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Frage von Sonja Lemke (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/483)

dip / rede 10.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 20. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Sonja Lemke (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/483) Was plant die Bundesregierung, um Machtmissbrauch in öffentlich geförderten Forschungseinrichtungen, wie er etwa zuletzt in der Max-Planck-Gesellschaft Gegenstand von Presseberichterstattung war, vorzubeugen? Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Silke Launert: Die Bundesregierung wirkt bei den von ihr geförderten, rechtlich weitgehend selbstständigen Forschungseinrichtungen im Rahmen ihrer Verantwortung auf eine gute Governance und angemessene Compliance-Standards hin. Im Übrigen sind auch die öffentlich geförderten Forschungseinrichtungen an geltendes Recht gebunden. Das Arbeitsrecht bestimmt insofern den Umgang mit relevantem persönlichem Fehlverhalten. Für den Umgang mit darüber hinausgehendem wissenschaftlichen Fehlverhalten bilden die „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft e. V. den Bewertungsmaßstab. Alle großen Forschungsorganisationen, auch die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., haben entsprechende Regelungen erlassen und ein Ombudswesen etabliert.

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