polradar

Frage von Clara Bünger (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3521)

dip / rede 14.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 52. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

Im Graph öffnen

Text

Frage von Clara Bünger (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3521) Welche genaueren Angaben kann die Bundesregierung zum aktuellen Stand der Verfahren der Mitte 2025 gut 2 300 afghanischen Personen in Pakistan mit einer Aufnahmezusage machen (etwa zur Zahl der seitdem nach Deutschland eingereisten Personen, der Zahl widerrufener bzw. bestätigter Aufnahmezusagen, noch ausstehender Sicherheitsüberprüfungen, der Zahl der nach Afghanistan abgeschobenen oder inhaftierten Personen usw., bitte jeweils nach den vier Aufnahmeprogrammen differenzieren), und in wie vielen Fällen der Rücknahme einer Aufnahmezusage wurde bislang diese Rücknahme wieder zurückgenommen, etwa infolge von Gerichtsentscheidungen oder nach Briefen, Protesten, Widersprüchen der Betroffenen oder infolge von Appellen von Abgeordneten, Prominenten oder Verbänden, Kirchen usw. (bitte differenzieren)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries: Unter der aktuellen Bundesregierung sind insgesamt 788 Personen über die verschiedenen Aufnahmeverfahren aus Afghanistan nach Deutschland eingereist (Stand: 9. Januar 2026). Mit Stand 9. Januar 2026 befinden sich circa 360 Personen aus dem Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan und circa 50 Personen aus dem Ortskräfteverfahren in der Bearbeitung im Ausreiseverfahren in Pakistan. Bis auf wenige Einzelfälle sind die persönlichen Anhörungen zum Ausschluss von Sicherheitsbedenken für die verbliebenen Fälle, die sich aktuell im Ausreiseverfahren befinden, abgeschlossen. Über 145 Personen aus dem Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan und dem Ortskräfteverfahren konnten nach einer Abschiebung wieder in das Ausreiseverfahren nach Pakistan zurückkehren (Stand: 29. Dezember 2025). Zwölf Personen aus dem Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan befinden sich nach ihrer Abschiebung noch in Afghanistan. Der Bundesregierung liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, dass es seit Jahresbeginn Abschiebungen von Personen aus den Aufnahmeprogrammen nach Afghanistan gegeben hat (Stand: 8. Januar 2026). Mit Stand 6. Januar 2026 ist in 52 Fällen aus dem Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan ein Aufhebungsverfahren mit einem Widerruf- oder Rücknahmebescheid abgeschlossen worden. Nach Abschluss dieser Verfahren erfolgte bisher keine „Rücknahme“ dieser getroffenen Entscheidungen. Dies ist auch für die Umsetzung etwaiger rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidungen keine Voraussetzung. Darüber hinausgehende statistische Angaben zu den formlosen Aufhebungen von Aufnahmeerklärungen in den übrigen Aufnahmeverfahren aus Afghanistan liegen nicht vor. Die Frage wird gemäß Nr. 9 Satz 2 der Richtlinien für die Fragestunde (Anlage 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages) nicht beantwortet.

Relationen