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Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts (Antwort zu Drs. 21/1906)

dip / drucksache 13.10.2025 · WP 21 · 21/2277 · Antwort · Original ↗

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Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts (Antwort zu Drs. 21/1906) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2277 21. Wahlperiode 13.10.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Sandra Detzer, Julian Joswig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/1906 – Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r „Der Rollout intelligenter Messsysteme kann durch verschiedene Maßnahmen beschleunigt und effizienter gestaltet werden“, schreiben das Energiewirtschaftliche Institut an der Universität zu Köln (EWI) und das BET im Monitoringbericht. Dennoch ist es unklar, inwiefern die Bundesregierung den Bedarf sieht, den Rollout von intelligenten Messsystemen bzw. Smart Metern zu beschleunigen. Eine Vielzahl von Maßnahmen wurde im Monitoringbericht vorgeschlagen, aber von Bundesministerin Katherina Reiche in der Pressekonferenz nicht aufgegriffen. Mit einer Aussage über die Verantwortung für den verpflichtenden Rollout hat sie für große Verunsicherung in der Branche gesorgt. Laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD besteht deutlicher Handlungsbedarf: „Den Rollout von Smart Metern im Verteilnetz werden wir beschleunigen und vereinfachen […].“ Der Parlamentarische Staatssekretär Stefan Rouenhoff hingegen verwies am 10. September 2025 in der schriftlichen Antwort auf die Mündliche Frage 11 des Abgeordneten Dr. Alaa Alhamwi darauf, dass die geplante Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes Kooperationen von grundzuständigen Messstellenbetreibern anreize. Weiteren Handlungsbedarf beschreibt er nicht, stattdessen schreibt er: „Sollte sich aus dem laufenden Monitoring der Bundesnetzagentur weiterer Nachsteuerungsbedarf abzeichnen, so wird die Bundesregierung weitere Maßnahmen prüfen.“ Smart Meter sind kein Selbstzweck, sondern ein zentraler Baustein der Energiewende. Sie ermöglichen die Digitalisierung des Energiesystems, die sektorübergreifende Kopplung von Strom, Wärme und Mobilität und tragen wesentlich zur Effizienzsteigerung und Kostensenkung bei.  1. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es politische Maßnahmen braucht, um den Rollout von Smart Metern zu beschleunigen? a) Wenn ja, wieso hat Stefan Rouenhoff dies nicht in seiner Antwort am 10. September erläutert und stattdessen auf das Monitoring der Bundesnetzagentur (BNetzA) verwiesen? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 13. Oktober 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. b) Wenn ja, inwiefern hat sich die Haltung der Bundesregierung seit dem 10. September 2025 verändert? c) Wenn ja, welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung durchzuführen? d) Wenn nein, warum nicht?  2. Wie versteht die Bundesregierung den Auftrag des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD, den Smart-Meter-Rollout zu vereinfachen, und welche Maßnahmen plant bzw. prüft sie dahin gehend?  5. Inwiefern ist die in Frage 4 zitierte Aussage von Bundesministerin Katherina Reiche zur Verantwortung für den verpflichtenden Rollout nach Einschätzung der Bundesregierung mit der Empfehlung des Monitoringberichts vereinbar, dass „gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen grundzuständigen und wettbewerblichen Messstellenbetreibern das Potenzial [hätten], Synergien zu heben und die Kosten für den Rollout zu senken“, und wird die Bundesregierung der Empfehlung des Monitorings folgen, und wenn ja, welche Handlungsbedarfe zieht die Bundesregierung aus der Empfehlung, und wenn nein, warum nicht? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1, 2 und 5 gemeinsam beantwortet. Die Digitalisierung der Energiewende ist der entscheidende Enabler für eine effiziente Energiewende. Um die Kosten für Netzausbau und -betrieb zu dämpfen, prüft die Bundesregierung deshalb Ansätze, die durch ein stärkeres Eigeninteresse Verteilnetzbetreiber zu Treibern einer zügigen und resilienten Digitalisierung der Energiewende machen. Ein zentraler Baustein der Digitalisierung der Energiewende ist der Rollout intelligenter Messsysteme (iMSys, Smart Meter). Grundsätzlich bestehen in allen Handlungsfeldern Optimierungsmöglichkeiten. Daher prüft die Bundesregierung fortwährend, insbesondere auch auf Grundlage des Monitoringberichts zum Start der 21. Legislaturperiode „Energiewende. Effizient. Machen“, des Quartals-Monitorings der Bundesnetzagentur zum Rollout intelligenter Messsysteme, des Digitalisierungsberichts nach § 48 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) und wissenschaftlicher Studien, welche Optionen für Anpassungen des regulatorischen Rahmens bestehen. Bereits im Rahmen der geplanten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes werden u. a. Anreize für Kooperationen von grundzuständigen Messstellenbetreibern vorgesehen. Weitere Maßnahmen zur Beschleunigung und Vereinfachung des Rollouts werden folgen.  3. Plant die Bundesregierung, es zuzulassen, moderne Messeinrichtungen auch auf anderen Wegen außer mit dem Smart-Meter-Gateway auszulesen, und wenn ja, in welchen Anwendungsfällen, und welche Maßnahmen sind dafür geplant? Ziel der Bundesregierung ist es, die Digitalisierung weiterzuentwickeln und konsequent zu beschleunigen. Dazu gehört es, bestehende Strukturen zu nutzen und schrittweise zu erweitern, nicht aber durch parallele, technisch nicht integrierte Systeme zusätzliche Komplexität zu erzeugen. Im Vordergrund steht dabei, die im MsbG angelegte sichere Architektur weiterzuentwickeln und interoperabel mit Anwendungen, für insbesondere Smart Grids, Elektromobilität und Gebäudeenergie, weiter zu gestalten (siehe hierzu auch die Analysen des Monitoringberichts „Energiewende. Effizient. Machen“ (S. 161 f)). Maßnahmen, die von diesem einheitlichen Ansatz abweichen würden, werden daher derzeit nicht verfolgt.  4. Was bedeutet die Aussage im Papier „Klimaneutral werden – wettbewerbsfähig bleiben“, das Bundesministerin Katherina Reiche auf der Pressekonferenz zur Vorstellung des Monitoringberichts am 15. September 2025 vorgestellt hat, dass die „Verantwortung für den verpflichtenden Rollout […] künftig bei den Verteilnetzbetreibern und damit im regulierten Anlagevermögen“ liegt (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Reda ktion/DE/Downloads/J-L/klimaneutral-werden-wettbewerbsfaehig-bleibe n.pdf?__blob=publicationFile&v=22)? a) Was bedeutet es, dass der Rollout im regulierten Anlagevermögen liegen soll? b) Was bedeutet es, dass die Verantwortung für den verpflichtenden Rollout „künftig“ bei den Verteilnetzbetreibern liegen soll? c) Welche Änderungen plant die Bundesregierung in diesem Zusammenhang?  6. Stimmt die Bundesregierung der Aussage aus dem Monitoringbericht zu, dass „der Ordnungsrahmen nicht genug Anreize für Messstellenbetreiber [setzt], die individuellen Rollout-Ziele zu erfüllen. Gerade die kleineren Messstellenbetreiber hinken hinterher. Der Sanktionsdruck ist zu gering und Anreize zur Übererfüllung bestehen nicht. Kooperationen werden regulatorisch zu wenig gefördert“, und wenn ja, welche Maßnahmen folgen daraus aus der Sicht der Bundesregierung, und wenn nein, warum nicht?  7. Stimmt die Bundesregierung folgender Aussage aus dem Monitoringbericht zu: „Zur vollständigen Hebung des systemischen Nutzens (von Flexibilität) und zur Erzielung eines kostendämpfenden Effekts auf die Systemkosten sind Netzbetreiber noch nicht ausreichend digitalisiert (beispielsweise Digitale Zwillinge, geeignete IT- und Datenarchitekturen, Schnittstellen zwischen den Marktakteuren).“, und wenn ja, welche Maßnahmen folgen daraus aus der Sicht der Bundesregierung, und wenn nein, warum nicht?  8. Plant die Bundesregierung, den Rollout deutschlandweit stärker zu harmonisieren, wie im Monitoringbericht als eine Handlungsoption aufgezeigt, und wenn ja, mit welchen Maßnahmen, und wenn nein, warum nicht?  9. Stimmt die Bundesregierung der Aussage aus dem Monitoringbericht zu, dass das Potenzial, das Smart Meter bieten, bislang nur unzureichend genutzt würde, vor allem wegen des Mangels an geeigneten Flexibilitätsinstrumenten für die systemdienliche Integration dezentraler Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen, und plant die Bundesregierung, die von den in Kapitel 6.7.1. des Monitoringberichts vorgeschlagenen Handlungsoptionen umzusetzen, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4, 6 bis 9 gemeinsam beantwortet. Die Digitalisierung der Energiewende ist der entscheidende Wegbereiter für eine effiziente Energiewende. Der Monitoringbericht „Energiewende. Effizient. Machen“ hat dies bestätigt. Um die Kosten für Netzausbau und -betrieb zu dämpfen, benötigen wir einen Regulierungsansatz, der noch stärker als bisher in der Lage ist, das Potenzial der Digitalisierung abzurufen. Das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende nahm zwar die Verteiler über die Kostenbeteiligung in stärkere Finanzierungsverantwortung. Der Rollout wurde dadurch angestoßen, muss aber noch weiter beschleunigt werden. Deshalb prüft die Bundesregierung Ansätze, die durch ein stärkeres Eigeninteresse den Verteilnetzbetreibern zum Treiber einer zügigen und resilienten Digitalisierung der Energiewende machen. Zudem zeigen das Quartals-Monitoring des Rollouts der Bundesnetzagentur (BNetzA) und der Monitoringbericht „Energiewende. Effizient. Machen“, dass strukturelle Defizite vor allem bei Teilen der Gruppe der kleineren grundzuständigen Messstellenbetreibern (gMSB) fortbestehen. Die Praxis zeigt bereits, dass Kooperationen und gemeinsame Unterstützung beim Rollout gerade für kleine Unternehmen einen Unterschied machen können. In diesem Sinne sind erste Beschleunigungsmaßnahmen in dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften (Bundestagsdrucksache 21/1497) enthalten, weitere werden folgen. 10. Wie sind die Installierungsquoten mit Smart Metern bzw. intelligenten Messsystemen in den verschiedenen EU-Ländern inklusive Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Land und Prozentsatz auflisten)? 11. Welche Gründe sieht die Bundesregierung für die unterschiedlichen Quoten und das Abschneiden Deutschlands? 19. Welche Kosten für Gateways werden nach Kenntnis der Bundesregierung in verschiedenen EU-Ländern (inklusive Deutschland) abgerechnet (bitte nach Land und Kosten in Euro auflisten)? 20. In welchen europäischen Ländern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung keine Pflicht, Daten über ein extra Gateway zu übertragen, sondern die Übermittlung der 15-minütigen Verbrauchswerte findet auch durch erweiterte digitale Zähler bzw. moderne Messeinrichtungen statt? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 10, 11, 19 und 20 gemeinsam beantwortet. Die Installationsquoten für Smart Meter unterscheiden sich zwischen den EU- Mitgliedstaaten erheblich. Für aktuelle Daten zum Stand des Rollouts in der EU und in Deutschland wird auf den aktuellen Monitoringbericht von ACER (https://www.ceer.eu/publication/acer-ceer-2024-market-monitoring-report-ene rgy-retail-and-consumer-protection/) und der der BNetzA (https://data.bundesn etzagentur.de/Bundesnetzagentur/SharedDocs/Mediathek/Monitoringberichte/ MonitoringberichtEnergie2024.pdf) verwiesen. Ein rein quantitativer Vergleich der jeweiligen Einbauquoten ist allerdings wenig aussagekräftig, da die technischen Ansätze in den EU-Mitgliedstaaten je nach den Bedürfnissen der nationalen Energiewende sehr unterschiedlich sind. Während in vielen Mitgliedstaaten einfache Messsysteme ohne Steuerungsfähigkeit verbreitet sind, setzt Deutschland bewusst auf ein höheres Schutzniveau und Smart-Grid-fähige Smart-Meter-Gateways. Diese gewährleisten Cybersicherheit, Datensicherheit und Datenschutz und stärken damit die Resilienz des Stromsystems. Diese Lösung ist nach Einschätzung der Gutachter des Monitoringberichts „Energiewende. Effizient. Machen“ zukunftsfähiger, wenn auch etwas komplexer (S. 160 f). Auch in anderen EU-Mitgliedstaaten geht der Trend weg von einfacher Messtechnik (z. B. NDL). Angesichts des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine erfährt dieser Weg zunehmende Unterstützung auf nationaler und europäischer Ebene, wie sich z. B. in der Aufnahme von Smart-Meter-Gateways in die Liste der kritischen Produkte in Anhang IV des Cyber Resilience Acts (Verordnung (EU) Nr. 2024/2847) zeigt. 12. Wie viel Prozent der Standard-Last-Profil (SLP)-Netzanschlüsse sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Deutschland mit einem intelligenten Messsystem ausgerüstet? 16. Wie beurteilt die Bundesregierung die Fähigkeit der Verteilnetzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber, die 15-Minuten-Werte aus den Smart-Meter- Gateways zu verarbeiten und zu verteilen, und zeichnen sich positive Entwicklungen ab, und was plant die Bundesregierung hier gegebenenfalls? 17. Wie viele Verteilnetzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber bilanzieren Haushalte mit eingebauten Smart-Meter-Gateways nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin mit einem Standard-Last-Profil und nicht mit den 15-minütigen Verbrauchswerten aus dem Gateway? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 12, 16 und 17 gemeinsam beantwortet. Nach § 12 der Stromnetzentgeltverordnung i. V. m. § 55 Absatz 1 Nummer 2 MsbG erfolgt die Messung ab Einbau eines intelligenten Messsystems verpflichtend durch Zählerstandsgangmessung. Diese Messwerte sind an den Verteilernetzbetreiber zu übertragen. Es liegen keine konkreten Informationen darüber vor, dass Verteilnetzbetreiber oder Messstellenbetreiber entgegen den vorgenannten Vorgaben nicht mittels der 15-Min-Werte arbeiten. Aus der Erhebung zum Monitoringbericht 2025 der Bundesnetzagentur mit dem Stichtag 31. Dezember 2024 ergibt sich, dass im SLP-Bereich ca. 2,1 Prozent der erfassten Messlokationen mit einem intelligentem Messsystem gemäß § 2 Nummer 7 MsbG ausgestattet waren. Zudem wird der aktuelle Stand des Rollouts aller gMSB auf der Internetseite der BNetzA quartalsweise veröffentlicht (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ NetzzugangMesswesen/Mess-undZaehlwesen/iMSys/start.html). Eine differenzierte Darstellung zwischen RLM- und SLP-Kunden erfolgt in diesem Rahmen nicht. Zum Stichtag 31. März 2025 waren ca. 2,7 Prozent aller erfassten Messlokationen mit intelligenten Messystemen ausgestattet. 13. Welche Installierungsquoten werden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland im Jahr 2030 bei den intelligenten Messsystemen ergeben, wenn man die gesetzlich vorgesehenen Pflichteinbaufälle berücksichtigt? Die einzuhaltenden Ausstattungsquoten für Pflichteinbaufälle sind in § 45 Absatz 1 MsbG geregelt. 14. Wie viele Verteilnetzbetreiber haben nach Kenntnis der Bundesregierung zur aktuellen Umfrage der Bundesnetzagentur noch kein Smart-Meter- Gateway bei ihren Kunden installiert? 15. Wie viele Verteilnetzbetreiber laufen nach Kenntnis der Bundesregierung Gefahr, die Rolloutquoten für das Jahr 2025 zu verfehlen, und welche Sanktionsmöglichkeiten bestehen bei Zielverfehlung? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 14 und 15 gemeinsam beantwortet. Zum Rollout intelligenter Messsysteme verpflichtet sind die (grundzuständigen) Messstellenbetreiber (gMSB), nicht die Verteilnetzbetreiber. Der aktuelle Stand des Rollouts aller gMSB wird auf der Internetseite der BNetzA veröffentlicht (www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/N etzzugangMesswesen/Mess-undZaehlwesen/iMSys/start.html). Die Datenauswertung für das erste Quartal 2025 (Stichtag: 31. März 2025) hat ergeben, dass etwa 700 Unternehmen weniger als 15 Prozent ihrer Messstellen in der ersten Pflichteinbaugruppe für das Jahr 2025 (20 Prozent der Messlokationen zwischen 6 000 und 100 000 Kilowattstunden sowie § 14a-Fälle) ausgestattet haben. 278 der Messstellenbetreiber (MSB) hatten im ersten Quartal zum genannten Stichtag noch keine intelligenten Messsysteme verbaut. Die gesetzlichen Verpflichtungen aus dem MsbG können mit Mitteln des Verwaltungszwangs, also vor allem Zwangsgeldern, durchgesetzt werden. Die Bundesnetzagentur kann gegenüber gMSB, die ihren Verpflichtungen aus dem MsbG nicht nachgekommen sind, Zwangsgelder androhen und wenn nötig durchsetzen, damit die im MsbG vorgegebenen Quoten erfüllt werden. Maßgeblich für die Höhe der Zwangsgelder sind die Umstände im konkreten Einzelfall, zum Beispiel Schwere des Verstoßes, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder ähnliches Der Rahmen für die Zwangsgeldandrohungen ist hierbei gesetzlich vorgegeben. Nach dem EnWG beträgt die Höhe des Zwangsgeldes mindestens 1 000 Euro und höchstens 10 Mio. Euro. 18. Wie viele Verteilnetzbetreiber bieten nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Kunden jeweils das Modul 1, Modul 2 und Modul 3 für das reduzierte Netzentgelt nach der §-14a-EnWG(Energiewirtschaftsgesetz)- Festlegung der Bundesnetzagentur an (bitte nach Modul auflisten)? Die Ausgestaltung des § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und die diesbezügliche Aufsicht obliegen der BNetzA. Seit dem 1. Januar 2024 sind alle Verteilnetzbetreiber, die in der Niederspannung ein Elektrizitätsverteilnetz betreiben, verpflichtet, Modul 1 und Modul 2 gemäß der Festlegung BK8-22/010-A Letztverbrauchern anzubieten. Seit dem 1. April 2025 gilt dies auch für Modul 3. Die Netzbetreiber weisen die Module flächendeckend in ihren Preisblättern aus. In der Erhebung (819 VNB) zum Monitoringbericht 2025 der Bundesnetzagentur mit dem Stichtag 31. Dezember 2024 weisen 475 VNB insgesamt 239.825 steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in Modul 1 und 310 VNB insgesamt 25.049 steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in Modul 2 aus. Zum Stichtag (31. Dezember 2024) der Abfrage des Monitoringberichts war Modul 3 noch nicht verpflichtend anzubieten. Für den Zeitraum seit dem 1. April 2025 liegen der Bundesnetzagentur zu Modul 3 noch keine belastbaren Daten vor. 21. Mit welchen Gesamtkosten rechnet die Bundesregierung für die Netzentgelte im Jahr 2030, wenn bei allen Pflichteinbaufällen Smart-Meter- Gateways und Steuerboxen installiert sind? Eine konkrete Prognose zu den Gesamtkosten der Netzentgelte im Jahr 2030 liegt der Bundesregierung nicht vor. Der Monitoringbericht „Energiewende. Effizient. Machen“ hebt jedoch hervor, dass die durch die Digitalisierung entstehenden Kosten im Vergleich zu dem damit verbundenen systemischen Nutzen vernachlässigbar sind (S. 224). Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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