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Schriftliche Frage 18 von Matthias Rentzsch (AfD): Wie viele Drohnenvorfälle gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 30. September 2025 (bitte nach Jah…

dip / schriftliche_frage 17.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 18 von Matthias Rentzsch (AfD): Wie viele Drohnenvorfälle gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 30. September 2025 (bitte nach Jah… Frage 18 (Matthias Rentzsch, AfD): Wie viele Drohnenvorfälle gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 30. September 2025 (bitte nach Jahr, Bundesland und konkretem Ort des jeweiligen Vorfalls sowie ggf. Bereich wie z. B. Militär, öffentlicher Luftraum, Flughafen, sonstige Infrastruktur aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 16. Oktober 2025: Eine belastbare Datenerhebung nach entsprechender Erfassungssystematik im Sinne der Fragestellung erfolgt durch das Bundeskriminalamt (BKA) rückwirkend seit dem 1. Januar 2025, durch das quartalsweise erstellte Lagebild „Tatmittel Drohnen zum Nachteil von KRITIS, militärischen Einrichtungen und Rüstungsunternehmen“ mit denkbaren Bezügen zur Politisch motivierten Kriminalität (PMK). Darüber hinaus ist die Bundesregierung bezüglich der in der Fragestellung erbetenen Informationen nach sorgfältiger Abwägung der Auffassung, dass die Schriftliche Frage nicht offen beantwortet werden kann. Gegenstand der Frage sind solche Informationen, die in besonderem Maße das Staatswohl berühren. Durch eine offene Beauskunftung wären Rückschlüsse auf die Methodik, den genauen Erkenntnisstand und die Bearbeitungsschwerpunkte des BKA möglich. Dies könnte die Funktionsfähigkeit des BKA nachhaltig beeinträchtigen und damit einen Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten. Deshalb ist die Information gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft und wird als nicht zur Veröffentlichung in einer Bundestagsdrucksache bestimmte Anlage separat übermittelt.2 2 Das Bundesministerium des Innern hat einen Teil der Antwort als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.

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