Rede von Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Entschuldigung, die Sitzung ist nicht unterbrochen. Die Bundestagssitzung läuft gerade weiter. Deshalb bitte ich, die Plätze einzunehmen …
Teil von Protokoll der 15. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 30: Entschuldigung, die Sitzung ist nicht unterbrochen. Die Bundestagssitzung läuft gerade weiter. Deshalb bitte ich, die Plätze einzunehmen und jetzt dem Redner zu.
Text
Rede von Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Entschuldigung, die Sitzung ist nicht unterbrochen. Die Bundestagssitzung läuft gerade weiter. Deshalb bitte ich, die Plätze einzunehmen …
Nein, wir können das nachher diskutieren.
– Jetzt hören Sie mal zu. Sie schreien jetzt hier seit fünf Minuten.
An Artikel 21 Grundgesetz wollen Sie ran. Warum? Weil Sie Angst vor den Folgeabsätzen haben.
Sie können das Grundgesetz mal aufschlagen. Da heißt es nämlich in Artikel 21 Absatz 3: Verfassungsfeindliche Parteien sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. – Und in Absatz 2 ist von Verbot die Rede. Weil Sie genau davor Angst haben,
versuchen Sie jetzt, das Grundgesetz gegen die freie, liberale Gesellschaft zu wenden.
Weil Sie Angst haben, dass wir als demokratische Parteien und zusammen mit der Gesellschaft die freiheitliche demokratische Grundordnung schützen, legen Sie solche Projekte vor.
Natürlich könnte man sagen: Das betrifft ja nicht uns, sondern das betrifft ja nur einige, vielleicht den Schwulen- und Lesbenverband oder andere. Sie betreiben dieses Projekt der Einschüchterung der Zivilgesellschaft und unserer Freiheit ja schon seit Längerem. Deswegen haben wir sehr lange Listen; da kann jeder mal nachschauen.
Der Kollege von der Union, Herr Krieger, hat das bereits angesprochen. Es geht bei der öffentlichen Finanzierung nicht nur um Projekte des Lesben- und Schwulenverbandes, um psychosoziale Zentren für Geflüchtete,
Unterstützung von Frauen und Kindern bei häuslicher Gewalt oder, wie ich gelernt habe, die AWO, gegen die Sie offensichtlich etwas haben. Es geht auch um die Caritas und die Diakonie. Betroffen wären auch das Jüdische Museum, der Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge. Warum? Weil sie alle für unsere demokratischen Ziele einstehen, Demokratie, Verfassungsschutz und Menschenrechte hochhalten.
Und – das müssen Sie jetzt aushalten von der AfD – es geht noch weiter: Betroffen wäre auch das THW.
Betroffen wäre selbst der Sport.
„Zeig dem Rassismus die Rote Karte“, worum geht es denn da? Um den Schutz von Menschenrechten.
Was ist das anderes als das Einstehen für unsere Demokratie? Betroffen wäre auch der Deutsche Olympische Sportbund.
Um es für Ihre Kanäle einmal simpel auszudrücken: Dieses Gesetz der AfD – wie auch die AfD selbst – ist nicht nur eine Gefahr für dieses Parlament, sondern auch dafür, dass Deutschland jemals wieder Fußballweltmeister wird. Weil wir dieses Land und weil wir Fußball lieben, ist dieser Antrag in jeder Hinsicht abzulehnen.
Den Artikel 21 zu aktivieren, würde eine gemeinsame Kraftanstrengung aller demokratischen Parteien bedeuten.
Wenn man geht,
ist es natürlich einfach, zu sagen: Rauft euch mal zusammen! – Ich weiß, wie schwer das manchmal ist. Deswegen möchte ich Danke sagen für die Momente, in denen sich alle Demokratinnen und Demokraten hier zusammengerauft haben. Als die Ziele unserer Verfassung, unseres Landes auf dem Spiel standen – zum Beispiel in der Eurokrise; da bin ich gerade ins Parlament gekommen –, war die Frage: Können wir den Euro und damit die EU zusammenhalten? Wir als Opposition wussten: Da könnten die Union und die SPD eine Klatsche bekommen. Aber es ging um den Kern unserer Verfassung, um Frieden in einem vereinten Europa. Und wir haben mit der Union gestimmt.
Ein paar Jahre später, als es um den Frieden auf dem europäischen Kontinent ging, haben Sie als neue Abgeordnete sich wahrscheinlich wie ich damals gefragt: Können wir der Ampel jetzt helfen? Und Sie haben dafür gestimmt.
Relationen
- part_of → Protokoll der 15. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → Gesetz zum Verbot der Finanzierung von parteinahen Nichtregierungsorganisationen aus öffentlichen Mitteln
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