Einführung des europäischen Emissionshandelssystems 2 und Nutzung des Klima-Sozialfonds
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Einführung des europäischen Emissionshandelssystems 2 und Nutzung des Klima-Sozialfonds
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/762
21. Wahlperiode 07.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Lisa Badum, Katrin Uhlig, Dr. Julia Verlinden, Lisa Paus, Steffi
Lemke, Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Michael Kellner, Swantje
Henrike Michaelsen, Kassem Taher Saleh, Dr. Armin Grau, Stefan Schmidt und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Einführung des europäischen Emissionshandelssystems 2 und Nutzung des
Klima-Sozialfonds
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD zur Einführung des europäischen Emissionshandels für Brennstoffe (EU-
ETS 2, im Folgenden: ETS 2) ab 2027 bekannt. Neben bestehenden
ordnungspolitischen Instrumenten ist der ETS 2 auf europäischer und nationaler Ebene
ein wichtiges Instrument, um Emissionen im Gebäude- und Verkehrssektor zu
senken. Um vulnerable Gruppen vor steigenden Preisen zu schützen, wird aus
den ETS-2-Einnahmen ein Klima-Sozialfonds (KSF) eingerichtet (EU
2023/955). Deutschland stehen von 2026 bis 2032 insgesamt 5,3 Mrd. Euro zur
Verfügung, um besonders betroffene Haushalte und Unternehmen mit gezielten
Förderprogrammen und Direktzahlungen bei der Transformation zu
unterstützen.
Um die Mittel aus dem Klima-Sozialfonds abzurufen, ist die Bundesregierung
aufgefordert, bis zum 30. Juni 2025 einen nationalen Klima-Sozialplan bei der
Europäischen Kommission einzureichen. Dieser umfasst neben einer Definition
vulnerabler Gruppen konkrete Maßnahmenvorschläge für deren Entlastung.
Stand jetzt hat Deutschland noch keinen entsprechenden Entwurf bei der
Europäischen Kommission vorgelegt, sodass die fristgerechte Auszahlung ab 2026
zumindest fragwürdig ist. Verpasst die Bundesregierung die Frist zur
Einreichung des Klima-Sozialplans bei der Europäischen Kommission, sendet dies
nach Ansicht der Fragesteller ein fatales Signal an die europäischen
Partnerinnen und Partner sowie an Verbraucherinnen und Verbraucher.
Der ökologische Umbau der Gesellschaft wird nach Meinung der Fragesteller
nur dann erfolgreich sein, wenn die gerechte Teilhabe aller gesellschaftlichen
Gruppen sichergestellt ist. In der vergangenen Legislatur wurden mit
Einführung des Deutschlandtickets, einer einkommensspezifischen Förderung zum
Heizungstausch (BEG), dem CO2-Kosten-Aufteilungsgesetz und der
Klimakomponente im Wohngeld bereits viele Maßnahmen auf den Weg gebracht, von
denen insbesondere einkommensschwache Haushalte profitieren. Auch für die
Einführung eines Klimagelds wurden bereits wichtige Grundlagen gelegt.
Daran muss die neue Bundesregierung aus Sicht der Fragesteller anknüpfen und
schnellstmöglich zielgruppenspezifische Förderprogramme und Entlastungen
für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen auf den Weg bringen.
Als größter Emittent innerhalb der Europäischen Union hat Deutschland
maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung der Zertifikatepreise im ETS 2. Jede
erfolgreich umgesetzte klimapolitische Maßnahme wirkt preisdämpfend und
trägt somit zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der
Unternehmen bei. Eine Steigerung klimapolitischer Ambitionen im Einklang
mit dem EU-Klimaziel und der EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) ist
deshalb nach Auffassung der Fragesteller neben gezielten Entlastungen und
Förderprogrammen wesentlicher Bestandteil einer zukunftsfähigen
sozialökologischen Politik. Die Bundesregierung hat mit ihrer Klimapolitik selbst in der
Hand, wie stark Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen ab
2027 be- oder entlastet werden. Die Einführung des ETS 2 muss aus Sicht der
Fragesteller nun zügig und gewissenhaft vorbereitet werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hält die Bundesregierung an der Einführung des ETS 2 2027 fest, um eine
verlässliche Umsetzung des Emissionshandels zu gewährleisten, und wie
wird sie sich auf europäischer Ebene für diesen Zeitplan einsetzen?
2. Von welchen Preisentwicklungen geht die Bundesregierung im ETS 2 aus,
und wie wirkt sich nach Einschätzung der Bundesregierung die vom
Expertenrat für Klimafragen prognostizierte kumulierte Zielverfehlung im
Rahmen der EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) in Höhe von
224 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten von 2021 bis 2030 auf die
Preisentwicklung im ETS 2 aus?
3. Plant die Bundesregierung zusätzliche klimapolitische Maßnahmen in den
von der EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren
Gebäude und Verkehr, um mögliche Preissprünge im ETS 2 zu verhindern,
und wenn ja, welche (bitte einzeln auflisten und prognostizierte THG
(Treibhausgas)-Reduktion und Auswirkungen auf den ETS-2-Preispfad
angeben)?
4. Wird die Bundesregierung die 65-Prozent-Erneuerbaren-Anforderung im
Gebäudeenergiegesetz (GEG) beibehalten, und wenn nein, hat die
Bundesregierung eine Einschätzung dazu, mit wie viel mehr CO2-Emissionen
durch den Einbau fossiler Heizungen zu rechnen ist, und wenn ja, wie
lautet diese?
5. Hat die Bundesregierung Berechnungen darüber angestellt, welcher
Klimaschutzeffekt in Tonnen CO2-Reduktion durch die Einführung des
ETS 2 zu erwarten ist, und wenn ja, wie lauten diese (bitte vermiedene
CO2-Äquvialente je Sektor und Jahr angeben)?
6. Wie gedenkt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Ankündigung
von Bundeskanzler Friedrich Merz in seiner Regierungserklärung vom
14. Mai 2025, dass der Emissionshandel ein zentraler Baustein sei, um
Klimaschutz voranzutreiben, da er als marktwirtschaftlicher Ansatz
Anreize für den ökologischen Umbau setze, die Vorgabe im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD, Preissprünge durch den ETS 2 zu
vermeiden und damit nach Meinung der Fragesteller die klimapolitische
Lenkungswirkung der Preise abzuschwächen, umzusetzen?
7. Plant die Bundesregierung, einen nationalen Mindestpreis für die ETS-2-
Zertifikate einzuführen, um zu gewährleisten, dass der Zertifikatepreis im
ETS 2 nicht unter dem im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)
vorgesehenen Preiskorridor liegt und Planungs- und Einnahmesicherheit
gewährleistet werden kann?
8. Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Forderung der
Energieministerkonferenz (3. EnMK, 17. Mai 2024, Kiel), den im BEHG für 2026
geplanten Preiskorridor durch einen Festpreis von 65 Euro/Tonne CO2-
Äquivalent zu ersetzen, um die Last für den Verwaltungsvollzug zu
senken und Planungssicherheit für die Wirtschaft sicherzustellen?
9. Mit welchen konkreten Maßnahmen sollen übermäßige Belastungen für
Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für Unternehmen durch die
Einführung des ETS 2 vermieden werden?
10. Wie plant die Bundesregierung entsprechend den Ankündigungen im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Preissprünge durch den
ETS 2 für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für Unternehmen zu
vermeiden, und welche Zielgruppen sollen durch die im Koalitionsvertrag
angekündigten Instrumente zur Vermeidung von Preissprüngen durch den
ETS 2 unterstützt werden und in welchem Umfang?
11. Bis wann wird die Bundesregierung ihrer Verpflichtung zur Einreichung
des Entwurfs für einen Klima-Sozialplan bei der Europäischen
Kommission nachkommen (bitte konkreten Zeitplan und Umsetzungsschritte
angeben)?
12. Gibt es eine Abweichung von der bestehenden Frist zur Einreichung der
Klima-Sozialpläne vom 30. Juni 2025?
a) Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung, dass die Einreichung
nicht fristgerecht erfolgt ist?
b) Wenn ja, wie begründet nach Kenntnis der Bundesregierung die
Europäische Kommission diese Ausnahme, und bis zu welchem Zeitpunkt
wurde die Verlängerung gewährt?
13. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass die im Klima-Sozialfonds
vorgesehenen Haushaltsmittel bis Anfang 2026 nicht oder nur anteilig
gewährt werden, wenn die Frist zur Einreichung des Klima-Sozialplans bei
der EU-Kommission am 30. Juni 2025 nicht eingehalten wird, und welche
Absprachen wurden dazu gegebenenfalls mit der Europäischen
Kommission getroffen?
14. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass wie geplant im Jahr
2026 mit der Umsetzung der im Klima-Sozialplan vorgesehenen
Maßnahmen begonnen werden kann (Antwort auf die Schriftliche Frage 70 der
Abgeordneten Lisa Badum auf Bundestagsdrucksache 21/297)
insbesondere vor dem Hintergrund, dass diese der vorherigen Überprüfung der EU-
Kommission und der verwaltungstechnischen Umsetzung in den Ressorts
bedürfen?
15. Welche Konsultationen haben seitens der Bundesregierung seit
Amtsantritt zum Klima-Sozialfonds stattgefunden (bitte einzeln
Organisationen, Teilnehmende am Gespräch und Termine auflisten)?
16. Wie wird beziehungsweise wurde der Entwurf für einen Klima-Sozialplan
erstellt, welche Verbände, lokale und regionale Behörden, Wirtschafts-
und Sozialpartner und Forschungsinstitute wurden zur Identifikation
geeigneter Maßnahmen konsultiert (bitte einzeln auflisten)?
17. War die Bundesregierung zur Erstellung des Entwurfs für den Klima-
Sozialplan im Austausch mit Regierungen anderer EU-Staaten, um sich
über Best-Practices für klima-soziale Maßnahmen zu informieren, und
wenn nein, warum nicht (bitte Länder, Teilnehmende am Gespräch und
Datum auflisten)?
18. Wie und auf welcher Grundlage entscheidet die Bundesregierung, welche
Zielgruppen durch die im Klima-Sozialplan vorgesehenen Maßnahmen
unterstützt werden sollen?
19. An welcher Definition für benachteiligte Haushalte, Verkehrsnutzer und
Kleinstunternehmen orientiert sich die Bundesregierung bei der Erstellung
des Klima-Sozialplans?
20. Anhand welcher Daten und Indikatoren soll bestimmt werden, welche
Zielgruppen durch die Instrumente unterstützt werden sollen?
21. Wie viele Haushalte sind nach Einschätzung der Bundesregierung in
Deutschland von Mobilitäts- und Energiearmut betroffen bzw. gefährdet,
und hat die Bundesregierung eine Einschätzung dazu, wie sich die Anzahl
der betroffenen Haushalte mit Einführung des ETS 2 entwickeln wird, und
wenn ja, wie lautet diese?
22. Welche Schwerpunkte und Maßnahmen wird der Klima-Sozialplan der
Bundesregierung im Gebäude- und Verkehrssektor für die folgenden nach
Artikel 8 EU 2023/955 förderfähigen Programmschwerpunkte umfassen:
a) Gebäudesanierung, insbesondere für finanziell schwächere Haushalte
und Kleinstunternehmen, die in den Gebäuden mit der schlechtesten
Energieeffizienz wohnen, darunter auch Mieter und Bewohner von
Sozialwohnungen?
b) Zugang zu erschwinglichem energieeffizientem Wohnraum,
einschließlich Sozialwohnungen?
c) Dekarbonisierung von Gebäuden, z. B. Elektrifizierung von Heizung,
Kühlung und Kochen, durch Zugang zu erschwinglichen und
energieeffizienten Systemen?
d) Integration der Erzeugung und Speicherung erneuerbarer Energien,
u. a. durch Gemeinschaften für erneuerbare Energien,
Bürgerenergiegemeinschaften und andere aktive Kunden zur Förderung des
Eigenverbrauchs erneuerbarer Energien?
e) gezielte Information, Aufklärung, Sensibilisierung und Beratung über
kosteneffiziente Maßnahmen und Investitionen, verfügbare
Unterstützung für Gebäudesanierungen und Energieeffizienz sowie nachhaltige
und erschwingliche Mobilitäts- und Verkehrsalternativen?
f) Zugang zu emissionsfreien und emissionsarmen Fahrzeugen und
Fahrrädern, einschließlich finanzieller Unterstützung oder steuerlicher
Anreize?
g) öffentliche und private Infrastrukturen, einschließlich des Kaufs von
emissionsfreien und emissionsarmen Fahrzeugen, Auflade- und
Betankungsinfrastrukturen und der Entwicklung eines Marktes für
gebrauchte emissionsfreie Fahrzeuge?
h) Anreize zur Nutzung erschwinglicher und zugänglicher öffentlicher
Verkehrsmittel?
i) private und öffentliche Einrichtungen, die nachhaltige Mobilität auf
Abruf, gemeinsame Mobilitätsdienste und aktive Mobilitätsoptionen
entwickeln und anbieten?
23. Sieht die Bundesregierung in ihrem Klima-Sozialplan befristete direkte
Einkommensbeihilfen für benachteiligte Haushalte und
Kleinstunternehmen vor, um die Auswirkungen des Preisanstiegs bei den fossilen
Brennstoffen zu mindern, und wenn ja, in welchem Umfang?
24. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die im Klima-Sozialplan
vorgeschlagenen Maßnahmen das Kriterium der Zusätzlichkeit erfüllen
und die Mittel im Fond nicht der „Ersatzfinanzierung für wiederkehrende
nationale Ausgaben dienen“, wie in Erwägungsgrund 34 EU 2023/955
gefordert?
25. Wie soll gewährleistet werden, dass die Maßnahmen der Klima-
Sozialpläne wirklich zu langfristigen Entlastungen in den Bereichen
führen, die durch den ETS 2 beeinflusst werden?
26. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung gegebenenfalls,
a) um die Umsetzung von sozial gestaffelter Förderung
verwaltungstechnisch weiter voranzubringen,
b) um die Datenlage zur Erfassung von Mobilitäts- und Energiearmut zu
verbessern?
27. Wie wird die Bundesregierung die in Artikel 7 (2) EU 2023/955 geregelte
Vorfinanzierung der Maßnahmen im Klima-Sozialplan sicherstellen, da
die Auszahlung der Mittel erst nach Erreichen der beschriebenen
Meilensteine erfolgt?
28. Werden die Mittel zur Vorfinanzierung im Haushaltsentwurf für das
Jahr 2026, der für den 30. Juli 2025 angekündigt wurde, abgebildet, und
wenn ja, aus welchen konkreten Einzel- bzw. Sonderplänen sollen diese
zur Verfügung gestellt werden, und wenn nein, wo werden diese Kosten
haushalterisch berücksichtigt?
29. Bestehen seitens der Bundesregierung Überlegungen für den Fall, dass die
im Klima-Sozialplan vorgelegten Programme nicht oder nicht korrekt
umgesetzt werden und die Mittel aus dem Klima-Sozialfonds aufgrund dieser
Verfehlung nicht ausgeschüttet werden können, und wenn ja, welche?
30. Hält die Bundesregierung die soziale Entlastung angesichts des Anstiegs
der Preise für fossile Brennstoffe im ETS 2 durch die im Klima-
Sozialfonds zur Verfügung stehenden Mittel für ausreichend?
31. Plant die Bundesregierung, neben den im Klima-Sozialfonds verfügbaren
Mitteln weitere Einnahmen aus dem ETS 2 zur Unterstützung vulnerabler
Gruppen und Unternehmen bereitzustellen, wenn ja, in welchem Umfang,
und wenn nein, warum nicht?
32. Welche weiteren Maßnahmen des sozialen Ausgleiches plant die
Bundesregierung gegebenenfalls, um vulnerable Haushalte und
Kleinstunternehmen zu unterstützen und die Akzeptanz für die ETS-2-Einführung
sicherzustellen?
33. Setzt die Bundesregierung die Arbeit an einem Klimageld fort, und wenn
ja, welche Zeitschiene für dessen Einführung ist auf Grundlage der von
der Vorgängerregierung verabschiedeten Eckpunkte für die Auszahlung
vorgesehen, und wenn nein, warum nicht?
34. Wird die Einrichtung der Schnittstelle zwischen
Direktauszahlungsmechanismus (DAM) und der im Aufbau befindlichen Datenbank mit Steuer-ID
und IBAN bis 2026 abgeschlossen sein (Mündliche Frage 55 der
Abgeordneten Lisa Badum, Plenarprotokoll 21/6), um die Auszahlung sozial
gestaffelter Entlastungen und Förderungen mit Beginn des Klima-
Sozialfonds zu ermöglichen, und wenn nein, warum nicht, und welche
Zeitschiene ist stattdessen für die Fertigstellung vorgesehen?
35. Plant die Bundesregierung, die in der letzten Legislatur eingeführten
Instrumente zur Entlastung vulnerabler Gruppen, wie z. B.
a) die einkommensspezifische Förderung zum Heizungstausch (BEG),
b) das CO2-Kosten-Aufteilungsgesetz (CO2KostAufG) und
c) die Klimakomponente im Wohngeld
beizubehalten und bei der Bevölkerung zu bewerben, wenn ja, wie, und
wenn nein, warum nicht?
36. Wird die Bundesregierung eine enge Verzahnung und Kohärenz des
Klima-Sozialplans mit weiteren Instrumenten wie z. B. der Deutschen
Nachhaltigkeitsstrategie (DNS), dem Nationalen Energie- und Klimaplan
(NECP), dem Nationalen Gebäuderenovierungsplan und dem Nationalen
Radverkehrswegeplan 3.0 sicherstellen, und wenn ja, wie?
Berlin, den 25. Juni 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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