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Frage von Cansin Köktürk (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/167)

dip / rede 21.05.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 6. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Cansin Köktürk (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/167) Prüft das Bundesministerium für Arbeit und Soziales derzeit, welche Mehrkosten durch den Verwaltungsaufwand – inklusive benötigter neuer Personalstellen und Finanzierung ebenjener – für die Umgestaltung des Bürgergeldes entsprechend dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch zur neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende (Koalitionsvertrag Seite 16), welche laut selbigem weiterhin unter Finanzierungsvorbehalt (Seite 51) steht, entstehen, und, wenn ja, prüft sie dabei auch, wie diese mit einer soliden Haushaltspolitik vereinbar sind, und wie sollen diese für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler öffentlich gemacht werden? Antwort der Parl. Staatssekretärin Kerstin Griese: Im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode ist vereinbart, das bisherige Bürgergeldsystem zu einer neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende umzugestalten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales prüft derzeit die Umsetzung dieses Auftrages. Zu der Prüfung zählt auch die Gesetzesfolgenabschätzung für die Verwaltung. Die Bundesregierung wird wie üblich Angaben zu den Haushaltsausgaben und zum Erfüllungswand in einem entsprechenden Gesetzentwurf machen. Mit Beginn der Ressortabstimmung wird der Referentenentwurf auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales veröffentlicht. Für die Bürgerinnen und Bürger sind die Angaben damit transparent. Die Entscheidung über die Realisierung des Vorhabens, auch mit Blick auf den Bundeshaushalt, obliegt letztendlich dem Gesetzgeber.

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