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Entwicklung von Systemen zur systematischen Drohnendetektion (Antwort zu Drs. 21/5232)

dip / drucksache 21.04.2026 · WP 21 · 21/5503 · Antwort · Original ↗

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Entwicklung von Systemen zur systematischen Drohnendetektion (Antwort zu Drs. 21/5232) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5503 21. Wahlperiode 21.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Schröder und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5232 – Entwicklung von Systemen zur systematischen Drohnendetektion V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In den vergangenen Jahren kam es wiederholt zu Drohnenvorfällen in der Nähe deutscher Flughäfen, die den Flugbetrieb erheblich beeinträchtigten oder zeitweise zum Erliegen brachten. Nach öffentlich zugänglichen Berichten beruhte die Detektion solcher Drohnen vielfach auf Sichtmeldungen von Piloten oder Flughafenpersonal (www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/drohnen-flug hafen-102.html). Die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) arbeitete nach eigenen Angaben in den vergangenen Jahren an der Entwicklung eines Systems zur systematischen Drohnendetektion in Flugplatznähe. Aus dem Geschäftsbericht der DFS für das Jahr 2023 geht hervor, dass diese Arbeiten aufgrund einer ungeklärten Finanzierung pausiert wurden. Im Geschäftsbericht 2024 teilt die DFS mit, dass die Entwicklung vollständig eingestellt worden sei, weil die Detektion und Abwehr von Drohnen inzwischen als überwiegend polizeiliche Aufgabe eingeordnet werde (DFS-Geschäftsbericht 2024). Parallel dazu wird öffentlich über den Aufbau eines Drohnenabwehrzentrums auf Bundesebene sowie über den Einsatz „geeigneter technischer Mittel“ zur Drohnenabwehr im Rahmen des Entwurfs eines novellierten Bundespolizeigesetzes diskutiert (www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/ B1/2025-BPolG.html). Zudem verweisen Branchenverbände und Forschungseinrichtungen auf einen weiterhin bestehenden Bedarf an koordinierten technologischen Lösungen zur Detektion von Drohnen im zivilen Luftverkehr. Vor diesem Hintergrund besteht bei den Fragestellern Klärungsbedarf hinsichtlich der Zuständigkeiten, des Entwicklungsstands, der Finanzierung sowie der zeitlichen Perspektive für den Aufbau einsatzfähiger Systeme zur systematischen Drohnendetektion an deutschen Flughäfen und Flugplätzen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 21. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Bei welchen öffentlichen Stellen sollen künftig die Zuständigkeiten a) für die Entwicklung von Systemen zur systematischen Drohnendetektion sowie Die Abwehr von Drohnen ist eine Daueraufgabe der Bundesregierung, da sich die zugrunde liegende Technologie mit hoher Geschwindigkeit weiterentwickelt. Schutz- und Abwehrmaßnahmen müssen daher kontinuierlich angepasst, weiterentwickelt und in bestehende Sicherheitsstrukturen integriert werden. Hierzu stärkt die Bundesregierung für den zivilen Luftraum ihre Fähigkeiten in Forschung, Erprobung und operativer Umsetzung. Die Forschungs- und Erprobungsfähigkeiten des Bundeskriminalamtes, der Bundespolizei und der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich werden weiter ausgebaut und aufbauend auf dem Reallabor (siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 3a) eine Forschungsstelle beim Deutschem Zentrum für Luft- und Raumfahrt mit Schwerpunkt Schutz von Flughäfen eingerichtet. Die Bundesregierung verfolgt dabei einen technologieoffenen, risikobasierten und schrittweisen Ansatz, der sowohl bestehende Fähigkeiten nutzt als auch laufende Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten einbezieht. Die Weiterentwicklung von Fähigkeiten zur Drohnendetektion und -abwehr an Flughäfen erfolgt in enger Abstimmung zwischen Bund und Ländern sowie unter Einbindung relevanter Industrievertreter im Gemeinsamen Drohnenabwehrzentrum (GDAZ). b) für den operativen Einsatz der Drohnendetektion liegen, insbesondere im Bereich von Flughäfen und Flugplätzen, und wie sind diese Zuständigkeiten zwischen Bundesressorts, Bundesbehörden, Landesbehörden und ggf. Flughafenbetreibern abgegrenzt? Die Zuständigkeit für die Drohnendetektion an Flugplätzen liegt bei der jeweils zuständigen Sicherheitsbehörde des Bundes und der Länder sowie der jeweiligen Flugsicherungsorganisation, soweit dies für die Aufgabe der Flugsicherung erforderlich ist. Für die Flugplätze, die im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei liegen, ist die Bundespolizei und die jeweilige Flugsicherungsorganisation für die Detektion zuständig. Für alle übrigen Flugplätze sind die jeweils zuständigen Landesluftsicherheits- und Polizeibehörden sowie die jeweiligen Flugsicherungsorganisationen für die Drohnendetektion zuständig. 2. Was versteht die Bundesregierung im Entwurf zur Novellierung des Bundespolizeigesetzes vom 8. Oktober 2025 unter „geeigneten technischen Mitteln“ zur Drohnenabwehr im Sinne des § 39 des Bundespolizeigesetzes (BPolG)? a) Welche dieser technischen Mittel zur Drohnendetektion und oder Drohnenabwehr sind nach Kenntnis der Bundesregierung bereits technologisch entwickelt oder einsatzreif? Die Fragen 2 und 2a werden zusammen beantwortet. Die Formulierung „geeignete technische Mittel“ im BPOLG ist bewusst weit und entwicklungsoffen. Sie soll der Bundespolizei den Einsatz eines breiten Spektrums unterschiedlicher Mittel ermöglichen. Unter „geeigneten technischen Mitteln“ versteht die Bundesregierung insbesondere: – Sensorik zur Detektion (z. B. Radar, Funkfrequenzanalyse, elektrooptische Systeme), – Systeme zur Identifikation und Klassifizierung von UAS, – Mittel zur Störung oder Unterbindung der Steuerung (z. B. elektronische Gegenmaßnahmen), – Mittel zur physischen Einwirkung (z. B. Abfangsysteme). Eine Vielzahl dieser Technologien ist bereits technologisch weit entwickelt oder einsatzreif. Die konkrete Ausgestaltung ist technologieoffen und unterliegt dem technischen Fortschritt und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. b) In welchem Umfang stehen diese technischen Mittel den zuständigen Behörden derzeit tatsächlich zur Verfügung, und welche Kosten (in Euro) veranschlagt die Bundesregierung für deren vollständige Beschaffung und Einsatzbereitschaft? Für die Drohnendetektion und -abwehr an Flugplätzen, die in der Zuständigkeit der Bundespolizeiliegen, sind derzeit Mittel in Höhe von 30 Mio. Euro eingeplant. Darüber hinaus beschaffen Bundeskriminalamt und Bundespolizei weitere Technik zur polizeilichen Abwehr von Drohnen, die u. a. auch an Flugplätzen eingesetzt werden kann. Die Deutsche Flugsicherung beschafft Drohnendetektionstechnik im eigenen Zuständigkeitsbereich. 3. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zum aktuellen Entwicklungsstand systematischer Drohnendetektionssysteme im zivilen Luftverkehr vor? Aufgrund der diversen Ansätze zur Detektion gibt es kein universales System, welches alle möglichen Angriffsszenarien zuverlässig über eine große Fläche detektieren könnte. Absehbar ist deshalb ein Verbund aus verschiedenen Einzelsystemen und ein erweiterbarer Plattformansatz erforderlich. a) Welche Einschätzung hat die Bundesregierung zur Umsetzbarkeit eines „Reallabors zur Drohnendetektion“ im Sinne des Einzelplans 12, Titel 1204/686 12 im Bundeshaushalt 2026, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung einer einsatzfähigen Technologie innerhalb des Jahres 2026? Die Bundesregierung betreibt noch bis voraussichtlich Juni 2026 das sogenannte Reallabor „Drohnenabwehr an Flughäfen“. Die vorliegenden Teilergebnisse der bereits durchgeführten Testkampagnen und Untersuchungen sind umfassend und in Umfang und Qualität bislang einzigartig. Für die weitere Ausstattungsplanung, die Entwicklung von Betriebskonzepten und Verfahren zum Schutz der sensiblen Funk- und Navigationstechnik an Flugplätzen sind die gewonnenen Erkenntnisse unverzichtbar. b) An welchen Flughäfen und Flugplätzen im Bundesgebiet soll nach Auffassung der Bundesregierung die im Rahmen eines solchen Reallabors entwickelte Technologie perspektivisch zum Einsatz kommen (bitte nach Bundesland, Art des Flugplatzes und Größe aufschlüsseln)? Die Bedrohungslage auf den Verkehrsflughäfen durch sogenannte Drohnen gestaltet sich uneinheitlich und ist insbesondere von der verkehrlichen Bedeutung und der polizeilichen Risikobewertung abhängig. Am Flughafen Frankfurt betreibt die Bundespolizei seit Anfang 2025 bereits erfolgreich ein System zur Drohnenabwehr. Darüber hinaus wurden am Flughafen Frankfurt mehrwöchige Testkampagnen im Rahmen des Reallabors unter Einbindung der vorhandenen Drohnenabwehrtechnik durchgeführt. Basierend auf den bisherigen Erkenntnissen hat die Bundespolizei risikobasiert und flughafenspezifisch gestufte Schutzmaßnahmen entwickelt. Für die Flughäfen im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei werden die Schutzkonzepte derzeit mit geeigneter Technologie umgesetzt. c) Welche Kosten- und Zeitansätze veranschlagt die Bundesregierung für die Ausstattung der Flughäfen und Flugplätze mit der angestrebten Zieltechnologie (bitte Stückkosten in Euro, geplante Beschaffungsmenge und frühestmöglichen Beschaffungszeitpunkt angeben)? Aufgrund laufender Beschaffungsvorhaben sind derzeit weder konkrete Angaben zu Stückzahlen noch zu genauen Kosten möglich. d) In welchem Umfang beabsichtigt die Bundesregierung, bei der weiteren Forschung und Entwicklung auf die bisherigen Erkenntnisse und Vorarbeiten der Deutschen Flugsicherung zurückzugreifen, die mit Bundesmitteln gefördert wurden? Die Deutsche Flugsicherung (DFS) war im Reallabor unmittelbar eingebunden. Die bisherigen Erkenntnisse und Vorarbeiten der DFS sind eingeflossen. 4. Welche ressortübergreifenden Koordinierungsmechanismen bestehen derzeit oder sind geplant, um die Entwicklung und den Einsatz von Systemen zur Drohnendetektion an Flughäfen und Flugplätzen bundesweit einheitlich zu steuern? Im Gemeinsamen Drohnenabwehrzentrum wirken Experten aus Bundes- und Landesbehörden zusammen. Hier können, unter Berücksichtigung bestehender gesetzlicher Zuständigkeiten der Bundes- und Landesbehörden, Drohnenabwehrfähigkeiten koordiniert werden, um eine effektive Reaktion auf drohnenspezifische Bedrohungen zu gewährleisten. 5. Inwiefern plant die Bundesregierung, die systematische Drohnendetektion als Bestandteil von Sicherheitsanforderungen für Kritische Infrastrukturen im Bereich des Luftverkehrs zu berücksichtigen, und welche technischen Mindestanforderungen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung hierfür gelten? Das KRITIS-Dachgesetz verfolgt einen All-Gefahren-Ansatz, in dessen Rahmen die KRITIS-Betreiber mögliche Gefährdungen ihrer Anlagen analysieren und bewerten und geeignete Maßnahmen zur Steigerung der Resilienz dieser Anlagen treffen. Dazu können auch Maßnahmen zur Detektion von Drohnen im Rahmen der geltenden Gesetze gehören. 6. Welche konkreten zeitlichen Meilensteine, Verantwortlichkeiten und Zieldefinitionen hat die Bundesregierung für den Aufbau einer bundesweit einsatzfähigen Drohnendetektion an Flughäfen und Flugplätzen vorgesehen? Die Ausstattung der Flugplätze erfolgt risikobasiert und zeitlich gestaffelt, auch in Abhängigkeit verfügbarer Haushaltsmittel. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3b verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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