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Probleme bei Betriebsübergaben und Betriebsneugründungen (Antwort zu Drs. 21/4305)

dip / drucksache 13.03.2026 · WP 21 · 21/4765 · Antwort · Original ↗

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Probleme bei Betriebsübergaben und Betriebsneugründungen (Antwort zu Drs. 21/4305) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4765 21. Wahlperiode 13.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mandy Eißing, Zada Salihović, Clara Bünger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/4305 – Probleme bei Betriebsübergaben und Betriebsneugründungen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut aktuellem KfW-Mittelstandspanel (KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau) erwägt jedes vierte mittelständische Unternehmen in Deutschland, den Betrieb nach dem altersbedingten Rückzug der aktuellen Inhaber einzustellen. Bis 2029 drohten demnach bis zu 114 000 Geschäftsaufgaben pro Jahr (vgl. www.morgenpost.de/wirtschaft/article410879638/mittelstand-ohne-nachfolge r-wie-viele-firmen-vor-dem-aus-stehen.html). Gerade die wirtschaftliche Struktur Ostdeutschlands ist durch Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen geprägt (Warum fehlen die DAX-Konzerne aus dem Osten? | tagesschau.de; www.tagesschau.de/wirtschaft/boerse/dax-konzer ne-ostdeutschland-wende-wiedervereinigung-100.html#:~:text=Wirtschaftsstr uktur%20gepr%C3 ProzentA4gt%20von%20kleinen%20Firmen,%2C%20in %20den%20M%2DDAX). Gleichzeitig wirkt der demografische Wandel in den ostdeutschen Flächenländern besonders stark negativ (Prognose zur demografischen Entwicklung: Der Osten schrumpft und altert | taz.de; https://ta z.de/Prognose-zur-demografischen-Entwicklung/!6003717/). Es ist daher anzunehmen, dass die Nachfolgeproblematik für die ostdeutsche Wirtschaft regional ein größeres Problem darstellt. 1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl an Betrieben, die aufgrund fehlender Nachfolger den Betrieb einstellen oder planen, den Betrieb einzustellen (bitte nach Bundesländern und gegebenenfalls nach Branchen aufgeschlüsselt angeben)? Gemäß dem bereits in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten KfW- Nachfolge-Monitoring Mittelstand 2025 von Januar 2026 hegen bis 2029 jährlich rund 114.000 KMU-Inhaberinnen und -Inhaber Stilllegungspläne für ihren Betrieb. Die Verteilung nach Branchen dieser insgesamt rund 569.000 betroffenen KMUs stellt sich laut KfW wie folgt dar: Dienstleistungen: 66 Prozent (373.000), Bau: 16 Prozent (92.700), Einzel- und Großhandel: 13 Prozent (75.400), verarbeitendes Gewerbe: 3 Prozent (14.600), Sonstige: 2 Prozent (12.900). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 13. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Die KfW führt aus, dass in diesen Fällen eine Stilllegung entweder der derzeit einzig denkbare Weg oder zumindest eine ernsthaft erwogene Alternative sei. Als Gründe für eine geplante Stilllegung wurden in der zugrunde liegenden Befragung am häufigsten Altersgründe (52 Prozent) sowie fehlendes Interesse in der Familie (47 Prozent) genannt; 21 Prozent nannten fehlenden Erfolg bei der Nachfolgersuche. Folglich sind auf Basis des KfW-Monitorings verschiedene Faktoren für Stilllegungspläne von Betrieben ursächlich und dahingehende Pläne nur zum Teil auf das Fehlen eines geeigneten Nachfolgers oder einer geeigneten Nachfolgerin zurückzuführen. Zur Verteilung der Stilllegungspläne nach Bundesländern liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 2. Wie gedenkt die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD in den Zeilen 348 und 349 angekündigt, Betriebsübergaben grundsätzlich zu unterstützen? a) Welche konkreten und zusätzlichen Maßnahmen wird die Bundesregierung dazu grundsätzlich umsetzen? b) Welche konkreten und zusätzlichen Förderprogramme plant die Bundesregierung, um gerade in Ostdeutschland Betriebsnachfolgen zu unterstützen? Die Fragen 2 bis 2b werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Bundesregierung unterstützt Betriebsübergaben branchenunabhängig und deutschlandweit mit vielfältigen finanziellen und nicht-finanziellen Instrumenten wie beispielsweise der gemeinsam von KfW und Bundesministerium für Wirtschaft und Energie betriebenen Unternehmensnachfolgebörse nexxtchange und den zinsverbilligten ERP-/KfW-Förderkrediten wie dem ERP- Förderkredit Gründung und Nachfolge, bei dem eine Bürgschaftsbank eine 100- prozentige Garantie für die jeweilige Hausbank übernimmt. Auch der ERP- Gründerkredit StartGeld und der ERP-Förderkredit KMU stehen Neu- und Nachfolgegründungen offen. Im Jahr 2025 belief sich das Zusagevolumen beim ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge auf 96 Mio. Euro bei 350 geförderten Vorhaben (davon 15 Mio. Euro bzw. 57 Vorhaben in den ostdeutschen Bundesländern inklusive Berlin). Beim ERP-Gründerkredit Startgeld belief sich das Zusagevolumen 2025 auf 270 Mio. Euro bei 3.507 geförderten Vorhaben (davon 38 Mio. Euro bzw. 477 Vorhaben in den ostdeutschen Bundesländern inklusive Berlin). Beim ERP-Förderkredit KMU belief sich das Zusagevolumen 2025 auf 6,226 Mrd. Euro bei 12.839 geförderten Vorhaben (davon 847 Mio. Euro bzw. 3.213 Vorhaben in den ostdeutschen Bundesländern inklusive Berlin). Die Bürgschaftsbanken unterstützten 2025 3.281 Neu- und Nachfolgegründungen mit Bürgschaften und Garantien mit einem Gesamtvolumen von rund 760 Mio. Euro (inklusive ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge), darunter 1892 auf Nachfolgefinanzierungen, von denen wiederum 251 Nachfolgefinanzierungen mit einem Bürgschafts- und Beteiligungsvolumen von rund 89 Mio. Euro in den ostdeutschen Bundesländern (inklusive Berlin) gewährt wurden. Die KfW ist insbesondere mit den Regionalpartnern der Unternehmensnachfolgebörse nexxt-change, unter anderem Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern, in den ostdeutschen Bundesländern im engen Austausch, um bei der Weiterentwicklung der Börse eine enge Abstimmung und Vernetzung mit weiteren Unterstützungsangeboten zu erreichen. 3. Wie gedenkt die Bundesregierung, wie an gleicher Stelle angekündigt, Existenzgründungen im Handwerk zu unterstützen? a) Welche konkreten und zusätzlichen Maßnahmen wird die Bundesregierung dazu grundsätzlich umsetzen? b) Welche konkreten und zusätzlichen Förderprogramme plant die Bundesregierung, um gerade in Ostdeutschland Existenzgründungen zu unterstützen? Die Fragen 2 bis 3b werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Bundesregierung unterstützt Existenzgründungen branchenunabhängig und deutschlandweit mit vielfältigen finanziellen und nicht-finanziellen Instrumenten wie z. B. den umfangreiche Informationsangeboten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Thema Existenzgründung (Existenzgründungsportal, Hotline der Finanzierungs- und Förderberatung) sowie den bereits in der Antwort zu Frage 2 genannten zinsverbilligten ERP-/KfW- Förderkrediten sowie Bürgschaften und Garantien. Von den Bürgschaften und Garantien der Bürgschaftsbanken im Volumen von 1,35 Mrd. Euro für 5072 KMUs für Kredite und Beteiligungen von knapp 1,96 Mrd. Euro (nicht nur Neu- und Nachfolgegründungen) entfiel der größte Anteil mit Blick auf die Anzahl der Förderungen mit 1.340 Bewilligungen auf den Wirtschaftszweig Handwerk. In den ostdeutschen Bundesländern (inklusive Berlin) wurden insgesamt 913 Unternehmen durch Bürgschaften und Garantien mit einem Volumen von knapp 316 Mio. Euro unterstützt. Davon handelte es sich bei 222 Unternehmen um Handwerksbetriebe. 4. Welchen konkreten Einfluss werden die jüngst beschlossenen Reformen an der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ auf die Anzahl an Unternehmensneugründungen und Betriebsübergaben haben (wenn möglich, bitte in Zahlen angeben)? 5. Welchen konkreten Einfluss werden die jüngst beschlossenen Reformen an der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ auf die Anzahl an Unternehmensneugründungen und Betriebsübergaben in Ostdeutschland haben (wenn möglich, bitte in Zahlen angeben)? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die im Zusammenhang mit der Neuaufstellung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) beschlossenen Regelungen sind zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten (GRW- Koordinierungsrahmen ab 1. Januar 2026). Für die erforderliche Anpassung der Länder- Förderrichtlinien an den neuen GRW-Koordinierungsrahmen haben die Länder einen Übergangszeitraum bis Ende 2026, währenddessen sie ein Wahlrecht zwischen neuen und bisherigen Regelungen des GRW-Koordinierungsrahmens haben. Die Anpassungen im Zuge der Neuaufstellung der GRW werden daher im Laufe dieses und des nächsten Jahres ihre volle Wirkung entfalten. Die Fördermöglichkeiten der GRW stehen grundsätzlich auch für Neugründungen und Betriebsübergaben zur Verfügung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Durchführung der GRW-Förderung entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip Aufgabe der Länder ist. Sie entscheiden über räumliche oder sachliche Schwerpunkte, welche Projekte konkret gefördert werden und in welcher Höhe Unterstützung gewährt wird. Eine Quantifizierung des konkreten Einflusses der Regelungen auf die Anzahl an Unternehmensneugründungen und Betriebsübergaben kann aufgrund dieser Zuständigkeit der Länder für die konkrete Auswahl an Fördervorhaben und der Tatsache, dass die Neuaufstellung der GRW zum 1. Januar 2026 zunächst in den Länder-Förderrichtlinien noch umgesetzt werden muss, zum aktuellen Zeitpunkt nicht erfolgen. 6. Welche konkreten gesetzlichen Regelungen, die bei einer Betriebsübergabe anfallen, plant die Bundesregierung, im Zuge der angekündigten Entbürokratisierung komplett zu streichen oder zu vereinfachen (bitte genau die Normen und den gewünschten Effekt angeben)? Die Bundesregierung strebt gemeinsam mit den Bundesländern im Rahmen des Projektes „Schneller gründen“ an, Unternehmensgründungen durch digitale Prozesse zu beschleunigen, wodurch auch Nachfolgegründungen künftig vereinfacht werden. Die gegebenenfalls erforderlichen gesetzlichen Anpassungen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht konkretisiert. 7. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den vom Handwerk seit Jahren beklagten Mangel an Nachfolgern grundsätzlich aufzuheben? Wie bereits in der Antwort zu Frage 2 dargelegt unterstützt die Bundesregierung Unternehmensnachfolgen branchenunabhängig und deutschlandweit mit vielfältigen finanziellen und nicht-finanziellen Instrumenten. Auch die Handwerkskammern bieten Unterstützung für abgebende Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Nachfolgeinteressierte im Bereich Handwerk. Darüber hinaus verfolgt die Bundesregierung mit dem Initiativkreis „Gründung in school“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie das Ziel, Schülerinnen und Schülern Einblick in die unternehmerische Praxis zu geben und sie so zu motivieren, das Thema Selbstständigkeit als berufliche Option in Erwägung zu ziehen. Schließlich ist die Bundesregierung in regem Austausch mit zahlreichen relevanten Partnern, um weitere Möglichkeiten zu erörtern, wie die Chancen einer Unternehmensnachfolge noch stärker in den Fokus Gründungsinteressierter gerückt werden können. 8. Plant die Bundesregierung, potenzielle Betriebsnachfolger bei den aufgerufenen Kaufpreisen für bestehende Unternehmen direkt oder steuerrechtlich zu unterstützen (bitte genau die Maßnahmen angeben)? Bereits jetzt wird die Betriebsübergabe bei Vorliegen der Voraussetzungen (Überschreitung der Altersgrenze von 55 Jahren oder dauernde Berufsunfähigkeit) durch die Gewährung eines Freibetrags (§ 16 Absatz 4 EStG) und eines ermäßigten Steuersatzes (§ 34 EStG) beim Veräußerer steuerlich begünstigt. Durch die bestehenden steuerlichen Begünstigungen profitiert mittelbar auch der Erwerber, da sich diese kaufpreismindernd auswirken. Weitere steuerliche Maßnahmen, insbesondere für Erwerber, sind nicht vorgesehen. Wie bereits in der Antwort zu Frage 2 dargelegt unterstützt die Bundesregierung Betriebsnachfolgen darüber hinaus mit zahlreichen zinsverbilligten Kreditangeboten. 9. Welche präventiven Maßnahmen plant die Bundesregierung, um branchenfremde und bzw. oder finanzspekulativ motivierte Übernahmen von Werten aus drohenden Betriebsstilllegungen aufgrund fehlender Nachfolge zu verhindern? Wie bereits dargelegt unterstützt die Bundesregierung Unternehmensnachfolgen, die auf eine Fortführung der unternehmerischen Aktivitäten eines Betriebs abzielen, mit zahlreichen Angeboten. Im Falle bestehender Übergabepläne liegt die Entscheidung darüber, an wen ein Betrieb bzw. Teile eines Betriebs verkauft werden, grundsätzlich beim Alt-Inhaber oder der Alt-Inhaberin selber. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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