Schriftliche Frage 161 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Welche gesetzlichen Änderungen oder sonstigen Maßnahmen plant die Bundesregierung im Bereich der Eingliederungshilfe, insbesondere zur Absic…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 161 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Welche gesetzlichen Änderungen oder sonstigen Maßnahmen plant die Bundesregierung im Bereich der Eingliederungshilfe, insbesondere zur Absic…
Frage 161 (Sören Pellmann, Die Linke):
Welche gesetzlichen Änderungen oder sonstigen Maßnahmen plant die Bundesregierung im Bereich der Eingliederungshilfe, insbesondere zur Absicherung von Beschäftigungs- und Teilhabeangeboten für Menschen mit psychischen Erkrankungen, und wie bewertet sie deren Auswirkungen auf die Umsetzung der Ziele des Bundesteilhabegesetzes (www.welt.de/politik/deutschlan d/article256203762/sozialbereich-steigerungsrate n-nicht-laenger-akzeptabel-merz-will-foerderunge n-ueberpruefen.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 7. Juli 2025:
Die Bundesregierung setzt sich für eine inklusive Gesellschaft im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention ein, in der Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe verwirklichen können. Nach dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode wird der Bund gemeinsam mit Ländern und Kommunen über die Ausgestaltung der Eingliederungshilfe beraten. Grundlage hierfür soll die Evaluation des Bundesteilhabegesetzes sein, in deren Rahmen u. a. mit verschiedenen Forschungsprojekten die Auswirkungen der Reform der Eingliederungshilfe untersucht wurde. Die Beratungen werden derzeit durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorbereitet. Bezüglich weiterer Maßnahmen bleiben die Ergebnisse dieser Beratungen abzuwarten. Darüber hinaus wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, dass das System der Rehabilitation und Teilhabe im Sinne des Prinzips „Leistung aus einer Hand“ weiterentwickelt werden soll und dabei die spezifischen Bedarfe von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in den Blick genommen werden sollen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales führt hierzu einen Dialogprozess mit allen relevanten Akteuren, um die Hürden für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen im Rehabilitationssystem sowie entsprechende Lösungsansätze zu identifizieren.
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