Ombudswesen und Umgang mit Beschwerden zu Machtmissbrauch und anderem Fehlverhalten an außeruniversitären Forschungseinrichtungen
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Ombudswesen und Umgang mit Beschwerden zu Machtmissbrauch und anderem Fehlverhalten an außeruniversitären Forschungseinrichtungen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4161
21. Wahlperiode 17.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sonja Lemke, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Jorrit Bosch,
Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Kathrin Gebel, Christian
Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Cansin Köktürk, Ina
Latendorf, Stella Merendino, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Zada Salihović,
David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Donata Vogtschmidt,
Sarah Vollath und der Fraktion Die Linke
Ombudswesen und Umgang mit Beschwerden zu Machtmissbrauch und anderem
Fehlverhalten an außeruniversitären Forschungseinrichtungen
Die vier großen Gemeinschaften außeruniversitärer Forschungseinrichtungen –
die Max-Planck-Gesellschaft, die Fraunhofer-Gesellschaft, die Helmholtz-
Gemeinschaft und die Leibniz-Gemeinschaft – spielen eine wichtige Rolle im
deutschen Wissenschaftssystem, die sich unter anderem in einer dauerhaften
institutionellen Förderung durch Bund und Länder im Rahmen des Pakts für
Forschung und Innovation sowie einer Reihe haushaltsrechtlicher Privilegien im
Wissenschaftsfreiheitsgesetz widerspiegeln.
Gleichzeitig wurde wiederholt über Fälle von Machtmissbrauch, Sexismus und
anderer Diskriminierung und ähnlich gelagertem Fehlverhalten berichtet. So
berichteten zuletzt im März 2025 die „Deutsche Welle“ und „Der Spiegel“ im
Rahmen einer investigativen Recherche über Fälle an verschiedenen Max-
Planck-Instituten (www.dw.com/de/deutschland-forschung-wissenschaft-macht
missbrauch-max-planck-institute-v2/a-71903094).
Derartige Vorkommnisse sind weder auf außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen noch auf den Wissenschaftsbetrieb beschränkt. Gleichwohl kommt hier
eine Reihe von Faktoren zusammen – oft prekäre Beschäftigungsverhältnisse,
hierarchische und auf relativ unabhängig agierende Einzelpersonen zulaufende
Strukturen, und damit einhergehende Abhängigkeitsverhältnisse, die durch
Erwägungen beispielsweise über die eigene wissenschaftliche Karriere oder
aufenthaltsrechtliche Fragen noch verstärkt werden können – die nach Auffassung
der Fragestellenden geeignet sind, Machtmissbrauch zu befördern.
Neben diesen strukturellen Fragen spielt auch eine Rolle, wie im Einzelfall mit
Vorwürfen und Beschwerden umgegangen wird. In allen vier
Forschungsgemeinschaften existieren verschiedene Strukturen, auf Einrichtungsebene oder
zentral, die damit befasst sind. Allerdings spricht beispielsweise die „Deutsche
Welle“ in ihrer Berichterstattung davon, die Rechercheergebnisse deuteten auf
ein „systemisches Versagen der Compliance-Mechanismen“ bei der Max-
Planck-Gesellschaft hin. Nach Ansicht der Fragestellenden sollte für
potenzielle Beschwerdeführer immer transparent sein, nach welchen Modalitäten
Beschwerden behandelt werden und wie häufig dies tatsächlich Konsequenzen
nach sich zieht.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Strukturen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung
innerhalb der Max-Planck-Gesellschaft und ihrer Institute, um Meldungen zu
Fehlverhalten entgegenzunehmen und zu bearbeiten?
a) Sind die entsprechenden Stellen jeweils intern oder extern organisiert?
b) Soweit es sich um interne Stellen handelt, wie sind diese personell
ausgestattet, und handelt es sich dabei um eigene Stellen oder
Zusatzaufgaben von Personen in anderer Funktion?
c) Wo sind die entsprechend befassten Personen in der
Organisationsstruktur bzw. Hierarchie der Gesellschaft bzw. der Institute
angesiedelt, und gibt es personelle Überschneidungen mit
Gleichstellungsbeauftragten?
d) Inwieweit werden Mittel zur Weiterbildung der befassten Personen
und zur Zugänglichmachung der Strukturen aufgewendet?
e) Für wen stehen diese Strukturen zur Verfügung, und beinhaltet dies
insbesondere Personen, die sich beispielsweise als Stipendiaten,
Fellows oder Assoziierte an den Instituten bewegen, ohne dort einen
Arbeitsvertrag zu haben?
2. Wie viele Meldungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung diese
Strukturen in den letzten fünf Jahren aufgenommen, und wie verteilen
sich diese auf die Themenfelder
a) wissenschaftliches Fehlverhalten,
b) Fehlverhalten im Rahmen der Personalführung,
c) Sexismus,
d) sexualisierte Gewalt,
e) andere Formen der Diskriminierung, Mobbing oder Ausübung von
Gewalt,
f) anderes Fehlverhalten?
3. Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Meldungen auf
die relativen Positionen der beteiligten Personen (Meldung mit Bezug auf
Vorgesetzte, Untergebene oder Kolleginnen und Kollegen)?
4. In wie vielen der in Frage 2 erfragten Fälle wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung genauere Untersuchungen eingeleitet (bitte hier bei allen
folgenden Teilfragen nach Themenfeldern wie in der Antwort zu Frage 2
aufschlüsseln)?
a) Wie viele dieser Untersuchungen sind abgeschlossen?
b) Wie viele davon haben zu konkreten Maßnahmen gegen Personen
geführt, für die ein Fehlverhalten festgestellt wurde?
c) Wie verteilen sich diese Maßnahmen auf verschiedene
Sanktionsformen (beispielsweise Ermahnung, Abmahnung, Versetzung,
Freistellung, Kündigung, Strafanzeige, Wahrnahme verpflichtender
Beratungen oder Ausschluss von Zugängen)?
d) Wie lange haben die abgeschlossenen Untersuchungen
durchschnittlich gedauert?
5. Wie verteilt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Meldungen, die Anzahl der eingeleiteten Untersuchungen und die Anzahl der
ergriffenen Maßnahmen auf die einzelnen Max-Planck-Institute?
6. Welche Vorgaben zur Bearbeitung und Untersuchung von Meldungen
bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich
a) der Dauer des Verfahrens,
b) der Transparenz des Verfahrens für die Beteiligten,
c) der Dokumentation des Verfahrens,
d) des Schutzes der Beteiligten,
e) der Unabhängigkeit der damit befassten Stellen und
f) des Umgangs mit Fällen, in denen eine Überlagerung mit der
Zuständigkeit externer (insbesondere universitärer und privatwirtschaftlicher)
Kooperationspartner besteht?
7. Welche Maßnahmen ergreift nach Kenntnis der Bundesregierung die
Max-Planck-Gesellschaft zur Evaluation bzw. (externen) Supervision
ihrer Meldeverfahren?
8. Inwieweit wirkt nach Kenntnis der Bundesregierung die Max-Planck-
Gesellschaft bezüglich der Frage des Umgangs mit Meldungen zu
Fehlverhalten auf ihre Institute ein?
9. Welche Strukturen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung
innerhalb der Fraunhofer-Gesellschaft und ihrer Institute, um Meldungen zu
Fehlverhalten entgegenzunehmen und zu bearbeiten?
a) Sind die entsprechenden Stellen jeweils intern oder extern organisiert?
b) Soweit es sich um interne Stellen handelt, wie sind diese personell
ausgestattet, und handelt es sich dabei um eigene Stellen oder
Zusatzaufgaben von Personen in anderer Funktion?
c) Wo sind die entsprechend befassten Personen in der
Organisationsstruktur bzw. Hierarchie der Gesellschaft bzw. der Institute
angesiedelt, und gibt es personelle Überschneidungen mit
Gleichstellungsbeauftragten?
d) Inwieweit werden Mittel zur Weiterbildung der befassten Personen
und zur Zugänglichmachung der Strukturen aufgewendet?
e) Für wen stehen diese Strukturen zur Verfügung, und beinhaltet dies
insbesondere Personen, die sich beispielsweise als Stipendiaten,
Fellows oder Assoziierte an den Instituten bewegen, ohne dort einen
Arbeitsvertrag zu haben?
10. Wie viele Meldungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung diese
Strukturen in den letzten fünf Jahren aufgenommen, und wie verteilen
sich diese auf die Themenfelder
a) wissenschaftliches Fehlverhalten,
b) Fehlverhalten im Rahmen der Personalführung,
c) Sexismus,
d) sexualisierte Gewalt,
e) andere Formen der Diskriminierung, Mobbing oder Ausübung von
Gewalt,
f) anderes Fehlverhalten?
11. Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Meldungen auf
die relativen Positionen der beteiligten Personen (Meldung mit Bezug auf
Vorgesetzte, Untergebene oder Kolleginnen und Kollegen)?
12. In wie vielen der in Frage 10 erfragten Fälle wurden genauere
Untersuchungen eingeleitet (bitte hier bei allen folgenden Teilfragen nach
Themenfeldern wie in der Antwort zu Frage 10 aufschlüsseln)?
a) Wie viele dieser Untersuchungen sind abgeschlossen?
b) Wie viele davon haben zu konkreten Maßnahmen gegen Personen
geführt, für die ein Fehlverhalten festgestellt wurde?
c) Wie verteilen sich diese Maßnahmen auf verschiedene
Sanktionsformen (beispielsweise Ermahnung, Abmahnung, Versetzung,
Freistellung, Kündigung, Strafanzeige, Wahrnahme verpflichtender
Beratungen oder Ausschluss von Zugängen)?
d) Wie lange haben die abgeschlossenen Untersuchungen
durchschnittlich gedauert?
13. Wie verteilt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Meldungen, die Anzahl der eingeleiteten Untersuchungen und die Anzahl der
ergriffenen Maßnahmen auf die einzelnen Fraunhofer-Institute?
14. Welche Vorgaben zur Bearbeitung und Untersuchung von Meldungen
bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich
a) der Dauer des Verfahrens,
b) der Transparenz des Verfahrens für die Beteiligten,
c) der Dokumentation des Verfahrens,
d) des Schutzes der Beteiligten,
e) der Unabhängigkeit der damit befassten Stellen und
f) des Umgangs mit Fällen, in denen eine Überlagerung mit der
Zuständigkeit externer (insbesondere universitärer und privatwirtschaftlicher)
Kooperationspartner besteht?
15. Welche Maßnahmen ergreift nach Kenntnis der Bundesregierung die
Fraunhofer-Gesellschaft zur Evaluation bzw. (externen) Supervision ihrer
Meldeverfahren?
16. Inwieweit wirkt nach Kenntnis der Bundesregierung die Fraunhofer-
Gesellschaft bezüglich der Frage des Umgangs mit Meldungen zu
Fehlverhalten auf ihre Institute ein?
17. Welche Strukturen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung
innerhalb der Helmholtz-Gemeinschaft und ihrer Forschungszentren, um
Meldungen zu Fehlverhalten entgegenzunehmen und zu bearbeiten?
a) Sind die entsprechenden Stellen jeweils intern oder extern organisiert?
b) Soweit es sich um interne Stellen handelt, wie sind diese personell
ausgestattet, und handelt es sich dabei um eigene Stellen oder
Zusatzaufgaben von Personen in anderer Funktion?
c) Wo sind die entsprechend befassten Personen in der
Organisationsstruktur bzw. Hierarchie der Gemeinschaft bzw. der
Forschungszentren angesiedelt, und gibt es personelle Überschneidungen mit
Gleichstellungsbeauftragten?
d) Inwieweit werden Mittel zur Weiterbildung der befassten Personen
und zur Zugänglichmachung der Strukturen aufgewendet?
e) Für wen stehen diese Strukturen zur Verfügung, und beinhaltet dies
insbesondere Personen, die sich beispielsweise als Stipendiaten,
Fellows oder Assoziierte an den Forschungszentren bewegen, ohne dort
einen Arbeitsvertrag zu haben?
18. Wie viele Meldungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung diese
Strukturen in den letzten fünf Jahren aufgenommen, und wie verteilen
sich diese auf die Themenfelder
a) wissenschaftliches Fehlverhalten,
b) Fehlverhalten im Rahmen der Personalführung,
c) Sexismus,
d) sexualisierte Gewalt,
e) andere Formen der Diskriminierung, Mobbing oder Ausübung von
Gewalt,
f) anderes Fehlverhalten?
19. Wie verteilen nach Kenntnis der Bundesregierung sich die Meldungen auf
die relativen Positionen der beteiligten Personen (Meldung mit Bezug auf
Vorgesetzte, Untergebene oder Kolleginnen und Kollegen)?
20. In wie vielen der in Frage 18 erfragten Fälle wurden genauere
Untersuchungen eingeleitet (bitte hier bei allen folgenden Teilfragen nach
Themenfeldern wie in der Antwort zu Frage 18 aufschlüsseln)?
a) Wie viele dieser Untersuchungen sind abgeschlossen?
b) Wie viele davon haben zu konkreten Maßnahmen gegen Personen
geführt, für die ein Fehlverhalten festgestellt wurde?
c) Wie verteilen sich diese Maßnahmen auf verschiedene
Sanktionsformen (beispielsweise Ermahnung, Abmahnung, Versetzung,
Kündigung, Strafanzeige, Wahrnahme verpflichtender Beratungen oder
Ausschluss von Zugängen)?
d) Wie lange haben die abgeschlossenen Untersuchungen
durchschnittlich gedauert?
21. Wie verteilt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Meldungen, die Anzahl der eingeleiteten Untersuchungen und die Anzahl der
ergriffenen Maßnahmen auf die einzelnen Helmholtz-Forschungszentren?
22. Welche Vorgaben zur Bearbeitung und Untersuchung von Meldungen
bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich
a) der Dauer des Verfahrens,
b) der Transparenz des Verfahrens für die Beteiligten,
c) der Dokumentation des Verfahrens,
d) des Schutzes der Beteiligten,
e) der Unabhängigkeit der damit befassten Stellen und
f) des Umgangs mit Fällen, in denen eine Überlagerung mit der
Zuständigkeit externer (insbesondere universitärer und privatwirtschaftlicher)
Kooperationspartner besteht?
23. Welche Maßnahmen ergreift nach Kenntnis der Bundesregierung die
Helmholtz-Gemeinschaft zur Evaluation bzw. (externen) Supervision ihrer
Meldeverfahren?
24. Inwieweit wirkt nach Kenntnis der Bundesregierung die Helmholtz-
Gemeinschaft bezüglich der Frage des Umgangs mit Meldungen zu
Fehlverhalten auf ihre Forschungszentren ein?
25. Welche Strukturen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung
innerhalb der Leibniz-Gemeinschaft und ihrer Einrichtungen, um Meldungen
zu Fehlverhalten entgegenzunehmen und zu bearbeiten?
a) Sind die entsprechenden Stellen jeweils intern oder extern organisiert?
b) Soweit es sich um interne Stellen handelt, wie sind diese personell
ausgestattet, und handelt es sich dabei um eigene Stellen oder
Zusatzaufgaben von Personen in anderer Funktion?
c) Wo sind die entsprechend befassten Personen in der
Organisationsstruktur bzw. Hierarchie der Gemeinschaft bzw. der Einrichtungen
angesiedelt, und gibt es personelle Überschneidungen mit
Gleichstellungsbeauftragten?
d) Inwieweit werden Mittel zur Weiterbildung der befassten Personen
und zur Zugänglichmachung der Strukturen aufgewendet?
e) Für wen stehen diese Strukturen zur Verfügung, und beinhaltet dies
insbesondere Personen, die sich beispielsweise als Stipendiaten,
Fellows oder Assoziierte an den Einrichtungen bewegen, ohne dort einen
Arbeitsvertrag zu haben?
26. Wie viele Meldungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung diese
Strukturen in den letzten fünf Jahren aufgenommen, und wie verteilen
sich diese auf die Themenfelder
a) wissenschaftliches Fehlverhalten,
b) Fehlverhalten im Rahmen der Personalführung,
c) Sexismus,
d) sexualisierte Gewalt,
e) andere Formen der Diskriminierung, Mobbing oder Ausübung von
Gewalt,
f) anderes Fehlverhalten?
27. Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Meldungen auf
die relativen Positionen der beteiligten Personen (Meldung mit Bezug auf
Vorgesetzte, Untergebene oder Kolleginnen und Kollegen)?
28. In wie vielen der in Frage 26 erfragten Fälle wurden genauere
Untersuchungen eingeleitet (bitte hier bei allen folgenden Teilfragen nach
Themenfeldern wie in der Antwort zu Frage 26 aufschlüsseln)?
a) Wie viele dieser Untersuchungen sind abgeschlossen?
b) Wie viele davon haben zu konkreten Maßnahmen gegen Personen
geführt, für die ein Fehlverhalten festgestellt wurde?
c) Wie verteilen sich diese Maßnahmen auf verschiedene
Sanktionsformen (beispielsweise Ermahnung, Abmahnung, Versetzung,
Freistellung, Kündigung, Strafanzeige, Wahrnahme verpflichtender
Beratungen oder Ausschluss von Zugängen)?
d) Wie lange haben die abgeschlossenen Untersuchungen
durchschnittlich gedauert?
29. Wie verteilt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Meldungen, die Anzahl der eingeleiteten Untersuchungen und die Anzahl der
ergriffenen Maßnahmen auf die einzelnen Leibniz-Einrichtungen?
30. Welche Vorgaben zur Bearbeitung und Untersuchung von Meldungen
bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich
a) der Dauer des Verfahrens,
b) der Transparenz des Verfahrens für die Beteiligten,
c) der Dokumentation des Verfahrens,
d) des Schutzes der Beteiligten,
e) der Unabhängigkeit der damit befassten Stellen und
f) des Umgangs mit Fällen, in denen eine Überlagerung mit der
Zuständigkeit externer (insbesondere universitärer und privatwirtschaftlicher)
Kooperationspartner besteht?
31. Welche Maßnahmen ergreift nach Kenntnis der Bundesregierung die
Leibniz-Gemeinschaft zur Evaluation bzw. (externen) Supervision ihrer
Meldeverfahren?
32. Inwieweit wirkt nach Kenntnis der Bundesregierung die Leibniz-
Gemeinschaft bezüglich der Frage des Umgangs mit Meldungen zu
Fehlverhalten auf ihre Einrichtungen ein?
33. Inwieweit hat sich die Bundesregierung über die Aufsichtsgremien der
außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder die Gremien der
Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz für eine Stärkung der Meldeverfahren oder
andere Maßnahmen, die Machtmissbrauch entgegenwirken können,
eingesetzt bzw. plant, dies in Zukunft zu tun?
Berlin, den 5. Februar 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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