Unternehmensnachfolge in Deutschland und Potentiale genossenschaftlicher und belegschaftsgetragener Eigentumsmodelle
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Unternehmensnachfolge in Deutschland und Potentiale genossenschaftlicher und belegschaftsgetragener Eigentumsmodelle
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7147
21. Wahlperiode 15.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Agnes Conrad, Aaron Valent, Janine Wissler, Doris Achelwilm,
Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Mirze Edis,
Katrin Fey, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal
Meiser, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah
Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke
Unternehmensnachfolge in Deutschland und Potentiale genossenschaftlicher
und belegschaftsgetragener Eigentumsmodelle
Deutschland befindet sich in einer strukturellen Nachfolgekrise von
volkswirtschaftlicher Tragweite. Nach Angaben der Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW) stehen jährlich zehntausende Unternehmen ohne tragfähige
Nachfolgelösung da (www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/unternehmen-nachfolg
e-kfw-101.html). Bis zum Ende dieses Jahrzehnts streben rund 545 000 der
insgesamt 3,87 Millionen mittelständischen Unternehmen in Deutschland eine
Nachfolge an (www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/
PDF-Dokumente-Fokus-Volkswirtschaft/Fokus-2026/Fokus-Nr.-526-Januar-20
26-Nachfolge-Monitoring.pdf). Der DIHK-Report zur Unternehmensnachfolge
2024 (DIHK: Deutsche Industrie- und Handelskammer) zeigt, dass 48 Prozent
der übergabewilligen Unternehmerinnen und Unternehmer keine passende
Nachfolge finden, während 36 Prozent der Übernahmeinteressierten an
Finanzierungsproblemen scheitern (www.dihk.de/resource/blob/118956/41074001e9
6a0f3c7d0c83c6c820bebc/dihk-report-unternehmensnachfolge-2024-data.pdf).
Die Unternehmensnachfolge-Börse nexxt-change des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie und der KfW Bankengruppe hat ihre
Vermittlungsleistung von 1 268 erfolgreich angestoßenen Nachfolgen im Jahr 2010 auf 829 im
Jahr 2022 abgebaut (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/7208) – ein Rückgang um mehr als ein Drittel,
während die Nachfolgelücke wächst. Dieses staatliche Instrument greift strukturell
nicht. Gleichzeitig werden nach Auffassung der Fragestellenden bewährte,
gemeinwohlorientierte Eigentumsmodelle – insbesondere die eingetragene
Genossenschaft (eG) und genossenschaftliche Belegschaftsübernahmen
(GenoESOP bzw. EuroESOP [Employee Stock Ownership Plan]) – von der
aktuellen Wirtschaftspolitik der Bundesregierung systematisch vernachlässigt.
Im europäischen Vergleich ist Deutschland im Genossenschaftswesen auffällig
schwach aufgestellt: Frankreich, Italien und Spanien weisen deutlich stärkere
genossenschaftliche Beschäftigungsanteile auf. Das Vereinigte Königreich hat
Employee Ownership Trusts (EOTs) seit 2014 steuerlich begünstigt – mit dem
Ergebnis, dass 20 Prozent aller Unternehmensverkäufe im britischen
Privatsektor inzwischen in EOT-Strukturen gehen (www.riba.org/work/insights-and-reso
urces/employee-ownership-trusts-eot-no-longer-a-niche-ownership-structure/).
In den USA existieren mehr als 6 500 ESOPs mit über 15 Millionen
Beschäftigten – rund 10 Prozent des privaten Arbeitsmarkts (www.fr.de/wirtschaft/war
um-der-verkauf-an-die-belegschaft-oft-die-bessere-loesung-ist-94239184.html).
Deutschland fehlt ein kohärenter Rechts- und Förderrahmen für solche
Modelle.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2015 bis 2025 mangels Nachfolgelösung insolvent gegangen (bitte
nach Bundesländern aufschlüsseln), und wie viele Arbeitsplätze sind
dadurch weggefallen (bitte nach Jahren sowie, soweit möglich, nach
Bundesländern, Unternehmensgrößen und Branchen differenzieren)?
2. Welche Schlussfolgerungen werden seitens der Bundesregierung aus
diesen Erkenntnissen insbesondere im Hinblick auf kleine und mittlere
Unternehmen und Handwerk gezogen (bitte begründen)?
3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der jährlich
vollzogenen Unternehmensnachfolgen in Deutschland in den Jahren 2015
bis 2025 entwickelt, und wie viele Nachfolgen wurden durch
Belegschaftsübernahmen (genossenschaftlich sowie nicht genossenschaftlich),
familieninterne Weitergabe sowie externen Kauf vollzogen (bitte nach
Jahren und Übertragungsarten differenzieren und, wenn möglich, nach
Bundesländern angeben)?
4. Wie viele Unternehmerinnen und Unternehmer fanden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2020 bis 2025 keine geeignete
Nachfolgerin oder keinen geeigneten Nachfolger (bitte, wenn möglich, nach
Bundesländern angeben)?
a) In wie vielen dieser Fälle erfolgte stattdessen eine Veräußerung an
Private-Equity-Gesellschaften, Finanzinvestoren oder ausländische
Erwerber (bitte nach Jahren differenzieren)?
b) Welche Schlussfolgerungen werden seitens der Bundesregierung aus
diesen Erkenntnissen gezogen (bitte begründen)?
5. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der im
Wettbewerbsreport Ostdeutschland 2026 des ifo Instituts – Leibniz-Institut für
Wirtschaftsforschung an der Universität München e. V. – geäußerten
Bewertung, dass insbesondere der demografische Wandel und die damit
zusammenhängende Gefahr, keine Betriebsnachfolge zu finden, zu
ausfallenden Investitionen führen?
6. Wie viele Insolvenzverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
in den Jahren 2015 bis 2025 in den Bereichen Handwerk, verarbeitendes
Gewerbe und Einzelhandel eröffnet (bitte nach Jahren und Branchen
differenzieren und, wenn möglich, nach Bundesländern angeben)?
a) In wie vielen Fällen war nach Kenntnis der Bundesregierung ein
Scheitern der Unternehmensnachfolge mitursächlich?
b) Welche Schlussfolgerungen werden seitens der Bundesregierung aus
diesen Erkenntnissen gezogen (bitte begründen)?
7. Wie haben sich die erfolgreichen Vermittlungen über die
Unternehmensnachfolge-Börse nexxt-change, die dort neu veröffentlichten
Inserate und deren Besucherzahlen in den Jahren 2023 bis 2025 entwickelt
(bitte nach Jahren angeben), und welche Schlussfolgerungen werden
seitens der Bundesregierung aus dem langjährigen Rückgang dieser
Kennzahlen seit ihrem Höchststand im Jahr 2010 gezogen (bitte begründen)?
8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die häufigsten Gründe,
aus denen Nachfolgen scheitern – laut DIHK-Report zur
Unternehmensnachfolge 2024 sind diese aufseiten der Abgebenden u. a. fehlende
Nachfolger (48 Prozent), ein überhöhter Kaufpreis (37 Prozent), mangelnde
Vorbereitung (41 Prozent), und aufseiten der Übernehmenden u. a.
Finanzierungsprobleme (36 Prozent), kein passendes Unternehmen (38
Prozent)?
a) Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen und
welche beabsichtigt sie zu ergreifen, um insbesondere die
Finanzierungshürden für kapitalärmere Nachfolgeinteressierte zu senken?
b) Welche Schlussfolgerungen werden seitens der Bundesregierung aus
diesen Erkenntnissen gezogen (bitte begründen)?
9. Wie bewertet die Bundesregierung die im ifo-Wettbewerbsreport
Ostdeutschland 2026 geäußerte Tatsache, wonach Universitätsabsolventinnen
und Universitätsabsolventen aus Ostdeutschland zu selten ihren ersten Job
in Ostdeutschland antreten, weil Löhne zu niedrig sind und die
Bekanntheit der Unternehmen zu gering ist, vor dem Hintergrund, dass
Betriebsnachfolgen häufig aus der eigenen Belegschaft stammen?
10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die
volkswirtschaftlichen Folgen von Private-Equity-Übernahmen vormals
mittelständischer Betriebe vor, insbesondere hinsichtlich Beschäftigung,
Tarifbindung, Ausbildungskapazitäten, regionaler Steuerbasis und kommunaler
Wertschöpfung?
a) In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
solche Betriebe nach der Übernahme umstrukturiert, verlagert oder
zerschlagen (bitte nach den Jahren 2018 bis 2025 differenzieren)?
b) Welche Schlussfolgerungen werden seitens der Bundesregierung aus
diesen Erkenntnissen gezogen (bitte begründen)?
11. Wie viel Kapital fließt nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich über
Holdingstrukturen ausländischer Erwerber und Private-Equity-Fonds aus
deutschen Mittelstandsunternehmen in Form von Gewinnausschüttungen,
Managementgebühren, Lizenz- und Zinszahlungen an Konzernmütter ins
Ausland ab (bitte nach den Jahren 2018 bis 2025 differenzieren)?
a) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die steuerliche
Erosionswirkung solcher konzernintern organisierten Kapitalabflüsse auf
das deutsche Steueraufkommen vor (bitte für die Jahre 2018 bis 2025
angeben)?
b) Welche Schlussfolgerungen werden seitens der Bundesregierung aus
diesen Erkenntnissen gezogen (bitte begründen)?
12. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellenden, dass
genossenschaftliche und belegschaftsgetragene Eigentumsmodelle –
insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen, im Handwerk,
bei Betrieben der Branchen Wohnen, Energie, Bauen, Mobilität und
Banken –, bei denen Gewinne, Steuern und Kaufkraft dauerhaft in der Region
verbleiben, Entscheidungsmacht lokal verankert bleibt und kein
renditebedingter Exit-Druck entsteht, strukturell besser als Private-Equity-
Finanzierungen geeignet sind, um den dauerhaften Verbleib von
Unternehmen, Technologien und Steuersubstrat in Deutschland zu sichern, und
wenn ja, welche konkreten politischen Konsequenzen zieht sie daraus
(bitte begründen)?
13. Welche spezifischen Maßnahmen plant die Bundesregierung für die
Nachfolgesicherung – das heißt den Erhalt von Betrieben und von
Arbeitsplätzen vor dem Hintergrund einer Betriebsübernahme – in strukturschwachen
Regionen und im ländlichen Raum, in denen der Wegfall eines Betriebs
besonders weitreichende Folgen für die lokale Versorgung, Beschäftigung
und Daseinsvorsorge hat (bitte begründen)?
14. Welche Maßnahmen, Programme und Beratungsangebote zur
Unterstützung von Unternehmensnachfolgen unterhält die Bundesregierung derzeit,
und welche Haushaltsmittel wurden dafür jeweils in den Jahren 2020 bis
2025 aufgewendet (bitte einzeln auflisten)?
15. Plant die Bundesregierung eine externe Evaluation der Wirksamkeit der
Unternehmensnachfolge-Börse nexxt-change, nachdem die letzte
strukturierte Überprüfung bereits im Jahr 2013 (durch Ramboll Management
Consulting) stattfand?
a) Wenn ja, bis wann soll diese vorliegen?
b) Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung das Fehlen einer
systematischen Erfolgskontrolle für ein seit über 20 Jahren betriebenes
Bundesinstrument?
16. In welchem Verhältnis standen in den Jahren 2020 bis 2025 die
Haushaltsmittel für die Start-up-Förderung (Zukunftsfonds, HTGF [High-Tech
Gründerfonds], SPRIND [Bundesagentur für Sprunginnovationen],
DeepTech & Climate Fonds, KfW Capital, Wachstumsfonds u. a.) zu den
Mitteln für den Erhalt und die Nachfolge bestehender mittelständischer
Unternehmen (bitte nach Jahren gegenüberstellend in absoluten Zahlen
ausweisen)?
a) Wie viele sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze wurden in
diesem Zeitraum durch Start-ups neu geschaffen (bitte nach
Bundesländern angeben)?
b) Wie viele sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze wurden in
diesem Zeitraum durch nachfolgebedingte Betriebsschließungen
vernichtet (bitte nach Bundesländern angeben)?
17. Wie viele eingetragene Genossenschaften gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung in Deutschland (bitte den aktuellen Stand angeben und
zwischen Wohnungsgenossenschaft, Konsumgenossenschaft,
Produktionsgenossenschaft, Kreditgenossenschaft, Dienstleistungsgenossenschaft,
Energiegenossenschaft, Sozialgenossenschaft, Bildungs- und
Kulturgenossenschaft, Digitalgenossenschaft differenzieren)?
a) Wie hat sich die jeweilige Zahl in den letzten zehn Jahren entwickelt?
b) Wie hoch ist Deutschlands Geno-Ratio (Genossenschaften je
1 000 Einwohnerinnen und Einwohner) aktuell im Vergleich zu den
Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), dem
Vereinigten Königreich und der Schweiz?
c) Welche Ursachen identifiziert die Bundesregierung für Deutschlands
Position in diesem Vergleich?
d) Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur
Stärkung der genossenschaftlichen Wirtschaft (bitte begründen)?
18. Welche europäischen Länder haben nach Kenntnis der Bundesregierung
Modelle der Belegschaftsbeteiligung (ESOPs, Employee Ownership
Trusts, genossenschaftliche Belegschaftsübernahmen) staatlich gefördert
oder steuerlich begünstigt?
a) Warum hat die Bundesregierung bisher keinen vergleichbaren
Rechtsrahmen für den seit 2014 im Vereinigten Königreich steuerlich
begünstigten Employee Ownership Trust geschaffen, der dort
mittlerweile die zweithäufigste Nachfolgeform darstellt?
b) Welche konkreten rechtlichen, steuerlichen und kulturellen Ursachen
identifiziert die Bundesregierung für die im europäischen Vergleich
geringe Entwicklung des Genossenschaftswesens in Deutschland?
19. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass die
bislang fehlende eigenständige Berücksichtigung genossenschaftlicher
Eigentums- und Unternehmensformen in der Wirtschaftspolitik auf
Bundesebene ein strukturelles Defizit darstellt, obwohl mehrere Bundesländer
die genossenschaftliche Selbsthilfe bzw. das Genossenschaftswesen
ausdrücklich im Verfassungsauftrag formulieren (z. B. Artikel 153 Satz 2 der
Verfassung des Freistaates Bayern; Artikel 44 der Verfassung des Landes
Hessen; Artikel 28 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen;
Artikel 54 der Verfassung des Saarlandes), dem die Wirtschaftspolitik des
Bundes aber bislang nicht entspricht (bitte begründen), wenn nein, welche
ausschließlich oder vorrangig auf Genossenschaften zugeschnittene
Programme, Finanzierungsinstrumente, Gründungs- oder
Beratungsförderungen hat die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode
geschaffen oder verbindlich geplant, und in welcher Form erfolgt hierzu eine
Abstimmung mit den Ländern?
20. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das österreichische
Modell des Energy Sharing über Energiegemeinschaften, insbesondere
hinsichtlich Anzahl und Wirkungen, und warum hat Deutschland trotz
der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Artikel 22, RED II) und des
Elektrizitätsbinnenmarkt-Pakets (Clean Energy for All Europeans) bislang
keinen vergleichbar funktionsfähigen Rechtsrahmen für Energy Sharing in
Genossenschaftsform geschaffen?
21. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellenden, dass eine
konsequente Einführung von Energy Sharing über genossenschaftliche
Energiegemeinschaften – analog zum österreichischen Modell –
gleichzeitig drei politische Kernziele erfüllen würde, nämlich Senkung der
Strompreise für einkommensschwache Haushalte und Betriebe, Beschleunigung
der dezentralen Energiewende und Stärkung lokaler genossenschaftlicher
Strukturen (bitte begründen), und wenn ja, bis wann plant die
Bundesregierung, einen entsprechenden Rechtsrahmen vorzulegen?
22. Welchen Stand hat die angekündigte Novellierung des
Genossenschaftsgesetzes (GenG)?
a) Wann ist mit der Vorlage eines Referentenentwurfs zu rechnen?
b) Plant die Bundesregierung im Rahmen dieser Novelle, den Typus der
Mitarbeiterbeteiligungsgenossenschaft gesetzlich zu definieren,
Musterstatuten zu ermöglichen und eine Sicherungseinrichtung für
Übernahmekredite zu schaffen (bitte begründen?
23. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um steuerliche
Hemmnisse bei genossenschaftlichen Belegschaftsübernahmen zu beseitigen,
insbesondere hinsichtlich
a) rechtssicherer Einbringungen und Formwechsel (§ 6 Absatz 5 und
§ 34a des Einkommensteuergesetzes (EStG)),
b) nachfolgepolitischer Flankierung von Veräußerungsgewinnen (§ 6b
EStG),
c) der Lösung von Doppelbesteuerungsproblemen beim schrittweisen
Erwerb durch Belegschaften im Körperschaftsteuerrecht,
d) der steuerlichen Behandlung unterwertiger, beschäftigungssichernder
Unternehmensübertragungen im Erbschaftsteuer- und
Schenkungsteuerrecht (bitte jeweils begründen)?
24. Plant die Bundesregierung, KfW, KfW Capital und
Landesbeteiligungsgesellschaften ausdrücklich zu verpflichten, Genossenschaften –
insbesondere Mitarbeiterbeteiligungsgenossenschaften – als förderberechtigte
Zielgesellschaften aufzunehmen, und wenn nein, wie rechtfertigt die
Bundesregierung, dass öffentliche Mittel renditeorientierte Exit-Modelle
bevorzugen, während gemeinwohlorientierte Belegschaftsübernahmen
ausgeschlossen bleiben?
25. Welche Auswirkungen hat nach Einschätzung der Bundesregierung der
Vorschlag der EU-Kommission zu einem 28. Regime für EU-
Unternehmen auf Unternehmen mit gebundenem Vermögen (bitte
begründen), und welche konkreten rechtlichen Unterschiede und Vorteile
zeichnen sich beim 28. Regime gegenüber der eingetragenen Genossenschaft
ab, insbesondere im Hinblick auf Haftung, Mitbestimmung,
Kapitalbindung und Gewinnverwendung?
26. Hat die Bundesregierung geprüft, ob die mit dem 28. Regime angestrebten
Ziele – dauerhafter Erhalt von Unternehmen in
beschäftigungsorientiertem Eigentum, Bindung von Vermögen an den Unternehmenszweck –
nicht gleichermaßen durch eine gezielte Stärkung des bestehenden
Genossenschaftsrechts (GenG) erreichbar wären (bitte begründen)?
a) Zu welchem Ergebnis ist diese Prüfung gelangt, und welche
Stakeholder (insbesondere Gewerkschaften, Genossenschaftsverbände,
Arbeitnehmerorganisationen) wurden dabei einbezogen?
b) Wann ist mit einem Referentenentwurf zu rechnen?
c) Wie wird sichergestellt, dass das neue Regime nicht zur Umgehung
bestehender Mitbestimmungsrechte nach dem
Betriebsverfassungsgesetz und dem Mitbestimmungsgesetz genutzt werden kann?
27. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von genossenschaftlich
organisierten Belegschaftsübernahmen (GenoESOP bzw. EuroESOP) als
Instrument für Unternehmensnachfolgen, und wie schätzt sie deren Potential
ein vor dem Hintergrund, dass es in den USA mehr als 6 500 ESOPs mit
über 15 Millionen Beschäftigten gibt (was rund 10 Prozent des privaten
Arbeitsmarkts entspricht), das Modell in mehr als 20 Ländern
weiterentwickelt wird und das slowenische Institute for Economic Democracy –
IED – gemeinsam mit dem deutschen IfU-Institut für
Unternehmensdemokratie ein standardisiertes Übernahmemodell für den EU-Kontext
geschaffen hat?
28. Welche rechtlichen, steuerlichen und regulatorischen Hindernisse
identifiziert die Bundesregierung für die Umsetzung von GenoESOP bzw.
EuroESOP im deutschen Rechtsrahmen?
a) Plant die Bundesregierung die Beseitigung der Hindernisse (bitte
begründen)?
b) Ist die Bundesregierung bereit, ein Pilotprogramm für
genossenschaftliche Belegschaftsnachfolgen aufzulegen, das rechtliche Begleitung,
KfW-Finanzierungszugang und steuerliche Erleichterungen
kombiniert (bitte begründen), und wenn ja, bis wann?
29. Welche Haushaltsmittel wurden jeweils in den Jahren 2020 bis 2025
konkret für die Förderung von Mitarbeiterbeteiligung und
Belegschaftsübernahmen aufgewendet, und wie stehen diese im Verhältnis zu den Mitteln
für Wagniskapitalfinanzierung und Start‑up-Ökosysteme?
30. Warum hat die Bundesregierung trotz der seit Jahren vorliegenden
strukturellen Nachfolgekrise keine Gesamtstrategie vorgelegt, die Rechtsrahmen
(GenG-Novelle, steuerliche Anpassungen), Förderprogramme (KfW,
Bürgschaftsbanken) und Beratungsstrukturen (nexxt-change, IHK-
Netzwerk) kohärent verbindet, und plant die Bundesregierung, eine solche
integrierte Nachfolgestrategie einzuführen, und wenn ja, bis wann (bitte
jeweils begründen)?
31. Plant die Bundesregierung, Beschäftigten bei drohender
Betriebsschließung aufgrund von fehlender Nachfolge ein gesetzlich verankertes
Informations- und Angebotsrecht einzuräumen, das ihnen die Möglichkeit
gibt, eine kollektive Belegschaftsübernahme zu prüfen und zu initiieren,
bevor das Unternehmen liquidiert oder an externe Investoren veräußert
wird, und wenn nein, warum nicht?
32. Inwiefern fließen Besonderheiten bei der Bewertung von
Handwerksbetrieben, die häufig dem branchenspezifischen AWH-Standard (AWH: [
Arbeitsgemeinschaft Wertermittlung im Handwerk]) folgt, der immaterielle
Werte wie Kundenstamm, Reputation oder handwerkliches Know-how
einbezieht, in die Förder- und Beratungspraxis der Bundesregierung (z. B.
bei KfW-Finanzierungen oder nexxt-change) ein, und plant die
Bundesregierung, die Anwendung des AWH-Standards als verbindliche oder
empfohlene Grundlage für öffentlich geförderte Nachfolgeberatungen zu
verankern (bitte begründen)?
33. Welche spezifischen Finanzierungsinstrumente (z. B. Nachrangdarlehen,
Bürgschaften der Bürgschaftsbanken, MBG-Beteiligungen (MBG: [
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft]) stehen
Handwerksnachfolgerinnen und Handwerksnachfolgern zur Verfügung vor dem Hintergrund, dass
Handwerksbetriebe häufig eine geringe Eigenkapitalquote und eine hohe
Abhängigkeit von persönlichen Sicherheiten der Inhaberin bzw. des
Inhabers aufweisen?
a) Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Bewilligungsquoten jeweils in den Jahren 2015 bis 2025 entwickelt?
b) Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, um die Zusammenarbeit
zwischen KfW, Bürgschaftsbanken und Handwerkskammern bei der
Nachfolgefinanzierung zu verbessern (bitte begründen)?
34. In welchem Umfang werden Handwerkskammern und Innungen bei ihrem
Angebot von umfangreichen Beratungs- und Vermittlungsleistungen für
Betriebsnachfolgen durch Bundesmittel unterstützt?
a) Wie schätzt die Bundesregierung die Wirksamkeit dieser dezentralen
Angebote im Vergleich zur zentralen Plattform nexxt-change ein?
b) Plant die Bundesregierung, die Handwerkskammern stärker in eine
kohärente nationale Nachfolgestrategie einzubinden (bitte
begründen)?
35. Welche spezifischen Förderprogramme existieren, um Handwerksbetriebe
im Nachfolgeprozess bei der Digitalisierung (z. B. Einführung von
ERP-[Enterprise Resource Planning)]-, CRM-[Customer Relationship
Management]-Systemen, KI-gestützter Planung) zu unterstützen vor dem
Hintergrund, dass die digitale Transformation ein zentraler Faktor für die
Zukunftsfähigkeit und damit die Übernahmeattraktivität von
Handwerksbetrieben ist, und inwiefern wird der digitale Reifegrad bei der
öffentlichen Nachfolgeberatung oder Nachfolgefinanzierung berücksichtigt?
36. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswirkungen von
Nachfolgeprozessen auf die Beschäftigungsstabilität im Handwerk vor
dem Hintergrund, dass der Erfolg einer Handwerksnachfolge maßgeblich
von der Übernahme und Bindung qualifizierter Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter abhängt?
a) Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um Nachfolgerinnen und
Nachfolger bei der Personalübernahme (z. B. durch
Qualifizierungszuschüsse, Coaching zur Führungskräfteentwicklung) zu unterstützen
(bitte begründen)?
b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen
Erkenntnissen (bitte begründen)?
37. Liegen der Bundesregierung regionalisierte Daten zur Nachfolgesituation
im Handwerk vor?
a) Welche spezifischen Strategien verfolgt die Bundesregierung, um
handwerkliche Nachfolgen in strukturschwachen Regionen zu
sichern?
b) Werden Programme der regionalen Wirtschaftsförderung (z. B. die
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“) gezielt für Handwerksnachfolgen eingesetzt (bitte begründen)?
c) Welche Schlussfolgerungen werden seitens der Bundesregierung aus
diesen Erkenntnissen gezogen (bitte begründen)?
38. Welche spezifischen Hemmnisse sieht die Bundesregierung für
genossenschaftliche Nachfolgen im Handwerk, z. B. in Form der
Mitarbeiterbeteiligungsgenossenschaft (GenoESOP)?
a) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen
Erkenntnissen (bitte begründen?
b) Plant die Bundesregierung, im Rahmen der GenG-Novelle
Erleichterungen für Handwerksgenossenschaften zu schaffen (bitte
begründen)?
39. Welche Zahlen liegen der Bundesregierung zum Bestand von
Handwerksbetrieben in Deutschland in den Beschäftigtengrößenklassen 10 bis 49
sowie 50 bis 249 Beschäftigte vor?
a) Wie haben sich diese Zahlen in den letzten zehn Jahren entwickelt
(bitte nach Jahr, Bundesland und Gewerk aufschlüsseln)?
b) Welche Schlussfolgerungen werden seitens der Bundesregierung aus
diesen Zahlen gezogen (bitte begründen)?
40. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko von Betriebsschließungen
durch fehlende Betriebsnachfolgen, dass laut ifo-Wettbewerbsbericht
Ostdeutschland 2026 Neugründungen nicht ausreichen, um Schließungen
auszugleichen (bitte insbesondere auf mögliche Unterschiede zwischen
ländlichen und urbanen Räumen eingehen)?
Berlin, den 23. Juni 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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