Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts (Antwort zu Drs. 21/1906)
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Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts (Antwort zu Drs. 21/1906)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2277
21. Wahlperiode 13.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Sandra Detzer,
Julian Joswig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/1906 –
Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
„Der Rollout intelligenter Messsysteme kann durch verschiedene Maßnahmen
beschleunigt und effizienter gestaltet werden“, schreiben das
Energiewirtschaftliche Institut an der Universität zu Köln (EWI) und das BET im
Monitoringbericht. Dennoch ist es unklar, inwiefern die Bundesregierung den Bedarf
sieht, den Rollout von intelligenten Messsystemen bzw. Smart Metern zu
beschleunigen. Eine Vielzahl von Maßnahmen wurde im Monitoringbericht
vorgeschlagen, aber von Bundesministerin Katherina Reiche in der
Pressekonferenz nicht aufgegriffen. Mit einer Aussage über die Verantwortung für den
verpflichtenden Rollout hat sie für große Verunsicherung in der Branche
gesorgt.
Laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD besteht deutlicher
Handlungsbedarf: „Den Rollout von Smart Metern im Verteilnetz werden wir
beschleunigen und vereinfachen […].“ Der Parlamentarische Staatssekretär
Stefan Rouenhoff hingegen verwies am 10. September 2025 in der
schriftlichen Antwort auf die Mündliche Frage 11 des Abgeordneten Dr. Alaa
Alhamwi darauf, dass die geplante Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes
Kooperationen von grundzuständigen Messstellenbetreibern anreize. Weiteren
Handlungsbedarf beschreibt er nicht, stattdessen schreibt er: „Sollte sich aus
dem laufenden Monitoring der Bundesnetzagentur weiterer
Nachsteuerungsbedarf abzeichnen, so wird die Bundesregierung weitere Maßnahmen prüfen.“
Smart Meter sind kein Selbstzweck, sondern ein zentraler Baustein der
Energiewende. Sie ermöglichen die Digitalisierung des Energiesystems, die
sektorübergreifende Kopplung von Strom, Wärme und Mobilität und tragen
wesentlich zur Effizienzsteigerung und Kostensenkung bei.
1. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es politische Maßnahmen
braucht, um den Rollout von Smart Metern zu beschleunigen?
a) Wenn ja, wieso hat Stefan Rouenhoff dies nicht in seiner Antwort am
10. September erläutert und stattdessen auf das Monitoring der
Bundesnetzagentur (BNetzA) verwiesen?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
13. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
b) Wenn ja, inwiefern hat sich die Haltung der Bundesregierung seit
dem 10. September 2025 verändert?
c) Wenn ja, welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung
durchzuführen?
d) Wenn nein, warum nicht?
2. Wie versteht die Bundesregierung den Auftrag des Koalitionsvertrags
zwischen CDU, CSU und SPD, den Smart-Meter-Rollout zu
vereinfachen, und welche Maßnahmen plant bzw. prüft sie dahin gehend?
5. Inwiefern ist die in Frage 4 zitierte Aussage von Bundesministerin
Katherina Reiche zur Verantwortung für den verpflichtenden Rollout
nach Einschätzung der Bundesregierung mit der Empfehlung des
Monitoringberichts vereinbar, dass „gleiche Wettbewerbsbedingungen
zwischen grundzuständigen und wettbewerblichen Messstellenbetreibern das
Potenzial [hätten], Synergien zu heben und die Kosten für den Rollout zu
senken“, und wird die Bundesregierung der Empfehlung des Monitorings
folgen, und wenn ja, welche Handlungsbedarfe zieht die
Bundesregierung aus der Empfehlung, und wenn nein, warum nicht?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1, 2 und 5 gemeinsam
beantwortet.
Die Digitalisierung der Energiewende ist der entscheidende Enabler für eine
effiziente Energiewende. Um die Kosten für Netzausbau und -betrieb zu
dämpfen, prüft die Bundesregierung deshalb Ansätze, die durch ein stärkeres
Eigeninteresse Verteilnetzbetreiber zu Treibern einer zügigen und resilienten
Digitalisierung der Energiewende machen.
Ein zentraler Baustein der Digitalisierung der Energiewende ist der Rollout
intelligenter Messsysteme (iMSys, Smart Meter). Grundsätzlich bestehen in allen
Handlungsfeldern Optimierungsmöglichkeiten. Daher prüft die
Bundesregierung fortwährend, insbesondere auch auf Grundlage des Monitoringberichts
zum Start der 21. Legislaturperiode „Energiewende. Effizient. Machen“, des
Quartals-Monitorings der Bundesnetzagentur zum Rollout intelligenter
Messsysteme, des Digitalisierungsberichts nach § 48 des
Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) und wissenschaftlicher Studien, welche Optionen für Anpassungen
des regulatorischen Rahmens bestehen.
Bereits im Rahmen der geplanten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes
werden u. a. Anreize für Kooperationen von grundzuständigen
Messstellenbetreibern vorgesehen. Weitere Maßnahmen zur Beschleunigung und Vereinfachung
des Rollouts werden folgen.
3. Plant die Bundesregierung, es zuzulassen, moderne Messeinrichtungen
auch auf anderen Wegen außer mit dem Smart-Meter-Gateway
auszulesen, und wenn ja, in welchen Anwendungsfällen, und welche
Maßnahmen sind dafür geplant?
Ziel der Bundesregierung ist es, die Digitalisierung weiterzuentwickeln und
konsequent zu beschleunigen. Dazu gehört es, bestehende Strukturen zu nutzen
und schrittweise zu erweitern, nicht aber durch parallele, technisch nicht
integrierte Systeme zusätzliche Komplexität zu erzeugen. Im Vordergrund steht
dabei, die im MsbG angelegte sichere Architektur weiterzuentwickeln und
interoperabel mit Anwendungen, für insbesondere Smart Grids, Elektromobilität
und Gebäudeenergie, weiter zu gestalten (siehe hierzu auch die Analysen des
Monitoringberichts „Energiewende. Effizient. Machen“ (S. 161 f)).
Maßnahmen, die von diesem einheitlichen Ansatz abweichen würden, werden daher
derzeit nicht verfolgt.
4. Was bedeutet die Aussage im Papier „Klimaneutral werden –
wettbewerbsfähig bleiben“, das Bundesministerin Katherina Reiche auf der
Pressekonferenz zur Vorstellung des Monitoringberichts am 15.
September 2025 vorgestellt hat, dass die „Verantwortung für den verpflichtenden
Rollout […] künftig bei den Verteilnetzbetreibern und damit im
regulierten Anlagevermögen“ liegt (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Reda
ktion/DE/Downloads/J-L/klimaneutral-werden-wettbewerbsfaehig-bleibe
n.pdf?__blob=publicationFile&v=22)?
a) Was bedeutet es, dass der Rollout im regulierten Anlagevermögen
liegen soll?
b) Was bedeutet es, dass die Verantwortung für den verpflichtenden
Rollout „künftig“ bei den Verteilnetzbetreibern liegen soll?
c) Welche Änderungen plant die Bundesregierung in diesem
Zusammenhang?
6. Stimmt die Bundesregierung der Aussage aus dem Monitoringbericht zu,
dass „der Ordnungsrahmen nicht genug Anreize für Messstellenbetreiber
[setzt], die individuellen Rollout-Ziele zu erfüllen. Gerade die kleineren
Messstellenbetreiber hinken hinterher. Der Sanktionsdruck ist zu gering
und Anreize zur Übererfüllung bestehen nicht. Kooperationen werden
regulatorisch zu wenig gefördert“, und wenn ja, welche Maßnahmen
folgen daraus aus der Sicht der Bundesregierung, und wenn nein, warum
nicht?
7. Stimmt die Bundesregierung folgender Aussage aus dem
Monitoringbericht zu: „Zur vollständigen Hebung des systemischen Nutzens (von
Flexibilität) und zur Erzielung eines kostendämpfenden Effekts auf die
Systemkosten sind Netzbetreiber noch nicht ausreichend digitalisiert
(beispielsweise Digitale Zwillinge, geeignete IT- und Datenarchitekturen,
Schnittstellen zwischen den Marktakteuren).“, und wenn ja, welche
Maßnahmen folgen daraus aus der Sicht der Bundesregierung, und wenn
nein, warum nicht?
8. Plant die Bundesregierung, den Rollout deutschlandweit stärker zu
harmonisieren, wie im Monitoringbericht als eine Handlungsoption
aufgezeigt, und wenn ja, mit welchen Maßnahmen, und wenn nein, warum
nicht?
9. Stimmt die Bundesregierung der Aussage aus dem Monitoringbericht zu,
dass das Potenzial, das Smart Meter bieten, bislang nur unzureichend
genutzt würde, vor allem wegen des Mangels an geeigneten
Flexibilitätsinstrumenten für die systemdienliche Integration dezentraler
Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen, und plant die Bundesregierung, die von
den in Kapitel 6.7.1. des Monitoringberichts vorgeschlagenen
Handlungsoptionen umzusetzen, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum
nicht?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4, 6 bis 9 gemeinsam
beantwortet.
Die Digitalisierung der Energiewende ist der entscheidende Wegbereiter für
eine effiziente Energiewende. Der Monitoringbericht „Energiewende. Effizient.
Machen“ hat dies bestätigt. Um die Kosten für Netzausbau und -betrieb zu
dämpfen, benötigen wir einen Regulierungsansatz, der noch stärker als bisher
in der Lage ist, das Potenzial der Digitalisierung abzurufen.
Das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende nahm zwar die
Verteiler über die Kostenbeteiligung in stärkere Finanzierungsverantwortung.
Der Rollout wurde dadurch angestoßen, muss aber noch weiter beschleunigt
werden. Deshalb prüft die Bundesregierung Ansätze, die durch ein stärkeres
Eigeninteresse den Verteilnetzbetreibern zum Treiber einer zügigen und
resilienten Digitalisierung der Energiewende machen.
Zudem zeigen das Quartals-Monitoring des Rollouts der Bundesnetzagentur
(BNetzA) und der Monitoringbericht „Energiewende. Effizient. Machen“, dass
strukturelle Defizite vor allem bei Teilen der Gruppe der kleineren
grundzuständigen Messstellenbetreibern (gMSB) fortbestehen. Die Praxis zeigt bereits,
dass Kooperationen und gemeinsame Unterstützung beim Rollout gerade für
kleine Unternehmen einen Unterschied machen können. In diesem Sinne sind
erste Beschleunigungsmaßnahmen in dem Entwurf eines Gesetzes zur
Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im
Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
(Bundestagsdrucksache 21/1497) enthalten, weitere werden folgen.
10. Wie sind die Installierungsquoten mit Smart Metern bzw. intelligenten
Messsystemen in den verschiedenen EU-Ländern inklusive Deutschland
nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Land und Prozentsatz
auflisten)?
11. Welche Gründe sieht die Bundesregierung für die unterschiedlichen
Quoten und das Abschneiden Deutschlands?
19. Welche Kosten für Gateways werden nach Kenntnis der
Bundesregierung in verschiedenen EU-Ländern (inklusive Deutschland) abgerechnet
(bitte nach Land und Kosten in Euro auflisten)?
20. In welchen europäischen Ländern gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung keine Pflicht, Daten über ein extra Gateway zu übertragen,
sondern die Übermittlung der 15-minütigen Verbrauchswerte findet auch
durch erweiterte digitale Zähler bzw. moderne Messeinrichtungen statt?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 10, 11, 19 und 20
gemeinsam beantwortet.
Die Installationsquoten für Smart Meter unterscheiden sich zwischen den EU-
Mitgliedstaaten erheblich. Für aktuelle Daten zum Stand des Rollouts in der
EU und in Deutschland wird auf den aktuellen Monitoringbericht von ACER
(https://www.ceer.eu/publication/acer-ceer-2024-market-monitoring-report-ene
rgy-retail-and-consumer-protection/) und der der BNetzA (https://data.bundesn
etzagentur.de/Bundesnetzagentur/SharedDocs/Mediathek/Monitoringberichte/
MonitoringberichtEnergie2024.pdf) verwiesen.
Ein rein quantitativer Vergleich der jeweiligen Einbauquoten ist allerdings
wenig aussagekräftig, da die technischen Ansätze in den EU-Mitgliedstaaten je
nach den Bedürfnissen der nationalen Energiewende sehr unterschiedlich sind.
Während in vielen Mitgliedstaaten einfache Messsysteme ohne
Steuerungsfähigkeit verbreitet sind, setzt Deutschland bewusst auf ein höheres Schutzniveau
und Smart-Grid-fähige Smart-Meter-Gateways. Diese gewährleisten
Cybersicherheit, Datensicherheit und Datenschutz und stärken damit die Resilienz
des Stromsystems. Diese Lösung ist nach Einschätzung der Gutachter des
Monitoringberichts „Energiewende. Effizient. Machen“ zukunftsfähiger, wenn
auch etwas komplexer (S. 160 f).
Auch in anderen EU-Mitgliedstaaten geht der Trend weg von einfacher
Messtechnik (z. B. NDL). Angesichts des russischen Angriffskrieges gegen die
Ukraine erfährt dieser Weg zunehmende Unterstützung auf nationaler und
europäischer Ebene, wie sich z. B. in der Aufnahme von Smart-Meter-Gateways in
die Liste der kritischen Produkte in Anhang IV des Cyber Resilience Acts
(Verordnung (EU) Nr. 2024/2847) zeigt.
12. Wie viel Prozent der Standard-Last-Profil (SLP)-Netzanschlüsse sind
nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Deutschland mit einem
intelligenten Messsystem ausgerüstet?
16. Wie beurteilt die Bundesregierung die Fähigkeit der Verteilnetzbetreiber
bzw. Messstellenbetreiber, die 15-Minuten-Werte aus den Smart-Meter-
Gateways zu verarbeiten und zu verteilen, und zeichnen sich positive
Entwicklungen ab, und was plant die Bundesregierung hier
gegebenenfalls?
17. Wie viele Verteilnetzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber bilanzieren
Haushalte mit eingebauten Smart-Meter-Gateways nach Kenntnis der
Bundesregierung weiterhin mit einem Standard-Last-Profil und nicht mit
den 15-minütigen Verbrauchswerten aus dem Gateway?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 12, 16 und 17
gemeinsam beantwortet.
Nach § 12 der Stromnetzentgeltverordnung i. V. m. § 55 Absatz 1 Nummer 2
MsbG erfolgt die Messung ab Einbau eines intelligenten Messsystems
verpflichtend durch Zählerstandsgangmessung. Diese Messwerte sind an den
Verteilernetzbetreiber zu übertragen. Es liegen keine konkreten Informationen
darüber vor, dass Verteilnetzbetreiber oder Messstellenbetreiber entgegen den
vorgenannten Vorgaben nicht mittels der 15-Min-Werte arbeiten.
Aus der Erhebung zum Monitoringbericht 2025 der Bundesnetzagentur mit
dem Stichtag 31. Dezember 2024 ergibt sich, dass im SLP-Bereich ca. 2,1
Prozent der erfassten Messlokationen mit einem intelligentem Messsystem gemäß
§ 2 Nummer 7 MsbG ausgestattet waren. Zudem wird der aktuelle Stand des
Rollouts aller gMSB auf der Internetseite der BNetzA quartalsweise
veröffentlicht (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/
NetzzugangMesswesen/Mess-undZaehlwesen/iMSys/start.html). Eine
differenzierte Darstellung zwischen RLM- und SLP-Kunden erfolgt in diesem Rahmen
nicht. Zum Stichtag 31. März 2025 waren ca. 2,7 Prozent aller erfassten
Messlokationen mit intelligenten Messystemen ausgestattet.
13. Welche Installierungsquoten werden sich nach Kenntnis der
Bundesregierung in Deutschland im Jahr 2030 bei den intelligenten
Messsystemen ergeben, wenn man die gesetzlich vorgesehenen Pflichteinbaufälle
berücksichtigt?
Die einzuhaltenden Ausstattungsquoten für Pflichteinbaufälle sind in § 45
Absatz 1 MsbG geregelt.
14. Wie viele Verteilnetzbetreiber haben nach Kenntnis der Bundesregierung
zur aktuellen Umfrage der Bundesnetzagentur noch kein Smart-Meter-
Gateway bei ihren Kunden installiert?
15. Wie viele Verteilnetzbetreiber laufen nach Kenntnis der Bundesregierung
Gefahr, die Rolloutquoten für das Jahr 2025 zu verfehlen, und welche
Sanktionsmöglichkeiten bestehen bei Zielverfehlung?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 14 und 15 gemeinsam
beantwortet.
Zum Rollout intelligenter Messsysteme verpflichtet sind die
(grundzuständigen) Messstellenbetreiber (gMSB), nicht die Verteilnetzbetreiber. Der aktuelle
Stand des Rollouts aller gMSB wird auf der Internetseite der BNetzA
veröffentlicht (www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/N
etzzugangMesswesen/Mess-undZaehlwesen/iMSys/start.html).
Die Datenauswertung für das erste Quartal 2025 (Stichtag: 31. März 2025) hat
ergeben, dass etwa 700 Unternehmen weniger als 15 Prozent ihrer Messstellen
in der ersten Pflichteinbaugruppe für das Jahr 2025 (20 Prozent der
Messlokationen zwischen 6 000 und 100 000 Kilowattstunden sowie § 14a-Fälle)
ausgestattet haben. 278 der Messstellenbetreiber (MSB) hatten im ersten Quartal zum
genannten Stichtag noch keine intelligenten Messsysteme verbaut.
Die gesetzlichen Verpflichtungen aus dem MsbG können mit Mitteln des
Verwaltungszwangs, also vor allem Zwangsgeldern, durchgesetzt werden. Die
Bundesnetzagentur kann gegenüber gMSB, die ihren Verpflichtungen aus dem
MsbG nicht nachgekommen sind, Zwangsgelder androhen und wenn nötig
durchsetzen, damit die im MsbG vorgegebenen Quoten erfüllt werden.
Maßgeblich für die Höhe der Zwangsgelder sind die Umstände im konkreten
Einzelfall, zum Beispiel Schwere des Verstoßes, wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit oder ähnliches Der Rahmen für die Zwangsgeldandrohungen ist
hierbei gesetzlich vorgegeben. Nach dem EnWG beträgt die Höhe des
Zwangsgeldes mindestens 1 000 Euro und höchstens 10 Mio. Euro.
18. Wie viele Verteilnetzbetreiber bieten nach Kenntnis der Bundesregierung
ihren Kunden jeweils das Modul 1, Modul 2 und Modul 3 für das
reduzierte Netzentgelt nach der §-14a-EnWG(Energiewirtschaftsgesetz)-
Festlegung der Bundesnetzagentur an (bitte nach Modul auflisten)?
Die Ausgestaltung des § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und die
diesbezügliche Aufsicht obliegen der BNetzA. Seit dem 1. Januar 2024 sind
alle Verteilnetzbetreiber, die in der Niederspannung ein Elektrizitätsverteilnetz
betreiben, verpflichtet, Modul 1 und Modul 2 gemäß der Festlegung
BK8-22/010-A Letztverbrauchern anzubieten. Seit dem 1. April 2025 gilt dies
auch für Modul 3. Die Netzbetreiber weisen die Module flächendeckend in
ihren Preisblättern aus. In der Erhebung (819 VNB) zum Monitoringbericht
2025 der Bundesnetzagentur mit dem Stichtag 31. Dezember 2024 weisen 475
VNB insgesamt 239.825 steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in Modul 1 und
310 VNB insgesamt 25.049 steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in Modul 2
aus. Zum Stichtag (31. Dezember 2024) der Abfrage des Monitoringberichts
war Modul 3 noch nicht verpflichtend anzubieten. Für den Zeitraum seit dem
1. April 2025 liegen der Bundesnetzagentur zu Modul 3 noch keine belastbaren
Daten vor.
21. Mit welchen Gesamtkosten rechnet die Bundesregierung für die
Netzentgelte im Jahr 2030, wenn bei allen Pflichteinbaufällen Smart-Meter-
Gateways und Steuerboxen installiert sind?
Eine konkrete Prognose zu den Gesamtkosten der Netzentgelte im Jahr 2030
liegt der Bundesregierung nicht vor. Der Monitoringbericht „Energiewende.
Effizient. Machen“ hebt jedoch hervor, dass die durch die Digitalisierung
entstehenden Kosten im Vergleich zu dem damit verbundenen systemischen Nutzen
vernachlässigbar sind (S. 224).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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