Rede von Clara Bünger (DIE LINKE) – 22 Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aussetzung des Familiennachzugs zu …
Teil von Protokoll der 11. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP ZP 9: 22 Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberech.
Text
Rede von Clara Bünger (DIE LINKE) – 22 Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aussetzung des Familiennachzugs zu …
Ich möchte an dieser Stelle keine Zwischenfrage zulassen, weil ich das für pietätlos halte.
Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, war kein Unglück. Das war politisch gewollt. Das war das Ergebnis Ihrer Politik der letzten Großen Koalition. Genau da knüpfen Sie jetzt wieder an.
Es werden auch jetzt Menschen sterben.
Ihr Gesetzentwurf versperrt einen der letzten legalen Wege, den Familiennachzug. Herr Dobrindt, wenn Sie hier die ganze Zeit von „illegaler Migration“ sprechen, muss ich sagen: Das kenne ich von der AfD; die hat damit angefangen.
Sie haben das jetzt übernommen.
Offensichtlich ist das Regierungshandeln. Das ist ein Skandal; das muss man doch mal aussprechen. Wenn Sie von „illegaler Migration“ sprechen und dann die letzten legalen Wege abschaffen, dann ist das doch total widersprüchlich. Sie schaffen damit selbst die Illegalität der Flucht; denn Sie treiben Menschen in die Illegalität, statt legale Wege zu schaffen.
Das ist nicht nur zynisch. Wir sagen, das ist auch juristisch nicht haltbar. Der subsidiäre Schutz ist nämlich kein Schutz zweiter Klasse. Er schützt Menschen vor Folter, Krieg und unmenschlicher Behandlung, auch wenn diese nicht individuell verfolgt werden.
Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte – und jetzt hören Sie mir gut zu, Herr Hoffmann! – hat bereits geurteilt: Eine pauschale Aussetzung des Familiennachzugs ist menschenrechtswidrig, selbst bei Härtefallregelungen.
Und was machen Sie? Eine angebliche Härtefallregelung nach § 22 Aufenthaltsgesetz. Aber in der Praxis ist das, was Sie vorschlagen, ein Feigenblatt; denn genau diese Regelung gab es auch 2016 und 2018. Frau Nasr, ich finde es ja schön, dass Sie sich hier für Familien einsetzen wollen. Aber dann – das sage ich ganz klar an die Adresse der SPD – stimmen Sie diesem Gesetzentwurf nicht zu!
Denn diese 280 Menschen sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein und keine wirkliche Härtefallregelung.
Aus unserer Sicht ist die bestehende Kontingentierung auch ohne Ihren Gesetzentwurf, den Sie heute vorlegen, verfassungsrechtlich bedenklich.
Er verletzt aus unserer Sicht ganz klar Artikel 6 des Grundgesetzes und Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Was Sie jetzt hier planen, verschärft dies noch. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Wenn Sie dieses Gesetz beschließen, werden weitere Familien auseinandergerissen. Es werden weitere Menschen auf eine tödliche Fluchtroute getrieben. Das liegt dann in Ihrer Verantwortung, in der Verantwortung von SPD und Union. Wir als Linke sagen an der Stelle ganz klar: Familien gehören zusammen. Punkt!
Wir fordern, dass Sie den Familiennachzug nicht aussetzen, sondern dass Sie ihn beschleunigen, dass die Verfahren menschenwürdig gestaltet werden und dass Sie die Botschaften so ausstatten, dass die Antragstellung möglich ist. Und hören Sie bitte auf, Familien für Ihre Symbolpolitik zu instrumentalisieren! Das ist wirklich widerlich
und aus unserer Sicht unter völkerrechtlichen, verfassungsrechtlichen und praktischen Gesichtspunkten sehr bedenklich. Das haben wir alles in unserem Antrag deutlich gemacht. Ich denke, dass all die Expertinnen und Experten, die sich schon an Sie gewandt haben, dies in der Anhörung deutlich machen. Ich bitte Sie, dass Sie ihnen zuhören und diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Danke.
Relationen
- part_of → Protokoll der 11. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → Familiennachzug zu Schutzbedürftigen erleichtern statt aussetzen
- part_of_vorgang → Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten
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