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Schriftliche Frage 14 von Sascha Lensing (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob es zutrifft, dass die Sicherheitsüberprüfung der aus Afghanistan eingeflogenen Personen (wie zu…

dip / schriftliche_frage 02.05.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

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Schriftliche Frage 14 von Sascha Lensing (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob es zutrifft, dass die Sicherheitsüberprüfung der aus Afghanistan eingeflogenen Personen (wie zu… Frage 14 (Sascha Lensing, AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob es zutrifft, dass die Sicherheitsüberprüfung der aus Afghanistan eingeflogenen Personen (wie zuletzt hier: www.t-online.de/nachrichten/deutschland/in nenpolitik/id_100632806/migration-regierung-wil l-gefaehrdete-menschen-aus-afghanistan-einfliege n.html) lediglich unter Nutzung der Datenbanken des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), des Bundeskriminalamtes (BKA), der Bundespolizei (BPol) und des Bundesnachrichtendienstes (BND) erfolgt, die dann in aller Regel ergebnislos verlaufen, weil die Personen zuvor noch nie in Deutschland waren und diese Datenbankabfragen zugleich keine Angaben liefern, ob diese Personen in Afghanistan Straftaten begangen haben, ob sie gewaltorientiert oder Extremisten sind (vgl. https://.x.com/HGMaassen; Eintrag vom 18. April 2025)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 28. April 2025: Einreisen von Personen im Rahmen sämtlicher Aufnahmeverfahren aus Afghanistan erfolgen erst, wenn umfangreiche Sicherheitsprüfungen stattgefunden haben. Lediglich ein Bestandteil dessen ist die automatisierte Datenbankabfrage der Sicherheitsbehörden (Bundesnachrichtendienst, Bundesamtes für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundeskriminalamt, Bundespolizei und Zollkriminalamt) nach § 73 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) als Teil des regulären Visumverfahrens. Ein weiterer umfangreicher Verfahrensschritt ist die Durchführung von persönlichen Befragungen (sog. „Sicherheitsinterviews“) an der deutschen Botschaft in Islamabad durch die deutschen Sicherheitsbehörden. In diesen oder weiteren Verfahrensschritten können sich sicherheitsrelevante Erkenntnisse ergeben, die dazu führen können, dass in der Folge eine vorläufige Aufnahmezusage aufgehoben und kein Visum zur Einreise erteilt wird.

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