Frage von Lea Reisner (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/483)
Teil von Protokoll der 20. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Lea Reisner (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/483)
Wie viele Sicherheitsüberprüfungen von afghanischen Personen mit einer Aufnahmezusage hat es bis zum Regierungswechsel gegeben (bitte neben der Gesamtzahl auch nach den 24 Monaten vor dem Regierungswechsel differenziert auflisten), und worauf genau bezog sich der Bundesminister des Innern, Alexander Dobrindt, als er hinsichtlich der noch ausstehenden Sicherheitsüberprüfungen sagte, man könne nicht erwarten, dass er in wenigen Wochen löse, was über Monate und Jahre nicht stattgefunden habe, vor dem Hintergrund, dass es nach meinem Kenntnisstand bis zu seinem Amtsantritt über Monate und Jahre hinweg solche Sicherheitsüberprüfungen gab, nicht mehr jedoch danach (www.migazin.de/2025/08/24/dobrindt-pruefung-visa-afghanen-monate/?utm_source=mailpoet&utm_medium=email&utm_source_platform=mailpoet&utm_campaign=migletter-free_2042, bitte nachvollziehbar ausführen)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries:
Bereits in der Vergangenheit ergab sich je nach Komplexität des Sachverhalts und etwaig bestehender Fragen eine längere Verfahrensdauer in den Aufnahmeverfahren aus Afghanistan.
Derzeit finden Einzelfallprüfungen derjenigen statt, die eine Aufnahmezusage im Rahmen der Aufnahmeprogramme aus der letzten Legislaturperiode für afghanische Staatsangehörige erhalten haben. Davon abhängig ist die Frage, ob eine Einreise erfolgen kann oder nicht. Die Verfahrensdauer ist dabei bedingt durch den konkreten Einzelfall. Deshalb kann auch nicht pauschal ein Abschluss der noch ausstehenden Prüfungen innerhalb kürzester Zeit angekündigt werden. In den Verfahren gilt stets, dass Sicherheit oberste Priorität hat und mögliche Einreisen von Personen aus den Aufnahmeverfahren aus Afghanistan erst dann erfolgen, wenn auch umfangreiche Sicherheitsprüfungen stattgefunden haben. Zu den Sicherheitsprüfungen gehört eine automatisierte Datenbankabfrage der Sicherheitsbehörden nach § 73 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) als Teil des regulären Visumverfahrens sowie die Durchführung einer persönlichen Befragung.
Zur Unterstützung im Ausreiseverfahren werden auch Mitarbeitende aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI) eingesetzt. Deren Entsendung wurde zwischenzeitlich aufgrund der Sicherheitslage während der militärischen Auseinandersetzung zwischen Indien und Pakistan ausgesetzt.
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