Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften
Text
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften
[Bundesrat Drucksache 443/25 (Beschluss)
17.10.25
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ISSN 0720-2946
Stellungnahme
des Bundesrates
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher
Vorschriften
Der Bundesrat hat in seiner 1058. Sitzung am 17. Oktober 2025 beschlossen, zu
dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt
Stellung zu nehmen:
Zum Gesetzentwurf allgemein
a) Der Bundesrat begrüßt die mit dem Gesetzentwurf verfolgte Modernisierung
der mautrechtlichen Vorschriften, indem die Anmeldung und Nachverfolgung
von Lkw-Fahrten auch per Smartphone ermöglicht und die Fahrzeugeinordnung
in CO2-Emissionsklassen gemäß den Vorgaben im Europarecht zukünftig alle
sechs Jahre überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden soll.
b) Der Bundesrat begrüßt die Ankündigung der Bundesregierung, dass das
Gesetzgebungsvorhaben auch genutzt werden soll, um eine Verlängerung der
bestehenden Mautbefreiung für emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge über den
31. Dezember 2025 hinaus umzusetzen. Er weist darauf hin, dass eine solche
Verlängerung bisher nicht im Gesetzentwurf angelegt ist, was der Bundesrat auf
die noch laufende Überarbeitung der EU-Wegekostenrichtlinie zurückführt.
c) Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission vorgeschlagen hat, die
Möglichkeit der Mautbefreiung bis zum 30. Juni 2031 zu verlängern (BR-Drucksache
294/25), und bittet den Deutschen Bundestag, diese Möglichkeit bei einem
entsprechenden Beschluss des europäischen Gesetzgebers vollständig und noch im
laufenden Gesetzgebungsverfahren auszuschöpfen, um eine nahtlose
Fortführung der Regelung sicherzustellen.
d) Der Bundesrat weist darauf hin, dass die durch die Ausgestaltung der Lkw-
Maut inklusive der Mautbefreiung für emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge
erzeugte finanzielle Anreizwirkung einer von insgesamt mehreren Bausteinen
ist, um den Umstieg auf klimafreundliche Antriebe attraktiver zu gestalten und
so zur Dekarbonisierung des Verkehrs beizutragen. Er spricht sich dafür aus,
den Klimaschutz in diesem Bereich auch darüber hinaus weiter zu unterstützen,
zum Beispiel mit Verlässlichkeit und Planungssicherheit bei den
Flottengrenzwerten für schwere Nutzfahrzeuge, finanziellen Anreizen bei der
Fahrzeuganschaffung und einem beschleunigten Aufbau einer leistungsfähigen,
flächendeckenden und bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur.]
Relationen
- part_of_vorgang → Viertes Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften (Beschlussdrucksache)