Rede von Sonja Lemke (DIE LINKE) – Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes
Teil von Protokoll der 96. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 36: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes.
Text
Rede von Sonja Lemke (DIE LINKE) – Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes
Sehr geehrte Zuhörende! Frau Präsidentin! Heute will die Bundesregierung das Wissenschaftsfreiheitsgesetz ändern.
Aber dabei geht es nicht um die Bedrohung der Wissenschaft durch autoritäre Regierungen, auch nicht um die unsichere Finanzierung oder prekäre Arbeitsbedingungen, nicht einmal um geopolitische Spannungen. Nein, es geht nur darum, den Kreis der öffentlich geförderten Forschungseinrichtungen zu erweitern, die sich bei der Bezahlung ihres Spitzenpersonals nicht an das Besserstellungsverbot halten müssen, sondern sie einfach beliebig gut bezahlen dürfen.
Bei all den drängenden Problemen im Wissenschaftssystem, den prekären Anstellungsverhältnissen, gerade in diesen Einrichtungen, wo kurze Vertragslaufzeiten Standard sind, es oft nur halbe Stellen bei voller Arbeitsbelastung gibt,
wo massiv unbezahlte Überstunden geleistet werden, wo es aufgrund der extremen Abhängigkeiten ständig Fälle von Machtmissbrauch gibt, in dieser Situation haben Sie nichts anderes zu tun, als dem Chef noch einen weiteren Bonus auszuzahlen. Was sind das denn für Prioritäten?
Dazu kommt, dass die Anhörung im Forschungsausschuss gezeigt hat, dass es bereits Möglichkeiten gibt, Ausnahmen vom Besserstellungsverbot zu ermöglichen, indem entsprechende tarifliche Vereinbarungen getroffen werden. Genau das sollte doch das Ziel der Bundesregierung sein, auch im Forschungsbereich flächendeckend tarifgebundene Beschäftigungsverhältnisse zu haben. In anderen öffentlich geförderten Sektoren geht das ja auch.
Dann kann auch die Angemessenheit übertariflicher Vergütung in dem Zusammenhang diskutiert werden, in den sie gehört, nämlich mit fairer Vergütung und angemessenen Arbeitsbedingungen insgesamt. Der vorliegende Gesetzentwurf tut aber genau das Gegenteil. Daher lehnen wir ihn ab.
Dazu kommen weitere Änderungen, die die Koalition diese Woche per Änderungsantrag ergänzt hat und die wir ebenfalls ablehnen.
Den großen Forschungsorganisationen gab das Gesetz schon vorher weitgehende Freiheiten bei der Haushaltsführung, sah aber dazu vor, dass das Forschungsministerium zum Ausgleich besondere Informations- und Steuerungsinstrumente vorsehen muss. Diese Regelung soll nun ersatzlos gestrichen werden. Dabei gab es erst 2023 bei der Fraunhofer-Gesellschaft eine ausgewachsene Spesenaffäre und einen Rechnungshofbericht, der dem Ministerium mangelnde Kontrolle und eine Kultur des Wegschauens bescheinigt hat. Anstatt dass man dieses Problem angeht und jetzt Kontrollen verschärft werden, schaffen Sie sie einfach weiter ab. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein.
Ihre Begründung dafür nennt sich mal wieder Bürokratieabbau. Das ist wirklich entlarvend; denn es zeigt mal wieder, dass es Ihnen beim Bürokratieabbau nicht darum geht, das Leben der Menschen einfacher zu machen. Es geht Ihnen dabei nur um eines: den Abbau öffentlicher und demokratischer Kontrollen,
damit sich einige wenige auf Kosten aller bereichern können. Das können wir nicht zulassen.
Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab.
Relationen
- part_of → Protokoll der 96. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → Erstes Gesetz zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes
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