Schriftliche Frage 86 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit welchen gemittelten Preisannahmen (in Euro je Tonne CO2-Äquivalent) für Zertifikate aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) bzw.…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
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Schriftliche Frage 86 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit welchen gemittelten Preisannahmen (in Euro je Tonne CO2-Äquivalent) für Zertifikate aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) bzw.…
Frage 86 (Lisa Badum, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Mit welchen gemittelten Preisannahmen (in Euro je Tonne CO2-Äquivalent) für Zertifikate aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) bzw. dem neuen EU-Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (EU-ETS2) rechnet die Bundesregierung in ihrer mittelfristigen Finanzplanung bis 2029 (bitte jahresweise aufschlüsseln), und welche Veränderungen an dieser Planungsgrundlage erfordern die jüngsten Beschlüsse auf EU-Ebene zur Verschiebung der Einführung des EU-ETS2 auf 2028 (bitte sowohl zugrunde gelegte Preisannahmen als auch sich daraus ergebende erwartete Einnahmen jahresweise aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 24. November 2025:
Der Bund darf als Auktionator im Rahmen der Zertifikateversteigerungen keine eigenen Preisprognosen oder Preiserwartungen veröffentlichen. Vor diesem Hintergrund werden für den EU-Emissionshandel (ETS 1) die Preisannahmen für die Einnahmekalkulation der Einnahmetitel des Klima- und Transformationsfonds (KTF) schon seit dem Jahr 2012 ausschließlich aus den Preiserwartungen von Marktanalysten und den Marktpreisen langlaufender Future-Kontrakte abgeleitet. Im Bereich des zukünftigen EU-Brennstoffemissionshandels (ETS 2) stehen entsprechende Preissignale des Marktes noch nicht zur Verfügung. Daher wurden im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2027 bis 2029 behelfsweise angenommene Zahlenwerte verwendet und der Preispfad gemäß des Brennstoffemissionshandelsgesetzes in 10-Euro-Schritten fortgeschrieben. Im Sinne der oben genannten Einschränkung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hierbei weder um Preiserwartungen noch um Preisprognosen der Bundesregierung handelt. Sollte auf EU-Ebene die vom Umweltrat vorgeschlagene Verschiebung des Starttermins für den ETS 2 um ein Jahr beschlossen werden, wird die Bundesregierung prüfen, welche Veränderungen sich hieraus für die betreffenden KTF-Einnahmetitel ergeben.
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