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Anzahl und Umfang der Klimaschutzverträge (Antwort zu Drs. 21/101)

dip / drucksache 26.05.2025 · WP 21 · 21/283 · Antwort · Original ↗

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Anzahl und Umfang der Klimaschutzverträge (Antwort zu Drs. 21/101) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/283 21. Wahlperiode 26.05.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Enrico Komning, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/101 – Anzahl und Umfang der Klimaschutzverträge V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Förderprogramm „Klimaschutzverträge“ ist dazu gedacht, Unternehmen der energieintensiven Industrie dabei zu unterstützen, in nach Ansicht der Fragesteller angeblich „klimafreundliche“ Produktionsanlagen zu investieren und diese langfristig zu betreiben. Das Förderprogramm bedient sich eines wettbewerblichen Gebotsverfahrens: Die Klimaschutzverträge werden mit Unternehmen abgeschlossen, die sich in einem Wettbewerb gegen andere Bewerber durchsetzen. Die Unternehmen geben ein Gebot dafür ab, wie hoch ihre Kosten für die Reduktion von CO2-Emissionen wären. Wer dabei am kostengünstigsten plant, erhält eine Förderung durch einen Klimaschutzvertrag mit der Bundesregierung (www.klimaschutzvertraege.info/thema/allgemeine_informa tionen_ksv). Die Unternehmen werden durch die Verträge gegen Preisrisiken (etwa von Wasserstoff oder CO2-Zertifikaten) abgesichert, und Mehrkosten der angeblich „klimafreundlichen“ Produktion werden ausgeglichen. Die EU- Kommission hat am 24. März 2025 die novellierten Fördergrundlagen für ein zweites Gebotsverfahren der Klimaschutzverträge genehmigt (www.klimasch utzvertraege.info/news/notifizierung-bruessel-europaeische-kommission-zweit es-gebotsverfahren-klimaschutzvertraege). Im ersten Gebotsverfahren hatten 15 Unternehmen einen Klimaschutzvertrag unterschrieben. Der Gesamtwert der Verträge bzw. das Fördervolumen beträgt rund 2,8 Mrd. Euro (www.klimaschutzvertraege.info/news/habeck_ueberreich t_klimaschutzvertraege).  1. Wie viele Unternehmen (gemäß Definition des Statistischen Bundesamtes www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Unternehm en/Kleine-Unternehmen-Mittlere-Unternehmen/Glossar/kmu.html) haben im Vorverfahren der ersten Gebotsrunde Projektvorhaben eingereicht? a) Wie viele Kleinstunternehmen haben ein Projektvorhaben eingereicht (bitte nach Unternehmenssitz in den Bundesländern aufschlüsseln und das jeweils beantragte Fördervolumen und den Monat der Antragstellung angeben)? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 26. Mai 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. b) Wie viele kleine Unternehmen haben ein Projektvorhaben eingereicht (bitte nach Unternehmenssitz in den Bundesländern aufschlüsseln und das jeweils beantragte Fördervolumen und den Monat der Antragstellung angeben)? c) Wie viele mittlere Unternehmen haben ein Projektvorhaben eingereicht (bitte nach Unternehmenssitz in den Bundesländern aufschlüsseln und das jeweils beantragte Fördervolumen und den Monat der Antragstellung angeben)? d) Wie viele Großunternehmen haben ein Projektvorhaben eingereicht (bitte nach Unternehmenssitz in den Bundesländern aufschlüsseln und das jeweils beantragte Fördervolumen und den Monat der Antragstellung angeben)? Die Fragen 1 bis 1d werden gemeinsam beantwortet. Im Vorverfahren der ersten Gebotsrunde, das im Zeitraum Juni bis August 2023 stattgefunden hat, haben 80 Unternehmen mit einer unterschiedlichen Anzahl von Projektskizzen teilgenommen. 77 Einreicher waren Großunternehmen, die übrigen Vorhaben entfallen auf mittlere Unternehmen. Die Vorhaben des Vorverfahrens der ersten Gebotsrunde kamen aus ganz Deutschland. Im Vorverfahren der Klimaschutzverträge werden keine Fördervolumina beantragt, sondern Projektbeschreibungen eingereicht. Die Teilnahme am Vorverfahren ist vertraulich. Die erfolgreichen Projektvorhaben, die am Ende einen Klimaschutzvertrag im Oktober 2024 abgeschlossen haben, waren 15, davon 13 Großunternehmen und 2 mittlere Unternehmen. Die Namen der Unternehmen, die einen Klimaschutzvertrag abgeschlossen haben, sind unter nachfolgendem Link zu finden: www.k limaschutzvertraege.info/lw_resource/datapool/systemfiles/elements/files/b190 4cbd-0651-11f0-a8e4-a0369fe1b534/live/document/BMWK_A4-Template_Pro jektsteckbriefe_bf_final.pdf.  2. Für welche Maßnahmen bzw. Vorhaben haben sich die Unternehmen mit Klimaschutzverträgen aus dem ersten Gebotsverfahren im Rahmen der Förderung durch ebendiese Verträge verpflichtet? Informationen zu den Projektvorhaben können den öffentlich zugänglichen Projektsteckbriefen entnommen werden, die auf der Internetseite des Förderprogramms (www.klimaschutzvertraege.info) abrufbar sind.  3. Gibt es Unternehmen, die im Vorverfahren ein Projektvorhaben eingereicht haben, im Gebotsverfahren jedoch auf die Abgabe eines Gebotes verzichtet haben? a) Wenn ja, welche Unternehmen waren das? Die Fragen 3 und 3a werden gemeinsam beantwortet. Die konkreten Namen der Unternehmen, die am ersten oder am zweiten vorbereitenden Verfahren teilgenommen haben, können aufgrund des wettbewerblichen Charakters des Gebotsverfahrens nicht genannt werden. b) Wenn ja, was waren die Gründe für diesen Verzicht (falls von dieser Frage vertrauliche Informationen betroffen sind, bitte ohne Nennung der Unternehmen und nur die Gründe angeben)? Die Teilnahme am Gebotsverfahren oder der Verzicht darauf sind unternehmerische Entscheidungen, die durch Teilnehmer des Vorverfahrens nicht begründet werden müssen.  4. Welche der 17 Unternehmen, die im ersten Gebotsverfahren ein Gebot abgegeben haben, haben daraufhin keinen Zuschlag erhalten und aus welchem Grund jeweils? 15 Projekte wurden bezuschlagt. Zwei Unternehmen haben keinen Zuschlag erhalten. Ein Gebot wurde aus formalen Gründen ausgeschlossen; ein anderes Gebot unterlag im Wettbewerb.  5. Wie viele der Klimaschutzverträge gingen jeweils an Kleinst-, Klein-, mittlere und Großunternehmen, und welches Fördervolumen ging jeweils an die genannten Unternehmensgruppen (bitte nach Unternehmenssitz in den Bundesländern aufschlüsseln)? Es wurden 15 Klimaschutzverträge abgeschlossen mit einem maximalen Fördervolumen in Höhe von bis zu 2,8 Mrd. Euro. Die Fördersummen werden jeweils nachschüssig ausgezahlt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.  6. Mit welchen Mitteln versucht oder versuchte die Bundesregierung, ihr Ziel zu erreichen, „das Programm für den Mittelstand leichter zugänglich und damit attraktiver zu machen“ (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Presse mitteilungen/2025/20250324-klimaschutzvertraege-europaeische-kommi ssion-genehmigt-foerdergrundlage-zweite-gebotsrunde.html)? a) Inwiefern war nach Ansicht der Bundesregierung das erste Gebotsverfahren für den Mittelstand nicht leicht zugänglich und nicht attraktiv? b) Welche Schritte hat die Bundesregierung bisher konkret unternommen oder beschlossen, um das Programm in Zukunft für den Mittelstand leichter zugänglich und damit attraktiver zu machen? c) Welche Verbesserungsvorschläge aus der Wirtschaft haben die Bundesregierung in dieser Hinsicht ggf. erreicht, und welche davon hat sie bereits umgesetzt oder plant sie, umzusetzen? Die Fragen 6 bis 6c werden gemeinsam beantwortet. Die Förderrichtlinie Klimaschutzverträge wurde nach der ersten Gebotsrunde auf Verbesserungs- und Vereinfachungspotenzial hin überprüft und für ein zweites Gebotsverfahren an verschiedenen Stellen überarbeitet. So wurde u. a. die Mindestgröße der jährlichen Treibhausgasemissionen des Referenzsystems von 10 Kilotonnen auf 5 Kilotonnen CO2-Äquivalent herabgesetzt, um auch Vorhaben kleinerer Unternehmen nunmehr die Teilnahme zu ermöglichen. Auch Vereinfachungen bei der Antragstellung wurden vorgenommen. Während Projekte mit Carbon Capture and Storage (CCS) oder Carbon Capture and Utilization (CCU) als Dekarbonisierungslösung in der ersten Gebotsrunde aufgrund fehlender regulatorischer Rahmenbedingungen noch nicht förderfähig waren, soll ihre Förderung in einer zweiten Gebotsrunde ermöglicht werden.  7. Wie viele Unternehmen (gemäß Definition des Statistischen Bundesamtes www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Unternehm en/Kleine-Unternehmen-Mittlere-Unternehmen/Glossar/kmu.html) haben im Rahmen des am 29. Juli 2024 begonnenen Vorverfahrens für die zweite Runde im Förderprogramm für „Klimaschutzverträge“ ihre Projektvorhaben eingereicht? a) Wie viele Kleinstunternehmen haben ein Projektvorhaben eingereicht (bitte nach Unternehmenssitz in den Bundesländern aufschlüsseln und das jeweils beantragte Fördervolumen und den Monat der Einreichung angeben)? b) Wie viele kleine Unternehmen haben ein Projektvorhaben eingereicht (bitte nach Unternehmenssitz in den Bundesländern aufschlüsseln und das jeweils beantragte Fördervolumen und den Monat der Einreichung angeben)? c) Wie viele mittlere Unternehmen haben ein Projektvorhaben eingereicht (bitte nach Unternehmenssitz in den Bundesländern aufschlüsseln und das jeweils beantragte Fördervolumen und den Monat der Einreichung angeben)? d) Wie viele Großunternehmen haben ein Projektvorhaben eingereicht (bitte nach Unternehmenssitz in den Bundesländern aufschlüsseln und das jeweils beantragte Fördervolumen und den Monat der Einreichung angeben)? Die Fragen 7 bis 7d werden gemeinsam beantwortet. Es wurden rund 130 Projektvorhaben eingereicht. Spezifische Zahlen zu Unternehmensgrößen, Sitzen und Volumina können aufgrund des laufenden wettbewerblichen Verfahrens nicht genannt werden.  8. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Rechtsanwälte, Rechtsanwaltskanzleien oder Rechtsanwaltsgesellschaften die in Frage 6 erfragten Unternehmen jeweils betreuen, und wenn ja, welche sind das, und ist wie bei dem ersten Gebotsverfahren eine Anwaltsgesellschaft oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft besonders häufig vertreten (jungefreiheit.de/wirtschaft/2024/klimaschutz-milliarde n-fuers-gute-gewissen/)? Die Beantwortung der Fragen kann in offener Form nicht erfolgen. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die erbetenen Auskünfte zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen geheimhaltungsbedürftig sind. Die entsprechenden Informationen sind in der als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Anlage enthalten.* Die offene Mitteilung könnte den wettbewerblichen Charakter des Gebotsverfahrens gefährden. Es handelt sich hierbei zudem um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen sowie der jeweiligen Berater. * Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.  9. Wie viele Tonnen CO2-Emissionen sollen über die Laufzeit der Klimaschutzverträge eingespart werden, die im ersten Gebotsverfahren bewilligt wurden? Mit den geplanten Projekten aus der ersten Gebotsrunde der Klimaschutzverträge können über die Vertragslaufzeit von 15 Jahren voraussichtlich bis zu rund 17 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente eingespart werden. 10. Wie viele Tonnen CO2-Emissionen sollen über die Laufzeit der Klimaschutzverträge eingespart werden, die im zweiten Gebotsverfahren ausgeschrieben wurden? Hierzu kann derzeit keine Angabe gemacht werden, da das zweite Gebotsverfahren noch nicht gestartet wurde. 11. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Preis eines CO2-Zertifikats im europäischen Emissionshandelssystem? 72,35 Euro pro Tonne CO₂ (EEX, 12. Mai 2025) 12. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die CO2- Vermeidungskosten in Euro des Förderprogramms „Klimaschutzverträge“? a) Wie hoch sind die durchschnittlichen CO2-Vermeidungskosten in Euro im Rahmen des Förderprogramms? b) Welches ist der Klimaschutzvertrag mit den höchsten CO2- Vermeidungskosten in Euro, und wie hoch sind diese Kosten? Die Fragen 12 bis 2b werden gemeinsam beantwortet. Die Bezifferung der tatsächlichen CO2-Vermeidungskosten des Förderprogramms Klimaschutzverträge ist aufgrund des Auszahlungsmechanismus der Klimaschutzverträge erst nach dem jeweiligen Projektstart und ab dem Beginn der Auszahlungsphase möglich. 13. Plant die Bundesregierung nach dem zweiten Gebotsverfahren noch weitere Gebotsverfahren, und wenn ja, wie viele, und für welchen Zeitraum? 14. Welchen Umfang an Haushaltsmitteln plant die Bundesregierung für das zweite Gebotsverfahren und, soweit geplant, für weitere Gebotsverfahren ein? Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet. Gemäß Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wird die Bundesregierung die Förderprogramme zur Dekarbonisierung der Industrie, unter anderem die Klimaschutzverträge, fortsetzen, jedoch mit Blick auf ihr Design überprüfen. Die Entscheidung über die Ausgestaltung künftiger Gebotsverfahren steht aus. 15. Welche Informationen liegen der Bundesregierung in Bezug auf die Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit der ausgewählten Unternehmen durch die Bewilligungen aus dem ersten Gebotsverfahren vor? Der Bundesregierung liegen hierzu keine konkreten Informationen seitens der Unternehmen vor, da die Projekte schrittweise starten und umgesetzt werden und daher aktuell hierzu noch keine Aussagen getroffen werden können. 16. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass es sich beim Förderprogramm „Klimaschutzverträge“ um ein effizientes Programm zur Vermeidung von CO2-Emissionen handelt? a) Wenn ja, worauf stützt die Bundesregierung ihre Ansicht? b) Wenn nein, wofür gibt es dann das Förderprogramm? Die Fragen 16 bis 16b werden gemeinsam beantwortet. Das Förderprogramm beinhaltet ein Auktionsverfahren: Unternehmen müssen bieten, wie viel staatliche Unterstützung sie benötigen, um mit ihrem Projekt eine Tonne CO2 zu vermeiden. Dadurch erhalten diejenigen Unternehmen den Zuschlag für einen Klimaschutzvertrag, die besonders günstig ihre Produktion umstellen. Den geförderten Unternehmen wird eine variable Förderung gezahlt, deren Höhe sich nach den jeweiligen Mehrkosten der geförderten Anlage im Vergleich zur konventionellen Anlage bemisst. Die Bundesregierung wird das Programm und dessen Effizienz fortwährend einer Evaluation unterziehen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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