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Frage von Julian Joswig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/1949)

dip / rede 08.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 30. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Julian Joswig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/1949) Wann startet die Bundesregierung die zweite Gebotsrunde für Klimaschutzverträge, und wie will sie sicherstellen, dass die bereits geplanten Großprojekte zur Dekarbonisierung der Industrie nicht an fehlender Finanzierung scheitern, nachdem die EU-Kommission im März 2025 einen Förderrahmen von bis zu 5 Milliarden Euro genehmigt hat? Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Rouenhoff: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie überprüft aktuell die Architektur der Klimaschutzverträge auf eine unbürokratische, technologieoffene, effiziente und effektive Ausgestaltung und ermöglicht Unternehmen, aktiv an dieser Überprüfung teilzunehmen. Hierfür hat am 6. Oktober 2025 das neue Vorverfahren für das im Jahr 2026 anstehende Gebotsverfahren begonnen. Eine Teilnahme bis zum 1. Dezember 2025 ist Voraussetzung dafür, im nachfolgenden Gebotsverfahren ein Gebot abgeben zu können. Für den Erfolg von Industrieprojekten zur Dekarbonisierung bedarf es eines Zusammenspiels von Rahmenbedingungen und Instrumenten, die über Fördermaßnahmen hinausgehen, darunter wettbewerbsfähige Energiepreise, das europäische Emissionshandelssystem, die Schaffung von Leitmärkten und die notwendige Regulatorik wie beispielsweise die Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes. Dieses Zusammenspiel ermöglicht es Unternehmen, Investitionsentscheidungen zu treffen, die ausreichend finanziert und langfristig wettbewerbsfähig sind.

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