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Frage von Lea Reisner (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/483)

dip / rede 10.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 20. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Lea Reisner (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/483) Was entgegnet die Bundesregierung auf die Kritik von „Kabul Luftbrücke“ (vergleiche „Frankfurter Rundschau“ vom 5. September 2025, „Hilferufe aus Kabul“), es sei „zynisch, wenn die Regierung erst die Verfahren stoppt und Personal abzieht und dann beanstandet, dass Prüfungen noch nicht abgeschlossen sind“ (bitte ausführen und klarstellen, inwiefern es stimmt, dass Verfahren gestoppt wurden und Personal abgezogen wurde), und wie viele entsprechende Prüfungen wurden seit Amtsantritt der neuen Bundesregierung vorgenommen (bitte nach Monaten auflisten) bzw. stehen noch aus? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries: Die Entsendung von Mitarbeitern der Sicherheitsbehörden zur Durchführung von Sicherheitsinterviews wurde im Mai aufgrund der militärischen Auseinandersetzung zwischen Indien und Pakistan ausgesetzt. Im Koalitionsvertrag wurde entschieden, freiwillige Bundesaufnahmeprogramme, soweit wie möglich, zu beenden. Hierdurch waren alle Einreisen, einschließlich der Durchführung von Sicherheitsinterviews, bis zur Entscheidung zum weiteren Vorgehen, ausgesetzt. Derzeit finden Einzelfallprüfungen für alle Personen statt, die eine Aufnahmezusage im Rahmen der Aufnahmeprogramme aus der letzten Wahlperiode für afghanische Staatsangehörige erhalten haben. Zur Unterstützung im Ausreiseverfahren erfolgt auch eine erneute Entsendung von Mitarbeitern aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Im Ausreiseverfahren erfolgt ein mehrstufiger, aufeinander aufbauender Prüfprozess mit geregelten Zuständigkeiten unter den beteiligten Behörden. Je nach Komplexität des Falls und etwaig sich ergebender Fragen können daher einzelne Verfahrensschritte auch eine längere Zeit in Anspruch nehmen, bis der nächste Verfahrensschritt erfolgen kann. Hierzu liegen keine statistischen Abgaben vor.

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