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Frage von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/483)

dip / rede 10.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 20. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/483) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Digitalisierung des Stromsystems, insbesondere des Smart-Meter-Rollouts, in Deutschland, und welche konkreten kurz- und langfristigen Maßnahmen leitet die Bundesregierung hieraus ab? Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Rouenhoff: Die Digitalisierung der Energiewende ist ein fortlaufend beobachteter Prozess. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht hierzu quartalsweise den Stand des Rollouts intelligenter Messsysteme. Die aktuellen Daten sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur abrufbar: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/NetzzugangMesswesen/Mess-undZaehlwesen/iMSys/start.html. Das sogenannte Messstellenbetriebsgesetz sieht vor, dass bis Ende dieses Jahres mindestens 20 Prozent der Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch zwischen 6 000 und 100 000 Kilowattstunden sowie steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes, die zum Einbau intelligenter Messsysteme verpflichtet sind, mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden müssen. Zum Ende des ersten Quartals 2025 weist das quartalsweise Monitoring rund 1,5 Millionen installierte intelligente Messsysteme aus. Davon sind etwa 700 000 installierte Messsysteme quotenrelevant, was etwa 15,1 Prozent der Pflichteinbaufälle entspricht. Das Monitoring der Bundesnetzagentur hatte bereits strukturelle Herausforderungen für kleine grundzuständige Messstellenbetreiber festgestellt, weshalb die geplante Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes Kooperationen von grundzuständigen Messstellenbetreibern anreizt. Sollte sich aus dem laufenden Monitoring der Bundesnetzagentur weiterer Nachsteuerungsbedarf abzeichnen, so wird die Bundesregierung weitere Maßnahmen prüfen.

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