Entwicklung von Systemen zur systematischen Drohnendetektion
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Entwicklung von Systemen zur systematischen Drohnendetektion
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5232
21. Wahlperiode 08.04.2026
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Stefan Schröder und der Fraktion der AfD
Entwicklung von Systemen zur systematischen Drohnendetektion
In den vergangenen Jahren kam es wiederholt zu Drohnenvorfällen in der Nähe
deutscher Flughäfen, die den Flugbetrieb erheblich beeinträchtigten oder
zeitweise zum Erliegen brachten. Nach öffentlich zugänglichen Berichten beruhte
die Detektion solcher Drohnen vielfach auf Sichtmeldungen von Piloten oder
Flughafenpersonal (www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/drohnen-flughafen-
102.html).
Die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) arbeitete nach eigenen Angaben in
den vergangenen Jahren an der Entwicklung eines Systems zur systematischen
Drohnendetektion in Flugplatznähe. Aus dem Geschäftsbericht der DFS für das
Jahr 2023 geht hervor, dass diese Arbeiten aufgrund einer ungeklärten
Finanzierung pausiert wurden. Im Geschäftsbericht 2024 teilt die DFS mit, dass die
Entwicklung vollständig eingestellt worden sei, weil die Detektion und Abwehr
von Drohnen inzwischen als überwiegend polizeiliche Aufgabe eingeordnet
werde (DFS-Geschäftsbericht 2024).
Parallel dazu wird öffentlich über den Aufbau eines Drohnenabwehrzentrums
auf Bundesebene sowie über den Einsatz „geeigneter technischer Mittel“ zur
Drohnenabwehr im Rahmen des Entwurfs eines novellierten
Bundespolizeigesetzes diskutiert (www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/
B1/2025-BPolG.html). Zudem verweisen Branchenverbände und
Forschungseinrichtungen auf einen weiterhin bestehenden Bedarf an koordinierten
technologischen Lösungen zur Detektion von Drohnen im zivilen Luftverkehr.
Vor diesem Hintergrund besteht bei den Fragestellern Klärungsbedarf
hinsichtlich der Zuständigkeiten, des Entwicklungsstands, der Finanzierung sowie der
zeitlichen Perspektive für den Aufbau einsatzfähiger Systeme zur
systematischen Drohnendetektion an deutschen Flughäfen und Flugplätzen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Bei welchen öffentlichen Stellen sollen künftig die Zuständigkeiten
a) für die Entwicklung von Systemen zur systematischen
Drohnendetektion sowie
b) für den operativen Einsatz der Drohnendetektion
liegen, insbesondere im Bereich von Flughäfen und Flugplätzen, und wie
sind diese Zuständigkeiten zwischen Bundesressorts, Bundesbehörden,
Landesbehörden und ggf. Flughafenbetreibern abgegrenzt?
2. Was versteht die Bundesregierung im Entwurf zur Novellierung des
Bundespolizeigesetzes vom 8. Oktober 2025 unter „geeigneten technischen
Mitteln“ zur Drohnenabwehr im Sinne des § 39 des Bundespolizeigesetzes
(BPolG)?
a) Welche dieser technischen Mittel zur Drohnendetektion und oder
Drohnenabwehr sind nach Kenntnis der Bundesregierung bereits
technologisch entwickelt oder einsatzreif?
b) In welchem Umfang stehen diese technischen Mittel den zuständigen
Behörden derzeit tatsächlich zur Verfügung, und welche Kosten (in
Euro) veranschlagt die Bundesregierung für deren vollständige
Beschaffung und Einsatzbereitschaft?
3. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zum aktuellen
Entwicklungsstand systematischer Drohnendetektionssysteme im zivilen
Luftverkehr vor?
a) Welche Einschätzung hat die Bundesregierung zur Umsetzbarkeit eines
„Reallabors zur Drohnendetektion“ im Sinne des Einzelplans 12, Titel
1204/686 12 im Bundeshaushalt 2026, insbesondere im Hinblick auf die
Entwicklung einer einsatzfähigen Technologie innerhalb des Jahres
2026?
b) An welchen Flughäfen und Flugplätzen im Bundesgebiet soll nach
Auffassung der Bundesregierung die im Rahmen eines solchen Reallabors
entwickelte Technologie perspektivisch zum Einsatz kommen (bitte
nach Bundesland, Art des Flugplatzes und Größe aufschlüsseln)?
c) Welche Kosten- und Zeitansätze veranschlagt die Bundesregierung für
die Ausstattung der Flughäfen und Flugplätze mit der angestrebten
Zieltechnologie (bitte Stückkosten in Euro, geplante Beschaffungsmenge
und frühestmöglichen Beschaffungszeitpunkt angeben)?
d) In welchem Umfang beabsichtigt die Bundesregierung, bei der weiteren
Forschung und Entwicklung auf die bisherigen Erkenntnisse und
Vorarbeiten der Deutschen Flugsicherung zurückzugreifen, die mit
Bundesmitteln gefördert wurden?
4. Welche ressortübergreifenden Koordinierungsmechanismen bestehen
derzeit oder sind geplant, um die Entwicklung und den Einsatz von Systemen
zur Drohnendetektion an Flughäfen und Flugplätzen bundesweit einheitlich
zu steuern?
5. Inwiefern plant die Bundesregierung, die systematische Drohnendetektion
als Bestandteil von Sicherheitsanforderungen für Kritische Infrastrukturen
im Bereich des Luftverkehrs zu berücksichtigen, und welche technischen
Mindestanforderungen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung hierfür
gelten?
6. Welche konkreten zeitlichen Meilensteine, Verantwortlichkeiten und
Zieldefinitionen hat die Bundesregierung für den Aufbau einer bundesweit
einsatzfähigen Drohnendetektion an Flughäfen und Flugplätzen vorgesehen?
Berlin, den 2. April 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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