Entwicklung von Systemen zur systematischen Drohnendetektion (Antwort zu Drs. 21/5232)
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Entwicklung von Systemen zur systematischen Drohnendetektion (Antwort zu Drs. 21/5232)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5503
21. Wahlperiode 21.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Schröder und
der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5232 –
Entwicklung von Systemen zur systematischen Drohnendetektion
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In den vergangenen Jahren kam es wiederholt zu Drohnenvorfällen in der
Nähe deutscher Flughäfen, die den Flugbetrieb erheblich beeinträchtigten oder
zeitweise zum Erliegen brachten. Nach öffentlich zugänglichen Berichten
beruhte die Detektion solcher Drohnen vielfach auf Sichtmeldungen von Piloten
oder Flughafenpersonal (www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/drohnen-flug
hafen-102.html).
Die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) arbeitete nach eigenen Angaben in
den vergangenen Jahren an der Entwicklung eines Systems zur systematischen
Drohnendetektion in Flugplatznähe. Aus dem Geschäftsbericht der DFS für
das Jahr 2023 geht hervor, dass diese Arbeiten aufgrund einer ungeklärten
Finanzierung pausiert wurden. Im Geschäftsbericht 2024 teilt die DFS mit, dass
die Entwicklung vollständig eingestellt worden sei, weil die Detektion und
Abwehr von Drohnen inzwischen als überwiegend polizeiliche Aufgabe
eingeordnet werde (DFS-Geschäftsbericht 2024).
Parallel dazu wird öffentlich über den Aufbau eines Drohnenabwehrzentrums
auf Bundesebene sowie über den Einsatz „geeigneter technischer Mittel“ zur
Drohnenabwehr im Rahmen des Entwurfs eines novellierten
Bundespolizeigesetzes diskutiert (www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/
B1/2025-BPolG.html). Zudem verweisen Branchenverbände und
Forschungseinrichtungen auf einen weiterhin bestehenden Bedarf an koordinierten
technologischen Lösungen zur Detektion von Drohnen im zivilen Luftverkehr.
Vor diesem Hintergrund besteht bei den Fragestellern Klärungsbedarf
hinsichtlich der Zuständigkeiten, des Entwicklungsstands, der Finanzierung
sowie der zeitlichen Perspektive für den Aufbau einsatzfähiger Systeme zur
systematischen Drohnendetektion an deutschen Flughäfen und Flugplätzen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 21. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Bei welchen öffentlichen Stellen sollen künftig die Zuständigkeiten
a) für die Entwicklung von Systemen zur systematischen
Drohnendetektion sowie
Die Abwehr von Drohnen ist eine Daueraufgabe der Bundesregierung, da sich
die zugrunde liegende Technologie mit hoher Geschwindigkeit
weiterentwickelt. Schutz- und Abwehrmaßnahmen müssen daher kontinuierlich angepasst,
weiterentwickelt und in bestehende Sicherheitsstrukturen integriert werden.
Hierzu stärkt die Bundesregierung für den zivilen Luftraum ihre Fähigkeiten in
Forschung, Erprobung und operativer Umsetzung. Die Forschungs- und
Erprobungsfähigkeiten des Bundeskriminalamtes, der Bundespolizei und der
Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich werden weiter
ausgebaut und aufbauend auf dem Reallabor (siehe hierzu auch die Antwort zu
Frage 3a) eine Forschungsstelle beim Deutschem Zentrum für Luft- und
Raumfahrt mit Schwerpunkt Schutz von Flughäfen eingerichtet.
Die Bundesregierung verfolgt dabei einen technologieoffenen, risikobasierten
und schrittweisen Ansatz, der sowohl bestehende Fähigkeiten nutzt als auch
laufende Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten einbezieht.
Die Weiterentwicklung von Fähigkeiten zur Drohnendetektion und -abwehr an
Flughäfen erfolgt in enger Abstimmung zwischen Bund und Ländern sowie
unter Einbindung relevanter Industrievertreter im Gemeinsamen
Drohnenabwehrzentrum (GDAZ).
b) für den operativen Einsatz der Drohnendetektion
liegen, insbesondere im Bereich von Flughäfen und Flugplätzen, und wie
sind diese Zuständigkeiten zwischen Bundesressorts, Bundesbehörden,
Landesbehörden und ggf. Flughafenbetreibern abgegrenzt?
Die Zuständigkeit für die Drohnendetektion an Flugplätzen liegt bei der jeweils
zuständigen Sicherheitsbehörde des Bundes und der Länder sowie der
jeweiligen Flugsicherungsorganisation, soweit dies für die Aufgabe der Flugsicherung
erforderlich ist. Für die Flugplätze, die im Zuständigkeitsbereich der
Bundespolizei liegen, ist die Bundespolizei und die jeweilige
Flugsicherungsorganisation für die Detektion zuständig. Für alle übrigen Flugplätze sind die jeweils
zuständigen Landesluftsicherheits- und Polizeibehörden sowie die jeweiligen
Flugsicherungsorganisationen für die Drohnendetektion zuständig.
2. Was versteht die Bundesregierung im Entwurf zur Novellierung des
Bundespolizeigesetzes vom 8. Oktober 2025 unter „geeigneten technischen
Mitteln“ zur Drohnenabwehr im Sinne des § 39 des Bundespolizeigesetzes
(BPolG)?
a) Welche dieser technischen Mittel zur Drohnendetektion und oder
Drohnenabwehr sind nach Kenntnis der Bundesregierung bereits
technologisch entwickelt oder einsatzreif?
Die Fragen 2 und 2a werden zusammen beantwortet.
Die Formulierung „geeignete technische Mittel“ im BPOLG ist bewusst weit
und entwicklungsoffen. Sie soll der Bundespolizei den Einsatz eines breiten
Spektrums unterschiedlicher Mittel ermöglichen.
Unter „geeigneten technischen Mitteln“ versteht die Bundesregierung
insbesondere:
– Sensorik zur Detektion (z. B. Radar, Funkfrequenzanalyse, elektrooptische
Systeme),
– Systeme zur Identifikation und Klassifizierung von UAS,
– Mittel zur Störung oder Unterbindung der Steuerung (z. B. elektronische
Gegenmaßnahmen),
– Mittel zur physischen Einwirkung (z. B. Abfangsysteme).
Eine Vielzahl dieser Technologien ist bereits technologisch weit entwickelt
oder einsatzreif. Die konkrete Ausgestaltung ist technologieoffen und unterliegt
dem technischen Fortschritt und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
b) In welchem Umfang stehen diese technischen Mittel den zuständigen
Behörden derzeit tatsächlich zur Verfügung, und welche Kosten (in
Euro) veranschlagt die Bundesregierung für deren vollständige
Beschaffung und Einsatzbereitschaft?
Für die Drohnendetektion und -abwehr an Flugplätzen, die in der Zuständigkeit
der Bundespolizeiliegen, sind derzeit Mittel in Höhe von 30 Mio. Euro
eingeplant. Darüber hinaus beschaffen Bundeskriminalamt und Bundespolizei
weitere Technik zur polizeilichen Abwehr von Drohnen, die u. a. auch an
Flugplätzen eingesetzt werden kann. Die Deutsche Flugsicherung beschafft
Drohnendetektionstechnik im eigenen Zuständigkeitsbereich.
3. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zum aktuellen
Entwicklungsstand systematischer Drohnendetektionssysteme im zivilen
Luftverkehr vor?
Aufgrund der diversen Ansätze zur Detektion gibt es kein universales System,
welches alle möglichen Angriffsszenarien zuverlässig über eine große Fläche
detektieren könnte. Absehbar ist deshalb ein Verbund aus verschiedenen
Einzelsystemen und ein erweiterbarer Plattformansatz erforderlich.
a) Welche Einschätzung hat die Bundesregierung zur Umsetzbarkeit
eines „Reallabors zur Drohnendetektion“ im Sinne des Einzelplans 12,
Titel 1204/686 12 im Bundeshaushalt 2026, insbesondere im Hinblick
auf die Entwicklung einer einsatzfähigen Technologie innerhalb des
Jahres 2026?
Die Bundesregierung betreibt noch bis voraussichtlich Juni 2026 das
sogenannte Reallabor „Drohnenabwehr an Flughäfen“. Die vorliegenden Teilergebnisse
der bereits durchgeführten Testkampagnen und Untersuchungen sind
umfassend und in Umfang und Qualität bislang einzigartig. Für die weitere
Ausstattungsplanung, die Entwicklung von Betriebskonzepten und Verfahren zum
Schutz der sensiblen Funk- und Navigationstechnik an Flugplätzen sind die
gewonnenen Erkenntnisse unverzichtbar.
b) An welchen Flughäfen und Flugplätzen im Bundesgebiet soll nach
Auffassung der Bundesregierung die im Rahmen eines solchen
Reallabors entwickelte Technologie perspektivisch zum Einsatz kommen
(bitte nach Bundesland, Art des Flugplatzes und Größe aufschlüsseln)?
Die Bedrohungslage auf den Verkehrsflughäfen durch sogenannte Drohnen
gestaltet sich uneinheitlich und ist insbesondere von der verkehrlichen Bedeutung
und der polizeilichen Risikobewertung abhängig. Am Flughafen Frankfurt
betreibt die Bundespolizei seit Anfang 2025 bereits erfolgreich ein System zur
Drohnenabwehr. Darüber hinaus wurden am Flughafen Frankfurt mehrwöchige
Testkampagnen im Rahmen des Reallabors unter Einbindung der vorhandenen
Drohnenabwehrtechnik durchgeführt. Basierend auf den bisherigen
Erkenntnissen hat die Bundespolizei risikobasiert und flughafenspezifisch gestufte
Schutzmaßnahmen entwickelt. Für die Flughäfen im Zuständigkeitsbereich der
Bundespolizei werden die Schutzkonzepte derzeit mit geeigneter Technologie
umgesetzt.
c) Welche Kosten- und Zeitansätze veranschlagt die Bundesregierung für
die Ausstattung der Flughäfen und Flugplätze mit der angestrebten
Zieltechnologie (bitte Stückkosten in Euro, geplante
Beschaffungsmenge und frühestmöglichen Beschaffungszeitpunkt angeben)?
Aufgrund laufender Beschaffungsvorhaben sind derzeit weder konkrete
Angaben zu Stückzahlen noch zu genauen Kosten möglich.
d) In welchem Umfang beabsichtigt die Bundesregierung, bei der
weiteren Forschung und Entwicklung auf die bisherigen Erkenntnisse und
Vorarbeiten der Deutschen Flugsicherung zurückzugreifen, die mit
Bundesmitteln gefördert wurden?
Die Deutsche Flugsicherung (DFS) war im Reallabor unmittelbar eingebunden.
Die bisherigen Erkenntnisse und Vorarbeiten der DFS sind eingeflossen.
4. Welche ressortübergreifenden Koordinierungsmechanismen bestehen
derzeit oder sind geplant, um die Entwicklung und den Einsatz von Systemen
zur Drohnendetektion an Flughäfen und Flugplätzen bundesweit
einheitlich zu steuern?
Im Gemeinsamen Drohnenabwehrzentrum wirken Experten aus Bundes- und
Landesbehörden zusammen. Hier können, unter Berücksichtigung bestehender
gesetzlicher Zuständigkeiten der Bundes- und Landesbehörden,
Drohnenabwehrfähigkeiten koordiniert werden, um eine effektive Reaktion auf
drohnenspezifische Bedrohungen zu gewährleisten.
5. Inwiefern plant die Bundesregierung, die systematische Drohnendetektion
als Bestandteil von Sicherheitsanforderungen für Kritische Infrastrukturen
im Bereich des Luftverkehrs zu berücksichtigen, und welche technischen
Mindestanforderungen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung hierfür
gelten?
Das KRITIS-Dachgesetz verfolgt einen All-Gefahren-Ansatz, in dessen
Rahmen die KRITIS-Betreiber mögliche Gefährdungen ihrer Anlagen analysieren
und bewerten und geeignete Maßnahmen zur Steigerung der Resilienz dieser
Anlagen treffen. Dazu können auch Maßnahmen zur Detektion von Drohnen
im Rahmen der geltenden Gesetze gehören.
6. Welche konkreten zeitlichen Meilensteine, Verantwortlichkeiten und
Zieldefinitionen hat die Bundesregierung für den Aufbau einer bundesweit
einsatzfähigen Drohnendetektion an Flughäfen und Flugplätzen
vorgesehen?
Die Ausstattung der Flugplätze erfolgt risikobasiert und zeitlich gestaffelt, auch
in Abhängigkeit verfügbarer Haushaltsmittel. Im Übrigen wird auf die Antwort
zu Frage 3b verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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