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Frage von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/483)

dip / rede 10.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 20. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/483) Wie werden batterieelektrisch betriebene Lastkraftwagen (Lkw) ab dem Jahr 2026 bezüglich der Lkw-Maut im Vergleich zu heute behandelt, und wie sollen emissionsfreie Lkw ab dem kommenden Jahr gefördert werden (Kaufprämie, Zuschuss für Ladeinfrastruktur, Industriestrompreis für Ladestrom etc.)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge sollen auch nach dem 31. Dezember 2025 von der Lkw-Maut befreit werden. Hierfür bedarf es zunächst einer Änderung der Richtlinie 1999/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1999 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Straßeninfrastrukturen durch Fahrzeuge. Ein entsprechendes Verfahren auf europäischer Ebene läuft. Die Verlängerung der geltenden Mautbefreiung muss im Anschluss noch durch eine Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes national umgesetzt werden. Der Markthochlauf emissionsfreier Lkw wurde mit einem integrierten Maßnahmenpaket aus regulatorischem Rahmen und Förderung bereits angeschoben, unter anderem durch die bereits beschlossene Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge und die Schaffung infrastruktureller Rahmenbedingungen.

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