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Frage von Andreas Audretsch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/513)

dip / rede 25.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 13. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Andreas Audretsch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/513) Von welchem Anstieg des CO2-Preises geht die Bundesregierung aus, sobald der ETS II 2027 greift (bitte preislichen Anstieg für die Jahre 2027 bis 2035 angeben mit Basisjahr 2025), und welchen Effekt hat aus Sicht der Bundesregierung die von 13 Verbänden bemängelte Unsicherheit im Heizungsmarkt (www.zveh.de/news/detailansicht/verbaende-appellieren-an-bundesregierung-waermewende-nur-mit-klaren-regeln-und-stabiler-foerderung.html) auf die Entwicklung der Branche und das Verhalten von Bürgerinnen und Bürgern? Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Rouenhoff: Zum Anstieg des CO2-Preises: Eine belastbare Prognose zur CO2-Preis-Entwicklung im EU-ETS 2 ist derzeit aufgrund großer Unsicherheiten über zukünftiges Marktgeschehen und die Entwicklung der Emissionsminderung vor allem in den Sektoren Gebäude und Verkehr in allen EU-Mitgliedstaaten nicht möglich. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Preise im EU-ETS 2 tendenziell unter dem Niveau einer freien Marktpreisbildung im nationalen Brennstoffemissionshandel ab 2027 liegen werden – unter anderem aufgrund von stärkerem Minderungspfad in anderen Mitgliedstaaten, Frontloading-Effekten sowie vorgesehenen Preisstabilisierungsmechanismen. Zum Effekt der bemängelten Unsicherheit im Heizungsmarkt auf Entwicklung der Branche und das Verhalten von Bürgerinnen und Bürgern: Eine Prognose über die Entwicklung von Absatzzahlen und damit einer bestimmten Branche ist immer mit Unsicherheit behaftet. Dies zeigte sich sehr konkret in der letzten Legislatur im Kontext der Diskussion um das sogenannte „Heizungsgesetz“ (zweite Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, GEG) und den damit zeitweise verbundenen Unsicherheiten. Der Markt hatte darauf reagiert, und die Nachfrage nach Wärmeerzeugern auf Basis von Gas und Öl war zwischenzeitlich aufgrund von Vorzieheffekten entgegen der intendierten Zielsetzung der GEG-Novelle sogar gestiegen. Die Bundesregierung wird daher darauf achten, künftig rechtzeitig eine Flankierung durch geeignete Informations- und Beratungsangebote sicherzustellen, damit Bürgerinnen und Bürger Entscheidungen auf Grundlage verlässlicher Informationen treffen können.

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