Schriftliche Frage 110 von Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung im Hinblick darauf, dass die Europäische Kommission aufgrund der mangelhaften Regelungen…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
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Schriftliche Frage 110 von Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung im Hinblick darauf, dass die Europäische Kommission aufgrund der mangelhaften Regelungen…
Frage 110 (Dr. Lena Gumnior, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung im Hinblick darauf, dass die Europäische Kommission aufgrund der mangelhaften Regelungen zur Geldwäschebekämpfung ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hat?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 8. Juni 2026:
Die Bundesregierung prüft derzeit den Handlungsbedarf, der sich aus dem Schreiben der Kommission ergibt, und wird dazu Stellung nehmen. Unabhängig von dem Vertragsverletzungsverfahren wird die Bundesregierung die im Jahr 2021 erfolgte Ausweitung des Straftatbestandes der Geldwäsche zeitnah evaluieren und auf dieser Grundlage weiterentwickeln. Im Rahmen der Auswertung der Evaluation wird die Bundesregierung insbesondere eine Erweiterung des § 261 des Strafgesetzbuches um sogenannte ersparte Aufwendungen prüfen, um Steuerhinterziehung, Umwelt- und Artenschutzkriminalität und das Veruntreuen von Arbeitsentgelt zu erfassen.
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