschiedenen Bereichen, wie der Verkehrs- und Digitalinfrastruktur sowie für die Transformation zur Klimaneutralität. Zudem erfordert die neue geopolitische Situation insbesondere Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1029– 51 – Investitionen im Bereich Verteidigung, aber auch im Hinblick auf eine verbesserte Resilienz, höhere Souveränität und mehr Innovationen. Ein wesentlicher Teil der Verkehrs-, Digital- und Klimaschutzinvestitionen wird von Ländern und Gemeinden getätigt und teilweise durch entsprechende Fördermaßnahmen des Bundes flankiert. Mit dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität als zentralem finanzpolitischen Instrument sichert die Bundesregierung die Adressierung der bestehenden Investitionsbedarfe in den kommenden Jahren ab. Aufbau von Verteidigungsfähigkeiten 159 Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat die unzureichende Ausstattung der Bundeswehr offengelegt. Es bestehen erhebliche Investitionsbedarfe, um Ausrüstungslücken zu schließen, die Verteidigungsbereitschaft der Bundeswehr zu stärken und die Verpflichtungen des NATO-Bündnisses zu erfüllen. Die dringlichsten Investitionsbedarfe wurden bereits mit dem Sondervermögen Bundeswehr adressiert und umfassen vor allem militärisches Großgerät. Seit dem Jahr 2024 stellt die Bundesregierung 2 Prozent des BIP für Verteidigungsausgaben bereit, um die notwendigen Investitionen zu ermöglichen und die langfristige Sicherheit Deutschlands zu gewährleisten. Dies wird auch durch die Bereichsausnahme für verteidigungsrelevante Ausgaben von der nationalen Schuldenbremse unterstrichen (siehe hierzu Kapitel 3 sowie 4.3.). Resilienz, Souveränität und Innovation 160 Die Begrenzung mittel- und langfristiger Risiken für d

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