Zur bisherigen Bilanz des Bundesministers für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (Antwort zu Drs. 21/6221)
Text
Zur bisherigen Bilanz des Bundesministers für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (Antwort zu Drs. 21/6221)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6568
21. Wahlperiode 17.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Danny
Meiners, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6221 –
Zur bisherigen Bilanz des Bundesministers für Landwirtschaft, Ernährung und
Heimat
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer,
hat verkündet, dass er in seinem ersten Jahr im Amt die Landwirtschaftspolitik
grundlegend neu ausgerichtet habe. Er habe zentrale Vorhaben aus dem
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD bereits umgesetzt (www.bmle
h.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/041-bilanz.html).
1. Kann die Bundesregierung beziffern, um wie viele Euro sich die
durchschnittlichen Produktionskosten eines landwirtschaftlichen Betriebs
infolge der von Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer verkündeten
Entlastungen für die Landwirtschaft reduziert haben beziehungsweise
reduzieren werden (www.bmleh.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/20
26/041-bilanz.html)?
Die Produktionskosten variieren von Betrieb zu Betrieb und sind von
verschiedenen Faktoren wie Organisation und Management, aber auch naturräumlichen
Standortbedingungen abhängig. Angaben zu den durch die Entlastungen
verursachten Änderungen der durchschnittlichen Produktionskosten auf
betriebsindividueller Ebene liegen nicht vor.
Seit dem 6. Mai 2025 erreichten die Entlastungen zum Stichtag 31. März 2026
im Saldo 25,5 Mio. Euro an jährlichem Erfüllungsaufwand. Im Übrigen wird
auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat vom 17. Juni 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Liegen der Bundesregierung belastbare Informationen, wie
beispielsweise statistische Daten, darüber vor, ob Neuanträge für
Pflanzenschutzmittel seit der Einrichtung der Projektgruppe zur Neuausrichtung der
Pflanzenschutzmittelzulassung beim Bundesamt für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit (BVL) nun zuverlässig innerhalb der
gesetzlichen Frist entschieden werden, und wenn ja, um wie viele Neuanträge
handelt es sich (ebd.)?
Die am 21. Juli 2025 eingerichtete Projektgruppe zur Neuausrichtung der
Pflanzenschutzmittelzulassung im Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) hat ihre Arbeit zum 19. Januar 2026 erfolgreich
beendet. Sie hat eine deutliche Steigerung der Zulassungsentscheidungen
insgesamt erreicht. Die laufenden Zulassungsverfahren werden seit Januar 2026 im
vorgeschriebenen Zeitraum von 120 Tagen abgeschlossen. Seit Einrichtung der
Projektgruppe wurden 52 Anträge fristgerecht beschieden.
3. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass nach der öffentlich als
Bürokratieabbau dargestellten Abschaffung der Stoffstrombilanz über die
im Düngegesetz vorgesehenen Verordnungsermächtigungen künftig neue
oder vergleichbare Bilanzierungs-, Monitoring- und
Dokumentationspflichten für landwirtschaftliche Betriebe eingeführt werden (ebd.)?
Nach der Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung im Juli 2025 ist die
Streichung der Verordnungsermächtigung in § 11a Absatz 2 des Düngegesetzes
Bestandteil des laufenden Gesetzgebungsvorhabens zur Änderung des
Düngegesetzes, das sich derzeit im parlamentarischen Verfahren befindet. Eine neue
Ermächtigungsgrundlage für eine Stoffstrombilanzierung ist im von der
Bundesregierung beschlossenen Entwurf des Düngegesetzes nicht vorgesehen.
Darüber hinaus soll mit der Änderung des Düngegesetzes die
Ermächtigungsgrundlage für das der Europäischen Kommission zugesagte erweiterte
bundesweite Wirkungsmonitoring geschaffen werden. Dies ist erforderlich, um eine
belastbare Datengrundlage zu schaffen, anhand derer die Wirksamkeit der
Düngeverordnung überprüft und gegebenenfalls Anpassungen insbesondere in
nitratbelasteten Gebieten abgeleitet werden können. Mit der geplanten
Erweiterung des Monitorings soll ein System zur Stärkung des Verursacherprinzips bei
der Düngung in Deutschland etabliert werden. Betriebe, die in den mit Nitrat
belasteten Gebieten besonders wasserschonend wirtschaften, sollen von
bestimmten Auflagen entlastet werden. Für das Wirkungsmonitoring sollen
insbesondere betriebliche Daten genutzt werden, welche die Landwirtschaftsbetriebe
im Rahmen der Düngeverordnung bereits aufzeichnen müssen.
4. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Forderung im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, dass die finanziellen Mittel
im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz
(GAK) deutlich erhöht werden sollen, und wird die Bundesregierung
diese Forderung bei künftigen Haushaltsentwürfen berücksichtigen
(www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/file
s/koav_2025.pdf, S. 42)?
a) Wenn ja, ab wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet.
Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“ (GAK) ist das zentrale nationale Förderinstrument für die Land- und
Forstwirtschaft und für die Stärkung der ländlichen Räume. Die Bedeutung
dieses Förderinstruments ist der Bundesregierung bewusst. Auch vor dem
Hintergrund der erforderlichen Einsparungen im Bundeshaushalt bleibt die
Bundesregierung dem Ziel verpflichtet, die GAK als zentrales Förderinstrument für die
Entwicklung ländlicher Räume sowie für Agrarstruktur und Küstenschutz
verlässlich und zukunftsfest auszugestalten.
5. Wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD beschlossene Forderung nach einem rechtlich bindenden
Bestandsschutz für „neu- und umgebaute Tierwohlställe“ umsetzen (ebd.,
S. 40)?
a) Wenn ja, wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung bekennt sich zum im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziel,
Investitions- und Planungssicherheit für Tierhalterinnen und Tierhalter zu
stärken. Bereits nach dem geltenden Recht besteht bei baulichen Anlagen, die mit
unbefristet erteilter Baugenehmigung errichtet worden sind, ein unbefristeter
Bestandsschutz. Der bauplanungsrechtliche Bestandschutz bedeutet, dass der
Stall weiterhin an dem Standort, an dem er errichtet worden ist, betrieben
werden kann. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass bei Änderungen
anderer Fachgesetze – zum Beispiel des Tierschutzrechts oder umweltrechtlicher
Vorschriften – die Belange des Bestandsschutzes von bestehenden Ställen
berücksichtigt werden. Bei solchen Änderungen des Fachrechts wird dem
Vertrauensschutz durch Übergangsvorschriften in den jeweiligen Fachgesetzen
Rechnung getragen.
6. Wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD beschlossene Forderung, dass ein einmaliges Prüf- und
Zulassungsverfahren für neue Stallsysteme eingeführt werden soll, um
langfristigen Investitionsschutz sowie Rechts- und Planungssicherheit für die
Landwirtschaft herzustellen, umsetzen (ebd., S. 40)?
a) Wenn ja, wann, und wie konkret?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 6 bis 6b werden gemeinsam beantwortet.
Im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode ist vereinbart, den Tierschutz
zu stärken. Diesbezüglich enthält der Koalitionsvertrag eine Reihe konkreter
Tierschutzvorhaben. Die Bundesregierung hat zunächst einen Schwerpunkt auf
die Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (vgl. Antwort zu Frage 9)
und die Einführung der Videoüberwachung in Schlachthöfen gelegt. Zu
letzterer hat die Bundesregierung am 29. April 2026 einen Gesetzentwurf
beschlossen. Über die Umsetzung weiterer Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag wird
die Bundesregierung in einem nächsten Schritt entscheiden.
7. Wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD beschlossene Forderung nach einer praxistauglichen
Umgestaltung der Regelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im Bereich
der landwirtschaftlichen Tierhaltung umsetzen (ebd., S. 40)?
a) Wenn ja, wann, und wie konkret?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird eine Umsetzung im Laufe der Legislaturperiode angestrebt.
8. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD beschlossenen Forderung, dass
dauerhafte Mittel für den „tierwohlgerechten Stallbau“ über staatliche Verträge
bereitgestellt werden sollen, und wird die Bundesregierung dies bei
künftigen Haushaltsentwürfen berücksichtigen (ebd., S. 40)?
Die Förderung des tierwohlgerechten Stallumbaus wird zukünftig im Rahmen
des Agrarinvestitionsförderungsprogrammes (AFP) der GAK erfolgen. Die
Förderung in der GAK ermöglicht es, Bundes- und Landesmittel zu bündeln
und so eine größere Wirkung für die Betriebe zu erzielen. Das AFP sieht eine
Förderung durch öffentlich-rechtliche Zuwendungen vor.
9. Wie ist der aktuelle Stand der Ressortabstimmung zum
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, und wird die Bundesregierung den weiteren
Zeitplan einhalten können (www.topagrar.com/schwein/news/bundeswirtsch
aftsministerium-zweifelt-an-tierhaltungskennzeichnungsgesetz-2002473
1.html)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 163
des Abgeordneten Stephan Protschka auf Bundestagsdrucksache 21/5933
verwiesen.
10. Wird die Bundesregierung die Forderung im Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD umsetzen, dass die Tiergesundheitsstrategie unter
Vernetzung der vorhandenen Datenbanken weiterentwickelt werden soll
(ebd., S. 40)?
a) Wenn ja, wann, und wie konkret?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 10 bis 10b werden gemeinsam beantwortet.
Die Entwicklung einer Tiergesundheitsstrategie unter Vernetzung der bereits
vorhandenen Datenbanken wird kontinuierlich vorangetrieben.
11. Wird die Bundesregierung die Forderung im Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD umsetzen, dass die Höchstsätze zur Entschädigung
im Tierseuchenfall in „angemessener Weise“ angepasst werden sollen
(ebd., S. 40)?
a) Wenn ja, wann, und wie konkret?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 11 bis 11b werden gemeinsam beantwortet.
Die im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vorgesehene Anpassung
der Höchstsätze zur Entschädigung im Tierseuchenfall hat die Bundesregierung
bereits umgesetzt. Mit dem Gesetz zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes,
des Tierarzneimittelgesetzes und des Tiergesundheitsrechtlichen
Bußgeldgesetzes, das am 10. März 2026 in Kraft getreten ist, wurde der Höchstsatz zur
Entschädigung von Geflügel im Tierseuchenfall von 50 auf 110 Euro pro Stück
Geflügel erhöht.
12. Gibt es nach Einschätzung der Bundesregierung derzeit Anreize für die
Präzisionslandwirtschaft und den integrierten Pflanzenschutz?
a) Wenn ja, welche sind dies konkret?
b) Wenn nein, sind diesbezügliche Anreize geplant?
Die Fragen 12 bis 12b werden gemeinsam beantwortet.
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
berücksichtigt die im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode
vereinbarten Ziele zur Reduktion von Umfang und Risiko beim Einsatz von
Pflanzenschutzmitteln im Rahmen der laufenden Überarbeitung des Nationalen
Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Dabei
werden auch Aspekte wie die Stärkung des gesetzlich vorgeschriebenen
integrierten Pflanzenschutzes sowie der Einsatz von Präzisionslandwirtschaft
einbezogen.
13. Wird die Bundesregierung die Forderung im Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD, dass die Regeln der Bodenverwertungs- und -
verwaltungs GmbH (BVVG) für die Flächenverpachtung „zeitnah“
überprüft werden sollen, umsetzen (ebd., S. 41)?
a) Wenn ja, bis wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 13 bis 13b werden gemeinsam beantwortet.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das BMLEH haben diese
Forderung durch den gemeinsamen „Evaluierungsbericht der
Flächenmanagementgrundsätze“ bereits Ende des Jahres 2025 erfüllt. Dieser stellt fest, dass
sich die Flächenmanagementgrundsätze als ausgewogene Regelung
grundsätzlich bewährt haben. Auf Grundlage dieses internen Berichts werden aktuell
gemeinsam mit den betroffenen Ländern mögliche punktuelle Anpassungen an
den Flächenmanagementgrundsätzen geprüft.
14. Wird die Bundesregierung die Forderung im Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD, dass die BVVG-Flächen an die Länder zur
Verwaltung übertragen werden sollen, umsetzen (ebd., S. 41)?
a) Wenn ja, bis wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 14 bis 14b werden gemeinsam beantwortet.
Zur Klärung von Fragen zur Umsetzung haben das BMF und das BMLEH
Gespräche mit den für Landwirtschaft zuständigen Ressorts der ostdeutschen
Bundesländer aufgenommen. Die Abstimmungen dauern noch an.
15. Wie positioniert sich die Bundesregierung hinsichtlich der Forderung im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, sich im Rahmen neuer
WTO-Verhandlungen (WTO = World Trade Organization) für
gleichwertige Spiegelklauseln bei Lebensmittelimporten einzusetzen, und gab
beziehungsweise gibt es ähnliche Bestrebungen vonseiten der
Bundesregierung (ebd., S. 43)?
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die EU auf multilateraler Ebene
auf größere Kohärenz bei Produktionsstandards von Lebensmitteln und damit
auf konsensuale Lösungen hinwirkt. Eine pauschale Verknüpfung von
Marktzugangsfragen mit der Einhaltung von EU-Produktionsstandards (sogenannte
Spiegelklauseln) ist aus Sicht der Bundesregierung sehr problematisch. Davon
unabhängig müssen alle eingeführten Lebensmittel die SPS (sanitären und
phytosanitären)-Anforderungen der EU im Bereich der Produkt- und
Lebensmittelsicherheit uneingeschränkt erfüllen.
16. Wird die Bundesregierung die Forderung von
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer nach einer vollständigen Steuerbefreiung für
Biokraftstoffe, um deren Einsatz in der Landwirtschaft zu fördern, umsetzen
(www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/rainer-biokraftstoffe-landwirtsc
haftsminister-100.html)?
a) Wenn ja, wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 16 bis 16b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, den Einsatz erneuerbarer und
klimafreundlicher Kraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft weiter zu stärken.
Hierzu wurden die dem fossilen Agrardiesel äquivalenten alternativen
Kraftstoffe seit Januar 2026 im Rahmen der Agrardieselrückvergütung dem fossilen
Agrardiesel gleichgestellt und damit steuerlich entlastet. In Deutschland
werden alternative Kraftstoffe zudem bereits durch die
Treibhausgasminderungsquote des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gefördert, mit der die Vorgaben
der Erneuerbare-Energie-Richtlinie (sogenannte RED III) im Verkehr
umgesetzt werden. Darüber hinaus sind alternative Kraftstoffe von den
Verpflichtungen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes ausgenommen.
17. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung aus der Ankündigung von
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer geworden, eine
Risikoausgleichsrücklage für landwirtschaftliche Betriebe einzuführen (www.raiffe
isen.com/news/artikel/rainer-will-hilfe-zur-selbsthilfe-31652991)?
Die Bundesregierung prüft eine haushaltsverträgliche, zielgenaue sowie
möglichst bürokratiearme Ausgestaltung.
18. Wie viele neue bürokratische Informations-, Dokumentations- und
Nachweispflichten für landwirtschaftliche Betriebe wurden seit Amtsantritt
des Bundesministers für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat neu
eingeführt beziehungsweise ausgeweitet, und wie viele bestehende Pflichten
wurden im selben Zeitraum vollständig abgeschafft oder spürbar
reduziert (bitte gesamt und einzeln aufschlüsseln)?
Im Saldo erreichten die Vorhaben des BMLEH seit dem 6. Mai 2025 eine
Entlastung von 25,5 Mio. Euro an jährlichem Erfüllungsaufwand (Stichtag:
31. März 2026). Darin enthalten sind Regelungsvorhaben, die von der
sogenannten one-in-one-out-Regel erfasst sind und neben originärem
Erfüllungsaufwand auch Änderungen der Erfüllung von Informations-, Dokumentations- und
Nachweispflichten enthalten können. Einzelangaben zu den jeweiligen
Vorhaben sind in der Online-Datenbank des Erfüllungsaufwandes des Statistischen
Bundesamtes unter www.ondea.de/DE/Home/home_node.html einzusehen.
19. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie sich das
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) konkret auf
europäischer Ebene dafür einsetzen möchte, dass die Einfuhrzölle auf
Düngemittel von verlässlichen Handelspartnern vorübergehend gesenkt
werden, und welche Handelspartner sind dies konkret (www.bmleh.de/S
haredDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/043-liquiditaetshilfen.html)?
Der entsprechende Verordnungsvorschlag der EU-Kommission, der
Meistbegünstigungszölle auf Einfuhren mehrerer wichtiger Stickstoffdüngemittel und
Vorprodukte für ein Jahr aussetzt und so die Versorgungssicherheit
gewährleistet, wurde am 22. Mai 2026 beschlossen. Die Bundesregierung hat dem
zugestimmt.
20. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie sich das BMLEH konkret
in die Erarbeitung des EU-Aktionsplans zu Düngemitteln einbringen
möchte, und welche Maßnahmen haben diesbezüglich für das BMLEH
Priorität, insbesondere auch hinsichtlich der nationalen
Düngemittelproduktion (ebd.)?
21. Plant die Bundesregierung angesichts der angespannten Lage im Nahen
Osten und der daraus resultierenden Risiken für Energie-, Dünger- und
Betriebsmittel, über das sogenannte Liquiditätshilfeprogramm hinaus,
zusätzliche Maßnahmen, um die Liquidität landwirtschaftlicher Betriebe
zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken (ebd.)?
a) Wenn ja, wann, und welche Maßnahmen konkret?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 20 bis 21b werden gemeinsam beantwortet.
Das BMLEH hat bereits im Mai 2026 gemeinsam mit der Landwirtschaftlichen
Rentenbank als Reaktion auf die angespannte Lage in der Golfregion und die
daraus resultierenden wirtschaftlichen Herausforderungen für die
Landwirtschaft ein Liquiditätshilfeprogramm auf den Weg gebracht. Das Programm ist
zum 1. Juni 2026 gestartet.
Am 19. Mai 2026 wurde von der EU-Kommission der „Aktionsplan für
Düngemittel“ mit einem Maßnahmenkatalog zur Bewältigung der aktuellen
Düngemittelkrise vorgestellt. Er enthält eine Vielzahl an die Landwirtschaft,
Düngemittelindustrie oder den Handel gerichtete Maßnahmen zur Bewältigung der
aktuellen Düngemittelkrise. Zum Einsatz kommen sollen dabei regulatorische,
finanzielle und marktbasierte Instrumente. Kurzfristig soll vor allem die
Landwirtschaft unterstützt werden. Der Vorschlag der EU-Kommission, Mittel aus
der Agrarreserve für eine Unterstützung der von den gestiegenen
Düngemittelkosten besonders betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe einzusetzen, wird
derzeit geprüft. Die konkreten Rahmenbedingungen und die finanzielle
Ausgestaltung der Maßnahme werden derzeit von der EU-Kommission erarbeitet.
Ziel des Aktionsplans ist es, europäische Landwirte angesichts stark
gestiegener Düngemittelpreise zu entlasten, die Versorgungssicherheit zu erhöhen
sowie die strategische Autonomie der EU bei Düngemitteln zu stärken.
Gleichzeitig soll die heimische Produktion ausgebaut und die Abhängigkeit von
Importen reduziert werden. Langfristig soll der Übergang zu klimafreundlichen und
heimischen Düngemitteln beschleunigt sowie die Nährstoffnutzung
vorangebracht werden. Die Umsetzung des Aktionsplans soll die EU und die
Mitgliedstaaten besser auf zukünftige Krisen vorbereiten und ihre Rolle im globalen
Agrar- und Ernährungssystem stärken.
22. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen möglicher weiterer
Preissteigerungen bei Energie und Düngemitteln infolge der Eskalation
rund um den Iran auf die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen
Landwirtschaft und die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln, und auf welche
Szenarien ist die Bundesregierung diesbezüglich vorbereitet?
Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung auf den Energie- und
Düngermärkten genau und steht in engem Austausch mit nationalen, europäischen
und internationalen Partnern. Dabei geht es auch um die Bewertung möglicher
konkreter Handlungsbedarfe.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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