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Rede von Sonja Eichwede (SPD) – Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)

dip / rede 09.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 31. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 7a und 7b: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen .

Das Protokoll 21/31 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 14.10.2025 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.

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Text

Rede von Sonja Eichwede (SPD) – Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Selten war eine europäische Einigung so wichtig und wurde zugleich so lange und so intensiv zwischen den Mitgliedstaaten diskutiert wie die des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, GEAS. Die Realität zeigt: Die komplexen Herausforderungen von Flucht und Asyl können wir nur gemeinsam mit unseren europäischen Partnerstaaten bewältigen. Nationale Alleingänge sind angesichts globaler Migrationsbewegungen langfristig nicht zielführend, liebe Kolleginnen und Kollegen. Zugleich haben wir in den letzten Jahren gesehen, dass die bestehenden europäischen Regelungen nicht mehr genügend funktionieren. Diese Einsicht führte zu der notwendigen Solidarität unter den Mitgliedstaaten – Solidarität, die uns nun alle in Europa gemeinsam wieder stärken kann und die mit dem neuen Solidaritätsmechanismus des GEAS wieder verankert wird. Und dieser große Erfolg ist unserer ehemaligen Innenministerin Nancy Faeser zu verdanken, die im vergangenen Jahr zu einem Durchbruch bei den Verhandlungen beigetragen hat und dann zu der Einigung auf europäischer Ebene. Von daher sehen wir, dass gerade die SPD Europa hier wieder zusammengeführt hat, liebe Kolleginnen und Kollegen. Mit der Reform setzen wir einen wichtigen Schritt zu mehr Ordnung und Humanität um. Es wird klar geregelt, welcher Mitgliedstaat die Zuständigkeit für das jeweilige Asylverfahren trägt. Klare Zuständigkeiten und konsequente Anwendung der Regeln sind essenziell, damit der Solidaritätsmechanismus Wirkung entfalten kann, damit wir wieder Verlässlichkeit für die Schutzsuchenden und für die Mitgliedstaaten haben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Durch ein verbessertes Screening an den Außengrenzen werden Schutzsuchende erfasst. Damit können wir besser nachvollziehen, wo Personen bereits registriert worden sind und wo nicht, wer zuständig ist und wer nicht. Wir kommen zu einer gerechteren Steuerung, zu weniger Sekundärmigration. Das wird auch zu einer Entlastung der Binnengrenzen führen. Damit können dann auch, wenn alles funktioniert, in jedem Fall die Grenzkontrollen in Deutschland wieder wegfallen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das Recht auf ein faires Asylverfahren ist für uns als SPD immer besonders wichtig gewesen. Es ist und bleibt mit dieser Reform ein Grundpfeiler der Europäischen Gemeinschaft. Das war in den Diskussionen in Europa in den vergangenen Jahren nicht immer selbstverständlich. Aber ja, gerade dafür haben wir uns eingesetzt. In jedem Mitgliedstaat muss dieses Recht auf Schutz und eine faire Prüfung garantiert werden. Nun liegt uns der Gesetzentwurf aus dem Bundesministerium des Innern vor. Wir werden diesen im parlamentarischen Verfahren verantwortungsbewusst prüfen und zu einer guten Umsetzung kommen. Selbstverständlich stehen wir dabei im Austausch mit den Ländern und mit der Zivilgesellschaft. Ja, und wir hören auch die Kritik, und wir wissen, dass die Länder die Regelungen am Ende umsetzen müssen. Deshalb müssen wir gemeinsam zu guten Regelungen kommen.

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