Frage von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/167)
Teil von Protokoll der 6. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/167)
Welche Verfahren für die Bewertung von Maßnahmen zur Erhöhung der Netzresilienz nach § 3 Absatz 3 des Bundesschienenwegeausbaugesetzes hat das zuständige Bundesministerium festgelegt, und sofern keine Verfahren festgelegt worden sind, was sind die Gründe dafür?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte:
Das Bundesministerium für Verkehr befindet sich derzeit in der Erarbeitung eines Verfahrens zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen zur Verbesserung der Netzresilienz als Teil von Bedarfsplanvorhaben nach § 3 Absatz 3 Bundesschienenwegeausbaugesetz. Im Sinne der Beschleunigungskommission Schiene soll ein aufwandarmes Verfahren entwickelt werden, das den haushaltsrechtlichen Anforderungen entspricht. Erste Ergebnisse können voraussichtlich im Herbst 2025 vorliegen.
Relationen
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