Schriftliche Frage 200 von Rainer Groß (AfD): Schließt sich die Bundesregierung angesichts der aktuellen Energiepreis-Entwicklungen den ablehnenden Auffassungen von EU-Mitgliedstaaten, b…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
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Schriftliche Frage 200 von Rainer Groß (AfD): Schließt sich die Bundesregierung angesichts der aktuellen Energiepreis-Entwicklungen den ablehnenden Auffassungen von EU-Mitgliedstaaten, b…
Frage 200 (Rainer Groß, AfD):
Schließt sich die Bundesregierung angesichts der aktuellen Energiepreis-Entwicklungen den ablehnenden Auffassungen von EU-Mitgliedstaaten, beispielsweise Polen, Ungarn, Tschechien und der Slowakei, gegenüber der Einführung des Emissionshandelssystems der EU für die Sektoren Gebäude und Verkehr (ETS 2) ab dem 1. Januar 2028 an und wirkt auf eine Verschiebung bzw. Aufhebung dieser Maßnahmen hin, und welche Schwerpunkte leitet sie daraus für mögliche Nachverhandlungen, insbesondere mit Blick auf absehbar drastisch steigende Produktionskosten und Verbraucherpreise für die deutsche Wirtschaft und Bevölkerung in den genannten Sektoren, ab?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 10. April 2026:
Die Bundesregierung setzt sich weiterhin für einen fristgerechten Start des EU-Emissionshandelssystems für Gebäude und Verkehr (EU-ETS 2) ab dem 1. Januar 2028 ein. Die derzeitigen Energiepreisentwicklungen lassen keine belastbaren Rückschlüsse auf das Preisniveau zum Start des EU-ETS 2 in mehr als eineinhalb Jahren zu und sind daher keine geeignete Grundlage für eine Entscheidung über eine Verschiebung oder Aufhebung dieses Instruments. Der Emissionshandel schafft ein langfristig verlässliches und technologieneutrales CO2-Preissignal und stärkt damit die Planungsund Investitionssicherheit für Unternehmen und Haushalte beim Umstieg auf klimafreundliche Technologien. Damit trägt er dazu bei, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern und die Anfälligkeit gegenüber geopolitisch bedingten Preisschwankungen zu verringern. Im EU-ETS 2 sind bereits eine Reihe von Instrumenten vorgesehen, die darauf ausgelegt sind, die Funktionsfähigkeit und Liquidität des Marktes sicherzustellen und übermäßigen Preisspitzen – insbesondere in der Einführungsphase – entgegenwirken zu können. Die Bundesregierung hat sich mit weiteren Mitgliedstaaten dafür eingesetzt, diese Instrumente noch vor dem Start des Systems weiter zu verbessern. In der Folge wird aktuell ein Vorschlag der Kommission zur Weiterentwicklung der preisstabilisierenden Mechanismen – insbesondere die Marktstabilitätsreserve sowie weitere Instrumente zur Begrenzung von Preisspitzen – auf europäischer Ebene verhandelt. Darüber hinaus sollen vorgezogene Auktionen („Early Auctions“) bereits vor dem Start des ETS 2 im Jahr 2028 erste Preisindikationen für Emissionszertifikate liefern. Dies ermöglicht eine frühzeitige Marktbeobachtung und schafft zusätzlichen Handlungsspielraum für etwaige Anpassungsmaßnahmen, sofern sich ein entsprechender Bedarf abzeichnet.
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