Frage von Jan Köstering (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2142)
Teil von Protokoll der 33. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Jan Köstering (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2142)
Wie viele Flugbehinderungen durch Drohnen im bundesdeutschen Luftraum wurden durch die Deutsche Flugsicherung – nach Artikel 87d des Grundgesetzes Teil der Bundesverwaltung – und die Bundespolizei in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 insgesamt erfasst, und wie verteilen sich die Behinderungen im Verantwortungsbereich der Bundespolizei nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Kategorien private Drohnen, Organisierte Kriminalität, Industriespionage, ausländische Spionage oder unbekannte Herkunft?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries:
Die Anzahl der durch die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) gemeldeten Behinderungen durch Drohnen im bundesdeutschen Luftraum stellen sich wie folgt dar: Im Jahr 2022 wurden 152 Drohnenbehinderungen dokumentiert. Im Jahr 2023 waren dies 151, im Jahr 2024 161 und bis zum 30. September 2025 172 festgestellte Drohnenbehinderungen. Diese Zahlen dokumentieren die der DFS bekannten bzw. gemeldeten Behinderungen von Luftfahrzeugen durch unbemannte Luftfahrtzeuge, ferngesteuerte Luftfahrtsysteme oder Modellflugzeuge.
Eine statistische Erfassung durch die Bundespolizei im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht.
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