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Frage von Ina Latendorf (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/298)

dip / rede 04.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 9. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Ina Latendorf (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/298) Welche Nachweispflichten für Landwirtinnen und Landwirte sollen nach Vorstellungen der Bundesregierung nach der Aufhebung der Verpflichtung zur Erstellung einer Stromstoffbilanz erhoben werden, um Nährstoffflüsse in landwirtschaftlichen Betrieben transparent und überprüfbar abzubilden sowie zur Begrenzung der Nährstoffbelastungen der Umwelt durch die Landwirtschaft beizutragen (www.agrarheute.com/politik/sofortprogramm-agradiesel-duengen-fuer-landwirte-drin-634687)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Die seit 2018 geltende, rein nationale Stoffstrombilanzverordnung erweist sich in ihrer derzeitigen Fassung als nicht zweckdienlich, da sie die angestrebten Ziele nicht mehr in ausreichendem Maße erreicht. Insbesondere weil die Vorschriften über die Bewertung von Stoffstrombilanzen nach dem 31. Dezember 2022 nicht mehr gelten, kann die Verordnung ihre ursprünglich beabsichtigte Steuerungsfunktion nicht mehr erfüllen. Für eine Weiterentwicklung der Stoffstrombilanzverordnung wäre jedoch eine vorhergehende Änderung der Verordnungsermächtigung im Düngegesetz erforderlich gewesen. Das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Düngegesetzes in der 20. Legislaturperiode scheiterte seinerzeit im Bundesrat. Die Nachweispflichten zum flächenbezogenen Umgang mit Nährstoffen im Betrieb, im Sinne der Anwendung von Düngemitteln, bleiben im Rahmen der Düngeverordnung bestehen. Prioritär für die Bundesregierung ist die Abwendung möglicher Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Union (EU) gegen Deutschland. Daher soll so schnell wie möglich eine Einigung über die Änderung des Düngegesetzes erzielt werden, um mit der der Europäischen Kommission zugesagten Einführung eines Wirkungsmonitorings zur Düngeverordnung und der Durchführung der EU-Düngeprodukteverordnung zunächst den Verpflichtungen nach dem EU-Recht nachzukommen.

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