Ladeinfrastruktur und batteriebetriebene Lkw in Deutschland - aktueller Stand und Planung (Antwort zu Drs. 21/4003)
Text
Ladeinfrastruktur und batteriebetriebene Lkw in Deutschland - aktueller Stand und Planung (Antwort zu Drs. 21/4003)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4548
21. Wahlperiode 04.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Henze, Wolfgang Wiehle, René
Bochmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4003 –
Ladeinfrastruktur und batteriebetriebene Lkw in Deutschland – aktueller Stand
und Planung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In Deutschland gibt es gemäß der Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftlichen Frage 74 des Abgeordneten Henze auf Bundestagsdrucksache
21/2876 1 521 schwere Nutzfahrzeuge, die über einen batterieelektrischen
Antrieb verfügen (N3-Klasse, über 12 t zulässiges Gesamtgewicht). Laut Tabelle
FZ 13 (Bestand an Kraftfahrzeugen nach Umweltmerkmalen) des Kraftfahrt-
Bundesamtes (KBA) gab es am 1. Januar 2025 bei Lastkraftwagen mit
Nutzlast über 12 t 324 Elektro (Battery Electric Vehicle (BEV)), 14 Hybrid und
331 Sonstige. www.kba.de/DE/Statistik/Produktkatalog/produkte/Fahrzeuge/f
z13_b_uebersicht.html?nn=835828. Nach Datenstand vom 31. August 2025
sind bei der Nationalen Leitstelle für Ladeinfrastruktur 133 Ladesäulen für
Nutzfahrzeuge mit 248 Ladepunkten und einer installierten Ladeleistung von
43 250 Kilowatt registriert (https://nationale-leitstelle.de/nutzfahrzeuge/lkwlis
monitoring/). In seiner Antwort auf die Schriftliche Frage 90 des
Abgeordneten Tarek Al-Wazir auf Bundestagsdrucksache 21/982 erklärte der
Parlamentarische Staatssekretär Christian Hirte, dass die Nationale Leitstelle
Ladeinfrastruktur im Rahmen der Planung des Lkw-Schnellladenetzes den Bedarf an
Ladeinfrastruktur für mittelschwere und schwere Nutzfahrzeuge entlang der
Bundesfernstraßen ermittelt hat. Auf dieser Grundlage wurden 351 geeignete
Standorte identifiziert, für die die Autobahn GmbH die entsprechenden
Netzanschlüsse beauftragt (siehe Standortliste auf der Seite der Leitstelle für
Nutzfahrzeuge: https://nationale-leitstelle.de/nutzfahrzeuge/).
Die Autobahn GmbH stellt auf ihrer Homepage das Forschungsprojekt ELISA
vor, dessen Daten im Juni 2025 vorliegen sollen (www.autobahn.de/planen-ba
uen/projekt/e-highway ). Die Bundesregierung hat den Masterplan
Ladeinfrastruktur 2030 im Bundeskabinett beschlossen. In diesem Masterplan werden
41 Maßnahmen angekündigt, um die Ladeinfrastruktur zu verbessern. Auf der
Webseite der Bundesregierung werden unter anderem fünf maßgebliche
Handlungsfelder hervorgehoben. Eines dieser Handlungsfelder ist die Stärkung von
Nachfrage und Investitionen (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/besc
hluss-ausbau-ladenetz-2394492). Dabei führt der Masterplan aus, dass die
Bundesregierung „bereits unmittelbar nach Amtsübernahme Maßnahmen
ergriffen hat, um die Anzahl elektrischer Fahrzeuge zu steigern“ (www.bmv.de/
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 4. März 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
SharedDocs/DE/Anlage/K/masterplan-ladeinfrastruktur-2030.pdf). Weiter
wird in Bezug auf E-Lkw ausgeführt, dass die Bundesregierung anstrebt
„privates Kapital mit Hilfe von zielgerichteten Investitionszuschüssen zu
aktivieren und damit mittel- und langfristige Folgeinvestitionen anzureizen“ (ebd.).
Bis Ende 2024 lief dabei eine Richtlinie zur Förderung von schweren
Nutzfahrzeugen mit Elektroantrieb, über die laut Bericht 6 185 BEV gefördert
wurden (www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/Klimaschutz-im-Verkehr/richtli
nie-ksni.html www.bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/abschlussbericht-ksni-e
valuation.pdf).
1. Aus welchen Fahrzeugen und Fahrzeugklassen setzt sich die Zahl der
1 521 schweren Nutzfahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb über
12 t zulässigem Gesamtgewicht, die in der Antwort der Bundesregierung
auf die Schriftliche Frage 90 auf Bundestagsdrucksache 21/982 genannt
wurde, zusammen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte nach
Anzahl der Lkw und anderen Fahrzeugtypen aufschlüsseln)?
Zum 1. Januar 2025 waren in Deutschland gemäß Tabelle FZ 13.1 des
Kraftfahrt-Bundesamts 661 Lastkraftwagen (Nutzlast von 6.000 bis 11.999 kg:
337 Einheiten und über 12.000 kg: 324 Einheiten) mit batterieelektrischem
Antrieb sowie 860 Sattelzugmaschinen mit batterieelektrischem Antrieb
zugelassen. Dies sind Fahrzeuge, die i. d. R. der N3-Klassifizierung zugeordnet
werden (über 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht als Summe aus Eigengewicht
und Nutzlast).
2. Stellt die Bundesregierung Fördermittel zur Verfügung, um
dieselbetriebene Lkw zu fördern (wenn ja, bitte die Fördermittel nach Förderprojekt
und Höhe auflisten)?
Die Bundesregierung stellt keine Fördermittel zur Verfügung, um die
Anschaffung von dieselbetriebenen Lkw zu fördern.
3. In welcher Höhe nimmt der Bundeshaushalt auf Grundlage des
Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) Steuern von dieselbetriebenen Lkw
mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) von 3,5 bis 11,99 Tonnen und
ab 12 Tonnen ein (bitte die Einnahmen für die Jahre 2020 bis 2025
auflisten)?
Der Bundesregierung liegen keine gesonderten Statistiken zu eingenommener
Kraftfahrzeugsteuer hinsichtlich der in § 9 Absatz 1 Nummer 4 des
Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) aufgeführten Kraftfahrzeugen mit
Selbstzündungsmotor und einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 bis 11,99 Tonnen
bzw. ab 12 Tonnen vor.
4. Wer trägt die Kosten für Schäden an der Infrastruktur von
Bundesautobahnen, Bundesfernstraßen sowie Brückenbauwerken, die durch den
Betrieb von elektrischen Lkw entstehen?
Die Instandhaltung und Instandsetzung der Bundesfernstraßen wird aus den
Mittel des Bundesfernstraßenhaushalt finanziert.
5. Welche konkreten Haushaltsmittel (bitte nach Jahren bis 2030
aufschlüsseln) sind für die Umsetzung des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030
eingeplant?
Der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 umfasst 41 Maßnahmen. Diese zielen
überwiegend darauf ab, die Investitions-, Genehmigungs- und
Nutzungsbedingungen für den Aufbau von Ladeinfrastruktur zu verbessern. Für die
Maßnahmen, die mit einer finanziellen Unterstützungsleistung für die Errichtung von
Ladeinfrastruktur für Pkw und Lkw verbunden sind, sind mit dem
Haushaltsgesetz 2026 Haushaltsmittel und die einzugehenden
Verpflichtungsermächtigungen 2027 bis 2030 in Höhe von rd. 1,44 Mrd. Euro eingeplant.
6. Welche Maßnahmen, abseits des Ausbaus der Ladeinfrastruktur, hat die
Bundesregierung ggf. bereits ergriffen, um die Anzahl der E-Lkw mit
einer zGM von 3,5 bis 11,99 Tonnen und ab 12 Tonnen zu steigern, und
welche Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf. noch?
Auf Grundlage der Förderrichtlinie für klimaschonende Nutzfahrzeuge und
Infrastruktur (KsNI) hat das Bundesministerium für Verkehr (BMV) den
Hochlauf klimafreundlicher NFZ in der Vergangenheit mit 800 Mio. Euro
unterstützt. Zuwendungsfähig waren u. a. Investitionen in batterieelektrische
Nutzfahrzeuge der Klassen N1 bis N3 und in die zugehörige Ladeinfrastruktur.
Die Mautbefreiung nach § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 des
Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG) für emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge im
Sinne der sogenannten Eurovignetten-Richtlinie (Richtlinie 1999/62/EG)
wurde bis 30. Juni 2031 verlängert. Emissionsfreie Fahrzeuge mit einer technisch
zulässigen Gesamtmasse von bis zu 4,25 Tonnen sind derzeit nach § 1 Absatz 2
Satz 1 Nummer 9 BFStrMG dauerhaft von der Lkw-Maut in Deutschland
befreit.
Im Rahmen des Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur
Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland hat die Bundesregierung
bereits gezielte steuerliche Beiträge für den Markthochlauf der Elektromobilität
im betrieblichen Bereich geleistet. Unter anderem ist für nach dem 30. Juni
2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschaffte Elektrofahrzeuge eine
arithmetisch-degressive Abschreibung eingeführt worden. Die Regelung kommt allen
Betrieben und Fahrzeugklassen gleichermaßen zugute und gilt damit neben
Personenkraftwagen insbesondere auch für Elektronutzfahrzeuge, wie
Lastkraftwagen und Busse.
Zum 1. Januar 2026 trat das Achte Gesetz zur Änderung des
Kraftfahrzeugsteuergesetzes in Kraft, mit dem nach § 3d KraftStG die
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge gemäß § 9 Absatz 2 KraftStG aller
Fahrzeugklassen, einschließlich Nutzfahrzeuge, um fünf Jahre verlängert wurde.
In Bezug auf die geplanten Vorhaben wird auf die Antwort zu Frage 8
verwiesen.
7. Welche Strategien verfolgt die Bundesregierung ggf., um Anreize in der
deutschen Wirtschaft zu schaffen, die Anzahl der E‑Lkw mit einer zGM
von 3,5 bis 11,99 Tonnen und ab 12 Tonnen in Deutschland zu steigern?
8. Hat die Bundesregierung Zielmarken, wie viele E-Lkw mit einer zGM
von 3,5 bis 11,99 Tonnen und ab 12 Tonnen im Jahr 2045 im
Straßengüterverkehr unterwegs sein sollen, und wenn ja, wie lauten die
Zielmarken?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 7 und 8 gemeinsam
beantwortet.
Voraussetzung für den Hochlauf von E-Lkw ist der Ausbau einer
flächendeckenden, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur. Mit
dem Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 hat die Bundesregierung den zentralen
Rahmen für den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur vorgestellt. Ein
wichtiger Bestandteil des Masterplans sind Förderprogramme des BMV für Lkw-
Ladeinfrastruktur auf Betriebshöfen und gewerblichen Depots sowie auf
öffentlichen Flächen abseits der Bundesautobahnen. Das BMV wird im Jahr 2026
Details der Förderungen veröffentlichen. Entlang der Bundesautobahnen und
Hauptverkehrsachsen hat der Bund bereits mit Planungen und
Umsetzungsschritten begonnen, um 350 unbewirtschaftete und bewirtschaftete Autobahn-
Rastanlagen mit Ladeinfrastruktur für E-Lkw auszustatten.
9. Gibt es aktuell Förderprogramme für batteriebetriebene Lkw mit einer
zGM von 3,5 bis 11,99 Tonnen und ab 12 Tonnen der Bundesregierung
(wenn ja, bitte die Förderprogramme listen und die jeweils
bereitgestellten Mittel angeben)?
Nein.
10. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell Förderprogramme
der Bundesländer für batteriebetriebene Lkw mit einer zGM von 3,5 bis
11,99 Tonnen und ab 12 Tonnen (wenn ja, bitte die Förderprogramme
listen und die jeweils bereitgestellten Mittel angeben)?
Informationen zu aktuellen Förderprogramme der Länder für elektrische
Nutzfahrzeuge mit Batterie und Brennstoffzelle sowie der entsprechenden Tank- und
Ladeinfrastruktur können hier eingesehen werden: www.klimafreundlichenutzf
ahrzeuge.de/foerderung/landesfoerderung/.
Informationen zu von den Ländern bereitgestellten Mittel liegen der
Bundesregierung nicht vor.
11. Welche Mittel werden in Deutschland nach Kenntnis der
Bundesregierung für den Bau von Ladeinfrastruktur bereitgestellt für Lkw und Pkw,
und in welcher Höhe (bitte ggf. die Förderprojekte und deren Höhe von
2020 beginnend sowie den geplanten Zuwachs bis 2030 auflisten)?
Folgende Ausgabemittel stellt die Bundesregierung im Rahmen des Haushalts
2026 im Haushaltstitel 893 02 „Zuschüsse zur Errichtung von Tank- und
Ladeinfrastruktur“ des Klimatransformationsfonds bereit.
Bezeichnung 1 000 Euro
1 Förderung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur 76.583
2 Förderung nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur 151.132
3 Gewährleistungsaufgabe gemäß Schnellladegesetz zur
Sicherstellung einer bundesweiten Grundversorgung mit
Schnellladeinfrastruktur
3.1 Aufbau und Betrieb des Deutschlandnetzes mit 1.000
Schnellladestandorten
1.007.879
3.2 Aufbau Lkw-Schnellladenetz an BAB: Ausschreibung
unbewirtschaftete Rastanlagen und Erstellung
Netzanschlüsse an bewirtschafteten und unbewirtschafteten
Rastanlagen
223.966
4 Förderung betriebsnotwendiger Lade- und
Tankinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge (Pkw,
Nutzfahrzeuge, Busse)
217.513
5 Tankinfrastruktur Wasserstoff- und
Brennstoffzellentechnologie
37.014
Zusammen 1.714.088
12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus dem
Forschungsprojekt ELISA, E‑Highway in Schleswig-Holstein (FESH), E‑Highway
Bayern, E‑Highway Baden-Württemberg gewonnen, und wie unterscheiden
sich die Ergebnisse (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Berichte zu den Projekten ELISA, FESH und eWayBW sind unter Angabe
des Projekttitels (ggf. ergänzt um Begriffe „Lkw“, „Oberleitung“ oder „E-
Highway“ etc.) auf der Website der Technische Informationsbibliothek (TIB) zu
finden: www.tib.eu/de/.
13. In welcher Höhe hat der Gesetzgeber Haushaltsmittel für die Errichtung
und den Betrieb des Forschungsprojekts ELISA, E‑Highway in
Schleswig-Holstein (FESH), E‑Highway Bayern, E‑Highway Baden-
Württemberg bereitgestellt?
Es wird auf die Beschreibungen der bisher und aktuell geförderten Projekte
inklusive deren Laufzeiten verwiesen: www.erneuerbar-mobil.de/projekte?projec
tsubjects=316&partner=All&%20project_status=All&combine=&page=0.
14. Gibt es darüber hinaus (vgl. Vorfragen) Forschungsprojekte wie E‑
Highway in Schleswig-Holstein (FESH), E‑Highway Bayern, E‑Highway
Baden-Württemberg (wenn ja, bitte nach Ort und Höhe der Fördersumme
und getrennt nach Förderung für die Errichtung sowie die Förderung ab
Betriebsbeginn auflisten)?
Der Bundesregierung sind keine weiteren derartigen Projekte in Deutschland
bekannt.
15. Was kostet der Rückbau der Forschungsprojekte ELISA, E‑Highway in
Schleswig-Holstein (FESH), E‑Highway Bayern, E‑Highway Baden-
Württemberg?
Da die Infrastruktur an den BAB 5 (Projekt ELISA) und BAB 1 (Projekt
FESH) noch nicht zurückgebaut wurden, können keine konkreten Angaben zu
den Kosten gemacht werden. Der Rückbau der Anlage an der B 264 erfolgte in
Verantwortung des Landes Baden-Württemberg. Der Bundesregierung liegen
derzeit keine Angaben zu den Kosten des Rückbaus vor.
16. Was kostet die Verlegung von 1 Meter Stromkabel (Kosten für
Baumaßnahmen inklusive Kabel) an Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen,
um eine Ladesäule an nicht bewirtschafteten und bewirtschafteten
Rasthöfen installieren und mit Strom versorgen zu können?
Eine pauschale Angabe der Kosten für die Verlegung eines Meters Stromkabel
zur Installation und Stromversorgung von Ladesäulen an unbewirtschafteten
und bewirtschafteten Rastanlagen an Bundesautobahnen ist nicht möglich. Die
Kosten variieren in Abhängigkeit vom jeweiligen Standort- und
Technologiekonzept, der Auslegung der Ladeinfrastruktur, den baulichen und geologischen
Gegebenheiten vor Ort sowie der konkreten Kabelführung.
17. Welche Zielmarke setzt die Bundesregierung an Ladeinfrastruktur für
E‑Lkw bis Ende 2026?
Der Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Lkw stellt zukünftig eine
systemkritische Komponente für die Logistik und die Warenströme innerhalb
Deutschlands und Europas dar. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, einen dem
Fahrzeughochlauf vorauslaufenden Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Lkw zu
gewährleisten und sorgt damit für Planungs- und Investitionssicherheit. Bei
Realisierung der Netzanschlüsse werden erste Standorte des Lkw-Schnellladenetzes
an unbewirtschafteten Rastanlagen bereits 2026 eröffnet.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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