Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts
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Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1906
21. Wahlperiode 29.09.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Sandra Detzer, Julian Joswig, Michael
Kellner, Sandra Stein, Katrin Uhlig, Kassem Taher Saleh und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts
„Der Rollout intelligenter Messsysteme kann durch verschiedene Maßnahmen
beschleunigt und effizienter gestaltet werden“, schreiben das
Energiewirtschaftliche Institut an der Universität zu Köln (EWI) und das BET im
Monitoringbericht. Dennoch ist es unklar, inwiefern die Bundesregierung den Bedarf sieht,
den Rollout von intelligenten Messsystemen bzw. Smart Metern zu
beschleunigen. Eine Vielzahl von Maßnahmen wurde im Monitoringbericht
vorgeschlagen, aber von Bundesministerin Katherina Reiche in der Pressekonferenz nicht
aufgegriffen. Mit einer Aussage über die Verantwortung für den
verpflichtenden Rollout hat sie für große Verunsicherung in der Branche gesorgt.
Laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD besteht deutlicher
Handlungsbedarf: „Den Rollout von Smart Metern im Verteilnetz werden wir
beschleunigen und vereinfachen […].“ Der Parlamentarische Staatssekretär
Stefan Rouenhoff hingegen verwies am 10. September 2025 in der schriftlichen
Antwort auf die Mündliche Frage 11 des Abgeordneten Dr. Alaa Alhamwi
darauf, dass die geplante Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes
Kooperationen von grundzuständigen Messstellenbetreibern anreize. Weiteren
Handlungsbedarf beschreibt er nicht, stattdessen schreibt er: „Sollte sich aus dem
laufenden Monitoring der Bundesnetzagentur weiterer Nachsteuerungsbedarf
abzeichnen, so wird die Bundesregierung weitere Maßnahmen prüfen.“
Smart Meter sind kein Selbstzweck, sondern ein zentraler Baustein der
Energiewende. Sie ermöglichen die Digitalisierung des Energiesystems, die
sektorübergreifende Kopplung von Strom, Wärme und Mobilität und tragen
wesentlich zur Effizienzsteigerung und Kostensenkung bei.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es politische Maßnahmen
braucht, um den Rollout von Smart Metern zu beschleunigen?
a) Wenn ja, wieso hat Stefan Rouenhoff dies nicht in seiner Antwort am
10. September erläutert und stattdessen auf das Monitoring der
Bundesnetzagentur (BNetzA) verwiesen?
b) Wenn ja, inwiefern hat sich die Haltung der Bundesregierung seit dem
10. September 2025 verändert?
c) Wenn ja, welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung
durchzuführen?
d) Wenn nein, warum nicht?
2. Wie versteht die Bundesregierung den Auftrag des Koalitionsvertrags
zwischen CDU, CSU und SPD, den Smart-Meter-Rollout zu vereinfachen,
und welche Maßnahmen plant bzw. prüft sie dahin gehend?
3. Plant die Bundesregierung, es zuzulassen, moderne Messeinrichtungen
auch auf anderen Wegen außer mit dem Smart-Meter-Gateway
auszulesen, und wenn ja, in welchen Anwendungsfällen, und welche Maßnahmen
sind dafür geplant?
4. Was bedeutet die Aussage im Papier „Klimaneutral werden –
wettbewerbsfähig bleiben“, das Bundesministerin Katherina Reiche auf der
Pressekonferenz zur Vorstellung des Monitoringberichts am 15. September
2025 vorgestellt hat, dass die „Verantwortung für den verpflichtenden
Rollout […] künftig bei den Verteilnetzbetreibern und damit im
regulierten Anlagevermögen“ liegt (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Reda
ktion/DE/Downloads/J-L/klimaneutral-werden-wettbewerbsfaehig-bleibe
n.pdf?__blob=publicationFile&v=22)?
a) Was bedeutet es, dass der Rollout im regulierten Anlagevermögen
liegen soll?
b) Was bedeutet es, dass die Verantwortung für den verpflichtenden
Rollout „künftig“ bei den Verteilnetzbetreibern liegen soll?
c) Welche Änderungen plant die Bundesregierung in diesem
Zusammenhang?
5. Inwiefern ist die in Frage 4 zitierte Aussage von Bundesministerin
Katherina Reiche zur Verantwortung für den verpflichtenden Rollout nach
Einschätzung der Bundesregierung mit der Empfehlung des
Monitoringberichts vereinbar, dass „gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen
grundzuständigen und wettbewerblichen Messstellenbetreibern das
Potenzial [hätten], Synergien zu heben und die Kosten für den Rollout zu
senken“, und wird die Bundesregierung der Empfehlung des Monitorings
folgen, und wenn ja, welche Handlungsbedarfe zieht die Bundesregierung
aus der Empfehlung, und wenn nein, warum nicht?
6. Stimmt die Bundesregierung der Aussage aus dem Monitoringbericht zu,
dass „der Ordnungsrahmen nicht genug Anreize für Messstellenbetreiber
[setzt], die individuellen Rollout-Ziele zu erfüllen. Gerade die kleineren
Messstellenbetreiber hinken hinterher. Der Sanktionsdruck ist zu gering
und Anreize zur Übererfüllung bestehen nicht. Kooperationen werden
regulatorisch zu wenig gefördert“, und wenn ja, welche Maßnahmen folgen
daraus aus der Sicht der Bundesregierung, und wenn nein, warum nicht?
7. Stimmt die Bundesregierung folgender Aussage aus dem
Monitoringbericht zu: „Zur vollständigen Hebung des systemischen Nutzens (von
Flexibilität) und zur Erzielung eines kostendämpfenden Effekts auf die
Systemkosten sind Netzbetreiber noch nicht ausreichend digitalisiert
(beispielsweise Digitale Zwillinge, geeignete IT- und Datenarchitekturen,
Schnittstellen zwischen den Marktakteuren).“, und wenn ja, welche
Maßnahmen folgen daraus aus der Sicht der Bundesregierung, und wenn nein,
warum nicht?
8. Plant die Bundesregierung, den Rollout deutschlandweit stärker zu
harmonisieren, wie im Monitoringbericht als eine Handlungsoption aufgezeigt,
und wenn ja, mit welchen Maßnahmen, und wenn nein, warum nicht?
9. Stimmt die Bundesregierung der Aussage aus dem Monitoringbericht zu,
dass das Potenzial, das Smart Meter bieten, bislang nur unzureichend
genutzt würde, vor allem wegen des Mangels an geeigneten
Flexibilitätsinstrumenten für die systemdienliche Integration dezentraler Erzeugungs- und
Verbrauchsanlagen, und plant die Bundesregierung, die von den in
Kapitel 6.7.1. des Monitoringberichts vorgeschlagenen Handlungsoptionen
umzusetzen, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
10. Wie sind die Installierungsquoten mit Smart Metern bzw. intelligenten
Messsystemen in den verschiedenen EU-Ländern inklusive Deutschland
nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Land und Prozentsatz
auflisten)?
11. Welche Gründe sieht die Bundesregierung für die unterschiedlichen
Quoten und das Abschneiden Deutschlands?
12. Wie viel Prozent der Standard-Last-Profil (SLP)-Netzanschlüsse sind nach
Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Deutschland mit einem
intelligenten Messsystem ausgerüstet?
13. Welche Installierungsquoten werden sich nach Kenntnis der
Bundesregierung in Deutschland im Jahr 2030 bei den intelligenten Messsystemen
ergeben, wenn man die gesetzlich vorgesehenen Pflichteinbaufälle
berücksichtigt?
14. Wie viele Verteilnetzbetreiber haben nach Kenntnis der Bundesregierung
zur aktuellen Umfrage der Bundesnetzagentur noch kein Smart-Meter-
Gateway bei ihren Kunden installiert?
15. Wie viele Verteilnetzbetreiber laufen nach Kenntnis der Bundesregierung
Gefahr, die Rolloutquoten für das Jahr 2025 zu verfehlen, und welche
Sanktionsmöglichkeiten bestehen bei Zielverfehlung?
16. Wie beurteilt die Bundesregierung die Fähigkeit der Verteilnetzbetreiber
bzw. Messstellenbetreiber, die 15-Minuten-Werte aus den Smart-Meter-
Gateways zu verarbeiten und zu verteilen, und zeichnen sich positive
Entwicklungen ab, und was plant die Bundesregierung hier gegebenenfalls?
17. Wie viele Verteilnetzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber bilanzieren
Haushalte mit eingebauten Smart-Meter-Gateways nach Kenntnis der
Bundesregierung weiterhin mit einem Standard-Last-Profil und nicht mit
den 15-minütigen Verbrauchswerten aus dem Gateway?
18. Wie viele Verteilnetzbetreiber bieten nach Kenntnis der Bundesregierung
ihren Kunden jeweils das Modul 1, Modul 2 und Modul 3 für das
reduzierte Netzentgelt nach der §-14a-EnWG(Energiewirtschaftsgesetz)-
Festlegung der Bundesnetzagentur an (bitte nach Modul auflisten)?
19. Welche Kosten für Gateways werden nach Kenntnis der Bundesregierung
in verschiedenen EU-Ländern (inklusive Deutschland) abgerechnet (bitte
nach Land und Kosten in Euro auflisten)?
20. In welchen europäischen Ländern gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung keine Pflicht, Daten über ein extra Gateway zu übertragen, sondern
die Übermittlung der 15-minütigen Verbrauchswerte findet auch durch
erweiterte digitale Zähler bzw. moderne Messeinrichtungen statt?
21. Mit welchen Gesamtkosten rechnet die Bundesregierung für die
Netzentgelte im Jahr 2030, wenn bei allen Pflichteinbaufällen Smart-Meter-
Gateways und Steuerboxen installiert sind?
Berlin, den 25. September 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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