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Frage von Sandra Stein (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/483)

dip / rede 10.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 20. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Sandra Stein (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/483) Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Übergabe von Unternehmen zu erleichtern und sicherzustellen, dass die Nachfolgeregelung möglichst unbürokratisch insbesondere hinsichtlich der Ermittlung des Unternehmenswertes und steuerlicher Aspekte erfolgt, dies maßgeblich vor dem Hintergrund, dass der Zentralverband des Deutschen Handwerks erwartet, dass in den kommenden fünf Jahren mindestens 125 000 Familienbetriebe übergeben werden müssen (http://www.zdh.de/ueber-uns/fachbereich-gewerbefoerderung/betriebsnachfolge/) und im Mittelstand sogar rund 215 000 Unternehmen mit kurzfristigen Nachfolgewünschen bis Ende 2025 vor der Übergabe stehen (http://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-Fokus-Volkswirtschaft/Fokus-2025/Fokus-Nr.-481-Januar-2025-Nachfolge.pdf), anderenfalls möglicherweise das Ende vieler Betriebe droht? Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Rouenhoff: Die Bundesregierung ist sich der herausfordernden Lage bei der Unternehmensnachfolge bewusst, die durch den voranschreitenden demografischen Wandel verschärft wird. Erfolgreiche Unternehmensnachfolgen tragen zum Wohlstand in Deutschland bei, denn sie sichern Arbeitsplätze und machen den Mittelstand zukunftsfest. Sie sind insbesondere im ländlichen Raum von großer strukturpolitischer Bedeutung. Daher setzt sich die Bundesregierung für bessere Rahmenbedingungen bei Unternehmensnachfolgen ein und unterstützt Unternehmer und Interessenten mit zahlreichen Maßnahmen und Angeboten, wie der gemeinsam vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und der KfW betriebenen kostenfreien Unternehmensnachfolgebörse „nexxt-change“ und den zinsverbilligten ERP- bzw. KfW-Förderkrediten.

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