Anzahl und Umfang der Klimaschutzverträge
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Anzahl und Umfang der Klimaschutzverträge
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/101
21. Wahlperiode 02.05.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Enrico Komning, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, Uwe
Schulz, Dr. Michael Espendiller, Sebastian Münzenmaier, Bernd Schattner, Kay-
Uwe Ziegler und der Fraktion der AfD
Anzahl und Umfang der Klimaschutzverträge
Das Förderprogramm „Klimaschutzverträge“ ist dazu gedacht, Unternehmen
der energieintensiven Industrie dabei zu unterstützen, in nach Ansicht der
Fragesteller angeblich „klimafreundliche“ Produktionsanlagen zu investieren und
diese langfristig zu betreiben. Das Förderprogramm bedient sich eines
wettbewerblichen Gebotsverfahrens: Die Klimaschutzverträge werden mit
Unternehmen abgeschlossen, die sich in einem Wettbewerb gegen andere Bewerber
durchsetzen. Die Unternehmen geben ein Gebot dafür ab, wie hoch ihre Kosten
für die Reduktion von CO2-Emissionen wären. Wer dabei am kostengünstigsten
plant, erhält eine Förderung durch einen Klimaschutzvertrag mit der
Bundesregierung (www.klimaschutzvertraege.info/thema/allgemeine_informatione
n_ksv). Die Unternehmen werden durch die Verträge gegen Preisrisiken (etwa
von Wasserstoff oder CO2-Zertifikaten) abgesichert, und Mehrkosten der
angeblich „klimafreundlichen“ Produktion werden ausgeglichen. Die EU-
Kommission hat am 24. März 2025 die novellierten Fördergrundlagen für ein
zweites Gebotsverfahren der Klimaschutzverträge genehmigt (www.klimaschutzvert
raege.info/news/notifizierung-bruessel-europaeische-kommission-zweites-gebo
tsverfahren-klimaschutzvertraege).
Im ersten Gebotsverfahren hatten 15 Unternehmen einen Klimaschutzvertrag
unterschrieben. Der Gesamtwert der Verträge bzw. das Fördervolumen beträgt
rund 2,8 Mrd. Euro (www.klimaschutzvertraege.info/news/habeck_ueberreich
t_klimaschutzvertraege).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Unternehmen (gemäß Definition des Statistischen Bundesamtes
www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Unternehmen/Klein
e-Unternehmen-Mittlere-Unternehmen/Glossar/kmu.html) haben im
Vorverfahren der ersten Gebotsrunde Projektvorhaben eingereicht?
a) Wie viele Kleinstunternehmen haben ein Projektvorhaben eingereicht
(bitte nach Unternehmenssitz in den Bundesländern aufschlüsseln und
das jeweils beantragte Fördervolumen und den Monat der
Antragstellung angeben)?
b) Wie viele kleine Unternehmen haben ein Projektvorhaben eingereicht
(bitte nach Unternehmenssitz in den Bundesländern aufschlüsseln und
das jeweils beantragte Fördervolumen und den Monat der
Antragstellung angeben)?
c) Wie viele mittlere Unternehmen haben ein Projektvorhaben
eingereicht (bitte nach Unternehmenssitz in den Bundesländern
aufschlüsseln und das jeweils beantragte Fördervolumen und den Monat der
Antragstellung angeben)?
d) Wie viele Großunternehmen haben ein Projektvorhaben eingereicht
(bitte nach Unternehmenssitz in den Bundesländern aufschlüsseln und
das jeweils beantragte Fördervolumen und den Monat der
Antragstellung angeben)?
2. Für welche Maßnahmen bzw. Vorhaben haben sich die Unternehmen mit
Klimaschutzverträgen aus dem ersten Gebotsverfahren im Rahmen der
Förderung durch ebendiese Verträge verpflichtet?
3. Gibt es Unternehmen, die im Vorverfahren ein Projektvorhaben
eingereicht haben, im Gebotsverfahren jedoch auf die Abgabe eines Gebotes
verzichtet haben?
a) Wenn ja, welche Unternehmen waren das?
b) Wenn ja, was waren die Gründe für diesen Verzicht (falls von dieser
Frage vertrauliche Informationen betroffen sind, bitte ohne Nennung
der Unternehmen und nur die Gründe angeben)?
4. Welche der 17 Unternehmen, die im ersten Gebotsverfahren ein Gebot
abgegeben haben, haben daraufhin keinen Zuschlag erhalten und aus
welchem Grund jeweils?
5. Wie viele der Klimaschutzverträge gingen jeweils an Kleinst-, Klein-,
mittlere und Großunternehmen, und welches Fördervolumen ging jeweils
an die genannten Unternehmensgruppen (bitte nach Unternehmenssitz in
den Bundesländern aufschlüsseln)?
6. Mit welchen Mitteln versucht oder versuchte die Bundesregierung, ihr
Ziel zu erreichen, „das Programm für den Mittelstand leichter zugänglich
und damit attraktiver zu machen“ (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressem
itteilungen/2025/20250324-klimaschutzvertraege-europaeische-kommissi
on-genehmigt-foerdergrundlage-zweite-gebotsrunde.html)?
a) Inwiefern war nach Ansicht der Bundesregierung das erste
Gebotsverfahren für den Mittelstand nicht leicht zugänglich und nicht attraktiv?
b) Welche Schritte hat die Bundesregierung bisher konkret unternommen
oder beschlossen, um das Programm in Zukunft für den Mittelstand
leichter zugänglich und damit attraktiver zu machen?
c) Welche Verbesserungsvorschläge aus der Wirtschaft haben die
Bundesregierung in dieser Hinsicht ggf. erreicht, und welche davon hat sie
bereits umgesetzt oder plant sie, umzusetzen?
7. Wie viele Unternehmen (gemäß Definition des Statistischen Bundesamtes
www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Unternehmen/Klein
e-Unternehmen-Mittlere-Unternehmen/Glossar/kmu.html) haben im
Rahmen des am 29. Juli 2024 begonnenen Vorverfahrens für die zweite
Runde im Förderprogramm für „Klimaschutzverträge“ ihre
Projektvorhaben eingereicht?
a) Wie viele Kleinstunternehmen haben ein Projektvorhaben eingereicht
(bitte nach Unternehmenssitz in den Bundesländern aufschlüsseln und
das jeweils beantragte Fördervolumen und den Monat der Einreichung
angeben)?
b) Wie viele kleine Unternehmen haben ein Projektvorhaben eingereicht
(bitte nach Unternehmenssitz in den Bundesländern aufschlüsseln und
das jeweils beantragte Fördervolumen und den Monat der Einreichung
angeben)?
c) Wie viele mittlere Unternehmen haben ein Projektvorhaben
eingereicht (bitte nach Unternehmenssitz in den Bundesländern
aufschlüsseln und das jeweils beantragte Fördervolumen und den Monat der
Einreichung angeben)?
d) Wie viele Großunternehmen haben ein Projektvorhaben eingereicht
(bitte nach Unternehmenssitz in den Bundesländern aufschlüsseln und
das jeweils beantragte Fördervolumen und den Monat der Einreichung
angeben)?
8. Ist der Bundesregierung bekannt, welche
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Rechtsanwälte, Rechtsanwaltskanzleien oder
Rechtsanwaltsgesellschaften die in Frage 6 erfragten Unternehmen jeweils betreuen, und wenn
ja, welche sind das, und ist wie bei dem ersten Gebotsverfahren eine
Anwaltsgesellschaft oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft besonders häufig
vertreten (jungefreiheit.de/wirtschaft/2024/klimaschutz-milliarden-fuers-g
ute-gewissen/)?
9. Wie viele Tonnen CO2-Emissionen sollen über die Laufzeit der
Klimaschutzverträge eingespart werden, die im ersten Gebotsverfahren bewilligt
wurden?
10. Wie viele Tonnen CO2-Emissionen sollen über die Laufzeit der
Klimaschutzverträge eingespart werden, die im zweiten Gebotsverfahren
ausgeschrieben wurden?
11. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Preis eines
CO2-Zertifikats im europäischen Emissionshandelssystem?
12. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die CO2-
Vermeidungskosten in Euro des Förderprogramms „Klimaschutzverträge“?
a) Wie hoch sind die durchschnittlichen CO2-Vermeidungskosten in Euro
im Rahmen des Förderprogramms?
b) Welches ist der Klimaschutzvertrag mit den höchsten CO2-
Vermeidungskosten in Euro, und wie hoch sind diese Kosten?
13. Plant die Bundesregierung nach dem zweiten Gebotsverfahren noch
weitere Gebotsverfahren, und wenn ja, wie viele, und für welchen Zeitraum?
14. Welchen Umfang an Haushaltsmitteln plant die Bundesregierung für das
zweite Gebotsverfahren und, soweit geplant, für weitere Gebotsverfahren
ein?
15. Welche Informationen liegen der Bundesregierung in Bezug auf die
Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit der ausgewählten Unternehmen durch
die Bewilligungen aus dem ersten Gebotsverfahren vor?
16. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass es sich beim Förderprogramm
„Klimaschutzverträge“ um ein effizientes Programm zur Vermeidung von
CO2-Emissionen handelt?
a) Wenn ja, worauf stützt die Bundesregierung ihre Ansicht?
b) Wenn nein, wofür gibt es dann das Förderprogramm?
Berlin, den 22. April 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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