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Verhältnismäßigkeit und Zwangsmaßnahmen im Rahmen des Smart Meter-Rollouts

dip / drucksache 28.08.2026 · WP 21 · 21/7751 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Verhältnismäßigkeit und Zwangsmaßnahmen im Rahmen des Smart Meter-Rollouts Deutscher Bundestag Drucksache 21/7751 21. Wahlperiode 28.08.2026 Kleine Anfrage des Abgeordneten Edgar Naujok und der Fraktion der AfD Verhältnismäßigkeit und Zwangsmaßnahmen im Rahmen des Smart-Meter- Rollouts Mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende vom 26. Mai 2023 verfolgt die Bundesregierung das Ziel eines beschleunigten Einbaus intelligenter Strommessgeräte (Smart Meter) bei Unternehmen sowie Privathaushalten (Smart-Meter-Rollout). Nach Medienberichten ermittelt die Bundesnetzagentur inzwischen gegen zahlreiche Messstellenbetreiber wegen verfehlter Ausbauquoten und droht dabei teilweise mit Zwangsgeldern, um den verpflichtenden Smart-Meter-Rollout durchzusetzen (www.handelsblatt.com/u nternehmen/energie/energie-analoge-stromzaehler-hunderten-betreibern-drohe n-zwangsgelder-01/100190733.html). Die Bundesnetzagentur vertritt öffentlich die Auffassung, dass es für Verzögerungen keine Ausreden mehr gebe und setzt auf eine konsequente Erfüllung der gesetzlichen Ausbauziele (www.n-tv.de/wir tschaft/Klaus-Mueller-zu-Zwangsgeldern-Es-gibt-fuer-Netzbetreiber-beim-Sma rt-Meter-Rollout-keine-Ausreden-mehr-id30738038.html). Zugleich berichten verschiedene Medien und Branchenvertreter über erhebliche Probleme beim Smart-Meter-Rollout. Genannt werden u. a. technische Störungen, Kommunikationsprobleme der Geräte, unverhältnismäßig hohe Kosten, Lieferengpässe, komplexe regulatorische Anforderungen sowie Schwierigkeiten bei Betrieb und Integration der Systeme (www.ingenieur.de/technik/fachber eiche/energie/smart-meter-in-deutschland-was-der-zaehler-kann-und-wie-der-r ollout-noch-gelingt/, https://i-magazin.com/smart-meter-teurer-langsamer-unvo llstaendiger/, www.energie-und-management.de/nachrichten/alle/detail/ rolloutmonitoring-geht-weiter-364680, www.energie.de/et/news-detailansicht/nsctrl/d etail/News/smart-meter-rollout-im-realitaetscheck-zwischen-regulierung-betrie b-und-integration). Verbraucherschutzorganisationen weisen zudem auf Fälle hin, in denen Smart Meter nach dem Einbau nicht ordnungsgemäß funktionieren und fordern Schadensersatzansprüche für die betroffenen Nutzer (www.heis e.de/news/VZBV-Nutzer-sollen-bei-Smart-Meter-Problemen-Schadensersatz-er halten-11303947.html). Bereits 2018 wurde in der Fachliteratur konstatiert, dass Quantencomputer in der Lage sein werden, den gängigen Verschlüsselungsstandard bei Smart Metern zu umgehen (https://digitaleweltmagazin.de/un terschaetztes-risiko-quantencomputer-koennen-verschluesselung-knacken/). Darüber hinaus wird auf EU-Vorgaben hingewiesen, wonach bis 2030 ein signifikant höherer Verbreitungsgrad intelligenter Messsysteme erreicht werden soll. Vertreter der Energiewirtschaft warnen in diesem Zusammenhang vor einem Rückstand bei der Umsetzung dieses Zieles (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/kli ma-nachhaltigkeit/bruessel-will-deutschland-zum-roll-out-von-smart-metern-z wingen-200912236.html, www.t-online.de/finanzen/energie/id_101290598/sma rt-meter-deutschland-droht-geplante-eu-vorgaben-zu-verfehlen.html). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie viele intelligente Messsysteme (Smart Meter) sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit bundesweit installiert?  2. Wie hoch ist die aktuelle bundesweite Smart-Meter-Quote?  3. Wie viele Messstellenbetreiber haben nach Kenntnis der Bundesregierung die gesetzlichen Einbauverpflichtungen nicht erfüllt?  4. Gegen wie viele Messstellenbetreiber führt die Bundesnetzagentur derzeit Verfahren wegen Fristverstößen im Rahmen des Smart-Meter-Rollouts?  5. In welcher Höhe wurden bislang insgesamt durch die Bundesnetzagentur Zwangsgelder im Zuge von Fristverstößen beim Smart-Meter-Rollout angedroht?  6. In welcher Höhe wurden bislang insgesamt durch die Bundesnetzagentur Zwangsgelder im Zuge von Fristverstößen beim Smart-Meter-Rollout festgesetzt?  7. Welche wesentlichen Ursachen sieht die Bundesregierung für die bislang verfehlten Ausbauquoten beim Smart-Meter-Rollout?  8. Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang durch den Smart-Meter-Rollout insgesamt für Verbraucher entstanden?  9. Mit welchen Gesamtkosten für Verbraucher rechnet die Bundesregierung infolge des Smart-Meter-Rollouts bis 2030? 10. Welche Kosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung für den Verbraucher pro eingebautem intelligenten Messsystem? 11. Wurden durch die Bundesregierung die volkswirtschaftlichen Kosten des Smart-Meter-Rollouts bis 2030 ermittelt, wenn ja, wie hoch sind diese, und wenn nein, warum nicht? 12. Liegt der Bundesregierung eine aktuelle Kosten-Nutzen-Analyse zum verpflichtenden Smart-Meter-Rollout bis 2030 vor, wenn ja, was besagt diese, und wenn nein, warum nicht? 13. Welche konkreten Einsparungen sollen nach der aktuellen Einschätzung der Bundesregierung Verbraucher durch Smart Meter erzielen, und auf welcher empirischen Grundlage beruhen ihre Erwartungen? 14. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die bislang nachgewiesenen durchschnittlichen Einsparungen pro Verbraucher mit Smart Meter? 15. Wie bewertet die Bundesregierung Berichte über nicht funktionierende bzw. mangelbehaftete Smart Meter? 16. Wie viele Störungsmeldungen zu intelligenten Messsystemen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2023 registriert? 17. Wie viele Smart-Meter-Geräte mussten nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2023 nach der Installation wieder ausgetauscht werden? 18. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2023 die Ausfallquote installierter Smart-Meter-Geräte? 19. Welche Arten von Fehlfunktionen treten nach Kenntnis der Bundesregierung bei Smart Metern besonders häufig auf? 20. Ist der Bundesregierung der Umfang möglicher fehlerhafter Abrechnungen im Zusammenhang mit Smart Metern bekannt, wenn ja, wie groß ist dieser, und wenn nein, warum nicht? 21. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Reparaturdauer bei technischen Defekten an Smart Metern? 22. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Datenschutzprobleme im Zusammenhang mit Smart Metern vor, und wenn ja, welche? 23. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Cyberangriffe auf intelligente Messsysteme vor, und wenn ja, welche? 24. Wurden seit Beginn des Smart-Meter-Rollouts sicherheitsrelevante Vorfälle registriert, wenn ja, welche, und in welchem Umfang (bitte gegebenenfalls auflisten)? 25. Welche Auswirkungen hat der verpflichtende Smart-Meter-Rollout nach Kenntnis der Bundesregierung auf die informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes [GG]) der Verbraucher? 26. Welche Auswirkungen haben Smart Meter nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Netzstabilität? 27. Welche konkreten Auswirkungen ergeben sich nach Einschätzung der Bundesregierung beim Smart-Meter-Rollout auf die Energieversorgungssicherheit? 28. Hat die Bundesregierung Alternativen zum verpflichtenden Smart-Meter- Rollout geprüft, wenn ja, welche, wann, und mit welchen Ergebnissen, und wenn nein, warum nicht? 29. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung keinen auf Freiwilligkeit der Verbraucher basierenden Smart-Meter-Rollout bevorzugt? 30. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Akzeptanz von Smart Metern in der Bevölkerung vor? 31. Ist der Bundesregierung der Umfang möglicher Beschwerden von Verbrauchern bei offiziellen Stellen gegen den verpflichtenden Einbau von Smart Metern bekannt, wenn ja, wie groß ist dieser, und wenn nein, warum nicht? 32. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über Widersprüche von Verbrauchern gegen den verpflichtenden Einbau von Smart Metern vor? 33. Hält die Bundesregierung aufgrund der in der Vorbemerkung der Fragesteller geschilderten Problemlagen an einem weiteren verpflichtenden Smart-Meter-Rollout fest, wenn ja, aus welchen Gründen, und wenn nein, innerhalb welchen Zeitraums ist mit einer Neuausrichtung zu rechnen? 34. Welche Rechtsansprüche haben Verbraucher nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit bei fehlerhaften Messwerten, fehlerhaften Abrechnungen oder vollständig nicht funktionsfähigen Smart Metern? 35. Hält die Bundesregierung die bestehenden Rechtsansprüche für Verbraucher (vgl. Frage 34) für ausreichend, wenn ja, mit welcher Begründung, und wenn nein, in welcher Weise und innerhalb welchen Zeitraums strebt sie gegebenenfalls eine Nachbesserung an? 36. Wie bewertet die Bundesregierung die von Verbraucherschutzorganisationen eingeforderten Schadensersatzansprüche für betroffene Verbraucher, und welche Schlussfolgerungen zieht sie gegebenenfalls daraus? 37. Beabsichtigt die Bundesregierung eine gesetzliche Klarstellung der Haftungsregelungen bei Fehlfunktionen von Smart Metern, wenn ja, in welcher Weise und innerhalb welchen Zeitraums, und wenn nein, warum nicht? 38. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Smart Metern geltend gemacht? 39. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Schadensersatzansprüche (vgl. Frage 38) erfolgreich durchgesetzt? 40. Welche durchschnittliche finanzielle Höhe hatten nach Kenntnis der Bundesregierung bislang geltend gemachte Schadensersatzansprüche (vgl. Frage 38)? 41. Wie viele Gerichtsverfahren sind der Bundesregierung im Zusammenhang mit fehlerhaften oder nicht funktionsfähigen Smart Metern bekannt? 42. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass Verbraucher aufgrund derzeitiger komplexer Zuständigkeits- und Haftungsregelungen von der Durchsetzung berechtigter Ansprüche bei fehlerhaften oder nicht funktionsfähigen Smart Metern abgehalten werden, wenn ja, welchen Handlungsbedarf leitet sie daraus gegebenenfalls ab, und wenn nein, warum nicht? 43. Beabsichtigt die Bundesregierung Maßnahmen, um die Beweislast für Verbraucher bei fehlerhaften Messwerten im Zusammenhang mit Smart Metern zu erleichtern, wenn ja, in welcher Weise und innerhalb welchen Zeitraums, und wenn nein, warum nicht? 44. Hält die Bundesregierung eine Beweislastumkehr zugunsten der Verbraucher bei nachgewiesenen Smart-Meter-Fehlfunktionen für sinnvoll und berechtigt? 45. Beabsichtigt die Bundesregierung die Einrichtung eines standardisierten Entschädigungsverfahrens für Verbraucher, die durch Fehlfunktionen von Smart Metern geschädigt wurden, wenn ja, in welcher Weise und innerhalb welchen Zeitraums, und wenn nein, warum nicht? 46. Hält die Bundesregierung es für angemessen, Verbraucher zum Einbau von Smart Metern zu verpflichten, solange zugleich Forderungen nach Schadensersatzansprüchen aufgrund technischer Probleme erhoben werden? 47. Welche Auswirkungen auf die Akzeptanz des verpflichtenden Smart- Meter-Rollouts erwartet die Bundesregierung, wenn die Zahl der Schadensersatzansprüche weiter zunehmen wird? 48. Welche finanziellen Risiken für Netz- und Messstellenbetreiber erwartet die Bundesregierung im Falle einer gesetzlichen Ausweitung von Schadensersatzansprüchen? 49. Welche in intelligenten Messsystemen und deren Kommunikationsinfrastruktur verwendeten kryptografischen Verfahren werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Weiterentwicklung und breitere Anwendung von Quantencomputern potenziell angreifbar oder obsolet? 50. Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die im Rahmen des Smart-Meter-Rollouts installierten Systeme rechtzeitig auf quantensichere bzw. postquantenkryptografische Verfahren umgestellt werden können, wenn ja, in welcher Weise und innerhalb welchen Zeitraums, und wenn nein, warum nicht? 51. Liegt der Bundesregierung eine Risikoanalyse darüber vor, welche Auswirkungen ein erfolgreicher Angriff auf die Verschlüsselung von Smart Metern und deren Kommunikationsinfrastruktur auf die Energieversorgung, die Netzstabilität und den Datenschutz der Verbraucher haben kann, wenn ja, zu welchen Ergebnissen kommt diese, und wenn nein, warum nicht? 52. Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für eine mögliche Nachrüstung oder den Austausch bereits installierter Smart Meter, wenn die derzeit verwendeten kryptografischen Verfahren aufgrund der Weiterentwicklung und breiteren Anwendung von Quantencomputern als nicht mehr hinreichend sicher eingestuft werden? Berlin, den 26. August 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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