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Schriftliche Frage 28 von Rainer Galla (AfD): Liegen der Bundesregierung bzw. den ihr nachgeordneten Dienststellen – insbesondere dem Bundeskriminalamt oder dem Bundesamt für Verfassungs…

dip / schriftliche_frage 07.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 28 von Rainer Galla (AfD): Liegen der Bundesregierung bzw. den ihr nachgeordneten Dienststellen – insbesondere dem Bundeskriminalamt oder dem Bundesamt für Verfassungs… Frage 28 (Rainer Galla, AfD): Liegen der Bundesregierung bzw. den ihr nachgeordneten Dienststellen – insbesondere dem Bundeskriminalamt oder dem Bundesamt für Verfassungsschutz – Erkenntnisse darüber vor, dass Abgeordnete oder Fraktionen der Alternative für Deutschland im Deutschen Bundestag oder in den Landesparlamenten das parlamentarische Fragerecht gezielt missbrauchen, um insbesondere kritische Infrastruktur für Russland auszuspähen (wenn ja, bitte ausführen), und werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Ermittlungsverfahren oder Vorermittlungsverfahren gegen Abgeordnete der Alternative für Deutschland im Deutschen Bundestag oder in den Landesparlamenten wegen des Verdachts einer Straftat nach den Bestimmungen des Besonderen Teils, Zweiten Abschnitts „Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit“ des Strafgesetzbuches (StGB), namentlich der §§ 94 StGB „Landesverrat“ bis 99 StGB „Geheimdienstliche Agententätigkeit“, geführt (www.spiegel.de/politi k/thueringen-innenminister-georg-maiererneuertspionagevorwuerfe-gegen-die-afd-a-dc9b1ece-4c 49-4254-9277-95148ef3fca7; wenn ja, bitte ausführen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 6. November 2025: Entsprechend dem Neutralitätsgebot und der Gleichbehandlung unterscheidet die Bundesregierung in ihren Antworten nicht nach Fragestellern und Fraktionen, dementsprechend findet keine Bewertung der dahinterstehenden Motivation statt. Angelegenheiten von Landesparlamenten kommentiert die Bundesregierung grundsätzlich nicht. Soweit nach Ermittlungsverfahren gemäß den §§ 94 ff. des Strafgesetzbuches gegen Abgeordnete der Alternative für Deutschland gefragt wird, erteilt die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung keine Auskünfte – auch nicht in eingestufter Form. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch das gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse der Allgemeinheit an der verfassungsrechtlichen Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung durch die Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Im Falle von strafrechtlichen Ermittlungen im Sinne der Fragestellung wäre eine entsprechende Auskunft geeignet, weitergehende Ermittlungsmaßnahmen zu erschweren oder gar zu vereiteln. Entsprechendes würde auch für den Fall gelten, dass keine Ermittlungen im Sinne der Fragestellung geführt werden: Würde eine verneinende Auskunft erteilt, könnte jedenfalls aus künftigen Antworten zu anderen Verfahren geschlossen werden, dass eine Auskunftsverweigerung immer nur dann erfolgt, wenn tatsächlich Ermittlungen geführt werden. Ein Schutz von Ermittlungsmaßnahmen in künftigen Verfahren wäre dann nicht mehr möglich. Zu möglichen strafrechtlichen Ermittlungen in Zuständigkeit der Länder kann die Bundesregierung schon aufgrund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes keine Auskünfte erteilen.

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