Frage von Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/1949)
Teil von Protokoll der 30. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/1949)
Wie wird die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Beratung mit Ländern und Kommunen zur Umsetzung und Ausgestaltung des Bundesteilhabegesetzes umgesetzt, und wie fließen die Perspektiven von Leistungsbezieherinnen und -beziehern und Leistungserbringern in diesen Prozess ein?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Kerstin Griese:
Zu der Umsetzung und Ausgestaltung des Bundesteilhabegesetzes findet, wie im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vorgesehen, ein Dialogprozess mit den Ländern, den kommunalen Spitzenverbänden und der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe statt. Die Auftaktsitzung auf Ebene der Staatssekretäre hat am 30. September 2025 stattgefunden. Im Fokus stehen insbesondere Maßnahmen zum Bürokratieabbau und eine bessere Leistungskoordinierung. Inhaltlich fließen die Positionspapiere der Verbände und Selbstvertretungsorganisationen in die Sitzungen ein. Zudem werden parallel auch Gespräche zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Verbänden und Selbstvertretungsorganisationen zu den Themen des Dialogprozesses stattfinden.
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