Frage von Rainer Galla (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/483)
Teil von Protokoll der 20. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Rainer Galla (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/483)
Wie hoch ist das Budget für die Kampagne „Kein Wegwerf-Agent werden!“ von Bundeskriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz und Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (http://www.bz-berlin.de/deutschland/bka-russland-wegwerf-agenten; bitte Gesamtbudget und geplante Laufzeit der Kampagne angeben sowie die zehn höchsten Einzelpositionen), und wie viele Fälle sogenannter „Wegwerf-Agenten“ bzw. „Low-Level-Agenten“ wurden in den Jahren 2022 bis 2025 ermittelt (http://www.bka.de/DE/Landingpages/LLA/lla_node.html; bitte für jedes Jahr aufschlüsseln nach Fallzahl einschließlich Verdachtsfällen, Fallzahl mit namentlich bekannten Beschuldigten, Anzahl von Anklageerhebungen und Anzahl von – gegebenenfalls nicht rechtskräftigen – Verurteilungen)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries:
Für die Erstellung und Veröffentlichung der Informationskampagne „Kein Wegwerf-Agent werden!“ sind in den genannten Behörden keine Kosten angefallen. Kostenpflichtige Kommunikationsmittel sind nicht Teil der Kampagne.
Zur zweiten Teilfrage kann eine Beantwortung wegen des unzumutbaren Aufwandes, der mit der Beantwortung verbunden wäre, nicht erfolgen. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht. Danach sind nur die Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann. Eine etwaige Eigenschaft als „Wegwerf-Agent“ oder „Low-Level-Agent“ ist kein Kriterium, das in den Verfahrensregistern des Generalbundesanwalts geführt wird. Erforderlich wäre daher eine händische Auswertung eines immensen Aktenbestandes.
Im Übrigen weist die Bundesregierung darauf hin, dass zu auf Landesebene geführten Verfahren aufgrund der vom Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzordnung grundsätzlich keine Stellung genommen wird.
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