Frage von Rainer Galla (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/483)
Teil von Protokoll der 20. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Rainer Galla (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/483)
Verfügten alle der knapp 50 Anfang September 2025 nach Deutschland eingeflogenen Afghanen über eine Aufnahmezusage (http://www.deutschlandfunk.de/knapp-50-schutzbeduerftige-afghanen-in-deutschland-eingetroffen-100.html; bitte ausführen, in wie vielen Fällen eine förmliche Aufnahmezusage bzw. lediglich eine Erklärung der Aufnahmebereitschaft vorlag), und wie vielen noch nicht nach Deutschland eingereisten afghanischen Staatsangehörigen wurde im Rahmen der derzeit ausgesetzten Aufnahmeprogramme eine förmliche Aufnahmezusage erteilt bzw. lediglich die Aufnahmebereitschaft erklärt (http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ovg-berlin-brandenburg-bereitschaft-ist-keine-zusage)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries:
Ja, alle 47 Personen, die am 1. September 2025 in Hannover gelandet sind, verfügen über eine Aufnahmezusage nach Deutschland. Alle diese Personen haben das Aufnahmeverfahren und die Sicherheitsüberprüfung durchlaufen. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Personen, bei denen Gerichtsbeschlüsse die Bundesrepublik Deutschland verpflichten, die Einreise der Personen zu ermöglichen und ihnen dafür die erforderlichen Visa auszustellen.
Die Bundesregierung hat eine Detailprüfung zu den bestehenden Aufnahmezusagen für afghanische Staatsangehörige eingeführt. Die Einzelfallprüfungen dienen einer erneuten Überprüfung für jede Person, ob die Kriterien einer Aufnahme weiterhin erfüllt sind. Wo die Personen nicht alle Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel Sicherheitsüberprüfungen negativ verlaufen, wird eine Aufnahme nicht stattfinden.
In Pakistan befinden sich mit Stand 5. September 2025 etwas über 2 000 Personen aus den verschiedenen Aufnahmeverfahren aus Afghanistan in den verschiedenen Schritten des Ausreiseverfahrens. Die Aufnahmen beruhen auf § 22 Satz 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) für circa 222 afghanische Staatsangehörige aus dem Ortskräfteverfahren, circa 61 afghanische Staatsangehörige von der Menschenrechtsliste, circa 601 afghanische Staatsangehörige aus dem Überbrückungsprogramm sowie auf § 23 Absatz 2 AufenthG für circa 1 085 afghanische Staatsangehörige aus dem Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan.
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