Frage von Clara Bünger (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3773)
Teil von Protokoll der 55. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Clara Bünger (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3773)
Warum wurde bei mehr als der Hälfte der noch in Pakistan ausharrenden afghanischen Ortskräfte die Aufnahmezusage der vorherigen Bundesregierung zurückgezogen, obwohl der Bundesminister des Innern, Alexander Dobrindt, in der 17. Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 26. November 2025 erklärt hatte, dass es bezüglich der zu diesem Zeitpunkt 218 Ortskräfte (inklusive ihrer Angehörigen) eine „nachlaufende Verantwortung“ gebe, sodass es in diesen Fällen zu einer Aufnahme komme, vor dem Hintergrund, dass seine hierzu gemachte Erklärung, dass Sicherheitsüberprüfungen „positiv durchstanden“ werden müssten (Plenarprotokoll 21/52, Seite 6197), meines Erachtens nicht überzeugend ist, da nach meiner Kenntnis nur in wenigen Fällen nach Sicherheitsinterviews Sicherheitsbedenken gemeldet wurden, und welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, ob bzw. in welchem Umfang sich solche gemeldeten Sicherheitsbedenken im weiteren Verfahren (etwa in Gerichtsverfahren oder durch ergänzende Darlegungen der Betroffenen) als letztlich unbedenklich erwiesen haben, generell, aber auch speziell in Bezug auf die Gruppe der Ortskräfte (falls keine Statistik hierzu vorliegen sollte, bitte zumindest ungefähre Einschätzungen der maßgeblich beteiligten Bundesbediensteten wiedergeben)?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig:
Die Aufnahmeerklärungen in den Aufnahmeverfahren aus Afghanistan stehen stets unter dem Vorbehalt, dass das Visumverfahren erfolgreich abgeschlossen wird und sich keine Erkenntnisse ergeben, die einer Aufnahme entgegenstehen. Dies gilt auch für das Ortskräfteverfahren. Soweit Personen die Prüfschritte nicht positiv durchlaufen, kann auch keine Einreise erfolgen. Dies entspricht den Aussagen des Bundesministers des Innern, Alexander Dobrindt, im Innenausschuss vom 26. November 2025.
Das Ausreiseverfahren ist ein mehrstufiges Prüfverfahren. Grundsätzlich können sich in jedem Stadium des Verfahrens Erkenntnisse ergeben, die zu einer Aufhebung der Aufnahme führen. Diese Gründe können Sicherheitsaspekte betreffen ebenso wie beispielsweise Erkenntnisse zur Gefährdungslage, wonach die Aufnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind. Darüber hinausgehende statistische Angaben im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. Im Rahmen des Ortskräfteverfahrens sind derzeit keine rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidungen bekannt, wonach sich Sicherheitsbedenken als unbedenklich erwiesen hätten.
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