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Schriftliche Frage 121 von Cansin Köktürk (DIE LINKE): Wie begründet die Bundesregierung, dass sie trotz der wiederholt dokumentierten Befunde, wonach die aktuellen Regelsätze nicht ausreichen, u…

dip / schriftliche_frage 05.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 121 von Cansin Köktürk (DIE LINKE): Wie begründet die Bundesregierung, dass sie trotz der wiederholt dokumentierten Befunde, wonach die aktuellen Regelsätze nicht ausreichen, u… Frage 121 (Cansin Köktürk, Die Linke): Wie begründet die Bundesregierung, dass sie trotz der wiederholt dokumentierten Befunde, wonach die aktuellen Regelsätze nicht ausreichen, um ein Leben oberhalb des Existenzminimums zu sichern (vgl. Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbands: www.der-paritaetische.de/alle-meldung en/weitere-nullrunde-bei-der-grundsicherung-arm e-werden-aermer/; Urteil des SG Karlsruhe vom 28. August 2024: www.sozialgerichtsbarkeit.de/n ode/176737, www.lokalkompass.de/iserlohn/c-pol itik/buergergeld-regelsaetze-verfassungswidrig-z u-niedrig-bemessen_a1996523 sowie Studie von sanktionsfrei: https://sanktionsfrei.de/studie25), und trotz steigender Lebenshaltungskosten wie Miete (vgl. www.tagesschau.de/wirtschaft/verbra ucher/mieten-wohnungsraum-wohnungskauf-10 0.html) und Lebensmittel (www.augsburger-allge meine.de/wirtschaft/preise-fuer-lebensmittel-steig en-weiter-was-verbraucher-wissen-muessen-1091 67785) nicht plant, die Bürgergeldsätze anzuheben, und wie will sie gewährleisten, dabei „die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts [zu] beachten“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 17, Zeile 517 bis 518), wenn dieses Bundesverfassungsgericht doch die Sicherung genau dieses Existenzminimums vorschreibt (Urteil des BVerfG vom 5. November 2019: www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/E ntscheidungen/DE/2019/11/ls20191105_1bvl0007 16.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 3. September 2025: Aus Sicht der Bundesregierung liefern die in der Fragestellung erwähnten Einschätzungen keinen Nachweis dafür, dass die Leistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme das menschenwürdige Existenzminimum nicht gewährleisten. Dies gilt auch für die Regelbedarfe als Teil der Mindestsicherungsleistungen. Das Verfahren zur Ermittlung und zur Fortschreibung der Regelbedarfe ist gesetzlich geregelt und entspricht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Über die konkrete Umsetzung des Koalitionsvertrags für die 21. Legislaturperiode hinsichtlich des Anpassungsmechanismus der Regelbedarfe ist noch nicht entschieden.

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