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Zur bisherigen Bilanz des Bundesministers für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (Antwort zu Drs. 21/6221)

dip / drucksache 17.06.2026 · WP 21 · 21/6568 · Antwort · Original ↗

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Zur bisherigen Bilanz des Bundesministers für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (Antwort zu Drs. 21/6221) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6568 21. Wahlperiode 17.06.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Danny Meiners, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6221 – Zur bisherigen Bilanz des Bundesministers für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, hat verkündet, dass er in seinem ersten Jahr im Amt die Landwirtschaftspolitik grundlegend neu ausgerichtet habe. Er habe zentrale Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD bereits umgesetzt (www.bmle h.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/041-bilanz.html).  1. Kann die Bundesregierung beziffern, um wie viele Euro sich die durchschnittlichen Produktionskosten eines landwirtschaftlichen Betriebs infolge der von Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer verkündeten Entlastungen für die Landwirtschaft reduziert haben beziehungsweise reduzieren werden (www.bmleh.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/20 26/041-bilanz.html)? Die Produktionskosten variieren von Betrieb zu Betrieb und sind von verschiedenen Faktoren wie Organisation und Management, aber auch naturräumlichen Standortbedingungen abhängig. Angaben zu den durch die Entlastungen verursachten Änderungen der durchschnittlichen Produktionskosten auf betriebsindividueller Ebene liegen nicht vor. Seit dem 6. Mai 2025 erreichten die Entlastungen zum Stichtag 31. März 2026 im Saldo 25,5 Mio. Euro an jährlichem Erfüllungsaufwand. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat vom 17. Juni 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  2. Liegen der Bundesregierung belastbare Informationen, wie beispielsweise statistische Daten, darüber vor, ob Neuanträge für Pflanzenschutzmittel seit der Einrichtung der Projektgruppe zur Neuausrichtung der Pflanzenschutzmittelzulassung beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nun zuverlässig innerhalb der gesetzlichen Frist entschieden werden, und wenn ja, um wie viele Neuanträge handelt es sich (ebd.)? Die am 21. Juli 2025 eingerichtete Projektgruppe zur Neuausrichtung der Pflanzenschutzmittelzulassung im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat ihre Arbeit zum 19. Januar 2026 erfolgreich beendet. Sie hat eine deutliche Steigerung der Zulassungsentscheidungen insgesamt erreicht. Die laufenden Zulassungsverfahren werden seit Januar 2026 im vorgeschriebenen Zeitraum von 120 Tagen abgeschlossen. Seit Einrichtung der Projektgruppe wurden 52 Anträge fristgerecht beschieden.  3. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass nach der öffentlich als Bürokratieabbau dargestellten Abschaffung der Stoffstrombilanz über die im Düngegesetz vorgesehenen Verordnungsermächtigungen künftig neue oder vergleichbare Bilanzierungs-, Monitoring- und Dokumentationspflichten für landwirtschaftliche Betriebe eingeführt werden (ebd.)? Nach der Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung im Juli 2025 ist die Streichung der Verordnungsermächtigung in § 11a Absatz 2 des Düngegesetzes Bestandteil des laufenden Gesetzgebungsvorhabens zur Änderung des Düngegesetzes, das sich derzeit im parlamentarischen Verfahren befindet. Eine neue Ermächtigungsgrundlage für eine Stoffstrombilanzierung ist im von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf des Düngegesetzes nicht vorgesehen. Darüber hinaus soll mit der Änderung des Düngegesetzes die Ermächtigungsgrundlage für das der Europäischen Kommission zugesagte erweiterte bundesweite Wirkungsmonitoring geschaffen werden. Dies ist erforderlich, um eine belastbare Datengrundlage zu schaffen, anhand derer die Wirksamkeit der Düngeverordnung überprüft und gegebenenfalls Anpassungen insbesondere in nitratbelasteten Gebieten abgeleitet werden können. Mit der geplanten Erweiterung des Monitorings soll ein System zur Stärkung des Verursacherprinzips bei der Düngung in Deutschland etabliert werden. Betriebe, die in den mit Nitrat belasteten Gebieten besonders wasserschonend wirtschaften, sollen von bestimmten Auflagen entlastet werden. Für das Wirkungsmonitoring sollen insbesondere betriebliche Daten genutzt werden, welche die Landwirtschaftsbetriebe im Rahmen der Düngeverordnung bereits aufzeichnen müssen.  4. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Forderung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, dass die finanziellen Mittel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) deutlich erhöht werden sollen, und wird die Bundesregierung diese Forderung bei künftigen Haushaltsentwürfen berücksichtigen (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/file s/koav_2025.pdf, S. 42)? a) Wenn ja, ab wann? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet. Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ist das zentrale nationale Förderinstrument für die Land- und Forstwirtschaft und für die Stärkung der ländlichen Räume. Die Bedeutung dieses Förderinstruments ist der Bundesregierung bewusst. Auch vor dem Hintergrund der erforderlichen Einsparungen im Bundeshaushalt bleibt die Bundesregierung dem Ziel verpflichtet, die GAK als zentrales Förderinstrument für die Entwicklung ländlicher Räume sowie für Agrarstruktur und Küstenschutz verlässlich und zukunftsfest auszugestalten.  5. Wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD beschlossene Forderung nach einem rechtlich bindenden Bestandsschutz für „neu- und umgebaute Tierwohlställe“ umsetzen (ebd., S. 40)? a) Wenn ja, wann? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung bekennt sich zum im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziel, Investitions- und Planungssicherheit für Tierhalterinnen und Tierhalter zu stärken. Bereits nach dem geltenden Recht besteht bei baulichen Anlagen, die mit unbefristet erteilter Baugenehmigung errichtet worden sind, ein unbefristeter Bestandsschutz. Der bauplanungsrechtliche Bestandschutz bedeutet, dass der Stall weiterhin an dem Standort, an dem er errichtet worden ist, betrieben werden kann. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass bei Änderungen anderer Fachgesetze – zum Beispiel des Tierschutzrechts oder umweltrechtlicher Vorschriften – die Belange des Bestandsschutzes von bestehenden Ställen berücksichtigt werden. Bei solchen Änderungen des Fachrechts wird dem Vertrauensschutz durch Übergangsvorschriften in den jeweiligen Fachgesetzen Rechnung getragen.  6. Wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD beschlossene Forderung, dass ein einmaliges Prüf- und Zulassungsverfahren für neue Stallsysteme eingeführt werden soll, um langfristigen Investitionsschutz sowie Rechts- und Planungssicherheit für die Landwirtschaft herzustellen, umsetzen (ebd., S. 40)? a) Wenn ja, wann, und wie konkret? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 6 bis 6b werden gemeinsam beantwortet. Im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode ist vereinbart, den Tierschutz zu stärken. Diesbezüglich enthält der Koalitionsvertrag eine Reihe konkreter Tierschutzvorhaben. Die Bundesregierung hat zunächst einen Schwerpunkt auf die Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (vgl. Antwort zu Frage 9) und die Einführung der Videoüberwachung in Schlachthöfen gelegt. Zu letzterer hat die Bundesregierung am 29. April 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen. Über die Umsetzung weiterer Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag wird die Bundesregierung in einem nächsten Schritt entscheiden.  7. Wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD beschlossene Forderung nach einer praxistauglichen Umgestaltung der Regelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im Bereich der landwirtschaftlichen Tierhaltung umsetzen (ebd., S. 40)? a) Wenn ja, wann, und wie konkret? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet. Es wird eine Umsetzung im Laufe der Legislaturperiode angestrebt.  8. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD beschlossenen Forderung, dass dauerhafte Mittel für den „tierwohlgerechten Stallbau“ über staatliche Verträge bereitgestellt werden sollen, und wird die Bundesregierung dies bei künftigen Haushaltsentwürfen berücksichtigen (ebd., S. 40)? Die Förderung des tierwohlgerechten Stallumbaus wird zukünftig im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogrammes (AFP) der GAK erfolgen. Die Förderung in der GAK ermöglicht es, Bundes- und Landesmittel zu bündeln und so eine größere Wirkung für die Betriebe zu erzielen. Das AFP sieht eine Förderung durch öffentlich-rechtliche Zuwendungen vor.  9. Wie ist der aktuelle Stand der Ressortabstimmung zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, und wird die Bundesregierung den weiteren Zeitplan einhalten können (www.topagrar.com/schwein/news/bundeswirtsch aftsministerium-zweifelt-an-tierhaltungskennzeichnungsgesetz-2002473 1.html)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 163 des Abgeordneten Stephan Protschka auf Bundestagsdrucksache 21/5933 verwiesen. 10. Wird die Bundesregierung die Forderung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD umsetzen, dass die Tiergesundheitsstrategie unter Vernetzung der vorhandenen Datenbanken weiterentwickelt werden soll (ebd., S. 40)? a) Wenn ja, wann, und wie konkret? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 10 bis 10b werden gemeinsam beantwortet. Die Entwicklung einer Tiergesundheitsstrategie unter Vernetzung der bereits vorhandenen Datenbanken wird kontinuierlich vorangetrieben. 11. Wird die Bundesregierung die Forderung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD umsetzen, dass die Höchstsätze zur Entschädigung im Tierseuchenfall in „angemessener Weise“ angepasst werden sollen (ebd., S. 40)? a) Wenn ja, wann, und wie konkret? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 11 bis 11b werden gemeinsam beantwortet. Die im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vorgesehene Anpassung der Höchstsätze zur Entschädigung im Tierseuchenfall hat die Bundesregierung bereits umgesetzt. Mit dem Gesetz zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Tierarzneimittelgesetzes und des Tiergesundheitsrechtlichen Bußgeldgesetzes, das am 10. März 2026 in Kraft getreten ist, wurde der Höchstsatz zur Entschädigung von Geflügel im Tierseuchenfall von 50 auf 110 Euro pro Stück Geflügel erhöht. 12. Gibt es nach Einschätzung der Bundesregierung derzeit Anreize für die Präzisionslandwirtschaft und den integrierten Pflanzenschutz? a) Wenn ja, welche sind dies konkret? b) Wenn nein, sind diesbezügliche Anreize geplant? Die Fragen 12 bis 12b werden gemeinsam beantwortet. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) berücksichtigt die im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vereinbarten Ziele zur Reduktion von Umfang und Risiko beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Rahmen der laufenden Überarbeitung des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Dabei werden auch Aspekte wie die Stärkung des gesetzlich vorgeschriebenen integrierten Pflanzenschutzes sowie der Einsatz von Präzisionslandwirtschaft einbezogen. 13. Wird die Bundesregierung die Forderung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, dass die Regeln der Bodenverwertungs- und - verwaltungs GmbH (BVVG) für die Flächenverpachtung „zeitnah“ überprüft werden sollen, umsetzen (ebd., S. 41)? a) Wenn ja, bis wann? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 13 bis 13b werden gemeinsam beantwortet. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das BMLEH haben diese Forderung durch den gemeinsamen „Evaluierungsbericht der Flächenmanagementgrundsätze“ bereits Ende des Jahres 2025 erfüllt. Dieser stellt fest, dass sich die Flächenmanagementgrundsätze als ausgewogene Regelung grundsätzlich bewährt haben. Auf Grundlage dieses internen Berichts werden aktuell gemeinsam mit den betroffenen Ländern mögliche punktuelle Anpassungen an den Flächenmanagementgrundsätzen geprüft. 14. Wird die Bundesregierung die Forderung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, dass die BVVG-Flächen an die Länder zur Verwaltung übertragen werden sollen, umsetzen (ebd., S. 41)? a) Wenn ja, bis wann? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 14 bis 14b werden gemeinsam beantwortet. Zur Klärung von Fragen zur Umsetzung haben das BMF und das BMLEH Gespräche mit den für Landwirtschaft zuständigen Ressorts der ostdeutschen Bundesländer aufgenommen. Die Abstimmungen dauern noch an. 15. Wie positioniert sich die Bundesregierung hinsichtlich der Forderung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, sich im Rahmen neuer WTO-Verhandlungen (WTO = World Trade Organization) für gleichwertige Spiegelklauseln bei Lebensmittelimporten einzusetzen, und gab beziehungsweise gibt es ähnliche Bestrebungen vonseiten der Bundesregierung (ebd., S. 43)? Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die EU auf multilateraler Ebene auf größere Kohärenz bei Produktionsstandards von Lebensmitteln und damit auf konsensuale Lösungen hinwirkt. Eine pauschale Verknüpfung von Marktzugangsfragen mit der Einhaltung von EU-Produktionsstandards (sogenannte Spiegelklauseln) ist aus Sicht der Bundesregierung sehr problematisch. Davon unabhängig müssen alle eingeführten Lebensmittel die SPS (sanitären und phytosanitären)-Anforderungen der EU im Bereich der Produkt- und Lebensmittelsicherheit uneingeschränkt erfüllen. 16. Wird die Bundesregierung die Forderung von Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer nach einer vollständigen Steuerbefreiung für Biokraftstoffe, um deren Einsatz in der Landwirtschaft zu fördern, umsetzen (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/rainer-biokraftstoffe-landwirtsc haftsminister-100.html)? a) Wenn ja, wann? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 16 bis 16b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, den Einsatz erneuerbarer und klimafreundlicher Kraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft weiter zu stärken. Hierzu wurden die dem fossilen Agrardiesel äquivalenten alternativen Kraftstoffe seit Januar 2026 im Rahmen der Agrardieselrückvergütung dem fossilen Agrardiesel gleichgestellt und damit steuerlich entlastet. In Deutschland werden alternative Kraftstoffe zudem bereits durch die Treibhausgasminderungsquote des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gefördert, mit der die Vorgaben der Erneuerbare-Energie-Richtlinie (sogenannte RED III) im Verkehr umgesetzt werden. Darüber hinaus sind alternative Kraftstoffe von den Verpflichtungen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes ausgenommen. 17. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung aus der Ankündigung von Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer geworden, eine Risikoausgleichsrücklage für landwirtschaftliche Betriebe einzuführen (www.raiffe isen.com/news/artikel/rainer-will-hilfe-zur-selbsthilfe-31652991)? Die Bundesregierung prüft eine haushaltsverträgliche, zielgenaue sowie möglichst bürokratiearme Ausgestaltung. 18. Wie viele neue bürokratische Informations-, Dokumentations- und Nachweispflichten für landwirtschaftliche Betriebe wurden seit Amtsantritt des Bundesministers für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat neu eingeführt beziehungsweise ausgeweitet, und wie viele bestehende Pflichten wurden im selben Zeitraum vollständig abgeschafft oder spürbar reduziert (bitte gesamt und einzeln aufschlüsseln)? Im Saldo erreichten die Vorhaben des BMLEH seit dem 6. Mai 2025 eine Entlastung von 25,5 Mio. Euro an jährlichem Erfüllungsaufwand (Stichtag: 31. März 2026). Darin enthalten sind Regelungsvorhaben, die von der sogenannten one-in-one-out-Regel erfasst sind und neben originärem Erfüllungsaufwand auch Änderungen der Erfüllung von Informations-, Dokumentations- und Nachweispflichten enthalten können. Einzelangaben zu den jeweiligen Vorhaben sind in der Online-Datenbank des Erfüllungsaufwandes des Statistischen Bundesamtes unter www.ondea.de/DE/Home/home_node.html einzusehen. 19. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie sich das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) konkret auf europäischer Ebene dafür einsetzen möchte, dass die Einfuhrzölle auf Düngemittel von verlässlichen Handelspartnern vorübergehend gesenkt werden, und welche Handelspartner sind dies konkret (www.bmleh.de/S haredDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/043-liquiditaetshilfen.html)? Der entsprechende Verordnungsvorschlag der EU-Kommission, der Meistbegünstigungszölle auf Einfuhren mehrerer wichtiger Stickstoffdüngemittel und Vorprodukte für ein Jahr aussetzt und so die Versorgungssicherheit gewährleistet, wurde am 22. Mai 2026 beschlossen. Die Bundesregierung hat dem zugestimmt. 20. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie sich das BMLEH konkret in die Erarbeitung des EU-Aktionsplans zu Düngemitteln einbringen möchte, und welche Maßnahmen haben diesbezüglich für das BMLEH Priorität, insbesondere auch hinsichtlich der nationalen Düngemittelproduktion (ebd.)? 21. Plant die Bundesregierung angesichts der angespannten Lage im Nahen Osten und der daraus resultierenden Risiken für Energie-, Dünger- und Betriebsmittel, über das sogenannte Liquiditätshilfeprogramm hinaus, zusätzliche Maßnahmen, um die Liquidität landwirtschaftlicher Betriebe zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken (ebd.)? a) Wenn ja, wann, und welche Maßnahmen konkret? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 20 bis 21b werden gemeinsam beantwortet. Das BMLEH hat bereits im Mai 2026 gemeinsam mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank als Reaktion auf die angespannte Lage in der Golfregion und die daraus resultierenden wirtschaftlichen Herausforderungen für die Landwirtschaft ein Liquiditätshilfeprogramm auf den Weg gebracht. Das Programm ist zum 1. Juni 2026 gestartet. Am 19. Mai 2026 wurde von der EU-Kommission der „Aktionsplan für Düngemittel“ mit einem Maßnahmenkatalog zur Bewältigung der aktuellen Düngemittelkrise vorgestellt. Er enthält eine Vielzahl an die Landwirtschaft, Düngemittelindustrie oder den Handel gerichtete Maßnahmen zur Bewältigung der aktuellen Düngemittelkrise. Zum Einsatz kommen sollen dabei regulatorische, finanzielle und marktbasierte Instrumente. Kurzfristig soll vor allem die Landwirtschaft unterstützt werden. Der Vorschlag der EU-Kommission, Mittel aus der Agrarreserve für eine Unterstützung der von den gestiegenen Düngemittelkosten besonders betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe einzusetzen, wird derzeit geprüft. Die konkreten Rahmenbedingungen und die finanzielle Ausgestaltung der Maßnahme werden derzeit von der EU-Kommission erarbeitet. Ziel des Aktionsplans ist es, europäische Landwirte angesichts stark gestiegener Düngemittelpreise zu entlasten, die Versorgungssicherheit zu erhöhen sowie die strategische Autonomie der EU bei Düngemitteln zu stärken. Gleichzeitig soll die heimische Produktion ausgebaut und die Abhängigkeit von Importen reduziert werden. Langfristig soll der Übergang zu klimafreundlichen und heimischen Düngemitteln beschleunigt sowie die Nährstoffnutzung vorangebracht werden. Die Umsetzung des Aktionsplans soll die EU und die Mitgliedstaaten besser auf zukünftige Krisen vorbereiten und ihre Rolle im globalen Agrar- und Ernährungssystem stärken. 22. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen möglicher weiterer Preissteigerungen bei Energie und Düngemitteln infolge der Eskalation rund um den Iran auf die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft und die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln, und auf welche Szenarien ist die Bundesregierung diesbezüglich vorbereitet? Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung auf den Energie- und Düngermärkten genau und steht in engem Austausch mit nationalen, europäischen und internationalen Partnern. Dabei geht es auch um die Bewertung möglicher konkreter Handlungsbedarfe. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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