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Schriftliche Frage 82 von Cansin Köktürk (DIE LINKE): Ab welcher Differenz zwischen der tatsächlichen Entwicklung der regelbedarfsrelevanten Preise und der prognostizierten Preisentwicklung, die…

dip / schriftliche_frage 24.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 82 von Cansin Köktürk (DIE LINKE): Ab welcher Differenz zwischen der tatsächlichen Entwicklung der regelbedarfsrelevanten Preise und der prognostizierten Preisentwicklung, die… Frage 82 (Cansin Köktürk, Die Linke): Ab welcher Differenz zwischen der tatsächlichen Entwicklung der regelbedarfsrelevanten Preise und der prognostizierten Preisentwicklung, die bei der Fortschreibung der Regelbedarfe zugrunde gelegt wurde und die für das Jahr 2026 mit 1,506 Prozent berechnet wurde (Bundesratsdrucksache 471/25, S. 9), hält die Bundesregierung Unterdeckungen des Existenzminimums für möglich, die zum Schutz des Grundrechts auf ein Existenzminimum vermieden werden müssen (Bundesverfassungsgericht vom 23. Juli 2014, Rz. 144), und welche konkreten Maßnahmen zum Ausgleich erwägt sie momentan? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 21. April 2026: Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung des regelbedarfsrelevanten Preisindexes sehr genau. Allerdings ist die Bestimmung einer abstrakten Differenz im Sinne der Fragestellung nicht möglich. So gibt es keinen Maßstab dafür, ab welcher Entwicklung regelbedarfsrelevanter Preise und den der Fortschreibung zugrunde liegenden Veränderungsraten verfassungsrechtlich relevante Auswirkungen auf die Gewährleistung des Existenzminimums anzunehmen sind. Eine solche Vergleichsgrundlage stellt auch der in der Fragestellung genannte Prozentsatz nicht dar. Bei diesem handelt es sich um die in den Mischindex der sogenannten Basisfortschreibung zum 1. Januar 2026 eingegangenen Veränderungsrate des regelbedarfsrelevanten Preisindexes. Die den Fortschreibungen der Regelbedarfsstufen zugrundeliegenden Veränderungsraten ergeben sich aus der Durchschnittsbildung über in der Vergangenheit liegende Vergleichszeiträume. Jede Fortschreibung auf statistischer Grundlage basiert auf Vergangenheitswerten. Prognostizierte Preisentwicklungen basieren hingegen auf Schätzungen und sind deshalb weder als Grundlage für Fortschreibungen noch für den in der Fragestellung genannten Vergleich geeignet. Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 157 des Abgeordneten Timon Dzienus auf Bundestagsdrucksache 21/5249 verwiesen.

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