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Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften

dip / drucksache 14.11.2025 · WP 21 · zu665/25 · Beschluss · Original ↗

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Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften [Bundesrat zu Drucksache 665/25 14.11.25 Wi Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Beschluss des Deutschen Bundestages Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften Der Deutsche Bundestag hat in seiner 40. Sitzung am 13. November 2025 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften – Drucksachen 21/1497, 21/2076, 21/2793 – die beigefügte Entschließung unter Buchstabe b auf Drucksache 21/2793 angenommen. I. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, möglichst zeitnah, jedenfalls rechtzeitig vor Ablauf der Übergangsregelung nach § 118 Absatz 7 des Energiewirtschaftsgesetzes, eine mit den Anforderungen des Unionsrechts vereinbare Regelung zu erarbeiten, die Rechtssicherheit für den künftigen Betrieb von Konstellationen gewährleistet, die unter den bisherigen Kundenanlagenbegriff fielen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass unverhältnismäßige bürokratische Lasten für die Betreiber vermieden werden sollen. Soweit das Unionsrecht dem nationalen Gesetzgeber einen Gestaltungsspielraum belässt, soll dieser möglichst ausgeschöpft werden. Die Bundesregierung sollte sich zudem für Änderungen des Unionsrechts auf EU-Ebene einsetzen, um den Spielraum des Gesetzgebers zu erweitern und entsprechende Konstellationen zuzulassen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, im ersten Quartal 2026 einen Regelungsentwurf vorzulegen, mit dem Netzanschlussverfahren im Stromnetz für Erzeugungsanlagen, Verbraucher und Speicher grundlegend verbessert und digitalisiert werden, um Transparenz und Planungssicherheit zu erhöhen, um den Stau bei Anschlussbegehren insbesondere von Großbatteriespeichern, Industriekunden und Rechenzentren zu lösen sowie um den Netzbetreibern einen gesamtwirtschaftlich sinnvollen Umgang mit der akuten Situation immer knapper werdender Netzanschlusskapazitäten zu ermöglichen. III.1 Der Deutsche Bundestag stellt fest: Zwar ist der Rollout von Smart Metern nach dem mit breiter fraktionsübergreifender Mehrheit beschlossenen Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (BGBl. 2023 I Nr. 133 vom 26. Mai 2023) nun angelaufen, das bisherige Tempo ist allerdings weiterhin unzureichend. Zum 30. Juni 2025 weist die Bundesnetzagentur 1 607 202 eingebaute intelligente Messsysteme aus, davon ca. 760 000 quotenrelevante Pflichteinbauten. Damit sind aktuell rund 16,4 Prozent der Pflichteinbauten, aber nur ca. 3 Prozent aller Messstellen realisiert. Nach dem gesetzlichen Rolloutfahrplan muss jeder Messstellenbetreiber 20 Prozent der Pflichteinbauten bis Ende 2025 erreichen, ohne Nutzung von Kooperationen droht vielen Messstellenbetreibern also eine Zielverfehlung. Der Rollout als zentrales Energiewendeprojekt droht somit Schaden zu nehmen. Es zeigt sich, dass der Rollout von Smart Metern gerade viele kleinere Messstellenbetreiber vor Herausforderungen stellt. Bei den 597 kleinsten grundzuständigen Messstellenbetreibern liegt die Einbauquote mit durchschnittlich 5,2 Prozent noch zu weit unter der gesetzlichen Zielmarke für Ende 2025. Ca. 200 Messstellenbetreiber sind bislang sogar vollständig untätig geblieben und haben bislang noch keine Smart Meter installiert. Die Digitalisierung der Energiewende kommt gerade in kleinen Verteilnetzen noch nicht an. Sanktionsregime und Rolloutumfang gehören auf den Prüfstand, damit Deutschland bei der Digitalisierung der Energiewende eine Spitzenposition in Europa einnimmt. Deutschland hat sich bewusst für einen energiewendeorientierten Ansatz entschieden, der neben der Cybersicherheit gleichzeitig auch die für die Energiewende und gerade für Kosteneinsparungen so relevanten Smart-Grid-Funktionalitäten gewährleistet. Das Energiewende-Monitoring sieht uns mit dieser von mittelständischen Unternehmen in Deutschland und der EU produzierten, zukunftsfähigen Technik in einer Vorreiterrolle im europäischen Raum. Der EU-Cyber Resilience Act (Verordnung (EU) 2024/2847) eröffnet die Möglichkeit, europaweit einheitliche, robuste und zukunftsfähige Sicherheitsstandards zu setzen; die darin liegenden Chancen für den deutschen Smart-Meter-Ansatz gilt es zu nutzen. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht vor, den Rollout von Smart Metern im Verteilnetz zu beschleunigen. Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften steigert daher Anreize für Kooperationen und ist ein erster wichtiger Ansatz zur Beschleunigung, kann aber nicht der letzte sein. Gerade kleinere Messstellenbetreiber sollten spätestens jetzt Anreize für Kooperationen nutzen oder eine Übertragung ihrer Grundzuständigkeit aktiv angehen. Auf diese Weise kann ein anderer Akteur die Digitalisierung effizient umsetzen. Der Monitoringbericht zur Energiewende führt aus, dass Smart Meter wesentlich zur Steigerung der Effizienz im Energiesystem beitragen und damit die Gesamtkosten reduzieren können. Das Energiewende-Monitoring hat zuletzt verdeutlicht: 30 Prozent Kostenersparnis beim Netzausbau in den Verteilnetzen sind möglich. Wir können es uns nicht leisten, diese Effizienzvorteile durch Zögerlichkeiten beim Rollout aufs Spiel zu setzen. III.2 Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, a) wenn sich die Zahlen kurzfristig nicht erheblich verbessern, mit der nächsten Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes eine deutliche Verschärfung des Sanktionsregimes gegen säumige grundzuständige Messstellenbetreiber auf den Weg zu bringen und dabei auch verpflichtende Abhilfemaßnahmen vorzusehen, wie aa) die verpflichtende Übertragung auf den Auffangmessstellenbetreiber oder auf einen anderen geeigneten Akteur, bb) die verpflichtende Ausschreibung der Grundzuständigkeit; b) auch über die im Energiewende-Monitoring empfohlenen Maßnahmen hinaus weitere Ansätze zur Beschleunigung des Rollouts intelligenter Messsysteme zu prüfen und in die nächste Novelle aufzunehmen; c) eine deutliche Erweiterung des Rollouts intelligenter Messsysteme zu prüfen und in die nächste Novelle aufzunehmen; d) mit dem Ziel, den EU-Wirtschaftsraum und die Cyberresilienz zu stärken, den deutschen Smart-Meter-Gateway-Standard wesentlich stärker als bislang in den europäischen Diskurs zur Weiterentwicklung des Cyber Resilience Acts (Verordnung (EU) 2024/2847) sowie zur Ausgestaltung der darauf beruhenden tertiären Unionsrechtsakte im Sinne der Artikel 290 und 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union einzubringen. - 3 - zu Drucksache 665/25]

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