Frage von Cansin Köktürk (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/483)
Teil von Protokoll der 20. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Cansin Köktürk (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/483)
Wie plant die Bundesregierung, die erneute Nullrunde beim Bürgergeld und die anstehenden Reformen hin zu einer „Neuen Grundsicherung“ in Einklang zu bringen mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2019, welches klargestellt hat, dass sich die Gewährleistung eines menschwürdigen Existenzminimums direkt aus dem Grundgesetz (Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes) ableitet und in der Menschenwürde selbst fußt, die Unterschreitung dieses Minimums also einen in Betracht zu ziehenden schwerwiegenden Eingriff darstellt?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Kerstin Griese:
Das Verfahren zur Ermittlung und zur Fortschreibung der Regelbedarfe ist gesetzlich geregelt. Ein Entscheidungsspielraum für die Durchführung und das Ergebnis der jährlichen Fortschreibung besteht nicht.
Ein Verstoß gegen das sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergebende Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums durch die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen zum 1. Januar 2026 ist nicht erkennbar. Die Tatsache, dass sich die Regelbedarfsstufen zum 1. Januar 2026 nicht erhöhen, ergibt sich aus der Aufzehrung von Besitzschutzbeträgen, die sich aus der Fortschreibung zum 1. Januar 2024 ergeben haben.
Über die konkrete Umsetzung des Auftrags aus dem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode hinsichtlich der Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist noch nicht entschieden.
Relationen
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