Verhältnismäßigkeit und Zwangsmaßnahmen im Rahmen des Smart Meter-Rollouts
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Verhältnismäßigkeit und Zwangsmaßnahmen im Rahmen des Smart Meter-Rollouts
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7751
21. Wahlperiode 28.08.2026
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Edgar Naujok und der Fraktion der AfD
Verhältnismäßigkeit und Zwangsmaßnahmen im Rahmen des Smart-Meter-
Rollouts
Mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende vom
26. Mai 2023 verfolgt die Bundesregierung das Ziel eines beschleunigten
Einbaus intelligenter Strommessgeräte (Smart Meter) bei Unternehmen sowie
Privathaushalten (Smart-Meter-Rollout). Nach Medienberichten ermittelt die
Bundesnetzagentur inzwischen gegen zahlreiche Messstellenbetreiber wegen
verfehlter Ausbauquoten und droht dabei teilweise mit Zwangsgeldern, um den
verpflichtenden Smart-Meter-Rollout durchzusetzen (www.handelsblatt.com/u
nternehmen/energie/energie-analoge-stromzaehler-hunderten-betreibern-drohe
n-zwangsgelder-01/100190733.html). Die Bundesnetzagentur vertritt öffentlich
die Auffassung, dass es für Verzögerungen keine Ausreden mehr gebe und setzt
auf eine konsequente Erfüllung der gesetzlichen Ausbauziele (www.n-tv.de/wir
tschaft/Klaus-Mueller-zu-Zwangsgeldern-Es-gibt-fuer-Netzbetreiber-beim-Sma
rt-Meter-Rollout-keine-Ausreden-mehr-id30738038.html).
Zugleich berichten verschiedene Medien und Branchenvertreter über erhebliche
Probleme beim Smart-Meter-Rollout. Genannt werden u. a. technische
Störungen, Kommunikationsprobleme der Geräte, unverhältnismäßig hohe Kosten,
Lieferengpässe, komplexe regulatorische Anforderungen sowie
Schwierigkeiten bei Betrieb und Integration der Systeme (www.ingenieur.de/technik/fachber
eiche/energie/smart-meter-in-deutschland-was-der-zaehler-kann-und-wie-der-r
ollout-noch-gelingt/, https://i-magazin.com/smart-meter-teurer-langsamer-unvo
llstaendiger/, www.energie-und-management.de/nachrichten/alle/detail/
rolloutmonitoring-geht-weiter-364680, www.energie.de/et/news-detailansicht/nsctrl/d
etail/News/smart-meter-rollout-im-realitaetscheck-zwischen-regulierung-betrie
b-und-integration). Verbraucherschutzorganisationen weisen zudem auf Fälle
hin, in denen Smart Meter nach dem Einbau nicht ordnungsgemäß
funktionieren und fordern Schadensersatzansprüche für die betroffenen Nutzer (www.heis
e.de/news/VZBV-Nutzer-sollen-bei-Smart-Meter-Problemen-Schadensersatz-er
halten-11303947.html). Bereits 2018 wurde in der Fachliteratur konstatiert,
dass Quantencomputer in der Lage sein werden, den gängigen
Verschlüsselungsstandard bei Smart Metern zu umgehen (https://digitaleweltmagazin.de/un
terschaetztes-risiko-quantencomputer-koennen-verschluesselung-knacken/).
Darüber hinaus wird auf EU-Vorgaben hingewiesen, wonach bis 2030 ein
signifikant höherer Verbreitungsgrad intelligenter Messsysteme erreicht werden soll.
Vertreter der Energiewirtschaft warnen in diesem Zusammenhang vor einem
Rückstand bei der Umsetzung dieses Zieles (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/kli
ma-nachhaltigkeit/bruessel-will-deutschland-zum-roll-out-von-smart-metern-z
wingen-200912236.html, www.t-online.de/finanzen/energie/id_101290598/sma
rt-meter-deutschland-droht-geplante-eu-vorgaben-zu-verfehlen.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele intelligente Messsysteme (Smart Meter) sind nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit bundesweit installiert?
2. Wie hoch ist die aktuelle bundesweite Smart-Meter-Quote?
3. Wie viele Messstellenbetreiber haben nach Kenntnis der Bundesregierung
die gesetzlichen Einbauverpflichtungen nicht erfüllt?
4. Gegen wie viele Messstellenbetreiber führt die Bundesnetzagentur derzeit
Verfahren wegen Fristverstößen im Rahmen des Smart-Meter-Rollouts?
5. In welcher Höhe wurden bislang insgesamt durch die Bundesnetzagentur
Zwangsgelder im Zuge von Fristverstößen beim Smart-Meter-Rollout
angedroht?
6. In welcher Höhe wurden bislang insgesamt durch die Bundesnetzagentur
Zwangsgelder im Zuge von Fristverstößen beim Smart-Meter-Rollout
festgesetzt?
7. Welche wesentlichen Ursachen sieht die Bundesregierung für die bislang
verfehlten Ausbauquoten beim Smart-Meter-Rollout?
8. Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang durch
den Smart-Meter-Rollout insgesamt für Verbraucher entstanden?
9. Mit welchen Gesamtkosten für Verbraucher rechnet die Bundesregierung
infolge des Smart-Meter-Rollouts bis 2030?
10. Welche Kosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung für den
Verbraucher pro eingebautem intelligenten Messsystem?
11. Wurden durch die Bundesregierung die volkswirtschaftlichen Kosten des
Smart-Meter-Rollouts bis 2030 ermittelt, wenn ja, wie hoch sind diese,
und wenn nein, warum nicht?
12. Liegt der Bundesregierung eine aktuelle Kosten-Nutzen-Analyse zum
verpflichtenden Smart-Meter-Rollout bis 2030 vor, wenn ja, was besagt
diese, und wenn nein, warum nicht?
13. Welche konkreten Einsparungen sollen nach der aktuellen Einschätzung
der Bundesregierung Verbraucher durch Smart Meter erzielen, und auf
welcher empirischen Grundlage beruhen ihre Erwartungen?
14. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die bislang
nachgewiesenen durchschnittlichen Einsparungen pro Verbraucher mit Smart Meter?
15. Wie bewertet die Bundesregierung Berichte über nicht funktionierende
bzw. mangelbehaftete Smart Meter?
16. Wie viele Störungsmeldungen zu intelligenten Messsystemen wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2023 registriert?
17. Wie viele Smart-Meter-Geräte mussten nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2023 nach der Installation wieder ausgetauscht werden?
18. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2023 die
Ausfallquote installierter Smart-Meter-Geräte?
19. Welche Arten von Fehlfunktionen treten nach Kenntnis der
Bundesregierung bei Smart Metern besonders häufig auf?
20. Ist der Bundesregierung der Umfang möglicher fehlerhafter
Abrechnungen im Zusammenhang mit Smart Metern bekannt, wenn ja, wie groß ist
dieser, und wenn nein, warum nicht?
21. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Reparaturdauer bei technischen Defekten an Smart Metern?
22. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Datenschutzprobleme im
Zusammenhang mit Smart Metern vor, und wenn ja, welche?
23. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Cyberangriffe auf
intelligente Messsysteme vor, und wenn ja, welche?
24. Wurden seit Beginn des Smart-Meter-Rollouts sicherheitsrelevante
Vorfälle registriert, wenn ja, welche, und in welchem Umfang (bitte
gegebenenfalls auflisten)?
25. Welche Auswirkungen hat der verpflichtende Smart-Meter-Rollout nach
Kenntnis der Bundesregierung auf die informationelle Selbstbestimmung
(Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des
Grundgesetzes [GG]) der Verbraucher?
26. Welche Auswirkungen haben Smart Meter nach Einschätzung der
Bundesregierung auf die Netzstabilität?
27. Welche konkreten Auswirkungen ergeben sich nach Einschätzung der
Bundesregierung beim Smart-Meter-Rollout auf die
Energieversorgungssicherheit?
28. Hat die Bundesregierung Alternativen zum verpflichtenden Smart-Meter-
Rollout geprüft, wenn ja, welche, wann, und mit welchen Ergebnissen,
und wenn nein, warum nicht?
29. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung keinen auf Freiwilligkeit
der Verbraucher basierenden Smart-Meter-Rollout bevorzugt?
30. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Akzeptanz von
Smart Metern in der Bevölkerung vor?
31. Ist der Bundesregierung der Umfang möglicher Beschwerden von
Verbrauchern bei offiziellen Stellen gegen den verpflichtenden Einbau von
Smart Metern bekannt, wenn ja, wie groß ist dieser, und wenn nein,
warum nicht?
32. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über Widersprüche von
Verbrauchern gegen den verpflichtenden Einbau von Smart Metern vor?
33. Hält die Bundesregierung aufgrund der in der Vorbemerkung der
Fragesteller geschilderten Problemlagen an einem weiteren verpflichtenden
Smart-Meter-Rollout fest, wenn ja, aus welchen Gründen, und wenn nein,
innerhalb welchen Zeitraums ist mit einer Neuausrichtung zu rechnen?
34. Welche Rechtsansprüche haben Verbraucher nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit bei fehlerhaften Messwerten, fehlerhaften
Abrechnungen oder vollständig nicht funktionsfähigen Smart Metern?
35. Hält die Bundesregierung die bestehenden Rechtsansprüche für
Verbraucher (vgl. Frage 34) für ausreichend, wenn ja, mit welcher Begründung,
und wenn nein, in welcher Weise und innerhalb welchen Zeitraums strebt
sie gegebenenfalls eine Nachbesserung an?
36. Wie bewertet die Bundesregierung die von
Verbraucherschutzorganisationen eingeforderten Schadensersatzansprüche für betroffene
Verbraucher, und welche Schlussfolgerungen zieht sie gegebenenfalls daraus?
37. Beabsichtigt die Bundesregierung eine gesetzliche Klarstellung der
Haftungsregelungen bei Fehlfunktionen von Smart Metern, wenn ja, in
welcher Weise und innerhalb welchen Zeitraums, und wenn nein, warum
nicht?
38. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits
Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Smart Metern geltend
gemacht?
39. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
Schadensersatzansprüche (vgl. Frage 38) erfolgreich durchgesetzt?
40. Welche durchschnittliche finanzielle Höhe hatten nach Kenntnis der
Bundesregierung bislang geltend gemachte Schadensersatzansprüche (vgl.
Frage 38)?
41. Wie viele Gerichtsverfahren sind der Bundesregierung im Zusammenhang
mit fehlerhaften oder nicht funktionsfähigen Smart Metern bekannt?
42. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass Verbraucher aufgrund
derzeitiger komplexer Zuständigkeits- und Haftungsregelungen von der
Durchsetzung berechtigter Ansprüche bei fehlerhaften oder nicht funktionsfähigen
Smart Metern abgehalten werden, wenn ja, welchen Handlungsbedarf
leitet sie daraus gegebenenfalls ab, und wenn nein, warum nicht?
43. Beabsichtigt die Bundesregierung Maßnahmen, um die Beweislast für
Verbraucher bei fehlerhaften Messwerten im Zusammenhang mit Smart
Metern zu erleichtern, wenn ja, in welcher Weise und innerhalb welchen
Zeitraums, und wenn nein, warum nicht?
44. Hält die Bundesregierung eine Beweislastumkehr zugunsten der
Verbraucher bei nachgewiesenen Smart-Meter-Fehlfunktionen für sinnvoll und
berechtigt?
45. Beabsichtigt die Bundesregierung die Einrichtung eines standardisierten
Entschädigungsverfahrens für Verbraucher, die durch Fehlfunktionen von
Smart Metern geschädigt wurden, wenn ja, in welcher Weise und
innerhalb welchen Zeitraums, und wenn nein, warum nicht?
46. Hält die Bundesregierung es für angemessen, Verbraucher zum Einbau
von Smart Metern zu verpflichten, solange zugleich Forderungen nach
Schadensersatzansprüchen aufgrund technischer Probleme erhoben
werden?
47. Welche Auswirkungen auf die Akzeptanz des verpflichtenden Smart-
Meter-Rollouts erwartet die Bundesregierung, wenn die Zahl der
Schadensersatzansprüche weiter zunehmen wird?
48. Welche finanziellen Risiken für Netz- und Messstellenbetreiber erwartet
die Bundesregierung im Falle einer gesetzlichen Ausweitung von
Schadensersatzansprüchen?
49. Welche in intelligenten Messsystemen und deren
Kommunikationsinfrastruktur verwendeten kryptografischen Verfahren werden nach Kenntnis
der Bundesregierung durch die Weiterentwicklung und breitere
Anwendung von Quantencomputern potenziell angreifbar oder obsolet?
50. Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die im
Rahmen des Smart-Meter-Rollouts installierten Systeme rechtzeitig auf
quantensichere bzw. postquantenkryptografische Verfahren umgestellt
werden können, wenn ja, in welcher Weise und innerhalb welchen
Zeitraums, und wenn nein, warum nicht?
51. Liegt der Bundesregierung eine Risikoanalyse darüber vor, welche
Auswirkungen ein erfolgreicher Angriff auf die Verschlüsselung von Smart
Metern und deren Kommunikationsinfrastruktur auf die
Energieversorgung, die Netzstabilität und den Datenschutz der Verbraucher haben kann,
wenn ja, zu welchen Ergebnissen kommt diese, und wenn nein, warum
nicht?
52. Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für eine mögliche
Nachrüstung oder den Austausch bereits installierter Smart Meter, wenn die
derzeit verwendeten kryptografischen Verfahren aufgrund der
Weiterentwicklung und breiteren Anwendung von Quantencomputern als nicht
mehr hinreichend sicher eingestuft werden?
Berlin, den 26. August 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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