Anzahl und Umfang der Klimaschutzverträge (Antwort zu Drs. 21/101)
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Anzahl und Umfang der Klimaschutzverträge (Antwort zu Drs. 21/101)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/283
21. Wahlperiode 26.05.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Enrico Komning, Leif-Erik Holm,
Dr. Malte Kaufmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/101 –
Anzahl und Umfang der Klimaschutzverträge
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Förderprogramm „Klimaschutzverträge“ ist dazu gedacht, Unternehmen
der energieintensiven Industrie dabei zu unterstützen, in nach Ansicht der
Fragesteller angeblich „klimafreundliche“ Produktionsanlagen zu investieren und
diese langfristig zu betreiben. Das Förderprogramm bedient sich eines
wettbewerblichen Gebotsverfahrens: Die Klimaschutzverträge werden mit
Unternehmen abgeschlossen, die sich in einem Wettbewerb gegen andere Bewerber
durchsetzen. Die Unternehmen geben ein Gebot dafür ab, wie hoch ihre
Kosten für die Reduktion von CO2-Emissionen wären. Wer dabei am
kostengünstigsten plant, erhält eine Förderung durch einen Klimaschutzvertrag mit der
Bundesregierung (www.klimaschutzvertraege.info/thema/allgemeine_informa
tionen_ksv). Die Unternehmen werden durch die Verträge gegen Preisrisiken
(etwa von Wasserstoff oder CO2-Zertifikaten) abgesichert, und Mehrkosten
der angeblich „klimafreundlichen“ Produktion werden ausgeglichen. Die EU-
Kommission hat am 24. März 2025 die novellierten Fördergrundlagen für ein
zweites Gebotsverfahren der Klimaschutzverträge genehmigt (www.klimasch
utzvertraege.info/news/notifizierung-bruessel-europaeische-kommission-zweit
es-gebotsverfahren-klimaschutzvertraege).
Im ersten Gebotsverfahren hatten 15 Unternehmen einen Klimaschutzvertrag
unterschrieben. Der Gesamtwert der Verträge bzw. das Fördervolumen beträgt
rund 2,8 Mrd. Euro (www.klimaschutzvertraege.info/news/habeck_ueberreich
t_klimaschutzvertraege).
1. Wie viele Unternehmen (gemäß Definition des Statistischen
Bundesamtes www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Unternehm
en/Kleine-Unternehmen-Mittlere-Unternehmen/Glossar/kmu.html)
haben im Vorverfahren der ersten Gebotsrunde Projektvorhaben
eingereicht?
a) Wie viele Kleinstunternehmen haben ein Projektvorhaben eingereicht
(bitte nach Unternehmenssitz in den Bundesländern aufschlüsseln
und das jeweils beantragte Fördervolumen und den Monat der
Antragstellung angeben)?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 26. Mai 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
b) Wie viele kleine Unternehmen haben ein Projektvorhaben eingereicht
(bitte nach Unternehmenssitz in den Bundesländern aufschlüsseln
und das jeweils beantragte Fördervolumen und den Monat der
Antragstellung angeben)?
c) Wie viele mittlere Unternehmen haben ein Projektvorhaben
eingereicht (bitte nach Unternehmenssitz in den Bundesländern
aufschlüsseln und das jeweils beantragte Fördervolumen und den Monat der
Antragstellung angeben)?
d) Wie viele Großunternehmen haben ein Projektvorhaben eingereicht
(bitte nach Unternehmenssitz in den Bundesländern aufschlüsseln
und das jeweils beantragte Fördervolumen und den Monat der
Antragstellung angeben)?
Die Fragen 1 bis 1d werden gemeinsam beantwortet.
Im Vorverfahren der ersten Gebotsrunde, das im Zeitraum Juni bis August 2023
stattgefunden hat, haben 80 Unternehmen mit einer unterschiedlichen Anzahl
von Projektskizzen teilgenommen. 77 Einreicher waren Großunternehmen, die
übrigen Vorhaben entfallen auf mittlere Unternehmen. Die Vorhaben des
Vorverfahrens der ersten Gebotsrunde kamen aus ganz Deutschland. Im
Vorverfahren der Klimaschutzverträge werden keine Fördervolumina beantragt, sondern
Projektbeschreibungen eingereicht. Die Teilnahme am Vorverfahren ist
vertraulich.
Die erfolgreichen Projektvorhaben, die am Ende einen Klimaschutzvertrag im
Oktober 2024 abgeschlossen haben, waren 15, davon 13 Großunternehmen und
2 mittlere Unternehmen. Die Namen der Unternehmen, die einen
Klimaschutzvertrag abgeschlossen haben, sind unter nachfolgendem Link zu finden: www.k
limaschutzvertraege.info/lw_resource/datapool/systemfiles/elements/files/b190
4cbd-0651-11f0-a8e4-a0369fe1b534/live/document/BMWK_A4-Template_Pro
jektsteckbriefe_bf_final.pdf.
2. Für welche Maßnahmen bzw. Vorhaben haben sich die Unternehmen mit
Klimaschutzverträgen aus dem ersten Gebotsverfahren im Rahmen der
Förderung durch ebendiese Verträge verpflichtet?
Informationen zu den Projektvorhaben können den öffentlich zugänglichen
Projektsteckbriefen entnommen werden, die auf der Internetseite des
Förderprogramms (www.klimaschutzvertraege.info) abrufbar sind.
3. Gibt es Unternehmen, die im Vorverfahren ein Projektvorhaben
eingereicht haben, im Gebotsverfahren jedoch auf die Abgabe eines Gebotes
verzichtet haben?
a) Wenn ja, welche Unternehmen waren das?
Die Fragen 3 und 3a werden gemeinsam beantwortet.
Die konkreten Namen der Unternehmen, die am ersten oder am zweiten
vorbereitenden Verfahren teilgenommen haben, können aufgrund des
wettbewerblichen Charakters des Gebotsverfahrens nicht genannt werden.
b) Wenn ja, was waren die Gründe für diesen Verzicht (falls von dieser
Frage vertrauliche Informationen betroffen sind, bitte ohne Nennung
der Unternehmen und nur die Gründe angeben)?
Die Teilnahme am Gebotsverfahren oder der Verzicht darauf sind
unternehmerische Entscheidungen, die durch Teilnehmer des Vorverfahrens nicht
begründet werden müssen.
4. Welche der 17 Unternehmen, die im ersten Gebotsverfahren ein Gebot
abgegeben haben, haben daraufhin keinen Zuschlag erhalten und aus
welchem Grund jeweils?
15 Projekte wurden bezuschlagt. Zwei Unternehmen haben keinen Zuschlag
erhalten. Ein Gebot wurde aus formalen Gründen ausgeschlossen; ein anderes
Gebot unterlag im Wettbewerb.
5. Wie viele der Klimaschutzverträge gingen jeweils an Kleinst-, Klein-,
mittlere und Großunternehmen, und welches Fördervolumen ging jeweils
an die genannten Unternehmensgruppen (bitte nach Unternehmenssitz in
den Bundesländern aufschlüsseln)?
Es wurden 15 Klimaschutzverträge abgeschlossen mit einem maximalen
Fördervolumen in Höhe von bis zu 2,8 Mrd. Euro. Die Fördersummen werden
jeweils nachschüssig ausgezahlt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den
Fragen 1 und 2 verwiesen.
6. Mit welchen Mitteln versucht oder versuchte die Bundesregierung, ihr
Ziel zu erreichen, „das Programm für den Mittelstand leichter zugänglich
und damit attraktiver zu machen“ (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Presse
mitteilungen/2025/20250324-klimaschutzvertraege-europaeische-kommi
ssion-genehmigt-foerdergrundlage-zweite-gebotsrunde.html)?
a) Inwiefern war nach Ansicht der Bundesregierung das erste
Gebotsverfahren für den Mittelstand nicht leicht zugänglich und nicht
attraktiv?
b) Welche Schritte hat die Bundesregierung bisher konkret
unternommen oder beschlossen, um das Programm in Zukunft für den
Mittelstand leichter zugänglich und damit attraktiver zu machen?
c) Welche Verbesserungsvorschläge aus der Wirtschaft haben die
Bundesregierung in dieser Hinsicht ggf. erreicht, und welche davon hat
sie bereits umgesetzt oder plant sie, umzusetzen?
Die Fragen 6 bis 6c werden gemeinsam beantwortet.
Die Förderrichtlinie Klimaschutzverträge wurde nach der ersten Gebotsrunde
auf Verbesserungs- und Vereinfachungspotenzial hin überprüft und für ein
zweites Gebotsverfahren an verschiedenen Stellen überarbeitet.
So wurde u. a. die Mindestgröße der jährlichen Treibhausgasemissionen des
Referenzsystems von 10 Kilotonnen auf 5 Kilotonnen CO2-Äquivalent
herabgesetzt, um auch Vorhaben kleinerer Unternehmen nunmehr die Teilnahme zu
ermöglichen. Auch Vereinfachungen bei der Antragstellung wurden
vorgenommen.
Während Projekte mit Carbon Capture and Storage (CCS) oder Carbon Capture
and Utilization (CCU) als Dekarbonisierungslösung in der ersten Gebotsrunde
aufgrund fehlender regulatorischer Rahmenbedingungen noch nicht förderfähig
waren, soll ihre Förderung in einer zweiten Gebotsrunde ermöglicht werden.
7. Wie viele Unternehmen (gemäß Definition des Statistischen
Bundesamtes www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Unternehm
en/Kleine-Unternehmen-Mittlere-Unternehmen/Glossar/kmu.html)
haben im Rahmen des am 29. Juli 2024 begonnenen Vorverfahrens für
die zweite Runde im Förderprogramm für „Klimaschutzverträge“ ihre
Projektvorhaben eingereicht?
a) Wie viele Kleinstunternehmen haben ein Projektvorhaben eingereicht
(bitte nach Unternehmenssitz in den Bundesländern aufschlüsseln
und das jeweils beantragte Fördervolumen und den Monat der
Einreichung angeben)?
b) Wie viele kleine Unternehmen haben ein Projektvorhaben eingereicht
(bitte nach Unternehmenssitz in den Bundesländern aufschlüsseln
und das jeweils beantragte Fördervolumen und den Monat der
Einreichung angeben)?
c) Wie viele mittlere Unternehmen haben ein Projektvorhaben
eingereicht (bitte nach Unternehmenssitz in den Bundesländern
aufschlüsseln und das jeweils beantragte Fördervolumen und den Monat der
Einreichung angeben)?
d) Wie viele Großunternehmen haben ein Projektvorhaben eingereicht
(bitte nach Unternehmenssitz in den Bundesländern aufschlüsseln
und das jeweils beantragte Fördervolumen und den Monat der
Einreichung angeben)?
Die Fragen 7 bis 7d werden gemeinsam beantwortet.
Es wurden rund 130 Projektvorhaben eingereicht. Spezifische Zahlen zu
Unternehmensgrößen, Sitzen und Volumina können aufgrund des laufenden
wettbewerblichen Verfahrens nicht genannt werden.
8. Ist der Bundesregierung bekannt, welche
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Rechtsanwälte, Rechtsanwaltskanzleien oder
Rechtsanwaltsgesellschaften die in Frage 6 erfragten Unternehmen jeweils betreuen, und
wenn ja, welche sind das, und ist wie bei dem ersten Gebotsverfahren
eine Anwaltsgesellschaft oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft besonders
häufig vertreten (jungefreiheit.de/wirtschaft/2024/klimaschutz-milliarde
n-fuers-gute-gewissen/)?
Die Beantwortung der Fragen kann in offener Form nicht erfolgen. Die
Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass
die erbetenen Auskünfte zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
geheimhaltungsbedürftig sind. Die entsprechenden Informationen sind in der
als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Anlage enthalten.* Die
offene Mitteilung könnte den wettbewerblichen Charakter des Gebotsverfahrens
gefährden. Es handelt sich hierbei zudem um Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen sowie der jeweiligen Berater.
* Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des
Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
9. Wie viele Tonnen CO2-Emissionen sollen über die Laufzeit der
Klimaschutzverträge eingespart werden, die im ersten Gebotsverfahren
bewilligt wurden?
Mit den geplanten Projekten aus der ersten Gebotsrunde der
Klimaschutzverträge können über die Vertragslaufzeit von 15 Jahren voraussichtlich bis zu rund
17 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente eingespart werden.
10. Wie viele Tonnen CO2-Emissionen sollen über die Laufzeit der
Klimaschutzverträge eingespart werden, die im zweiten Gebotsverfahren
ausgeschrieben wurden?
Hierzu kann derzeit keine Angabe gemacht werden, da das zweite
Gebotsverfahren noch nicht gestartet wurde.
11. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Preis eines
CO2-Zertifikats im europäischen Emissionshandelssystem?
72,35 Euro pro Tonne CO₂ (EEX, 12. Mai 2025)
12. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die CO2-
Vermeidungskosten in Euro des Förderprogramms „Klimaschutzverträge“?
a) Wie hoch sind die durchschnittlichen CO2-Vermeidungskosten in
Euro im Rahmen des Förderprogramms?
b) Welches ist der Klimaschutzvertrag mit den höchsten CO2-
Vermeidungskosten in Euro, und wie hoch sind diese Kosten?
Die Fragen 12 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bezifferung der tatsächlichen CO2-Vermeidungskosten des
Förderprogramms Klimaschutzverträge ist aufgrund des Auszahlungsmechanismus der
Klimaschutzverträge erst nach dem jeweiligen Projektstart und ab dem Beginn
der Auszahlungsphase möglich.
13. Plant die Bundesregierung nach dem zweiten Gebotsverfahren noch
weitere Gebotsverfahren, und wenn ja, wie viele, und für welchen Zeitraum?
14. Welchen Umfang an Haushaltsmitteln plant die Bundesregierung für das
zweite Gebotsverfahren und, soweit geplant, für weitere Gebotsverfahren
ein?
Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet.
Gemäß Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wird die
Bundesregierung die Förderprogramme zur Dekarbonisierung der Industrie, unter anderem
die Klimaschutzverträge, fortsetzen, jedoch mit Blick auf ihr Design
überprüfen. Die Entscheidung über die Ausgestaltung künftiger Gebotsverfahren steht
aus.
15. Welche Informationen liegen der Bundesregierung in Bezug auf die
Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit der ausgewählten Unternehmen
durch die Bewilligungen aus dem ersten Gebotsverfahren vor?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine konkreten Informationen seitens der
Unternehmen vor, da die Projekte schrittweise starten und umgesetzt werden
und daher aktuell hierzu noch keine Aussagen getroffen werden können.
16. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass es sich beim Förderprogramm
„Klimaschutzverträge“ um ein effizientes Programm zur Vermeidung
von CO2-Emissionen handelt?
a) Wenn ja, worauf stützt die Bundesregierung ihre Ansicht?
b) Wenn nein, wofür gibt es dann das Förderprogramm?
Die Fragen 16 bis 16b werden gemeinsam beantwortet.
Das Förderprogramm beinhaltet ein Auktionsverfahren: Unternehmen müssen
bieten, wie viel staatliche Unterstützung sie benötigen, um mit ihrem Projekt
eine Tonne CO2 zu vermeiden. Dadurch erhalten diejenigen Unternehmen den
Zuschlag für einen Klimaschutzvertrag, die besonders günstig ihre Produktion
umstellen. Den geförderten Unternehmen wird eine variable Förderung gezahlt,
deren Höhe sich nach den jeweiligen Mehrkosten der geförderten Anlage im
Vergleich zur konventionellen Anlage bemisst. Die Bundesregierung wird das
Programm und dessen Effizienz fortwährend einer Evaluation unterziehen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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